Home Ryszard Kaczmarek, Polen in der Wehrmacht. Aus dem Poln. übers. von Andreas R. Hofmann, wissenschaftliche Red.: Burkhard Olschowsky, Berlin [u. a.]: De Gruyter Oldenbourg 2017, 244 S. (= Schriften des Bundesinstituts für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa, 65), EUR 39,95 [ISBN 978‑3‑11‑050158‑2]
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Ryszard Kaczmarek, Polen in der Wehrmacht. Aus dem Poln. übers. von Andreas R. Hofmann, wissenschaftliche Red.: Burkhard Olschowsky, Berlin [u. a.]: De Gruyter Oldenbourg 2017, 244 S. (= Schriften des Bundesinstituts für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa, 65), EUR 39,95 [ISBN 978‑3‑11‑050158‑2]

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Published/Copyright: May 19, 2021
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Ryszard Kaczmarek, Polen in der Wehrmacht. Aus dem Poln. übers. von Andreas R. Hofmann, wissenschaftliche Red.: Burkhard Olschowsky, Berlin [u. a.]: De Gruyter Oldenbourg 2017, 244 S. (= Schriften des Bundesinstituts für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa, 65), EUR 39,95 [ISBN 978‑3‑11‑050158‑2]


Nach dem deutschen Überfall auf Polen 1939 galten für die Vergabe der deutschen Staatsangehörigkeit an die Oberschlesier und Westpreußen spezielle Regelungen, die letztlich die Grundlage für ihre Rekrutierung in die deutschen Streitkräfte waren. Zu diesem vielschichtigen und in Polen noch lange Zeit gesellschaftspolitisch sensiblen Thema liegt nun die hervorragende Übersetzung der bereits 2010 auf Polnisch erschienenen Studie von Ryszard Kaczmarek (Kattowitz) vor, welche die folgenden Aspekte behandelt: Vergabe der deutschen Staatsangehörigkeit an ausgewählte frühere polnische Staatsbürger (S. 27–54), ihr rechtlicher Status in den deutschen Streitkräften (S. 55–73), ihre Rekrutierung (S. 74–97), ihr Kriegseinsatz (S. 98–147) und ihre »Überlebensstrategien« (S. 148–185). Das Hauptaugenmerk gilt den Oberschlesiern (S. 21).

Als »fremdvölkisch« bezeichnete das Rassenpolitische Amt der NSDAP (RPA) die Polen, deren Aussiedlung beabsichtigt war, »deutschstämmig« hingegen nannte es die schlesische »Zwischenschicht«, die zwar als »polonisiert«, aber auch als »rassisch wertvoll« galt, mit »volksdeutsch« meinte es dem »›Deutschtum treu [g]ebliebene‹« Auslandsdeutsche (S. 29–32, Zitate ebd.). Die Klärung dieser Begriffe ist erfreulich, da sie vereinzelt uneindeutig verwendet werden, etwa in der Heydrich-Biografie von Robert Gerwarth (2. Aufl., München 2013, S. 178).

Die Aufnahme in die »Deutsche Volksliste« (DVL), die im März 1941 angeordnete worden war, hatten die Betroffenen zu beantragen. Nach der Ausfüllung eines Fragebogens teilte man sie einer der vier Gruppen zu: Gruppe 1: »[v]or dem Krieg politisch aktive Deutsche«, Gruppe 2: »[v]or dem Krieg politisch passive Deutsche«, Gruppe 3: »Polen deutscher Abstammung, d. h. ›polonisierte‹ Personen mit Deutschen unter ihren Vorfahren, in gemischter Ehe mit Deutschen lebende Personen oder Angehörige dritter Nationalitäten [...], die zwar ein slawisches Idiom sprachen, aber noch der deutschen Kultur verbunden waren«, Gruppe 4: »als ›Renegaten‹ bezeichnete Personen deutscher Abstammung, die polonisiert waren und in der Zwischenkriegszeit mit polnischen Behörden zusammengearbeitet oder in polnischen Organisationen mitgewirkt hatten«.

Während Angehörigen der DVL 4 nur in seltenen Ausnahmefällen eine – eingeschränkte – deutsche Staatsangehörigkeit gewährt wurde, erhielten Personen der DVL 1 und 2 (die oben genannten »Volksdeutschen«) ausnahmslos die uneingeschränkte deutsche Staatsangehörigkeit. Angehörige der DVL 3 hingegen, jene »Deutschstämmigen«, bekamen zunächst durchweg eine beschränkte deutsche Staatsangehörigkeit, die ab Januar 1942 uneingeschränkt galt, jedoch innerhalb von zehn Jahren seitens der Nationalsozialisten widerrufen werden konnte (S. 40 f., 50, Zitate ebd.), da sie den »›Schlonsaken‹« (S. 20) oder »›Wasserpolen‹« (S. 34) misstrauten.

Die DVL-Aufnahmen waren anfangs freiwillig, aber von einer starken Propaganda begleitet, die schon vorher scharenweise Beitritte zum »Bund Deutscher Osten« (BDO) bewirkt hatte (S. 36). In Oberschlesien und Westpreußen war es spätestens seit Februar 1942 faktisch verpflichtend, den Fragebogen auszufüllen, da die Polizei zur Androhung und Vollstreckung von »Schutzhaft oder Konzentrationslager« an »Deutschstämmige« verpflichtet wurde, die sich dem Aufnahmeprozedere verweigerten (S. 41–44, Zitate ebd.). Die Listen der DVL waren zwar ein ausgeklügeltes System, sie bildeten die ethnokulturelle Wirklichkeit aber nur bedingt ab, wie Beschwerden zeigen: Die einen wollten, zumeist aus der DVL 3 oder 4, hochgestuft werden (S. 71), unter anderem da dies Vorteile mit sich brachte (S. 52), die anderen aber leugneten angesichts des Militärdienstes ihre frühere Aussage, Deutsche zu sein, und bekannten sich als Polen (S. 75 f., ferner 100 f.). Uneinheitlich verfuhr die DVL-Dienststelle bei Beschwerden von Wehrmachtsoldaten gegen niedrige Eingruppierungen (S. 71–73).

Anscheinend hielt sich das Deutsche Reich anfangs an die internationale Konvention, dass Angehörige besetzter Länder ausschließlich freiwillig zum Militärdienst herangezogen werden dürfen (S. 58). Noch vor dem DVL-Erlass aber betrachtete das Oberkommando der Wehrmacht (OKW) im Herbst 1940 alle Männer unter 26 in den eingegliederten Gebieten als wehrpflichtig, das bloße Bekenntnis zur deutschen Nation und Sprache war für eine Einberufung hinreichend. Dennoch war es möglich, den Dienst aus sozialen oder wirtschaftlichen Gründen zu verweigern (S. 58). Diese behelfsmäßige Regelung führte zu einer mitunter desorganisierten Rekrutierungspraxis und einem »Kompetenzgerangel« zwischen Militär- und Zivilbehörden (S. 59, Zitat ebd.).

Als die DVL erlassen wurde, dienten daher Personen ohne DVL-Status in der Wehrmacht. Und auch später war die juristische Grundlage für den Militärdienst von Angehörigen der DVL 3 und 4 »dürftig« (ebd.). Im Herbst 1942 erließ das OKW eine Richtlinie, die erstens den Angehörigen der DVL 3, nicht aber der DVL 4, den Wehrdienst erlaubte, zweitens die Entlassung aus dem Militärdienst von Soldaten mit endgültig abgelehntem DVL-Antrag vorsah, und die drittens darauf hinwies, dass der Militärdienst keine Auswirkung auf die DVL-Einstufung habe (S. 65 f.); bislang nämlich hatten sich Truppenteile gelegentlich geweigert, Soldaten ohne DVL-Status zu entlassen oder den Staatsangehörigkeitsstatus der betroffenen Soldaten an höhere Dienststellen zu melden (S. 70). Das Reichsministerium des Innern (RMdI) wies wenig später die Zivilbehörden an, sogar polnische Kriegsgefangene, sofern sie sich in die DVL eintrugen, einzuberufen (S. 67).

Auf Anregung der oberschlesischen Verwaltung, dass alle »Deutschstämmigen« die uneingeschränkte (und unwiderrufbare) deutsche Staatsangehörigkeit erhalten sollten, änderte sich abermals der Rechtsstatus der Angehörigen der DVL 3: Beispielsweise bezog die Vergabe der uneingeschränkten Staatsangehörigkeit nun unter gewissen Voraussetzungen auch alle ihre Familienangehörigen mit ein (S. 68 f., ferner S. 131). Ebenso wurde angewiesen, dass polnische Wehrmachtsoldaten ohne DVL-Status in die DVL 3 aufgenommen werden sollten (S. 70 f.).

Bis 1941/42 Herangezogene, deren DVL-Status unklar war, klagten oft über die lange Dauer des Antragsverfahrens; ordnete man ihre Familienangehörigen der DVL 4 zu, dann drohte diesen gar die Enteignung, wovon die Nationalsozialisten aber schon bald in Teilen absahen (S. 61, 69, 79 f., 128 f., 145). Ihre polnisch lautenden Namen, auch wenn sie mitnichten, so ein Breslauer Blatt aus dem Juli 1943, auf eine polnische Abstammung hinwiesen, hatten die Betroffenen zu »germanisieren« (S. 82, 101).

Zwischen der Waffen-SS und der Wehrmacht soll es zu einem »förmlichen Wettlauf« um den militärischen Nachwuchs gekommen sein, bei dem die SS, da sie in diesem Konkurrenzverhältnis zunehmend unterlag, seit 1942 »immer aggressiver« und entgegen den Bestimmungen des Wehrpflichtgesetzes um Rekruten warb. Kaczmarek vermutet, dass seitdem die freiwillige Meldung zur Waffen-SS »in vielen Fällen eine Fiktion« gewesen sei (S. 84–88, Zitate ebd.).

Nach 1942/43 wurde die Rekrutierungspraxis auf ältere Jahrgänge ausgedehnt, zu Lasten der Industrieproduktion und des Bergbaus in Oberschlesien (S. 86 f.). Polen durften ab Oktober 1944 Hilfstätigkeiten in der Wehrmacht ausführen (S. 90). Als man seit dem selben Monat den Kattowitzer Volkssturm einberief, war dazu für Angehörige der DVL 3 ein »politisches Gutachten« des Ortsgruppenleiters nötig (S. 93 f., Zitat ebd.). Die Frage nach der Gesamtzahl ehemaliger polnischer Staatsbürger in den deutschen Streitkräften hält Kaczmarek aufgrund der unvollständigen Quellenüberlieferung für weiterhin ungelöst, vermutet aber ca. 100 000 Soldaten der DVL 1 und 2 und annähernd 330 000 Soldaten der DVL 3 (S. 95–97).

Außerdem nimmt er an, dass die DVL-Soldaten aufgrund ihrer Herkunft überwiegend nicht herabgesetzt worden seien, da die Wehrmacht dies »aus ideologischen und militärischen Gründen« nicht geduldet hätte; ein »Gefühl der sprachlich-kulturellen Fremdheit« sei aber wahrscheinlich (S. 102 f., Zitate ebd., ferner S. 113 f.). DVL-Soldaten wurden gemäß einer Weisung des Oberkommandos des Heeres (OKH) hauptsächlich auf infanteristische Einheiten verteilt (S. 106), gehörten sie der Liste 3 an, so dienten sie häufig an der Westfront (S. 132) und mussten während der Grundausbildung an Sprachkursen teilnehmen (S. 110 f.). Für Soldaten der DVL 3 galten strikte Urlaubregelungen, Verstößen gegen diese ging man trotz vieler Meldungen anscheinend kaum nach (S. 122–125).

Gegenüber dem Deutschen Reich verhielten sich die Polen sehr unterschiedlich. Kaczmarek diskutiert passiv-widerständlerisches, resistentes, konspiratives, karriere-/eliteorientiertes, ideologisch angepasstes und militäraffines Verhalten (S. 149–179). Es überwog aber deutlich der Opportunismus (S. 179–183).

Das Abkürzungsverzeichnis des Buchs ist unvollständig (die Abkürzung OKW fehlt). Leider äußert sich Kaczmarek nicht über die genaue Gestaltung des DVL-Fragebogens und unklar bleibt dem Leser, ob er überhaupt archivalisch überliefert ist. Einleitend wird als historischer Vorläufer die Germanisierungspolitik des Kaiserreichs in Oberschlesien angesprochen (S. 21), hierzu jüngst: Arkadiusz Stempin, Das vergessene Generalgouvernement. Die deutsche Besatzungspolitik in Kongresspolen 1914–1918, Paderborn 2020. Zur weiteren Kontextualisierung dient: Brendan Karch, Nation and Loyalty in a German-Polish Borderland. Upper Silesia, 1848–1960, Cambridge 2018.

Kaczmarek besticht durch eine mustergültige Vorgehensweise. Sehr erhellend ist die Gegenüberstellung der juristischen Grundlagen und der ihr hier und da widerstrebenden Wirklichkeit. Die differenzierende Analyse entschärft den in Polen noch jahrzehntelang geisternden Vorwurf des »Großvaters in der Wehrmacht«, den man auch für politische Zwecke missbrauchte (so bei Donald Tusk und seiner Präsidentschaftskandidatur im Jahre 2005, S. 16 f., 195) und trägt zur notwendigen Versachlichung des Themas und damit zur Verständigung zwischen Polen und Deutschland bei.

Online erschienen: 2021-05-19
Erschienen im Druck: 2021-05-06

© 2021 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston

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  43. Armin Müller, Wellenkrieg. Agentenfunk und Funkaufklärung des Bundesnachrichtendienstes 1945–1968, Berlin: Ch. Links 2017, 416 S. (= Veröffentlichungen der Unabhängigen Historikerkommission zur Erforschung der Geschichte des Bundesnachrichtendienstes 1945–1968, 5), EUR 45,00 [ISBN 978‑3‑86153‑947‑6]
  44. Kriegsmaterial im Kalten Krieg. Rüstungsgüter in der Schweiz zwischen Militär, Industrie, Politik und Öffentlichkeit/Le matériel de guerre pendant la guerre froide. L’armement en Suisse – entre l’armée, l’industrie, la politique et le public. Hrsg. von/ed. par Monika Dommann und/et Sibylle Marti, Basel: Schwabe 2020, 180 S., sFr. 48,00 [ISBN 978‑3‑7965‑4104‑9]
  45. Prokop Tomek, Československá armáda v čase Sametové revoluce. Proměny ozbrojených sil na přelomu osmdesátých a devadesátých let [Die Tschechoslowakische Volksarmee während der Samtenen Revolution. Veränderungen in den Streitkräften Ende der 1980er/Anfang der 1990er Jahre], Cheb: Svět křídel 2019, 259 S., KČ 330,00 [ISBN 978‑80‑7573‑060‑2]
  46. Peter Heinze, Bundeswehr beeindruckt Deutschlands Osten. Ein Journalist erlebte die Armee der Einheit, Baden-Baden: Tectum 2019, 486 S., EUR 68,00 [ISBN 978‑3‑8288‑4410‑0]
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