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Historische Forschung – Archiv – Verwaltung. Eine zu entdeckende Dreiecksbeziehung als Schicksalsgemeinschaft in digitalen Zeiten

  • Martin Schlemmer EMAIL logo and Jakob Wührer EMAIL logo
Published/Copyright: February 1, 2025
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Zusammenfassung

Aus der Perspektive des öffentlichen Archivwesens richtet der Beitrag einen Blick auf die Dreiecksbeziehung zwischen öffentlicher Verwaltung, öffentlichem Archivwesen und historischer Forschung. Betrachtet wird vornehmlich die Rolle des Archivs in dieser Konstellation, die in Zeiten einer umfassenden digitalen Transformation als Schicksalsgemeinschaft beschrieben wird. Das „Funktionieren“ der Archivierung als gesellschaftlicher Kulturtechnik hängt nicht alleine von den Archiven ab: Aus dem Unterlagenanfall der Verwaltung bildet das Archiv exklusiv die Überlieferung, die der Geschichtswissenschaft zur Interpretation der Vergangenheit zur Verfügung steht. Durch die Digitalisierung als gesamtgesellschaftliche Dynamik sehen die Autoren dieses traditionelle Zusammenspiel zwischen den drei Bereichen auf neue wie besondere Weise herausgefordert: Ausgangspunkt ist die Frage nach den Überlieferungsbedingungen (Rahmenbedingungen) für Unterlagen des „digitalen Zeitalters“, konkret für genuin digitale Überlieferung: Was bleibt vom digitalen Zeitalter an dokumentierter Information – abhängig vom Entstehungskontext in der Verwaltung – erhalten und wie kann diese archivierte Information interpretiert werden? Smart Government, digitale Archivierung und digital humanities verändern die Ausgangsposition jedes dieser drei Bereiche auf eine Weise, die Archivierung letztendlich nicht mehr als von den Archiven allein zu erbringende Eigenleistung gelingen lässt. Für die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und aussagekräftigen Überlieferungsbildung im digitalen Zeitalter ist es notwendig, dass in allen drei angesprochenen Bereichen eine Reflexion über die jeweilige Rolle im beschriebenen Beziehungsdreieck erfolgt und sich der Austausch untereinander etabliert bzw. intensiviert: Im Zentrum des Dreiecks kann sich so ein „Archivieren-Wollen“ im digitalen Zeitalter manifestieren, dass die genuin digitale Überlieferung nicht von einem fatalen Überlieferungszufall abhängig macht.

Abstract

From the perspective of public archives, this article takes a look at the triangular relationship between public administration, public archives and historical research. It primarily examines the role of the archive in this constellation, which is described as a community of fate in times of comprehensive digital transformation: The „functioning“ of archiving as a social cultural technique does not depend on archives alone: From the records created and processed by the administration, the archive exclusively forms the tradition that is available to historians for interpreting the past. The authors see this traditional interplay between the three areas challenged in a new and special way by digitization as a societal dynamic as a whole: The starting point is the question of the conditions of tradition (framework conditions) for documents of the „digital age“, i. e. for genuinely digital archival records: what remains of the digital age in terms of documented information – depending on the context of origin in the administration – and how can this archived information be interpreted? Smart government, digital archiving and digital humanities are changing the starting point of each of these three areas in a way that ultimately means that archiving can no longer be achieved by the archives alone. To ensure high-quality and meaningful archiving in the digital age, it is necessary for all three areas to reflect on their respective roles in the relationship triangle described above and to establish or intensify an exchange between them: In the centre of the triangle, an „will for archiving“ can manifest itself in the digital age that does not make the tradition of genuinely digital records dependent on a fatal coincidence.

I. Einleitung

Idealisierend[1] ließe sich das Zusammenspiel zwischen öffentlicher Verwaltung, öffentlichem Archivwesen und historischer Forschung wie folgt beschreiben: Die öffentliche Verwaltung – hier stellvertretend für die Staatsgewalt[2] – dokumentiert ihr (Verwaltungs-)Handeln, die von ihr getragenen Archive archivieren jene Dokumentation davon, die gegenwärtig für „archivwürdig“ befunden wird und stellen sie als „Archivgut“ auf archivgesetzlicher Basis der historischen Forschung zum Zweck der wissenschaftlichen Auswertung zur Verfügung. Diese erkennt die archivische Überlieferungsbildung als historische Quelle (unter vielen denkbaren Überlieferungssträngen) und nutzt sie für den Erkenntnisgewinn über vergangene Wirklichkeit. Die von öffentlichen Archiven gebildete Überlieferung eignet sich aufgrund ihrer Provenienz für die Evaluierung vergangenen staatlichen Handelns, sodass auch die gegenwärtigen und zukünftigen Verwaltungsträger Profiteure dieser sich ständig zeitlich nach vorne schraubenden Dreiecksbeziehung sind.

Als im öffentlichen Archivwesen Tätige beobachten wir, dass die Digitalisierung als gesamtgesellschaftliche Dynamik die beschriebene Dreiecksbeziehung nachhaltig verändert und herausfordert. Digitalisierung macht Archivierung zur „digitalen Archivierung“, erweitert durch die Einflüsse der digital humanities das Methodenrepertoire der Geschichtswissenschaft und macht „Government“ zum „E-Government“, ja sogar zum „Smart-Government“.[3] Die Digitalisierung in diesen Bereichen führt dazu, dass die Subjekte unseres Dreiecks ihre Position und ihre Beziehung zu ihrem Gegenüber reflektieren, neu definieren, ja auch vielleicht erst entdecken müssen – dies verschieden bewusst und verschieden stark. Von Relevanz ist diese Behauptung für uns deswegen, da sich das Zusammenspiel der drei Akteure unter dem Einfluss der Digitalisierung auf etwas ganz Wesentliches auswirkt, nämlich die Überlieferungsbildung im digitalen Zeitalter. In diesem Beitrag geht es somit vor dem Hintergrund des eingeführten Beziehungsdreiecks um die grundlegende Frage, welche Überlieferung vom „Beginn“ des digitalen Zeitalters „bleibt“. Mit anderen Worten: Was wird eigentlich unter welchen Rahmenbedingungen überliefert – und was nicht?

Um die vielfältigen Zusammenhänge weiter aufzudecken, muss das Beziehungsdreieck und müssen die gegenseitigen Abhängigkeiten und Einflussnahmen besser ausgeleuchtet werden. Die Staatsgewalt ist ein bestimmender Faktor im gesellschaftlichen Zusammenleben und noch immer gilt: Quod non est in actis, non est in mundo. Die für die Archivierung von Unterlagen ihrer Trägerinstitutionen zuständigen Organisationen sind die Archive, wobei öffentliche Archive exklusiv für die Archivierung von Unterlagen der öffentlichen Sphäre (Verwaltung, Gesetzgebung, Rechtsprechung) zuständig sind. Die Geschichtswissenschaft ist an Informationen dieser öffentlichen Sphäre interessiert. Der Zugang zu diesen Informationen wird von den Archiven ermöglicht, wobei die Archive bei der Nutzung Vorbildung[4] im Umgang mit Archivalien erwarten – unabhängig davon, ob es sich um eine mittelalterliche Urkunde oder eine rezente Strafakte und zukünftig digitale Verwaltungsakten handelt. Gleichzeitig steuern die Archive maßgeblich durch ihre Bewertungstätigkeit, welche der in der öffentlichen Verwaltung entstehenden Informationen überhaupt archiviert werden. Die Geschichtswissenschaft kann sich vom Staat (Gesetzgebung) die Regelung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Archivierung erwarten[5], der Staat von der Geschichtswissenschaft ausgewogene Forschung erhoffen – unbeschadet der Tatsache, dass die Forschung im Rahmen der Grundordnung frei ist. Der Staat richtet, angestoßen von der Gesetzgebung, die Archivierung als Teil seiner selbst ein. Die öffentlichen Archive sind so regelmäßig Teil der öffentlichen Verwaltung. Sie sind von ihr in zweifacher Hinsicht abhängig: zum einen, da die Verwaltung den Großteil jener Unterlagen hervorbringt, die Gegenstand der Archivierung werden können, zum anderen, da die Verwaltung als Archivträger über die Ressourcen des Archivs bestimmt. Die nachfolgende Analyse der gegenständlichen Problemstellung nehmen wir als Archivare aus der Perspektive des öffentlichen Archivwesens vor und deshalb jene beiden Seiten des Beziehungsdreiecks in den Blick, welche das Archiv involvieren: Archiv – Verwaltung und Archiv – historische Forschung. Auf die Seite des Dreiecks, welche Verwaltung und historische Forschung verbindet, fokussieren wir im abschließenden Fazit.

Die Frage nach den Rahmenbedingungen und Abhängigkeiten der digitalen Überlieferungsbildung besitzt unserer Ansicht nach inzwischen eine gewisse Dringlichkeit, die der immer dynamischer vonstattengehenden Digitalisierung von Gesellschaft, Verwaltung und Archiven geschuldet ist, die aber noch immer nicht von allen „Stakeholdern“ erkannt worden zu sein scheint. Wir möchten im Folgenden auf nachteilige Konstellationen aufmerksam machen, die uns gegenwärtig wieder in Zeiten zurückwerfen könnten, in denen „Überlieferungs-Chance“ und „Überlieferungs-Zufall“ prägend waren und systematische Überlegungen zu Überlieferungsstrategien, mit denen sich Archive zugunsten einer von nachvollziehbaren Kriterien gesteuerten Überlieferung um die Reduzierung des Überlieferungszufalls bemühen, kaum eine Rolle spielten.[6] Angesprochen werden muss der Kenntnisstand der historischen Forschung – der Bereich der Verwaltungs-, Parlamentarismus- sowie Rechtsgeschichte sei besonders hervorgehoben – über die archivische Überlieferungsbildung und deren Ausgangssituation: Was wird von den Archiven eigentlich laufend in ihre (digitalen) Archive übernommen und nach welchen Kriterien erfolgt dies? Die Forschung könnte aber bei ihren Überlegungen bereits früher, nämlich im archivischen Vorfeld, also bei den Unterlagenproduzenten und damit bei Behörden, sonstigen Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung, den Einrichtungen der Legislativkörper und der Gerichte ansetzen. Genauso gilt es aber auch zu hinterfragen, welche Erwartungshaltungen gegenüber Archiven und ihrer Überlieferungsbildung gerechtfertigt sind. Die unserer Meinung nach häufig vom eigenen Marketing getriebene archivische Selbstzuschreibung als „Gedächtnis der Gesellschaft“[7] ist eher Teil des Problems als dessen Lösung. Etliche der angesprochenen Aspekte haben bereits Anlass zu umfangreichen Debatten gegeben.[8] Diesen Tiefenbohrungen können und wollen wir nichts hinzufügen, sondern nehmen Verkürzungen zugunsten eines weiten Blickwinkels bewusst in Kauf.

II. Archiv und Verwaltung

Ausgangspunkt für die archivische Überlieferungsbildung ist das Mandat des jeweiligen Archivs, das sich bei öffentlich-rechtlichen Archiven aus den jeweiligen Archivgesetzen ergibt. Ein öffentliches Archiv hat exklusiven Zugriff auf den Unterlagenanfall „seiner“ Verwaltung. Dieser laufende Unterlagenanfall dient den Archiven als Ausgangspunkt ihrer Überlieferungsbildung und der exklusive Kontext dieser Beziehung sichert trotz der digitalen Vervielfältigungsmöglichkeit dauerhaft die Integrität und Authentizität der Überlieferung.

Von der initialen Informationsverarbeitung bei den Stellen, welche den Archiven ihre Unterlagen zur Verfügung stellen, bis zur tatsächlichen „Etikettierung“ von Information als Archivgut, gibt es zahlreiche Weichenstellungen, welche einerseits das Ergebnis der Überlieferungsbildung prägen, andererseits beeinflussen, ob Archive selbige überhaupt ordentlich durchführen können: die Qualität des Unterlagenanfalls und die Bewertungstätigkeit der Archive. Es stellt sich nämlich die Frage, welche behördlichen Unterlagen[9] eigentlich der archivgesetzlichen Anbietungspflicht unterliegen[10] – und in welcher Form und unter welchen Bedingungen die Anbietung dann erfolgt. Den Handelnden auf Behördenseite ist eben genau dies in vielen Fällen nicht klar: Was unterliegt überhaupt der Anbietungspflicht? Kann hier die Unterscheidung zwischen arbeits-, geschäfts- und aktenrelevanten Unterlagen eine hilfreiche Rolle spielen? Entscheidend ist in diesem Kontext der Bezug der Unterlagen zur behördlichen Aufgabenwahrnehmung respektive -erledigung.[11] Die Digitalisierung der behördlichen Schriftgutverwaltung trübt mitunter den Blick auf den für die Archive relevanten Unterlagenanfall[12]: Es muss der „richtige“ Unterlagenanfall zur Archivierung angeboten werden – nicht zu viel redundante Informationsverarbeitung, doch auch keine Unwucht zugunsten des anderen Extrems. Da im Digitalen kein physisches Anwachsen der Aktenablagen und Registraturen Platznot plakativ vor Augen führt, bleibt die Anbietung überhaupt aus. Oder Löschroutinen, also die automatisch nach festgelegten Regeln und Fristen erfolgende Löschung, kommen aufgrund datenschutz- und archivrechtlicher Fehleinschätzungen einer Archivierung zuvor.[13]

Bei der Sammlung von Unterlagen, die nicht der gesetzlichen Anbietungspflicht unterliegen, beispielsweise Vor- und Nachlässe prominenter Politikerinnen und Verwaltungsangestellter, muss man von einer freiwilligen Anbietung an die Archive ausgehen[14] – und davon, dass es keine Rechtsgrundlagen und sonstige verbindlichen Regelungswerke gibt, die dieses persönliche Schriftgut formal zu strukturieren helfen. So werden E-Mails in aller Regel aus dem entsprechenden Account angeboten, andere Unterlagen liegen, schwach strukturiert, auf dem Filesystem.

Wie aber stellen sich diese Herausforderungen nun konkret dar? Staatshandeln ist aus Gründen der Nachvollziehbarkeit zu dokumentieren – die Verwaltung macht dies bevorzugt in aktenmäßiger Form und bietet ihre Unterlagen aus der ordnungsgemäßen elektronischen Schriftgutverwaltung, insbesondere aus der E-Akte und aus Fachverfahren, dem Archiv zur Archivierung an. Doch genau das geschieht in der Verwaltungspraxis in zahlreichen Fällen nachweislich nicht – einschlägige Verstöße gibt es in jüngster Vergangenheit in großer Zahl.[15] Zudem sind lange Zeit auf dem Filesystem liegende Dateien viel eher der Gefahr einer – beabsichtigten wie unbeabsichtigten – Manipulation ausgesetzt als in einem revisionssicheren E-Akten-System abgelegte elektronische Unterlagen. Des Weiteren kann es aufgrund von Bit-Rot oder Kopierfehlern bei Sicherungsvorgängen zu Integritätsverletzungen kommen, die erst – und dann zu spät – im Moment der Übernahme ins Archiv entdeckt werden. Punktueller Passwortschutz auf Dateien kann die Auswirkung haben, dass grundsätzlich als archivwürdig erachtete Unterlagen aus technischen Gründen für die Nachwelt verloren sind.[16] Dieser Aspekt tangiert nicht nur die örtlichen Informationssicherheitsbeauftragten der Behörden, sondern ebenso – nur zeitlich versetzt – die künftige historische Forschung, zu deren Quellengrundlage diese Dokumente eigentlich gehören, aber unter den beschriebenen Umständen nie werden können.

Zur Quellengrundlage können sie werden, wenn wir die oben erwähnten Begrifflichkeiten mit Leben füllen: Arbeitsrelevante Unterlagen betreffen die Organisation und den Erhalt der Arbeitsfähigkeit einer Einzelperson oder einer ganzen Organisationseinheit (Gesetzestexte, Fachaufsätze in digitaler Form, Anleitung zur Erstellung einer guten Präsentation, Bedienungsanleitung des internen Telefons- und Kommunikationssystems); geschäftsrelevante Unterlagen weisen einen Bezug auf zum eigentlichen Dienstgeschäft, zur thematischen Aufgabenerledigung einer anbietungspflichtigen Stelle und des einzelnen Beschäftigten. Die geschäftsrelevanten Informationen respektive Unterlagen teilen sich wiederum auf in aktenrelevante Dokumente, die sich auf eine konkrete behördliche/geschäftliche Einzelmaßnahme beziehen, und in geschäftsrelevante Informationen, die nicht veraktet werden müssen bzw. können. Letztere können in Datenbanken/Fachverfahren anfallen oder – etwa im Falle von „Hilfsmitteln“ – an einem anderen Ort, etwa dem Filesystem, abgelegt sein. Sie unterliegen – wie die elektronischen Akten auch – der (archiv-)gesetzlichen Anbietungspflicht und müssen seitens der aktenführenden bzw. schriftgutbildenden Stelle dem zuständigen Archiv zur Archivierung angeboten werden. Doch auch die Qualität der behördlichen Dokumentation des eigenen Verwaltungshandelns beeinflusst die Überlieferungsbildung durch das zuständige Archiv. So stellt sich etwa die Frage nach der tatsächlichen Veraktung aktenrelevanter Unterlagen: Werden die E-Mails aktenrelevanten Inhalts veraktet oder auf Dauer im E-Mail-Programm belassen bzw. auf dem Filesystem abgelegt? Ein persönliches E-Mail-Postfach eines Verwaltungsangehörigen gelangt faktisch nur äußerst selten zur Aussonderung respektive Anbietung an das Archiv.

Die Archive haben zwischenzeitlich die Bedeutung neuer Quellengattungen erkannt und auch hinsichtlich ihrer Überlieferungsbildung reagiert. Vielerorts hat bereits eine Diskussion darüber eingesetzt, wie relevant und aussagekräftig etwa Twitter-Accounts von Personen des öffentlichen Lebens sind, im Kontext öffentlicher Archive beispielweise von Politikern, die ja phasenweise auch staatliche Funktionsträger sein können. Die Archive, doch mindestens in ebensolchem Maße die historische Forschung, sollten sich also fragen (lassen), wer eigentlich für die Überlieferung entsprechender „Diskursräume“ und „Echokammern“ wie Twitter, Facebook, Instagram, Tik Tok etc. in gesamtgesellschaftlicher Dimension verantwortlich ist. Wird hier keine archivische Überlieferung proaktiv geschaffen, sind die Informationen nicht selten unwiederbringlich verloren. Denn im Gegensatz zu analogen „Überresten“ können digitale mühelos mit einem Knopfdruck bewusst auch in sehr großem Umfang gelöscht werden. Genauso wenig überdauern sie nicht, quasi im „digitalen Registraturkeller“ sich selbst überlassen, bis zur ihrer zufälligen Wiederentdeckung die Zeitläufte. Das hessische Landesarchiv begann im Jahr 2020 mit der Archivierung von Twitter-Accounts, in diesem Fall des ehemaligen Landesvorsitzenden der hessischen SPD Thorsten Schäfer-Gümbel.[17]

Gibt es bezüglich des konstatierten „Qualitätsproblems“ jedoch auch eine Selbstreflexion innerhalb der Verwaltung? Hier ist wiederum ein Blick in die Verwaltungswirklichkeit lehrreich: In der 2003 erschienenen Publikation der Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen „Verwaltung in Nordrhein-Westfalen“[18] wird zwar das „Kräftedreieck zwischen Bürgern, Politik und Verwaltung“ angesprochen[19], die Dreierkonstellation von Verwaltung, Archiv und historischer Forschung bleibt jedoch unberücksichtigt, obwohl die staatliche Archivverwaltung immerhin mit einem eigenen Beitrag vertreten ist[20]. Im Glossar fehlen Begriffe wie Akten(mäßigkeit), Archiv(ierung), Kontrolle, Rechtsstaatlichkeit, Schriftgutverwaltung, Transparenz etc., während die „Neue Verwaltungssteuerung“ mit Begriffen wie „Benchmarking“, „Controlling“ und „Effizienzdividende“ prominent auftritt. Die „Kontrolle“ ist zwar vertreten, aber eben nur im Sinne eines „Teilprozess[es] des Controlling“[21], nicht im Sinne einer demokratischen und rechtsstaatlichen Kontrolle des öffentlichen Verwaltungshandelns. Und unter dem ebenfalls als Lemma angesetzten „Eletronic Government“ wird nahezu ausschließlich die Binnensicht der Verwaltung bemüht, indem auf die „Möglichkeiten für eine Optimierung der verwaltungsinternen Arbeitsabläufe“[22] verwiesen wird. Hier spiegelt sich letztlich das Schwerpunktthema der „Neuen Verwaltungssteuerung“ wider, das zu Beginn der 2000er Jahre aktuell war – zuungunsten des klassischen Themas der Schriftgutverwaltung respektive der Dokumentation von Verwaltungshandeln. Das Werk war lange Jahre über die Landeszentrale für politische Bildung in Nordrhein-Westfalen zu beziehen, in deren Schriftenprogramm es aktuell keine vergleichbare Nachfolgepublikation gibt. Umso wichtiger sind die in jüngster Zeit wieder verstärkten Bemühungen von archivischer Seite, die Verwaltung an geeigneten Veranstaltungs- und Publikationsorten für diese Themen zu sensibilisieren.[23]

III. Archiv und historische Forschung

Die Zusammenarbeit zwischen Archiv und historischer Forschung – in institutioneller Hinsicht in Deutschland beispielsweise namentlich der VHD und nicht zuletzt auch die AG Digitale Geschichtswissenschaft – ist heute alles andere als selbstverständlich.[24] Dass historisch Forschende über wenig Wissen hinsichtlich der Aufgaben sowie der konkreten Aufgabenerfüllung der Archive verfügen, ist wohl unabhängig vom Prozess der Transformation in die digitale Welt zu konstatieren. Allerdings, und diese Feststellung ist gravierend, lässt die Digitalisierung den „Archivbegriff“ weiter diffundieren bzw. erodieren.[25] Im Folgenden soll der Platz der (öffentlichen) Archive im (historischen) Erkenntnisprozess in den Blick genommen werden. Dabei geht es nicht um eine binnenarchivische Berufsbilddebatte, sondern um die Betrachtung der Verbindung von Archiv und historischer Forschung innerhalb der oben geschilderten Dreiecksbeziehung.

Man stelle sich vor, es gibt Archive, und keiner nutzt sie![26] Die in Archiven aufbewahrte und proaktiv dauerhaft zu erhaltende Information spricht nicht aus sich alleine oder von alleine. Archive sind nicht das Gedächtnis einer Institution oder einer Gesellschaft[27], vielmehr ähneln sie einer „Festplatte“[28], die viele Unterlagen bereithält, um sich anhand dieser Unterlagen – und eventuell weiterer, nichtarchivischer Überlieferungsstränge – ein Bild von der Vergangenheit machen zu können. Wie zutreffend auch immer dieses sein mag, es braucht freilich ein Bemühen – und an diesem Punkt ist die historische Forschung angesprochen –, um all die in Archivgut fixierte Information erneut in Erkenntnisprozesse einzubringen.

Ein Problem ganz grundsätzlicher Natur, nämlich das zeitweise zu beobachtende Auseinanderdriften von historischer Forschung und archivischer Community, behandelte jüngst Andreas Hedwig treffend im Hessischen Jahrbuch für Landesgeschichte: Der „Historiker-Archivar“ wäre von einem strikt auf die archivischen Kernaufgaben konzentrierten „Managertypus“ verdrängt worden, sodass sich Archive und ihre Mitarbeiter als Akteure landesgeschichtlicher Forschungsinitiativen ab der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts sukzessive zurückgenommen hätten.[29] Doch auch die historische Forschung, so Hedwig weiter, setzte in zunehmendem Maße andere Akzente:

„Ein Dialog, geschweige denn eine aktive Kooperation zwischen wissenschaftlicher Forschung und Archiven […], so kann man für die Zeit ab den 1990er Jahren zusammenfassen, wurde nur an ganz wenigen Stellen aufgenommen oder gar kontinuierlich gepflegt.“

Sein Fazit: Historische Forschung kam ganz ohne archivisches Quellenstudium aus, eine Situation, die er aktuell allmählich aufgrund beiderseitiger Perspektivenlosigkeit im Wandel begriffen sieht.[30] In der Schweiz stellt sich die Situation so dar, dass sich auf Seiten der historischen Forschung zwar Einzelpersonen in der Beziehungspflege zum Archiv engagieren, jedoch kein institutionalisierter Austausch gepflegt wird.[31]

Bezogen auf den Wissenschaftsbetrieb formulierte Harald Kleinschmidt in Anspielung auf Herfried Münkler unlängst eine vergleichbare These, indem er die Ansicht vertrat, dass „in den Archiven zu den immer wieder bearbeiteten ,großen‘ Themen kaum noch einschlägige Zettel lagern, die noch nicht umgedreht wurden“ und es keineswegs „frivol“ sei,

„den Ersten Weltkrieg politikwissenschaftlich ohne Einbezug archivalischer Quellen aufzuarbeiten und damit mehr öffentliche Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen als all die in der Geschichtswissenschaft emsig Tätigen, die ihre Kompetenz durch ausufernde Archivbesuche unter Beweis zu stellen versuchen“.[32]

Es wird hier also ebenfalls eine Tendenz beschrieben, die den Kontakt zwischen Archiv und Geschichtswissenschaft alles andere als befördert.[33]

Wie die Archive und die Verwaltung beschäftigt und beeinflusst die Digitalisierung aber auch die Geschichtswissenschaft: Die Weitung des Methodenapparats der Geschichtswissenschaft, beispielsweise mittels machine oder deep learning, hat jüngst Tobias Hodel skizziert.[34] Forschungsergebnisse von Eva Schlotheuber und Frank Bösch[35] aufgreifend, hat Georg Vogeler jüngst die durch die Digitalisierung der Arbeitswelt (digital humanities) veränderten Rahmenbedingungen für die Historischen Grundwissenschaften skizziert, die cum grano salis auch für „digitalisiertes Archivgut“ gelten: „Archive und Bibliotheken digitalisieren ihre Bestände“ und machen diese

„zu einem Teil einer geschichtsbewussten Kultur […]. Grundwissenschaftler sind dann […] nicht mehr diejenigen, die als einzige Zugriff auf die Originale haben, sondern diejenigen, die die Digitalisate kommentieren, einordnen und verständlich machen.“[36]

Doch der Werkzeugkasten zur Bearbeitung von Digitalisaten des klassischen Archivguts ist lediglich die eine Seite der Medaille. Denn auf der anderen Seite gilt es zu fragen, ob man für den Umgang mit genuin digitalen Quellen gerüstet ist und man genug über den Entstehungs-, Verwendungs- und Überlieferungskontext dieser Quellen Bescheid weiß.

Bisherige Abhandlungen zum Thema der Schriftgutverwaltung[37] richteten sich in aller Regel entweder an die archivarische Community oder an die behördliche Seite.[38] Die historische Forschung blieb weitgehend außen vor. Dies ist erstaunlich, da – zumindest, was die öffentliche Verwaltung betrifft – die jeweils aktuelle qualitative Verfasstheit der behördlichen Schriftgutverwaltung die Güte der künftigen archivischen Überlieferung und somit der Quellengrundlage künftiger historischer Forschung maßgeblich mitbestimmt. Zu diesem Befund passt der Umstand, dass auch seitens der historischen Forschung kaum Schritte in Richtung der Behörden und öffentlichen Einrichtungen – immerhin die Schriftgut- und somit Quellenproduzenten im Sektor der öffentlichen Verwaltung – zu registrieren sind. Und das, obgleich das Archivgut mit fortschreitender Zeit immer weniger für den Schriftgutproduzenten respektive den Registraturbildner – also die anbietungspflichtige Stelle – von Relevanz ist, sondern zumindest potenziell zunehmend der Wissenschaft als Quelle dient, sodass „Historikerinnen und Historiker“ als die „am intensivsten Nutzenden öffentlicher Archive“ gelten dürfen.[39]

Frank Bösch konstatiert gegen Ende seiner Einleitung zu einem Sammelband zur (nicht nur) bundesdeutschen Computer- und Digitalisierungsgeschichte zu Recht:

„Trotz der vielfältigen Arbeiten aus der Informatik-, Medien- und Technikgeschichte lässt sich somit festhalten: Die Zeitgeschichte der Computerisierung steht noch am Anfang. Und je mehr die Zeitgeschichtsforschung nun in die 1990er Jahre vorrückt, desto stärker dürfte auch die längere Geschichte des Digitalen Zeitalters in den Blick geraten.“[40]

Einzelne Publikationen widmen sich dem Thema der Transformation der Gesellschaft ins Digitale bereits in intensiver Weise.[41] Doch wie verhält es sich mit den zur Erforschung des Themas erforderlichen digitalen Quellen? Die Geschichtswissenschaft hat offenbar (zu) lange passiv darauf vertraut und gebaut, dass die Archive ihrer gesetzlichen Aufgabe nachkommen und mittels der archivischen Bewertung eine Überlieferung bilden, so dass die künftige historische Forschung schon „etwas Brauchbares“ vorfinden wird. Selten wurde und wird Energie darauf verwendet, sich weiter Gedanken zu machen, unter welchen Bedingungen die Quellen in die Archive gelangen, von der Beschäftigung mit genuin digital entstandenen Unterlagen ganz zu schweigen. Auch jüngere Publikationen aus der historischen Forschung, die sich mit Auswertung von Quellen befassen, sparen diese Unterlagen weitgehend aus.[42]

Dass „auf beiden Seiten“ – also Geschichtswissenschaft und Archiven – „ein ungebrochenes Interesse an einer engeren Kooperation besteht“[43], beweisen Initiativen wie diejenige des Landesarchivs Hessen, wenngleich auch hier die klassischen Problemfelder – fehlende Lesekompetenz, mangelnde Kenntnisse der Archivtektonik, Schwierigkeiten bei der Identifikation themenrelevanter Quellen – beleuchtet werden, während die Probleme im Zusammenhang mit der behördlichen Schriftgutverwaltung und der von dieser qualitativ (wie letztlich auch quantitativ) abhängigen Überlieferungsbildung durch das zuständige Archiv unerwähnt bleiben.[44]

IV. Fazit und Ausblick oder: Die historische Forschung als Watchdog der Überlieferungsbildung?

Wenn schon historische Forschung und Archiv auseinandergedriftet sind und Archive im Vorfeld der Archivierung die Informationsverarbeitung der Verwaltung kaum steuern können, wie verhält es sich nun mit der dritten Seite des Beziehungsdreiecks: Verwaltung – historische Forschung? Die Verwaltung hat zur historischen Forschung keinen Kontakt in dem Sinne, dass man diese als eine Art „Feedback“-Instrument, einen Seismographen bezüglich des eigenen Verwaltungshandelns begreift[45]: Die Archive durch die Überlieferungsbildung und Bereitstellung sowie die historische Forschung durch die Auswertung der archivischen Bestände tragen zur Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Verwaltungshandelns, zu einer nachträglichen „Kontrolle“ oder „Legitimation“ desselben im demokratischen Rechtsstaat bei. Dass die laufende Rezeption der Erkenntnisse historischer Forschung durch die Verwaltung, überhaupt durch die Gesellschaft, erwünscht, jedoch nicht erzwingbar ist, kann an dieser Stelle nur festgestellt, jedoch nicht weiter reflektiert werden. Da die Verwaltung aber als Forschungsgegenstand grundsätzlich im Blick der historischen Forschung ist, wollen wir diese Blickrichtung detaillierter analysieren.

Die historische Forschung unterhält zur Verwaltung kaum aktive Beziehungen, jedenfalls nicht in dem Sinne, dass man auch die aktuelle Verwaltung als ursprünglichen Produzenten späteren Archivguts und somit archivalischer Quellen in den Blick nimmt. Welchen Fragestellungen die Verwaltungsgeschichte im Verein mit der Verfassungs- und Behördengeschichte als „[…] Trias von Subdisziplinen, die dem amorphen Bereich der politischen Geschichte zugeordnet werden muss […]“, nachgehen kann, hat für den habsburgisch-österreichischen Forschungsbereich Michael Hochedlinger in einem 2010 erschienen, nach wie vor sehr instruktiven Beitrag dargelegt.[46] Aus der Sicht des Archivs und damit auch in unserem Sinne stellt Hochedlinger fest, dass speziell die Behördengeschichte neben der Aktenkunde zum „[…] unabdingbaren Handwerkszeug des quellennahe arbeitenden Historikers […]“ gehöre.[47] Auch seiner Bemerkung, Verfassungs-, Verwaltungs- und Behördengeschichte seien innerhalb der Geschichtswissenschaft „[…] etwas an den Rand des Interessensspektrums geraten […]“[48], können wir nach wie vor etliches abgewinnen, wollen aber auf Forschungstendenzen aufmerksam machen, die für das behandelte Beziehungsdreieck fruchtbar gemacht werden können:

Jüngst wurde von historischer Seite darauf hingewiesen, dass „Verwaltungskultur und Verwaltungshandeln […] innerhalb der Behördenforschung relativ neue Themen“ seien:

„Die Analyse der Verwaltungskultur erfasst Mentalitäten, Kommunikationsformen und soziale Praktiken. Wie sah der Alltag in den Ministerien aus, wie verhielten sich Beamte, und was lässt sich über ihr Selbstverständnis eruieren?“[49]

Schon seit geraumer Zeit hat sich die Forschung mit dem Beziehungsgeflecht von Gesellschaft, Politik und Verwaltung befasst, ferner mit Verwaltungsreformen und Verwaltungsmodernisierung.[50] Der Gedanke einer durch die Informationstechnologie möglich gewordenen „integrierten Verwaltung“, die dem Bürger in Form eines „One Face to the Customer“ entgegentritt, oder der Errichtung eines „National Data Center“ wurden in der Forschung ebenfalls aufgegriffen.[51] Die Dokumentation des Verwaltungshandelns, die Aspekte von Schriftgutverwaltung und Aktenführung also, wurden hingegen weitgehend vernachlässigt – sowohl in der Wissenschaft als auch in der öffentlichen Verwaltung selbst: Standardwerke zur Schriftgutverwaltung und aktuelle rechtliche Vorgaben zur ordnungsgemäßen Aktenführung sind (inzwischen) weitgehend unbekannt, selbst ehedem als „Kernbegriffe“ der Verwaltung zu betrachtende Begriffe wie beispielsweise „Geschäftsgang“ oder „zu den Akten“ sagen vielen Neu- und Quereinsteigern in der öffentlichen Verwaltung erfahrungsgemäß nichts mehr. Ein „Onboarding“ in Sachen „Aktenführung“ erfolgt bei einem Neu- oder Quereinstieg in die öffentliche Verwaltung ebenso selten.

Aus dieser Situation ergibt sich aber ein Quellenproblem der digitalen Gesellschaft, auf das zuletzt Malte Thießen aufmerksam gemacht hat[52], auf das Problem der Qualität der in der öffentlichen Verwaltung entstehenden künftigen Quellen zudem Uwe Zuber[53]. Das Problem der Überlieferung von (nicht verakteten) E-Mails bzw. E-Mail-Accounts wird allmählich erkannt und angegangen.[54]

In der „Verwaltungsautomation seit den 1970er Jahren“[55] sieht Thießen dann auch folgerichtig die Ursache für methodische Probleme für die „endnutzende“ historische Forschung: Bedingt durch die Möglichkeiten der automatisierten bzw. elektronischen Datenverarbeitung – „copy & paste“, „Entfernen“-Funktion und benutzungsfreundliche Textverarbeitungsprogramme – sei ein „Verlust an Vorläufigkeit“ eingetreten. Die Feststellung Thießens ist für uns deshalb von Bedeutung, da hier wichtige Feststellungen zur Arbeit mit genuin digitalen Archivalien gemacht werden, die nur durch proaktive Auseinandersetzung mit deren Entstehungsbedingungen erzielt werden können; und erst diese Auseinandersetzung mit denselben wird der historischen Forschung zeigen, dass der Digitalisierung der Schriftgutverwaltung das Potential innewohnt – und zwar als ständige Dynamik –, diese historische Quelle im wahrsten Sinne des Wortes zum Versiegen zu bringen. Eine nicht ordnungsgemäße Schriftgutverwaltung respektive Aktenführung führt zu einer unvollständigen Dokumentation und Verunsicherung bei der Auslegung der Anbietungspflicht schon auf Behördenseite, die später nicht mehr „geheilt“ werden kann. Die seitens des Archivs gebildete und übernommene Überlieferung kann in solchen Fällen qualitativ nur noch mangelbehaftet sein. Dies ist in der Wahrnehmung und im Bewusstsein der Beteiligten noch nicht hinreichend tief verankert.[56]

Vor diesem Hintergrund scheint es geboten, auf eine Vertiefung und häufig überhaupt erst einmal auf eine Initiierung von Wahrnehmung und Zusammenarbeit der drei „Seiten“ des „Beziehungsdreiecks“ hinzuwirken, wobei uns am dringendsten – weil vom Potential her am wirkmächtigsten – erscheint, die historische Forschung darauf aufmerksam zu machen, ihre Rolle im gegenständlichen Beziehungsdreieck wenn nicht neu zu entdecken, so doch zumindest anders auszulegen:

Die historische Forschung sollte unseres Erachtens zwei Aspekte besonders fokussieren: zum einen die Entstehung der für die künftige Arbeit der eigenen Profession relevanten genuin digitalen Unterlagen sowie – und hier lohnte es sich, durchaus kontrovers in den Diskurs einzusteigen, auch und gerade wenn man zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangen sollte –, zum anderen die Frage nach dem eigenen Berufsbild. Kann oder sollte es (freiwillig übernommene) Aufgabe zumindest von Teilen der (institutionalisierten) historischen Forschung sein, wenigstens eine punktuelle Kontrolle von öffentlichem Verwaltungshandeln auszuüben, wie sie dies etwa im Fall der Handschriften des Hauses Baden im Verbund mit Archiven und Bibliotheken schon erfolgreich getan hat?[57] Oder entbindet die Forschungs- respektive Wissenschaftsfreiheit von vornherein von einer derartigen Selbstverpflichtung? Die historische Forschung ist aufgerufen, in flankierender Unterstützung der Archive ihr Augenmerk darauf zu richten, dass die gültigen Rechtsgrundlagen einer ordnungsgemäßen Dokumentation des Staatshandelns, namentlich Aktenführung und Anbietung an das zuständige Archiv, in der Verwaltungspraxis auch tatsächlich eingehalten werden – natürlich nicht in Form einer permanenten „Überwachung“ der behördlichen Schriftgutverwaltung, sondern in einer entschiedenen, wahrnehmbaren Reaktion auf bekannt gewordene Verstöße von gesellschaftlicher Relevanz – die mediale Berichterstattung wäre ein gutes und vermutlich auch praktisch anwendbares Kriterium hierfür. Die Seite der Archive wird sich einem entsprechenden Austausch im Sinne der Belebung des hier vorgestellten Beziehungsdreiecks sicher nicht entziehen, womit die im Titel angesprochene „Schicksalsgemeinschaft“ allmählich Gestalt annehmen und mit Leben gefüllt werden könnte. Die Verwaltung wäre dahingehend zu sensibilisieren wahrzunehmen, dass die Art und Weise bzw. die qualitative Beschaffenheit der eigenen Schriftgutverwaltung Folgen hat – für sie selbst, für die von ihr zu unterhaltenden öffentlichen Archive, aber auch für andere Stakeholder, an deren guter Arbeit dem demokratischen Rechtsstaat nur gelegen sein kann. Es lohnt sich demnach unbedingt, das Gespräch miteinander, den Austausch untereinander in Gang zu bringen. Zwar könnte man von einer Watchdog-Funktion der Archive sprechen, doch fällt diese aufgrund des Standings, des notwendigen Eingebundenseins der öffentlichen Archive in die jeweiligen Verwaltungsstrukturen schwächer aus als diejenige, die der historischen Forschung möglich wäre.[58] Einen wichtigen Beitrag steuerte zuletzt Lutz Raphael dem Diskurs bei, in dem er die „Vergangenheit als Verteidigungsort der Demokratie“[59] markiert. Die sich gegenwärtig darbietenden Gefahren benennt Raphael genauso wie die sich aus dieser Gefährdung ableitenden Herausforderungen – man könnte auch zugespitzt sagen: Aufgaben für die historische Forschung. Denn diese ist letztlich gefragt, auch wenn der Autor zunächst ausschließlich von Archiven spricht, die allein auf sich gestellt aus den dargelegten Gründen dieser Aufgabe jedoch nur sehr eingeschränkt gerecht werden können:

„Die demokratische Öffentlichkeit der Zukunft braucht diese Informationssicherung durch öffentliche Archive, will sie sich nicht blind den fake news interessierter politischer Demagogen und den Manipulationsabsichten derer ausliefern, die über die Macht und Ressourcen verfügen, die Vergangenheit im Sinne eigener Interessen […] darzustellen. Demokratie braucht öffentliche Archive als Orte kritischer Prüfung unserer Vergangenheitsdeutungen und als Orte der Sicherung von Informationen der verschiedensten Art, die uns erlauben, Missstände oder Problemlagen der Gegenwart, aber auch Traditionen kritischer Aufklärung und demokratischer Kultur in ihrer Entstehung und Beharrungskraft zu entdecken.“[60]

Welche konkreten Maßnahmen könnten – neben der „abstrakten“ Forderung, die historische Forschung möge sich proaktiv zur Qualität der digitalen Schriftgutverwaltung äußern – mit einer solchen Rolle verbunden sein? Jegliche Anstrengungen zu einem Trialog, welcher der Relevanz des Austauschs mehr Nachdruck verleiht, sind zu begrüßen[61], wobei die Archive eine Art „Scharnierfunktion“ einnehmen könnten, wie es das Beispiel eines Fachgesprächs an der Bayerischen Archivschule im November 2021 vor Augen führt, dessen Referierende aus den Reihen der Datenproduzenten – etwa des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten –, der Wissenschaft sowie der Archive kamen[62]. Denkbar wäre auch, dass einzelne Disziplinen den Kontakt zu einem jeweils geeigneten Gegenpol aufnähmen, so etwa die Verwaltungs- oder Behördengeschichte zur Verwaltungswissenschaft. Historische Forschung und Archive könnten gemeinsam Gastauftritte an Hochschulen für die öffentliche Verwaltung bzw. einschlägigen Verwaltungsakademien und dergleichen initiieren, solange die Aufnahme des Themas in reguläre Curriculae zur Aus- und Fortbildung des Verwaltungspersonals nicht realistisch erscheint. In jedem Falle sollte die Geschichtswissenschaft im eigenen universitären Lehrbetrieb in Hinsicht auf die Entstehungsbedingungen künftiger genuin digitaler Quellen verstärkt die Studierenden sensibilisieren.[63] Auch die gemeinsame Entwicklung einer elektronischen Quellen- respektive Datenkunde, wie sie etwa seitens des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen zuletzt angeregt wurde[64], wäre ein wichtiger Beitrag in die richtige Richtung. Im Idealfall ließe sich eine (positive) Aufmerksamkeit im Sinne der Wahrnehmungsökonomie für alle drei Seiten des Beziehungsdreiecks erhöhen und stärker in die Gesamtgesellschaft hinein Wirkung entfalten.

Natürlich, auch wenn hier klarerweise nicht der Fokus liegt, sind auch Archive in der beschriebenen Konstellation unter dem Eindruck der Digitalisierung gefordert und die vorgeschlagene Zusammenarbeit mit der historischen Forschung fordert auch sie, ihre Arbeitsweise – beispielsweise im Bereich der archivischen Bewertung, der digitalen Erhaltungsplanung, die auf der Definition signifikanter Eigenschaften[65] von archivierten Unterlagen aufsetzt – transparent zu machen.[66] Eine „ideal“ ablaufende, digitale Überlieferungsbildung, welche die hier gegenständlichen Problemlagen nicht kennt, birgt jedenfalls gerade für die historische Forschung attraktive Möglichkeiten: Neue Quellengattungen und generell dem Digitalen inhärente, umfassende Auswertungsmöglichkeiten, nicht zuletzt auf dem Feld der Künstlichen Intelligenz (KI) seien hier als Beispiele angeführt. Eine Allianz würde sich auch bei der Fortentwicklung der Archivgesetzgebung potentiell positiv auswirken: Die Wahrnehmung von Unwägbarkeiten der digitalen Überlieferungsbildung sollte – beispielsweise wenn es um die Archivierung von Social Media-Inhalten, von laufender Webkommunikation geht – auch zu rechtlichen Diskussionen hinsichtlich Kompetenzen und Zuständigkeiten der öffentlichen Archive (oder Bibliotheken) führen.[67]

Im Zentrum der Dreiecksbeziehung muss in unseren Augen also ein ausgeprägtes, gemeinsames „Archivieren-Wollen“[68] stehen. Ohne einen solchen Willen droht der Gesellschaft im digitalen Zeitalter nämlich ein Szenario, das längst überwunden schien: ein digitaler Überlieferungszufall, wie er analog bereits von Arnold Esch moniert worden ist. Und den kann niemand wirklich wollen.

Zusammenfassung

Aus der Perspektive des öffentlichen Archivwesens richtet der Beitrag einen Blick auf die Dreiecksbeziehung zwischen öffentlicher Verwaltung, öffentlichem Archivwesen und historischer Forschung. Betrachtet wird vornehmlich die Rolle des Archivs in dieser Konstellation, die in Zeiten einer umfassenden digitalen Transformation als Schicksalsgemeinschaft beschrieben wird. Das „Funktionieren“ der Archivierung als gesellschaftlicher Kulturtechnik hängt nicht alleine von den Archiven ab: Aus dem Unterlagenanfall der Verwaltung bildet das Archiv exklusiv die Überlieferung, die der Geschichtswissenschaft zur Interpretation der Vergangenheit zur Verfügung steht. Durch die Digitalisierung als gesamtgesellschaftliche Dynamik sehen die Autoren dieses traditionelle Zusammenspiel zwischen den drei Bereichen auf neue wie besondere Weise herausgefordert: Ausgangspunkt ist die Frage nach den Überlieferungsbedingungen (Rahmenbedingungen) für Unterlagen des „digitalen Zeitalters“, konkret für genuin digitale Überlieferung: Was bleibt vom digitalen Zeitalter an dokumentierter Information – abhängig vom Entstehungskontext in der Verwaltung – erhalten und wie kann diese archivierte Information interpretiert werden? Smart Government, digitale Archivierung und digital humanities verändern die Ausgangsposition jedes dieser drei Bereiche auf eine Weise, die Archivierung letztendlich nicht mehr als von den Archiven allein zu erbringende Eigenleistung gelingen lässt. Für die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und aussagekräftigen Überlieferungsbildung im digitalen Zeitalter ist es notwendig, dass in allen drei angesprochenen Bereichen eine Reflexion über die jeweilige Rolle im beschriebenen Beziehungsdreieck erfolgt und sich der Austausch untereinander etabliert bzw. intensiviert: Im Zentrum des Dreiecks kann sich so ein „Archivieren-Wollen“ im digitalen Zeitalter manifestieren, dass die genuin digitale Überlieferung nicht von einem fatalen Überlieferungszufall abhängig macht.

Online erschienen: 2025-02-01

© 2025 Walter de Gruyter, Berlin/Boston

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  1. Frontmatter
  2. Aufsätze
  3. Wann ist ein Mann ein (Ehe-)Mann? Der Nachweis gleichgeschlechtlicher Ehen und der Geschlechtsfluidität in der römischen Kaiserzeit
  4. Dort schafft man die Kronjuwelen fort ... Objekt-Perspektiven auf die 1848er Revolution
  5. Historische Forschung – Archiv – Verwaltung. Eine zu entdeckende Dreiecksbeziehung als Schicksalsgemeinschaft in digitalen Zeiten
  6. Notker Hammerstein (1930–2024)
  7. Im Blick der Historie
  8. Rezensionen
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  12. Christian Laes / Irina Metzler (Eds.), „Madness“ in the Ancient World. Innate or Acquired? From Theoretical Concepts to Daily Life. Turnhout, Brepols 2023
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  28. Anna Paulina Orłowska, Johan Pyre. Ein Kaufmann und sein Handelsbuch im spätmittelalterlichen Danzig. Darstellung und Edition. (Quellen und Darstellungen zur Hansischen Geschichte, Bd. 77.) Köln, Böhlau 2020
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  33. Manja Quakatz, Osmanische Kriegsgefangene im Römisch-deutschen Reich im 17. und 18. Jahrhundert. Leipzig, Leipziger Universitätsverlag 2023
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  41. Katja Hoyer, Im Kaiserreich. Eine kurze Geschichte 1871–1918. Hamburg, Hoffmann und Campe 2024
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  60. Eingegangene Bücher
  61. Eingegangene Bücher
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