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Russlands diktierter Nicht-Frieden im Donbas 2014–2022: Warum die Minsker Abkommen von Anbeginn zum Scheitern verurteilt waren

  • Hugo von Essen

    Analyst

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    und Andreas Umland

    Analyst, Dozent für Politologie

Veröffentlicht/Copyright: 9. September 2022

Kurzfassung

Die zwischen der Ukraine und Russland unter Vermittlung von OSZE, Deutschland und Frankreich abgeschlossenen Minsker Abkommen waren Ausdruck von Völkerrechtsnihilismus und Aggressionsverschleierung. Im Gegensatz zu einer weitverbreiteten Auffassung waren die Dokumente, die Moskau der Ukraine im September 2014 und Februar 2015 aufgezwungen hatte, keine Lösung, sondern Teil des Problems. Die in sich widersprüchlichen Minsker Abkommen hatte Kyjiw unter massivem russischem Druck unterzeichnet. Die Unterzeichnung erfolgte nach verheerenden militärischen Niederlagen, die reguläre und irreguläre russische Streitkräfte der Ukraine beigebracht hatten. Für den Kreml waren die Abkommen Instrumente, geo- und hegemonialpolitischen Früchte seiner anfänglich verdeckten militärischen Aggression gegen die Ukraine zu ernten. Westliche Staaten – insbesondere Deutschland und Frankreich – billigten stillschweigend Russlands offensichtliche Infragestellung der europäischen Sicherheitsordnung. Berlin und Paris drängten Kyjiw, die widersprüchlichen Bestimmungen der Minsker Abkommen in fragwürdigen Sequenzen umzusetzen. Eine völkerrechtlich teilakzeptable Interpretation der Übereinkunft durch die Ukraine unterstützte der Westen nur unzureichend. Moskau wurde für seine Verletzungen der Vereinbarungen, Verballhornung völkerrechtlicher und demokratischer Grundprinzipien sowie unkooperative Haltung bei den Verhandlungen nicht sanktioniert.

Summary

Until 24 February 2022, the Russian-Ukrainian agreements signed in the capital of Belarus in 2014–2015 were seen, by many observers, as a path to a settlement of the Donbas conflict. However, the contradictory Minsk deals were signed by Kyiv under enormous duress. Contrary to common belief over years, the various documents that the Kremlin forced upon Kyiv in the context of devastating Ukrainian military defeats from regular and irregular Russian forces, in September 2014 and February 2015, were not a solution but part of the problem. They were manifestations of international legal nihilism, undermining basic democratic standards, and Kremlin instruments to harvest the fruits of Russia’s initially covert military aggression against Ukraine. Oddly, Western states furthered the Kremlin’s obvious subversion of the European security order, by condoning the conclusion of the Minsk Agreements, pressuring Ukraine to implement its dubious provisions, insufficiently supporting a normatively acceptable interpretation of the agreement, and not punishing Moscow for its violation of the agreements as well as uncooperative negotiations.

1 Einleitung

Drei Tage vor Russlands Großinvasion der Ukraine erkannte Moskau am 21. Februar 2022 die knapp acht Jahre zuvor vom Kreml in einer Geheimoperation geschaffenen De-facto-Regime „Donezker Volkrepublik“ und „Lugansker Volksrepublik“ als Staaten an. Bis dahin hatten viele Beobachter in den sogenannten Minsker Abkommen, d. h. den 2014–2015 in der Hauptstadt von Belarus unterzeichneten russisch-ukrainischen Vereinbarungen, einen Weg zur Beilegung des Donbas-Konflikts gesehen.[1] Diese von Moskau entworfenen Texte hatte Kyjiw im Lichte des verdeckten Einmarschs regulärer russischer Truppen in der Ostukraine und einer akuten Gefahr tiefer Vorstöße ins Landesinnere 2014–2015 in der Hauptstadt von Belarus unterzeichnet.

Seit 2015 bis heute ist die Diskussion um die Beendigung der russische Aggression gegen die Ukraine von der gescheiterten Umsetzung der Minsker Abkommen geprägt.[2] Etliche Akteure und Beobachter halten diese Vereinbarungen, auch als Minsk I und Minsk II bekannt, für eine in sträflicher Weise verpasste Chance.[3] Einige wollen sie wieder zum Leben erwecken oder befürworten ein Minsk III. Jedoch stellten die Vereinbarungen von Minsk keinen Fahrplan zum Frieden dar. Entgegen einer auch im Westen verbreiteten Ansicht waren sie von Anfang kein geeignetes Instrument zur Konfliktbeilegung, sondern integraler Bestandteil des Problemknäuels, das schließlich zur Eskalation im Februar 2022 führte.[4]

2 Die Geschichte der Vereinbarungen von Minsk

Nach jahrelanger politischer und ökonomischer Einmischung in der Ukraine ging Russland im Frühjahr 2014 zu einem verdeckten bewaffneten Angriff auf sein „Bruderland“ über.[5] Den Anfang machte die militärische Besetzung der Krim durch ungekennzeichnete russische Truppen. Parallel zur Annexion der südukrainischen Schwarzmeerhalbinsel schürte Russland auf dem ukrainischen Festland und insbesondere im ostukrainischen Donezer Bassin (Ukr.: Donbas) Unruhen.[6] Moskau versuchte auch in anderen südlichen und östlichen Teilen des Landes zu eskalieren, war jedoch nur im Donbas erfolgreich.[7]

Es bedurfte des verdeckten Einschleusens einer russischen Kampftruppe, um die vorhandenen Spannungen im Donbas zu einem bewaffneten Konflikt zuzuspitzen. Von der bereits durch Russland annektierten Krim aus gelang es einer irregulären Einheit unter Führung des russischen Staatsbürgers und ehemaligen FSB-Offiziers Igor Girkin, im April 2014 in das ukrainische Festland vorzudringen und eine Art Pseudobürgerkrieg im Donbas zu entfachen. Girkin erklärt später freimütig: „Den Auslöser zum Krieg habe ich gedrückt. Wenn unsere Einheit nicht über die Grenze gekommen wäre, wäre alles so [folgenlos] ausgegangen wie in Charkow und Odessa.“[8]

Im Mai 2014 vermochte Moskau zwei nicht anerkannte künstliche Kleinstaaten zu errichten, die „Volksrepublik Donezk“ (russische Abkürzung: DNR) und „Volksrepublik Luhansk“ (russische Abkürzung: LNR).[9] Dabei sowie im weiteren Verlauf setzte und setzt der Kreml einige Methoden ein, die er in den nichtregierungskontrollierten Gebieten Moldaus und Georgiens ab den 1990er Jahren angewandt hatte.[10] Dazu gehören die Infiltrierung von Agenten, Förderung von lokalem Separatismus, Nichterfüllung von Waffenstillstandsvereinbarungen und anderen Abkommen, die Verballhornung internationaler Organisationen und mehr.[11]

Nach einigen Gebietsgewinnen der von Russland entsandten beziehungsweise unterstützten paramilitärischen Einheiten starteten die ukrainischen Streitkräfte im Sommer 2014 eine zunächst erfolgreiche Gegenoffensive. Kyjiw eroberte verlorene Gebiete zurück, einschließlich der strategisch bedeutsamen Hafenstadt Mariupol. Abgesehen von irregulären Kämpfern mit russischer wie ukrainischer Staatsbürgerschaft waren bis zu diesem Zeitpunkt nur kleinere reguläre Truppenverbände Russlands, etwa Spezialkräfte des militärischen Spionagedienstes GRU und das berühmt-berüchtigte Luftabwehrsystem „Buk“, in der Ostukraine zum Einsatz gekommen. Ende August 2014 intervenierte Moskau im Donbas erstmals mit einem großen Verband ungekennzeichneter regulärer Bodentruppen zur Unterstützung seiner ostukrainischen Stellvertretermilizen. Aufgrund der anschließenden Niederlage der ukrainischen Armee in Ilowajsk und aus Furcht vor weiteren Verlusten erklärte sich Kyjiw zu Verhandlungen mit Moskau in Minsk bereit.

 Minsk Februar 2015, Gruppenfoto im Normandieformat

Minsk Februar 2015, Gruppenfoto im Normandieformat

Das „Minsker Protokoll“, auch Minsk I genannt, wurde Anfang September 2014 von offiziellen Vertretern der OSZE, Russischen Föderation und Ukraine als Mitglieder der sogenannten Trilateralen Kontaktgruppe (TKG) unterzeichnet.[12] Zwei Gesandte der „Volksrepubliken“, Oleksandr Sachartschenko (inzwischen verstorben) und Ihor Plotnizki (inzwischen verschollen), setzten ebenfalls ihre Unterschrift unter das Protokoll, ohne dass ihre pseudostaatlichen Ämter erwähnt wurden. Offensichtlich war dieser Formelkompromiss dem Umstand geschuldet, dass Russland, nicht aber die Ukraine, die „Volksrepubliken“ als Konfliktparteien ansah. Ende September 2014 wurde Minsk I um ein „Memorandum“ mit einigen Klarstellungen ergänzt.

Obgleich das Minsker Protokoll und Memorandum russischen Interessen Tribut zollte und ein fragiler Waffenstillstand erreicht wurde, legten die beiden Dokumente den bewaffneten Konflikt nicht bei. Stattdessen wiederholte sich im Januar/Februar 2015 das Muster vom August/September 2014. Neuerlich einfallende reguläre russische Truppen brachten der Ukraine bei Debalzewe eine weitere verheerende Niederlage bei. In Anbetracht abermals drohender russischer Vorstöße ins Landesinnere unterzeichnete Kyjiw ein sogenanntes „Maßnahmenpaket für die Umsetzung der Minsker Abkommen.“ Diese Vereinbarung, auch als Minsk II bekannt, enthält detailliertere Bestimmungen als Minsk I. Unmittelbar nach seiner Unterzeichnung fand das Minsker „Paket“ in einer Sicherheitsratsresolution der Vereinten Nationen Erwähnung.

Minsk I und II bestehen zum einen aus verschiedenen sicherheitsrelevanten Maßnahmen wie Waffenstillstand, Rückzug schweren Geräts von der Kontaktlinie sowie Entwaffnung aller illegalen Gruppen. Zum anderen umfassen sie politische Schritte, die Kyjiw zu erfüllen hat. Zu diesen zählen Lokalwahlen in den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten gemäß ukrainischer Gesetzgebung und die Einräumung gewisser Selbstverwaltungsrechte für die Regionen. Die Bestimmungen sahen auch eine Wiederherstellung uneingeschränkter ukrainischer Kontrolle über die Grenze mit Russland vor, wobei sich die Reihenfolge der Implementierung der Bestimmungen als ein Hauptstreitpunkt erwies.

Die Umsetzung der Vereinbarungen sollte in der TKG verhandelt werden. Überdacht wurde der Verhandlungsprozess vom „Normandie-Format“, einer Staatengruppe bestehend aus Russland, Deutschland, Frankreich und der Ukraine. Zu den positiven Folgen der beiden Vereinbarungen gehörten ein – wenn auch nur zeitweiliger und fragiler – Waffenstillstand, teilweiser Truppenrückzug von der Kontaktlinie, eine gewisse Milderung humanitären Leids und die theoretische Aussicht auf zukünftige Beilegung des Konflikts.

Diese oder ähnliche Erzählungen sind das, woran viele Beobachter denken, wenn sie von den Minsker Abkommen und deren versuchter Umsetzung sprechen. Doch lähmten den „Minsker Prozess“, so die ukrainische Bezeichnung der trilateralen Verhandlungen, von Anfang an mindestens drei gravierende Probleme bezüglich Entstehung, Bestimmungen und Konsequenzen der beiden Abkommen. Es erscheint geboten, diese Defekte zu betrachten, um ähnliche Fehler bei künftigen Vereinbarungen in der Ukraine oder andernorts im postsowjetischen Raum zu vermeiden.[13]

2.1 Legitimation von Völkerrechtsnihilismus

Die größte Hypothek der Minsker Abkommen war ihre demonstrative Missachtung der Souveränität der Ukraine infolge eines unzureichend gebrandmarkten und nur gering bestraften radikalen Völkerrechtsbruchs durch Russland.[14] Die Ukraine hat den Vereinbarungen (so man diesen Terminus überhaupt benutzen sollte) unter massiver Nötigung zugestimmt, nachdem Moskau vor der Unterzeichnung gezielt den militärischen Druck auf Kyjiw erhöht hatte. Dies erlaubte es dem Kreml, die öffentliche Definition und vorgebliche Lösung des Konflikts in den unterzeichneten Dokumenten vorzugeben.[15] Die sieben Jahre andauernden vergeblichen Versuche, die Minsker Abkommen umzusetzen, blieben geprägt von einem eklatanten Mangel an begleitendem westlichem Druck auf Russland sowie ungenügender Unterstützung für die Ukraine.

Die Prämisse der Minsker Abkommen, es habe in der Ostukraine 2014 angeblich einen dominanten und autochthonen Willen zur Separation gegeben, widersprach zwar – wie auch im Fall der Krimsezession – den damaligen Umfrageergebnissen in den vermeintlich autonomistischen Regionen.[16] Doch wurden diese Narrative vehement von Russland verfochten und durch die Anwesenheit von „Separatisten“ (wenig mehr als lokale Strohmänner des Kreml) in den TKG-Arbeitsgruppen unterstrichen. Die russische Erzählung von Abspaltungen in der Süd- und Ostukraine wurde von westlichen Diplomaten, Politikern und Beobachtern trotz ihrer völkerrechtsnihilistischen Konsequenzen weitgehend respektiert und teils sogar als plausibel akzeptiert. Freilich wussten die meisten externen Entscheidungsträger und Experten durchaus um Moskaus Schlüsselrolle bei der Auslösung und Aufrechterhaltung des gewaltsamen Konflikts im Donbas. Dennoch behandelten viele Akteure und Kommentatoren die internationale militärische Auseinandersetzung zwischen Russland und der Ukraine bis zum Februar 2022 als eine innerstaatliche Konfrontation der Ukraine.

Tatsächlich war der bewaffnete Konflikt in der Ostukraine 2014–2022 ein „delegierter zwischenstaatlicher Krieg“, bei dem die irregulären Truppen der „Volkrepubliken“ als notdürftig verschleierte Agenten oder inoffizielle Söldner Moskaus auf ukrainischem Staatsterritorium fungierten.[17] Der fundamental internationale, wenn nicht geopolitische Charakter dieses Krieges kommt sowohl in der Vorgeschichte und Genese als auch im größeren Kontext und weiteren Verlauf des Donbaskonflikts ans Licht.[18] Russland war zwar sowohl Auslöser, Steuermann und Nutznießer des Konflikts, stritt dies aber unentwegt ab und präsentierte sich als – zwar parteiischer und nicht ganz unbeteiligter, aber eben doch – Vermittler. Dieses Schmierentheater blieb auch den westlichen Regierungen im Normandie-Format, Deutschland und Frankreich, kaum verborgen. Sie gingen jedoch offenbar davon aus, dass Moskau die Vereinbarungen letztlich in mehr oder minder gutem Glauben umsetzen würde.

Anders als bei ähnlichen Situationen in Transnistrien, Abchasien und der Zchinwali-Region („Südossetien“) wurde die bewaffnete Aufspaltung des Donbas eindeutig und allein vom Kreml vorbereitet, herbeigeführt und dirigiert.[19] Wie zunächst von Nikolay Mitrochin (Universität Bremen) und später u. a. von Sanshiro Hosaka (Universität Tartu), Vlad Mykhnenko (University of Oxford), Oleksandr Melnyk (University of Alberta) sowie Jakob Hauter (University College London) illustriert, haben die russische Staatsführung und ihre Agenten in der Ukraine sowohl den Vorlauf und Beginn als auch den Verlauf des Kriegs entscheidend bestimmt.[20] Spätestens ab April 2014 waren sowohl reguläre als auch irreguläre russische Militäreinheiten unter mehr oder weniger kaschierter Duldung beziehungsweise Führung Moskaus federführend beim angeblichen „Volksaufstand“.

Die vorgetäuschte „Sezession“ der Krim im Februar/März 2014 geschah auf weit offensichtlichere Initiative Moskaus hin. Sie wurde zumindest von einigen namhaften Persönlichkeiten der Halbinsel, unter anderen dem Sprecher des Parlaments der Krim, Wolodymyr Konstantynow, unterstützt. Der Beginn der angeblichen Donbasrebellion dagegen wurde von keiner einzigen regional bekannten Persönlichkeit aus dem Donezbecken öffentlich begrüßt – weder in den Reihen der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen noch der zivilgesellschaftlichen und wissenschaftlichen Eliten der Donbasregion.[21] Selbst prominente, offen prorussische Politiker aus dem Donbas spielten keine Schlüsselrollen in der vorgeblich vom Volk getragenen lokalen Erhebung russophiler Ukrainer. Der einzige bekannte und zeitweilige ukrainische Ko-Anführer der Pseudorebellion war Oleh Zarjow, ehemaliger stellvertretender Fraktionsvorsitzende der Partei der Regionen im ukrainischen Einkammerparlament Werchowna Rada (Oberster Rat). Zarjow stammt jedoch aus der Stadt Dnipro und nicht aus dem Donbas; er war, wie seine verschiedenen ausländischen Kollegen vor Ort, ein ins Donezbecken zugereister Separatist.

In den ersten Monaten des „Volksaufstands“ in der Ostukraine waren etliche militärische und politische Schlüsselfiguren russische Staatsbürger, meist ohne nennenswerte biographische oder familiäre Verbindungen zum Donezbecken. Sie hatten als Agenten des Kreml, von Moskau bezahlte Söldner oder irreguläre Kämpfer – von Russland beziehungsweise der annektierten Krim aus – die Grenze zur Ukraine überschritten. Erst einige Monate nach Gründung der beiden „Volksrepubliken“ wurden die meisten Führungspositionen der damals noch nicht einmal von Russland anerkannten Pseudostaaten mit – bis dahin randständigen und weitgehend unbekannten – lokalen Personen besetzt.

Diese und andere Aspekte der angeblichen „Donbasrebellion“ stellten offensichtliche Verletzungen der Souveränität, der Integrität sowie der Grenzen des ukrainischen Staats, der europäischen Sicherheitsordnung und des Völkerrechts im Allgemeinen dar. Sie wurden vom Westen nur mit relativ schwachen sektoralen und einigen ausgewählten individuellen Sanktionen geahndet. Die Reichweite der Strafmaßnahmen stand in einem Missverhältnis zur geopolitischen Bedeutung von Russlands Anschluss der Krim und dem Pseudobürgerkrieg im Donezbecken. Die Milde der westlichen Reaktion signalisierte Moskau, dass man sowohl die Annexion der Krim als auch die verdeckte Intervention in der Ostukraine und damit etliche eklatante Völkerrechtsbrüche, wie zuvor schon in Moldau und Georgien, hinnahm.

2.2 Ignorieren demokratischer Grundprinzipien

Damit im Zusammenhang stand ein weiteres Problem der Umsetzung der Minsker Abkommen, die an sich die Wiedereingliederung der de facto von Russland kontrollierten Gebiete in den ukrainischen Staat vorsahen, nämlich die Frage, wer Kyjiws Verhandlungspartner sein sollte. Anfangs war die ukrainische Führung geneigt, die von Moskau im September 2014 diktierten Minsk-I-Verpflichtungen zügig zu erfüllen – ungeachtet ihrer demütigenden Bestimmungen.

Die Werchowna Rada verabschiedete im Herbst 2014 ein Gesetz über einen Sonderstatus für die besetzten Gebiete der Regionen Donezk und Luhansk. Kyjiw setzte für Dezember 2014 Lokalwahlen in den nicht länger regierungskontrollierten Kommunen der Ostukraine an. Wären diese Wahlen im Einklang mit ukrainischen Gesetzen und internationalen Kriterien durchgeführt worden, hätten sie die Gelegenheit geboten, legitime Verhandlungspartner der okkupierten Region zu finden, um so Russland als vorgeblichen Vertreter der vermeintlichen Aufständischen ersetzen zu können. Ein solches Prozedere hätte es ermöglicht, die Einmischung Moskaus in den ukrainischen innenpolitischen Prozess sukzessive zurückzudrängen.

Genau das wollte der Kreml jedoch nicht. Circa einen Monat vor den geplanten Wahlen führten Anfang November 2014 die beiden moskaukontrollierten De-facto-Regime rechtswidrig ihre eigenen sogenannten Parlaments- und Präsidentschaftswahlen der „Volksrepubliken“ Donezk und Luhansk durch. Diese weitgehend inszenierten Abstimmungen wurden nicht mit Kyjiw abgesprochen und vermutlich von Moskau eingefädelt, initiiert oder zumindest toleriert.

Gesamtukrainische Parteien – nicht einmal prorussische wie aus der Partei der Regionen hervorgegangene Gruppierungen – konnten nicht an den Pseudowahlen teilnehmen. Auch waren Kämpfer der irregulären Streitkräfte der beiden „Volksrepubliken“ während des Abstimmungsprozesses allgegenwärtig; sie sollten offensichtlich Widerstand gegen die Abspaltung unterdrücken. Die Medien der okkupierten Regionen wurden mittelbar oder unmittelbar von Russland kontrolliert. Internationale Überwachung der Abstimmung durch relevante Beobachterorganisationen wie die OSZE gab es nicht.

Diese Pseudowahl verlieh den Anführern der russischen Satellitengebilde eine Scheinlegitimität. Ihre Ergebnisse und die anderer „Abstimmungen“ dienten dem Kreml als ein Schlüsselelement in der Propaganda und Verhandlungsführung. Die pseudodemokratisch bevollmächtigten Anführer der „DNR“ und „LNR“ wurden teils nicht nur von staatlichen russischen, sondern auch anderen Akteuren und Beobachtern als Vertreter der Bevölkerung des Donbas angesehen. Internationale Medien stellten sie häufig als die Konfliktpartei dar, die Kyjiw gegenüberstehe.

Mit den Pseudowahlen begingen Moskau und seine Agenten in den „Volksrepubliken“ einen frühzeitigen und prinzipiellen Verstoß gegen das Minsker Protokoll und das Memorandum von 2014, der die nachfolgenden Verhandlungen überschattete. Wirklich demokratische Wahlen gemäß ukrainischem Gesetz und mit Teilnahme ukrainischer (einschließlich prorussischer) Parteien hätten einen entscheidenden Schritt im Wiedereingliederungsprozess bedeutet. Stattdessen schufen die Abstimmungen vom November 2014 nichtrepräsentative lokale Machtorgane, deren vermeintliche Legitimität es Russland erlaubte zu behaupten, sie sprächen für die Bevölkerung des Donbas.

Damit erfolgte bereits 2014 eine politische Konsolidierung der semiautonomen Institutionen der „Volksrepubliken“, die fortan mit Moskauer Unterstützung, etwa durch illegale, grenzüberschreitende „humanitäre Konvois“ (offenbar nicht selten beladen mit Waffen und Munition), am Leben erhalten wurden. Dieses schon früh institutionell festgeschriebene Untergraben der Souveränität der Ukraine mithilfe diverser Scheinabstimmungen war ein fundamentales Hindernis für die Wiedereingliederung der abgespaltenen Gebiete und Umsetzung der politischen Ziele der Minsker Abkommen.[22] Es löste jedoch keine angemessenen Reaktionen des Westens aus. Statt diese und andere Verstöße gegen die Minsker Abkommen zu sanktionieren, beließ man es bis 2022 lediglich bei sektoralen Sanktionen, die bereits vor den Minsker Abkommen verhängt worden waren. Später kamen einige individuelle Sanktionen hinzu.

Ähnlich verhalten war die Reaktion auf die zunehmende Praxis der Ausgabe russischer Pässe an die Einwohner der besetzten Gebiete. Moskau betrieb schon vor Anerkennung der beiden „Volksrepubliken“ am 21. Februar 2022 eine aktive Politik der Überführung von Donbas-Bewohnern in die russische Staatsbürgerschaft.[23] Obwohl es mit dem Verteilen von Pässen ebenfalls eklatant gegen die Minsker Abkommen verstieß, gab es keine Bemühungen, diesen Rechtsbruch mit zusätzlichen Kosten zu ahnden. Die westlichen Hauptverantwortlichen – die deutsche und die französische Regierung – bewerteten diese Vorstöße kritisch, nahmen sie letztlich jedoch hin.

Die inszenierten Wahlen im Jahr 2014 und später in den besetzten Gebieten erschwerten nicht nur die Aufgabe, einen rechtmäßigen Verhandlungspartner für Kyjiw zu bestimmen. Sie warfen auch die Frage auf, wie die scheinlegitimen Pseudobehörden entmachtet würden, falls es je zu einer Situation gekommen wäre, in der frei gewählte lokale Abgeordnete das Ruder übernehmen könnten. Die Billigung, Organisation und Anerkennung der Pseudowahlen durch Moskau untergrub schon 2014 den Minsker Verhandlungsprozess, noch bevor Minsk II im Februar 2015 unterzeichnet wurde. Die anschließende Verteilung von russischen Pässen, Einführung des Rubel und weitere Maßnahmen deuteten an, wohin die Reise ging: sukzessive Annexion der besetzten Gebiete durch Russland.

2.3 Den Aggressor die Früchte seiner Aggression ernten lassen

Wie erwähnt, wurden Minsk I und Minsk II vor dem Hintergrund aggressiver Einmärsche regulärer russischer Bodentruppen in die Ostukraine im August 2014 und Februar 2015 ausgehandelt – sofern dieses Wort überhaupt angebracht ist. Die Vereinbarungen wurden nach verheerenden ukrainischen Niederlagen mit Hunderten Toten, Verwundeten und Gefangenen in Ilowajsk und Debalzewe geschlossen. Kyjiw unterzeichnete die Minsker Abkommen, weil es mit noch tieferen russischen Vorstößen auf ukrainisches Gebiet rechnen musste.

Kyjiws offizieller Chefunterhändler Leonid Kutschma, der zweite Präsident der Ukraine, und der von 2014 bis 2019 amtierende ukrainische Präsident Petro Poroschenko sahen keinen anderen Ausweg. Sie mussten die von Putin vorgelegten demütigenden Texte akzeptieren. Beide taten es ungeachtet der Tatsache, dass die Vereinbarungen Bestimmungen enthielten, die offensichtlich darauf abzielten, die Souveränität, Integrität und Staatlichkeit der Ukraine zu untergraben. Diese Situation war bedenklich genug.

Schlimmer noch war die Tatsache, dass der Westen es Moskau erlaubte, die Minsker Abkommen dazu zu nutzen, über Jahre beständig Druck auf Kyjiw auszuüben. Moskau tat dies häufig mit Berufung auf die Resolution 2202 des UN-Sicherheitsrats vom 17. Februar 2015. Die ausdrückliche Erwähnung der Minsk-II-Vereinbarung in diesem offiziellen Dokument verstärkte das rechtliche Gewicht der umstrittenen Übereinkunft, die fünf Tage zuvor unterzeichnet worden war.

Absurderweise mahnte Russland mit Verweis auf Minsk-II wiederholt die Dezentralisierung der Ukraine an.[24] Dabei hatte im April 2014 eine tiefgreifende Reform der ukrainischen lokalen Selbstverwaltung begonnen.[25] Die Führung der Russischen Föderation, die de facto zentralistisch und nicht föderalistisch organisiert ist, wollte weniger eine tatsächliche Dezentralisierung als vielmehr eine „Balkanisierung“ der Ukraine.[26]

Statt sich diesen und ähnlichen russischen Taktiken entgegenzustellen, versuchten westliche Vertreter mehrfach, Kyjiw zu Zugeständnissen zum Nachteil der Souveränität des Landes zu bewegen. Sie empfahlen der Ukraine, den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten einen verfassungsrechtlich verankerten Sonderstatus zu gewähren und dort Lokalwahlen abzuhalten, ehe die irregulären Streitkräfte Russlands abgezogen oder entwaffnet würden. Westliche Politiker und Diplomaten widersetzten sich unzureichend der russischen Weigerung, eine dauerhafte und vollständige Überwachung der ukrainisch-russischen Staatsgrenze durch die OSZE zu erlauben. Russland schränkte den Spielraum der 2014 mit Moskaus Einverständnis etablierten „Special Monitoring Mission“ der OSZE in der Ukraine ein. Der Kreml tat dies sowohl über die OSZE-Zentrale in Wien als auch vor Ort im Donbas, in den „Volkrepubliken.“[27]

Nicht nur bei diesen oder jenen Einzelfragen, sondern auch bei der strategischen Grundausrichtung blieben insbesondere die EU und ihre westeuropäischen Mitgliedsstaaten acht Jahre auf einem Holzweg.[28] Bis Anfang 2022 schloss der Westen die Lieferung selbst defensiver Waffen an die Ukraine aus. Die Möglichkeit zusätzlicher relevanter sektoraler Sanktionen gegenüber Russland wurde bis zum Beginn des großen russischen Truppenaufmarschs 2021 kaum erwähnt.

2015 hatte sich die EU entschieden, die Aufhebung ihrer Donbas-bezogenen Strafmaßnahmen gegen Russland an die Umsetzung der Minsker Abkommen zu knüpfen, die erst nach Verhängung sektoraler Sanktionen im Sommer 2014 geschlossen worden waren. Das Sanktionspaket hatte anfänglich einen vollständigen Abzug Russlands aus dem Donbas als Bedingung für die Rücknahme der Sanktionen vorgesehen. Durch die nachträgliche Anbindung an Minsk I und II war die Aufhebung der Sanktionen nicht länger allein an das Unterlassen russischer Regelverstöße gebunden, sondern auch abhängig von bestimmten Schritten der Ukraine, obgleich diese gar nicht sanktioniert war.

Parallel leitete die deutsche Regierung 2015 mit dem berüchtigten Projekt Nord Stream 2 eine – nach Abschluss des ersten Nord-Stream-Projekts 2012 – zusätzliche Abhängigkeit Deutschlands von Russland ein.[29] Auch schickte Berlin sich an, den wirtschaftlichen Hebel der Ukraine gegenüber Russland noch weiter zu schwächen. Die zweite Gaspipeline von Gazprom durch die Ostsee nach Nordostdeutschland wurde ebenso wie die erste als ein privatwirtschaftliches Vorhaben dargestellt, von dem keinerlei sicherheitspolitische Bedrohung für die Ukraine ausgehe.

Die territorialen und quasi-juristischen „Gewinne“, die Russland während der ersten hochintensiven Phase verdeckter Aggressionen gegen die Ukraine in den Jahren 2014–2015 erzielte, wurden nicht nur für den Kreml zur neuen Basisnorm. In erheblichen Teilen akzeptierten auch westliche Politiker und Diplomaten sie als neue objektive Ausgangspunkte für Verhandlungen und Bezugsrahmen einer Wiederannäherung der beiden Länder. Statt den russischen Aggressor fortwährend daran zu erinnern, dass die neuen politischen Bedingungen im Donbas und auf der Krim grundsätzlich unannehmbar waren, erkannten internationale Vermittlern ihn implizit an. Moskau erhielt dadurch freie Hand, bei internationalen Verhandlungen und Debatten auf Kosten seines ukrainischen Opfers Früchte seiner militärischen Aggression zu ernten.

Ein Beispiel für die diversen fragwürdigen und aufoktroyierten russischen Forderungen in der Minsk-II-Vereinbarung vom Februar 2015 war deren Artikel 9, der „die Wiederherstellung der vollständigen Kontrolle über die Staatgrenze durch die Regierung der Ukraine im gesamten Konfliktgebiet, beginnend an Tag 1 nach den Lokalwahlen“ vorsah. Diese eigentümliche Abfolge antizipierte eine wiederhergestellte ukrainische Kontrollmacht über die ukrainisch-russische Grenze entlang der besetzen Gebiete nicht vor, sondern im Anschluss an eine politische Lösung. Demnach hätte die ukrainische Regierung Wahlen auf einem Territorium abhalten müssen, das unter faktischer russischer Kontrolle stand. Das hätte Moskau ermöglicht, durch seine Agenten und Stellvertreter in den besetzten Gebieten den politischen Prozess, der den Konflikt beilegen sollte, zu beeinflussen.

Problem dieser sowie anderer widersprüchlicher Formulierungen von Minsk I und II war nicht nur, dass Russland diese Bestimmungen durch rücksichtslosen Druck auf die Ukraine in die beiden Vereinbarungen hineinschmuggeln konnte. Übler noch war, dass westliche Regierungen und Organisationen die problematischen Punkte in den beiden Minsker Abkommen akzeptierten und sogar unterstützten. So unterbreiteten der französische Diplomat Pierre Morel sowie der deutsche Außenminister (und heutige Bundespräsident) Frank-Walter Steinmeier im Jahr 2015 Pläne zur Konfliktbeilegung, die stillschweigend die militärischen Erfolge des Kreml im gleichen Jahr anerkannten und die russischen Geländegewinne zum Ausgangspunkt nahmen.[30] Im Rahmen des Morel-Plans und der Steinmeier-Formel wurde Kyjiw nun nicht nur von Moskau, sondern auch von Paris und Berlin nahegelegt, demokratische Wahlen auf einem Gebiet abzuhalten, das de facto von einem aggressiven Nachbarstaat kontrolliert wurde, der allen Erfahrungen nach alles unternehmen würde, um den Ausgang der Wahlen zu manipulieren.

 Der französische Diplomat Pierre Morel

Der französische Diplomat Pierre Morel

In den folgenden Jahren rieten deutsche Politiker und Diplomaten der ukrainischen Regierung immer wieder, die Steinmeier-Formel umzusetzen. Sie konzentrierten sich auf Zugeständnisse der Ukraine beim Thema Lokalwahlen und forderten einen „Sonderstatus“ für die besetzten Gebiete. Effektive Schritte, die sich explizit gegen Russlands fundamentale Verstöße gegen das Völkerrecht und die europäische Sicherheitsordnung richteten, waren hingegen auf Seiten der deutschen und der französischen Regierung kaum erkennbar. Insbesondere Berlin drängte Kyjiw, sich auf fragwürdige Prozeduren einzulassen – trotz zunehmend eindeutiger Anhaltspunkte dafür, dass Moskau an einer echten Konfliktlösung nicht interessiert war.

Unterdessen posierte Russland auf der weltpolitischen Bühne in der Vermittlerrolle und versuchte unentwegt, den internationalen in einen innerstaatlichen Konflikt zu verwandeln und aus der Verletzung der territorialen Integrität der Ukraine Vorteile zu ziehen. Moskau nutzte die beiden „Volksrepubliken“ als Instrumente, um die innere Stabilität und Außenbeziehungen der Ukraine zu untergraben. Diese Strategie hatte der Kreml schon weit vor 2014 über zwanzig Jahre lang in Moldawien und Georgien angewandt.

Als Preis für die teilweise Rückgabe der ostukrainischen Früchte seiner hybriden Aggression forderte Moskau, wieder einen Fuß in die Tür des gesamten ukrainischen Staats zu setzen. Irgendwann zwischen Ende 2020 und Anfang 2021 gelangte der Kreml zu dem Schluss, dass er das nicht erreichen konnte. Daraufhin begann Putin, seinen Plan B zur Unterwerfung der Ukraine auszuarbeiten und Truppen an der russisch- sowie belarussisch-ukrainischen Grenze für eine traditionelle militärische Invasion zusammenzuziehen.

3 Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen

Der Diktatfrieden der Minsker Abkommen, der durch Initiativen wie das Normandie-Format oder die Steinmeier-Formel unterstützt wurde, hätte vom Westen nie akzeptiert werden dürfen. Wie wir jetzt wissen, haben die Minsker Abkommen den russisch-ukrainischen Konflikt nicht ent-, sondern verschärft. Sie konnten dessen gewaltsame Eskalation im Februar 2022 nicht verhindern.

Frankreich und vor allem Deutschland engagierten sich, hauptsächlich aus humanitären Gründen, in vielen Verhandlungsrunden. Auch die OSZE war hochpräsent.[31] Aus der Distanz betrachtet, stellt sich dieser Einsatz nur als Kompensationsversuch dar, der das Fehlen militärischer Unterstützung für die Ukraine und entschlossenerer Sanktionen gegen Russland wettmachen sollte. Sowohl die physische als auch mediale Präsenz internationaler Organisationen fungierte als Feigenblatt und nicht als Hilfsinstrument bei der Suche nach einer Konfliktlösung.[32] Vor dem Hintergrund der bitteren Erfahrungen von 2014 bis 2022 muss man es nicht nur aus normativen und ethischen Gründen als fragwürdig bewerten, die Einhaltung ungerechter und manipulativer Waffenstillstandsvereinbarungen wie der Minsker Abkommen zu fordern. Wie das desaströse Finale der Verhandlungen demonstrierte, ist das womöglich gutgemeinte Engagement für die Umsetzung solcher Deals auch strategisch unklug.

Selbst noch so häufige Wiederholung gutgemeinter Rezepte und wohlklingender Konzepte kann die fundamentale Problematik mittels Gewalt und Drohungen oktroyierter Knebelverträge nicht mildern. Formeln wie „friedliche Konfliktbeilegung“, „Vertrauensbildung“ und „Förderung des Dialogs“ mögen von vielen westlichen Politikern und Unterhändlern subjektiv ernst gemeint sein. Objektiv erfüllen solche Strategien im postsowjetischen Raum die Funktion einer Nebelwand und verschleiern damit die bittere Realität der tatsächlichen Ambitionen, Kräfte und Ereignisse vor Ort. Anstatt effektive Hilfe zu erfahren, bleibt das Opfer gegenüber seinem Aggressor, der westliche Annäherungsversuche als Zeichen von Schwäche auslegt, sich selbst überlassen.

Verhandlungsgeschäftigkeit bei der Umsetzung zweifelhafter Dokumente wie der Minsker Abkommen kann sich als Deckmantel für substanzielle Untätigkeit und andauernde Ergebnislosigkeit erweisen. Falsch angewandte Diplomatie gegenüber imperialistischen Mächten kann Konflikte in die Länge ziehen und eskalieren, anstatt sie zu entschärfen. Wenn der Westen Akteuren wie Russland erlaubt, die Früchte seiner Aggression zu ernten, sendet er allen involvierten Parteien – ja womöglich auch Akteuren in anderen Weltregionen – gefährliche Signale.[33]

In den Jahren 2014 bis 2022 erweckte der Westen im Kreml einen vollkommen falschen Eindruck. Er signalisierte Russland, dass es mit dem Schaffen vollendeter Tatsachen vor Ort den Bezugsrahmen für spätere Verhandlungen setzen kann. Zwar verurteilte man scharf die militärische Aggression und sanktioniert sie teilweise. Letztlich jedoch fand die neue Sachlage Akzeptanz als aktualisierte Baseline einer Kompromisssuche.

Der Stärkere kann, so die russische Lehre, militärische Macht, systematischen Regelverstoß und methodische Rücksichtslosigkeit zur Verbesserung seiner Verhandlungsposition nutzen. Die Message aus Brüssel, Berlin und Paris ermutigte Moskau, 2022 neuerlich die militärischen Umstände in der Ukraine in die von ihm angestrebte Richtung zu verschieben. Bleibt zu hoffen, dass Politiker und Diplomaten im Westen die bittere Lektion aus dem Minsk-Desaster gelernt haben.


Hinweis

Jakob Hedenskog, Fredrik Löjdquist und John Zachau vom SCEEUS machten wertvolle Anmerkungen zu einer früheren Fassung dieses Textes. Die Verantwortung für verbliebene Ungenauigkeiten liegt bei den Autoren


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Hugo von Essen

Analyst

Dr. Andreas Umland

Analyst, Dozent für Politologie

Literatur

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Published Online: 2022-09-09
Published in Print: 2022-09-01

© 2022 von Essen, publiziert von Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston

Dieses Werk ist lizensiert unter einer Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 4.0 International Lizenz.

Artikel in diesem Heft

  1. Titelseiten
  2. Editorial
  3. Editorial
  4. Aufsätze
  5. Der russische Überfall auf die Ukraine – eine militärische Lageanalyse
  6. An der Schwelle zum Dritten Weltkrieg – Welche Risiken darf der Westen im Ukraine-Krieg eingehen?
  7. Russlands diktierter Nicht-Frieden im Donbas 2014–2022: Warum die Minsker Abkommen von Anbeginn zum Scheitern verurteilt waren
  8. One man’s surprise is another man’s analysis: Warum Regierungen überrascht werden und was man dagegen tun kann
  9. Die militärische Modernisierung in China und Russland und die Vierte Industrielle Revolution
  10. Auf dem Weg zum Krieg von morgen. Chinesische Militärtheorie und die Evolution des Krieges
  11. Kurzanalyse
  12. Unterschiede zwischen westlichen und nichtwestlichen US-Verbündeten in der Reaktion auf den Ukraine-Krieg
  13. Kommentar
  14. Die längerfristigen Auswirkungen des Ukraine-Krieges und die wachsende Bedeutung der zivilen Seite des Krieges
  15. Ergebnisse strategischer Studien
  16. Zukunft Russlands
  17. Cyrus Newlin/Andrew Lohsen: Russia Futures. Three Trajectories. Washington, D.C.: Center for Strategic and International Studies (CSIS), Mai 2022.
  18. Die Lage von Taiwan
  19. Jacob Stokes/Alexander Sullivan/Zachary Durkee: Global Island. Sustaining Taiwan’s International Participation Amid Mounting Pressure from China. Washington, D.C.: Center for a New American Security (CNAS), April 2022
  20. Johan Englund: Isolating Taiwan beyond the Strait: Chinese pressure tactics in four democracies. Stockholm: Swedish Defence Research Agency (FOI), Mai 2022
  21. Entkoppelung von China
  22. CSIS Multilateral Cyber Action Committee: The Two Technospheres. Western-Chinese Technology Decoupling: Implications for Cybersecurity. Washington, D.C.: Center for Strategic & International Studies (CSIS), März 2022
  23. US-Militärpolitik
  24. Marc F. Cancian: U.S. Military Forces in FY 2022: Peering into the Abyss. Washington, D.C.: Center for Strategic & International Studies (CSIS), März 2022
  25. Bücher von gestern – heute gelesen
  26. Militärische Strategien und die Wirksamkeit von Abschreckung zur Zeit des Ost-West-Konflikts
  27. Buchbesprechungen
  28. Christopher M. Smith: Ukraine’s Revolt, Russia’s Revenge. Washington, D.C.: Brookings Institution 2022, 384 Seiten
  29. Michel Eltchaninoff: In Putins Kopf. Logik und Willkür eines Autokraten. Stuttgart: Tropen, 2022, aktualisierte Neuausgabe (aus dem Französischen von Till Bardoux), 222 Seiten
  30. Rush Doshi: The Long Game. China’s Grand Strategy to Displace American Order. New York: Oxford University Press, 2021, 459 Seiten
  31. Ryan Hass: Stronger. Adapting America’s China Strategy in an Age of Competitive Interdependence. New Haven, Yale University Press 2021
  32. Bildnachweise
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