Bedingungsloses Grundeinkommen: Gnostische Fiktion oder pragmatisches Mittel der Sozialstaatsreform?
Rezensierte Publikation:
Rolf G. Heinze / Jürgen Schupp, Grundeinkommen – Von der Vision zur schleichenden sozialstaatlichen Transformation, Wiesbaden (Hrsg.), Bedingungsloses Grundeinkommen – Utopie, Ideologie, ethisch begründbares Ziel? XXIX. Werner-Reihlen-Vorlesungen, Beiheft zur Berliner Theologischen Zeitschrift, Berlin/Boston, Das BGE und die Digitalisierung der Arbeit, Berlin, Grundeinkommen und Freiheit. Eine Verhältnisbestimmung. Wiesebaden, Zivilisationsrettung jetzt! Ein Manifest zum klimasolidarischen Grundeinkommen, Wiesbaden, Grundeinkommen jetzt! Nur so ist die Marktwirtschaft zu retten, Basel, Legitimation sozialer Ungleichheit. John Rawls und das BGE: Eine empiriebasierte Modellierung, Leipzig-Weissenfels: Springer VS: De Gruyter: Springer VS: Springer Gabler: Schwabe Verlagsgruppe: Verlag Ille & Riemer 2022 2023: Duncker & Humblot 2021 2020 2023 (NZZ Libro) 2021 2019, 306 S., kt. 34,99 €[xxx] Thorsten Meireis / Clemens Wustmans, 87 S., br. 44,95 €[xxx] Lars Normann, Sozialwissenschaftliche Schriften Band 52, 82 S., br. 49,90 €[xxx] Daniel Peranic, 166 S., br. 44,99 €[xxx] Brüne Schloen, 85 S., eBook, 29,99 €[xxx] Thomas Straubhaar, 287 S., 23,00 €[xxx] Frank Tillmann, 446 S., kt. 30,00 €
Die Forderung nach einem BGE (nachfolgend „BGE“ abgekürzt) adressiert eine staatliche Leistung, welche allen Bürgern[1] von der Wiege bis zur Bahre den Genuss einer monatlichen monetären Existenzsicherung ohne Pflicht zu einer Arbeit oder anderweitigen Gegenleistung (eben: bedingungslos) gewähren soll. Der Forderungscharakter macht das Konzept bzw. Phänomen des BGEs insofern soziologisch zu einem besonderen, als es das Phänomen nur als Fiktion bzw. (sozial-)politische Forderung gibt; ihm bisher also keine lebenspraktische Realität korrespondiert. Was es gab bzw. gibt, sind so genannte Experimente mit begrenzten, oft einjährigen Auszahlungen eines bestimmten existenzsichernden Betrags ohne Gegenleistung an eine Probandengruppe. Die Experimente nehmen in den letzten Jahren weltweit zu. In Deutschland ist das mehrjährig angelegte Experiment des Berliner Vereins „Mein Grundeinkommen e.V.“ diesbezüglich hervorzuheben, dessen ‚Gesichter‘ Michael Bohmeyer und Claudia Cornelsen sind (siehe Cornelsens Beitrag in Meireis & Wustmans). In den USA gibt es eine Reihe von Bürgermeistern, die ein Grundeinkommen als sozialstaatliche Basissicherung fordern[2]; es gibt in einer Reihe von Städten dort ebenfalls Experimente[3]. In nichtwestlichen Staaten (Indien, Brasilien oder Namibia) ist die Armut nochmals dramatischer, hier dienen entsprechende Experimente mit bedingungslosen staatlichen Leistungen der Bekämpfung absoluter Armut, es handelt sich hier um Formen der Armen- bzw. Sozialhilfe (zu einer internationalen Übersicht zu Grundeinkommensvarianten bzw. -experimenten siehe Gentilini et al., 2019).
Vor diesem Hintergrund ist es nicht überraschend, dass die mehr praktischen Debatten um sozialstaatliche Implementierungen der Forderung nach einem BGE weitgehend nationale Debatten sind (was auch problematisiert wird, siehe etwa Anna Noweck in Meireis & Wustmans, S. 83). Auch der Themenessay bezieht sich auf die deutsche öffentliche wie fachwissenschaftliche Debatte, wobei die Grenze zwischen beiden nicht genau zu ziehen ist. Ferner strahlt die deutsche Debatte auch in die Schweiz und Österreich aus, was zu einem gewissen Grad auch vice versa gilt. Ich habe nachfolgend aus den zahlreichen jüngeren und jüngsten Publikationen eine immer auch kontingente Auswahl getroffen (und dabei sicher wichtige und interessante Publikationen weglassen müssen), die einerseits wichtige Fluchtpunkte der aktuellen Debatte zu berücksichtigen versucht, andererseits aber auch die Kontinuität der BGE-Diskussion und deren Spielarten zum Ausdruck bringen soll. Konkret unternehme ich in dem Themenessay den Versuch, die Debatte ansatzweise (i) idealtypisch zu ordnen und (ii) derzeit prominente Argumente, der Befürwortung wie der Kritik, zur Geltung zu bringen. Es geht nicht um eine im engeren Sinne wissenschaftliche Durchleuchtung und Prüfung der angezeigten Argumentationen bzw. Argumentationsversuche und auch nicht um eine systematische Übersicht über die jüngeren Publikationen der BGE-Szene.
Utopisch-religiöse Prophetie eines besseren Gesellschaftszustandes
Einen hilfreichen Einblick zum Einstieg in aktuelle Positionen zum Thema bietet der schlanke Sammelband der Theologen Torsten Mareis und Clemens Wustmans, der primär eine Vorlesungsreihe zum BGE an der Humboldt-Universität aus dem Jahr 2022 dokumentiert. Eröffnet wird der Sammelband allerdings nicht mit einem Vortrag, sondern mit einem Interview mit dem Schweizer Unternehmer Daniel Häni, der in seinem Heimatland schon lange eine der treibenden Kräfte der dortigen Kampagne für ein BGE ist; die u. a. von ihm initiierte Grundeinkommensinitiative wurde 2016 der Eidgenossenschaft zum Volksentscheid vorgelegt (mit negativem Ausgang). Häni sieht „im BGE eine gesellschaftliche Übung für mehr Freiwilligkeit. Durch mehr Freiwilligkeit kommen wir näher an die Verantwortungsfähigkeit, den Kern des Menschen, heran“ (Häni & Wustmanns in Meireis & Wustmans, S. 7). Häni zeigt sich weiterhin überzeugt, „dass jeder Mensch eine Verantwortungsfähigkeit hat, die man übertünchen und unten halten kann – man kann sie aber auch fördern und beflügeln“ (Häni & Wustmanns in Meireis & Wustmans, S. 7). In dieser Formulierung, die eine weitreichende gesellschaftspolitische Maßnahme durch eine behauptete Veränderung der Menschen in der Zukunft begrünen will, kommt die für die Forderung nach einem BGE typische, in bestimmter Hinsicht utopische wie auch säkular-religiöse Fiktionalität zum Ausdruck: Durch seine Einführung, so wird postuliert, passiere etwas, was das Zusammenleben der Individuen in der Gesellschaft in zentralen bzw. wichtigen Hinsichten verändere, weil es menschliche Potentiale hervorbringe (‚an den Kern des Menschen herankommen‘), welche bisher in den Menschen bzw. in der Gesellschaft geschlummert haben. Das Religiöse sehe ich darin, dass eine bessere Zukunft durch das BGE möglich und in seiner Forderung offenbart wird. Darin kann man eine duale, wenn man so will: gnostische Tendenz bei Häni (und anderen) ausmachen: aus seiner Sicht sei der wesentliche Hinderungsgrund auf dem Weg zum BGE die Angst, die „wir vor uns Menschen haben“ (Häni & Wustmanns in Meireis & Wustmans, S. 11). Je mehr wir aber diesen Angstgrad „abbauen können, desto bedingungsloser können wir das Grundeinkommen gestalten. Auf diesem Weg können wir vorwärts kommen: durch Abbau von Bevormundung und Abbau der Angst gegenüber den Anderen“ (Häni & Wustmanns in Meireis & Wustmans, S. 11).
Dieser Begründungstyp findet sich, unterschiedlich deutlich ausgeprägt, zwar schon immer in den Konzepten des BGEs, erfährt in der jüngsten Welle in meinen Augen allerdings nochmals eine Verstärkung in der dichotom-gnostischen Ausprägung, und ist damit anschlussfähig an aktuelle soziologische Gegenwartsbeschreibungen als „Transformationszeit“ (s. etwa Dörre et al., 2019), in denen oft eine starke zeitliche Dichotomie von ‚bisher‘ und ‚in Zukunft‘ evoziert wird. So finden sich bei den Proponenten des Vereins „mein Grundeinkommen“, der medienwirksam in Deutschland spendenfinanzierte einjährige Grundeinkommen verlost und dessen Folgen für die Empfänger – mit Unterstützung der empirischen Sozialforschung (u. a. Jürgen Schupp) – zu erforschen trachtet. Im Sammelband vertritt Claudia Cornelsen den Verein und stellt „die sechs Facetten des Grundeinkommensgefühls“ vor (Cornelsen in Meireis & Wustmans, S. 19–22). Diese bestünden in: Zutrauen, Freiheit von, Freiheit zu, Selbstsorge, Tatendrang und Gemeinschaftsgefühl, welche allesamt sich mit und nach der Einführung eines BGEs ausbreiteten. Darüber hinaus würde aber auch Folgendes, so Cornelsen weiterhin, geschehen:
Der scheinbare Widerspruch zwischen Individuum und Gesellschaft löst sich auf. Individualität ist nicht mehr Abgrenzung von anderen um den Preis der Selbstausbeutung. Zugleich verliert Kollektivität den bedrohlichen Charakter der Selbstverleugnung. Aus staatlich normierter „Gefangenschaft“ wird individuell gestaltete „Geborgenheit“. Wem gegönnt wird, der kann auch gönnen. (Cornelsen in Meireis & Wustmans, S. 22)
Auch diese stakkatohaften Behauptungen sind dualistisch wie gnostisch angelegt: der schlechten Realität der „staatlich normierten Gefangenschaft“, wird eine gute Fiktionalität der individuell gestalteter „Geborgenheit“ gegenüber gestellt.
Der Soziologe Manuel Franzmann hebt in seinem Beitrag zum Sammelband von Mareis und Wustmans ebenfalls eine Fiktionalität hervor, die vor allem auf Autonomiegewinne und Muße abhebt. Seines Erachtens bringe die Einführung eines Grundeinkommens erhebliche Autonomiegewinne des Subjekts hervor, was am universalistischen Charakter des BGE liege, „denn nichts hat einen universalistischeren Charakter als Autonomie“ (Franzmann in Meireis & Wustmans, S. 50). Daher sieht er die durch das BGE ermöglichte Autonomisierung des Subjekts als Ansatzpunkt einer explizit sozialwissenschaftlichen Begründung der seines Erachtens überaus vielfältigen Wirkungsweisen des BGEs an: „Das BGE ist in seiner Spezifik erst schlüssig begründbar, wenn dabei die durch es bedingten Autonomiegewinne wertrational im Zentrum stehen“ (Franzmann in Meireis & Wustmans, S. 50, Hervorhebung im Original). Ermöglicht werde der Autonomiezuwachs laut Franzmann durch die Freisetzung bzw. Demokratisierung von Muße, welche wiederum eine Voraussetzung von Bildung im Sinne Wilhelm Humboldts sei (Franzmann in Meireis & Wustmans, S. 49). Muße begreift er in diesem Zusammenhang vor allem als einen bestimmten Gemütszustand, den er in seinem Beitrag praxissoziologisch zu begründen und erklären versucht. Franzmann bemüht sich weiterhin, einen eher wenig beachteten, frühen anglo-amerikanischen Grundeinkommens-Diskursstrang kenntlich zu machen, welcher von John M. Keynes über John Kenneth Galbraith und den Soziologen Thomas H. Marshall zu Ralf Dahrendorf führt, der Anfang der 80er Jahre an der ersten deutschen Grundeinkommens-Debatte in der hiesigen Soziologie zentral beteiligt war. Franzmann sieht diese Quelle der Grundeinkommensidee vom britischen Gentlemen-Ideal inspiriert und getragen, welches durch die Einführung eines BGEs universalisiert werden würde. Ferner stellt der Autor seinen idealtypischen Begründungsversuch in den weiteren Rahmen religionssoziologischen Forschungs- und Theoriebildungsüberlegungen, die der Autor in Anlehnung an Ulrich Oevermanns Positionen entwickelt hat. Franzmanns diesbezügliche These, von mir zusammengefasst: Die kulturelle Säkularisierung des individuellen Glaubens führe das Subjekt in einen Prozess der autonomisierenden Ästhetisierung der Lebensführung; dieser Prozess werde durch das BGE begünstigt und befördert, u. a. weil widersinnige Fremdbestimmtheitszwänge (etwa ausbeuterische, bzw. entfremdete Formen der Erwerbsarbeit) wegfielen.
Diese drei Positionen, anderen ließen sich ergänzen, bringen in gewisser Weise die ‚reine Lehre‘ des BGEs in Form von prophetischer Rede zum Ausdruck: Freiheit, Autonomie, Muße, Tatendrang und Gemeinschaftsgefühl umreißen den Kern des mit dem BGE verbundenen religiösen bzw. utopischen Zukunftsentwurfs. Einen demokratietheoretisch attraktiven Aspekt an solchen Zukunftsentwürfen kann man darin sehen, dass Zukunft überhaupt wieder gemäß eines politischen Willens gestaltbar gedacht wird bzw. erscheint und damit wechselseitig Politiken der Alternativlosigkeit zurückgewiesen werden.
Republikanische Freiheit
In dieser demokratietheoretischen Hinsicht ist die schlanke Studie „Grundeinkommen und Freiheit. Eine Verhältnisbestimmung“ von Daniel Peranic (2020) erwähnenswert, da sie eine, in meinen Augen recht konsistente Begründung des erhobenen politischen Gestaltungsanspruchs liefert. Denn der Autor versucht im Rahmen des philosophischen Liberalismus der Frage nachzugehen, ob die Gegenleistungsfreiheit eines BGE im Rahmen der Existenzsicherung eine notwendige Bedingung liberaler Freiheiten sei (Peranic, S. 1). Peranic konzipiert seine Studie als ein theoretisches Evaluationsmodell, anhand dessen „die Idee des Grundeinkommens und ihre Negation (Workfare) bewertet werden“ (Peranic, S. 3). Der Autor versucht diese Betrachtung rein begriffsanalytisch zu realisieren, ohne, wie er schreibt, synthetische Aussagen. Damit versucht der Autor das ‚Utopieproblem‘ dergestalt zu lösen, dass er gar keine Aussagen über mögliche empirische Folgen (etwa auf die Arbeitsbereitschaft der Leute) tätigt, vielmehr befasse er sich „nur mit apriorischem Wissen, jedoch nicht aus dogmatischen Gründen, sondern schlicht, weil der Gegenstand der Betrachtung diese Vorfestlegung so lange gebietet, bis es ein Grundeinkommen gibt und damit aposteriorisches Erfahrungswissen erst möglich wird“ (S. 3). Peranic fokussiert daher in seiner apriorischen Analyse die argumentative Konsistenz der Begründungen möglicher Gerechtigkeiten einer leistungsfreien Grundsicherung. Dafür versucht der Autor, Konzepte der Gerechtigkeit im Rahmen des Liberalismus zu bestimmen. Daraufhin untersucht er Formen der Freiheit; er analysiert fünf Freiheiten (negative, positive, libertäre, reale und republikanische) und kommt zu dem Schluss, dass nur im Rahmen der republikanischen Freiheit ein leistungsloses Grundeinkommen gerecht und zur Realisierung der republikanischen Freiheit auch notwendig sei. Peranic bestimmt mit Quentin Skinner und Philip Pettit republikanische Freiheit als Garantie der Freiheit der Nichteinmischung bzw. als bürgerliche Statusfreiheit (Peranic, S. 97), vor deren Hintergrund dann deutlich werde, dass ein Grundeinkommen durch und für den Republikanismus geboten sei. Diese Folgerung ergebe sich auch ex negativo aus dem Versagen von Workfare, da dies nicht die Funktion eines republikanischen Existenzminimums erfüllen könne (Peranic, S. 105). Peranic erkennt freilich an, dass Workfare auch eine Form von Existenzsicherung darstellt, in einem republikanischen Kontext Existenzsicherung aber zwingend die Aufgabe habe, Herrschaft moralisch zu neutralisieren, „wohingegen Workfare [...] seinerseits eine neue Kategorie von Herrschaft selbst darstellt“ (Peranic, S. 105). Zweitens führt er als positive Begründung an, dass die Sphäre des Statusschutzes des Bürgers durch ein BGE deutlich ausgedehnt sei. Denn ein „Grundeinkommen erhöht die Kosten und Barrieren für einen Akteur, sich in jemandes Angelegenheiten einzumischen“ (Peranic, S. 105) wie etwa auf Arbeitsmärkten, wenn man auf den Arbeitslohn angewiesen sei. Da unter derzeitigen Bedingungen die Existenzsicherung über das Einkommen gesellschaftsvertraglich festgeschrieben sei, „haben die Bewerber keine Möglichkeit, sich der „Herrschaft“ der Arbeitgeber zu entziehen, die im Lohndumping oder anderen Mechanismen bestehen kann. Das Grundeinkommen als Recht löst dieses Abhängigkeitsverhältnis auf“ (Peranic, S. 105). Damit erinnert uns der Autor in jedem Fall daran, dass wir auf dem Weg der republikanischen Freiheit noch einige Strecke vor uns haben.
Fiktion vom Schlaraffenland für den einzelnen mit anomischen Folgen für die Gesellschaft?
Für Kritiker der Grundeinkommensidee ist der utopische bzw. religiöse Charakter – neben der Frage der Finanzierbarkeit – der Hauptansatzpunkt der Fundamentalkritik. Der Streit um die Finanzierbarkeit ist alt (zur heutigen Thematisierung der Finanzierungsfrage komme ich weiter unten punktuell zurück). Die jüngere und aktuelle Kritik am BGE setzt nun nach meinem Dafürhalten weniger an der Bezahlbarkeitsfrage an, sondern vielmehr an vermuteten zentrifugalen gesellschaftlichen Folgen seiner Einführung, also dem, was man laut Peranic nicht sinnvoll antizipieren könne. Was die Utopisten bzw. Propheten positiv ausmalen, sehen die Kritiker als Bedrohung an – und malen es selbst prophetisch negativ aus. Meines Erachtens wird als häufigster Einwand genannt, dass der latente Zwang zur Arbeit bzw. die extrinsische Motivation, also ‚Workfare‘, auf der Strecke bleibe, und dies dramatische Folgen habe. Insbesondere die schlanke Studie von Lars Normann (2021) kann für die Begründung diese Position herangezogen werden. Der Autor arbeitet für die Bundesagentur für Arbeit (die Studie entstand in seinem „Weiterbildungsstudium“, welches die BA gefördert habe (s. Vorwort); er argumentiert erkennbar auch aus deren Sicht, was die Studie insofern aufschlussreich macht, als die diesbezügliche paradigmatische Position in ihr fokussiert ausformuliert ist. Normann setzt sich in seiner Studie nun nicht nur mit dem BGE und dessen Folgen, sondern auch mit der Digitalisierung der Arbeit und deren sich abzeichnenden wie vermuteten Folgen auseinander. Digitalisierung führe, so Normann, vor allem zu einer Notwenigkeit dauerhafter beruflicher Bildung bzw. Weiterbildung zur Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit. Der Autor sieht durch die Einführung eines BGEs daher beides, also sowohl die generelle Motivation zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit als auch die dauerhafte Weiterbildungsbereitschaft, gefährdet, weil – so kann man seine Position zusammenfassen – mit der Einführung eines BGE die aktivierenden Arbeitsmarktpolitik, eingeführt 2005 im Rahmen der so genannten Hartz-Reformen, und die mit ihr verbundenen Aktivierungserfolge der Hilfebedürftigen (und der damit verbundene Abbau der Hilfebedürftigkeit) genau wieder abgebaut würden (Normannn, S. 26). Hier wähnt sich Normann vereint mit, wie er schreibt, „der Wissenschaft“, „die überwiegend ein BGE wegen der negativen Konsequenzen auf die Arbeitsanreize der Menschen ablehnt“ (Normann, S. 63). Aber sie, so Normann weiter, führe andere gewichtige Gründe zur Ablehnung an, „wie zum Beispiel die Reziprozität und Subsidiarität“ (Normann, S. 63). Diese Position wundert bei Normann nicht, da er, wie erwähnt, bei der Bundesagentur für Arbeit tätig ist und er deren Sicht auf den Anderen als tendenziell des Müßiggangs verdächtig, teilt.
Die Kritik am utopischen Charakter bzw. Gehalt stellte bereits in früheren Diskurswellen auf die Nähe der Forderung nach einem BGE zu einer „schlaraffenlandähnlichen Idee“ (Flassbeck et al. 2012, S. 17, 76) ab. Das Schlaraffenland greift alttestamentarische Fiktionen auf (Milch und Honig bzw. Wein fließen in seinen Flüssen). Die Prophetie nun primär ökonomisch zu begreifen und argumentativ ökonomisch zu kritisieren, wie es vielleicht am profundesten Flassbeck et al. (2012) getan haben, übersieht das sinnstiftende Potential des religiös-utopischen Charakters – oder führt, positiv gewendet, das Konzept auf den wissenschaftlichen Boden des Argumentierens zurück. Flassbeck et al. verteidigen vor allem die Beteiligung des Subjekts am Prozess der Wertschöpfung als zentral für demokratische wie gleichberechtigte, gerechte Gesellschaften – als eine Art ökonomische Realitätsbeteiligung, könnte man das Argument paraphrasieren. Die Autorengruppe weiter: „Jedes Umverteilungssystem funktioniert nur, wenn die materiellen Grundlagen mehr oder weniger stabil vorhanden sind, aus denen die ihm versprochenen Leistungsansprüche befriedigt werden sollen.“ (Flassbeck et al., 2012, S. 36). Das BGE zerstöre aber systematisch die ihm vorausgesetzte ökonomische Basis, da die Inanspruchnahme der individuell gewährten Freiheitsrechte durch alle die Freiheit aller anderen einschränken würde, weil dieses kollektive Handeln, auch wenn es legitim wäre, die Gesellschaft überfordern würde, wenn alle Einzelne das Grundeinkommen verkonsumierten, ohne etwas anders produktives oder sinnvolles zu tun (Flassbeck et al., 2012, S. 36).
Dieses Argument oder Variationen darüber sind seit der Einführung des Bürgergelds (es handelt sich um das reformierte ALG-II) medial und politisch wieder oft les- und hörbar. In der Sozialpolitikforschung werden das Bürgergeld und sein parlamentarisches Zustandekommen nicht als Ausdruck eines Systemwechsels begriffen, aber doch als Indikator eines graduellen Institutionenwandels (zur sozialpolitischen Einordnung der Änderungen siehe Schupp, 2023). Denn das Bürgergeld ist im Vergleich zum ALG II bedingungsärmerer ausgestaltet und wurde deutlich erhöht. Beides wird als Abbau von Anreizstrukturen zur Arbeitsaufnahme, insbesondere im Niedriglohnsektor, kritisiert. In dieser Kritik kann man unter anderem die beiden latenten, aber höchst wirksamen, kulturell unbewussten Werte der Autorität (Zwang zur Arbeit nötig) und der Ungleichheit (Misstrauen gegenüber ‚faulen‘ arbeitslosen Bürgergeldempfängern) erkennen, die Emmanuel Todd für Kulturen, in denen traditionell die Stammfamilie vorherrschte (u. a. im deutschsprachigen Kulturraum), als prägend erachtet (Todd, 1985; 2018). Der über ‚Workfare‘ vermittelte Zwang zur Arbeit soll also vor der verführerischen Kraft der sozialen Hängematte bzw. des vermeintlichen Schlaraffenlands (man muss hier immer ergänzen: am Existenzminimum) schützen. Das gesellschaftliche Problem sind aber nicht die ‚faulen‘ Bürgergeldempfänger, sondern die über Jahrzehnte entstandenen Entlohnungsstrukturen, die soziale Ungleichheit zementieren.
Zweitens erfolgt oft der mahnende Hinweis auf die negativen Folgen eines BGEs für gesellschaftliche Solidarität, Reziprozität und Subsidiarität (wie auch von Normann angezeigt). Der katholische Sozialethiker Gerhard Kruip fasst diese Sorge im Sammelband von Meireis & Wustmans wie folgt:
Das BGE könnte das Prinzip der Pflicht aller Mitglieder einer als Solidargemeinschaft verstandenen Gesellschaft verletzen, dass jede und jeder nach seinen bzw. ihren Möglichkeiten einen Beitrag zum gesellschaftlichen Arbeitsergebnis zu leisten hat. Würde eine Verletzung dieses Reziprozitätsprinzips, das zu den Grundlagen gesellschaftlichen Zusammenlebens gehört, wirklich Akzeptanz finden? Gesellschaften sind Veranstaltungen der Kooperation zum gegenseitigen Vorteil. Hier gelten zunächst Prinzipien der Tauschgerechtigkeit. Sie können nicht funktionieren, wenn Menschen diese Vorteile in Anspruch nehmen, ohne zu kooperieren, es sei denn, sie sind dazu nicht in der Lage. Dann greifen Prinzipien der Bedarfsgerechtigkeit, aber eben nur für diejenigen, die tatsächlich bedürftig sind. (S. 72)
Soziologisch kann man dieser der Kritik am BGE entgegen, was auch viele seiner Befürworter tun, dass das BGE auf der dem Gesellschaftlichen vorgelagerten Ebene der Reziprozität und Kooperation legitimiert ist und wirken dürfte, nämlich der analytisch als Gemeinschaft beschreibbaren Ebene, und daher Kooperation fördere bzw. es den Individuen ermögliche, mehr dort zu kooperieren, wo sie es als ganze Personen auch wollen, es aber oft nur begrenzt können, weil sie als gesellschaftliche Rollenträger derzeit (viel) arbeiten gehen müssen (zum Abbau der praktischen Kooperationsfähigkeit in der heutigen Mittelschichtkultur siehe Behrend, 2020, insbesondere 2023 und 2024). Bürgerliche Gesellschaft, so könnte man weiter argumentieren, ist auch keine „Veranstaltung der Kooperation zum gegenseitigen Vorteil“ (Kruip in Meireis & Wustmans, S. 72), hier liegt Kruip falsch, sondern der Ort der individuellen Interessensverfolgung. Deshalb benötigt die Sphäre der Gesellschaft rechtliche Grenzen, um zu krasse Formen der Interessensverfolgung einzudämmen und sanktionieren zu können. Bei bedingungsärmeren Hilfen bzw. einem BGE hätten deren Nutznießer mehr Zeit für Sorgetätigkeiten im familiären Nahfeld als heute, etwa zur Erziehung ihrer Kinder oder zur Pflege Angehöriger, an Stelle der arbeitsteilungsbedingten Delegation dieser Tätigkeiten an Pflegekräfte und Erzieher. In dieser Ermöglichung zu mehr selbstbestimmten Care-Tätigkeiten (die auch der Verein „mein Grundeinkommen“ in den Vordergrund stellt), wie zu mehr Autarkie bzw. „Do it yourself“ (Flassbeck et al. 2012, S. 45) sehen Kritiker wiederum einen Anreiz des BGEs zu mehr geschlechterungerechter Care-Bewältigung, so Anna Noweck im Sammelband (Noweck in Meireis & Wustmans, S. 85), und zum Abbau von Arbeitsteilung. Da die gegenwärtige Arbeitsteilung, so Flassbeck et al. weiter, die Basis unseres Wohltands sei, folge aus der Einführung eines BGE die zentrale Frage, wie unter Bedingungen dann zunehmender Autarkie und abnehmender Arbeitsteilung dieses Wohlstandsniveau gesamtgesellschaftlich aufrechterhalten werden könne? Diese prognostische Entdifferenzierungsvermutung dürfte für die Gruppe der grundeinkommensaffinen Transformationssoziologen eher ein Pluspunkt für das BGE sein, weil dieses aus ihrer Sicht zu Entschleunigung, Resonanz, Postwachstum, neuen Kooperationsformen etc. (siehe nochmals Dörre et al., 2019) beitragen dürfte.
Die hier angedeuteten Argumente, die mit vielen Belegen in die eine oder andere Richtung untermauert oder eben widerlegt werden sollen, scheinen mir in der akademischen BGE-Diskussion erschöpfend ausgetauscht. Leitend sind hier, einmal, wie angedeutet, kulturell unbewusste Werte (Todd) sowie zum anderen fachspezifische Prämissen und ggf. zugehörige Menschenbilder (homo oeconomicus).
Das Grundeinkommen als konkrete Antwort auf systemische Krisen und apokalyptische Herausforderungen
Das BGE wird von einer Reihe Autoren nicht als Selbstzweck sondern als Problemlöser begriffen. So ist Brüne Schloen in den letzten Jahren mit einigen Publikationen hervorgetreten (2019, 20202, 2021, 2023). In ihnen geht der Autor vor dem Hintergrund der beiden Prämissen (i) fortschreitender Einkommensungleichheit bzw. Vermögenskonzentration (20202, 1–2) und (ii) fortschreitender Klimakrise von apokalyptischen bzw. zivilisationsbedrohenden Herausforderungen aus. Er sieht beide Aspekte verbunden durch den „Irrglauben [...] des marktmythologischen Wachstumszwanges“ (2023, VII). Seine Bücher sollen dazu beitragen, „zivilisationsrettende Auswege zu vermitteln“ (2023, V). Der Autor sieht im bedingungslosen „klimasolidarischen Grundeinkommen“ den zentralen Schlüssel
für wirksame und nachhaltige Problemlösungen [...]. Allein auf dessen Grundlage lässt sich die von vielen Wissenschaftlern wie auch von DIE GRÜNEN geforderte Entkoppelung von Wachstum und Ressourcenverbrauch mit der dafür zwingend erforderlichen Klimasolidarität umsetzen. Letztere muss es nicht nur den Armutsgefährdeten, sondern darüber hinaus auch der sozial weniger privilegierten Bevölkerungsmehrheit erlauben, einen erheblich verteuerten CO2-Verbrauch menschenwürdig verkraften oder auch substituieren zu können. Dafür hinreichend ist ein BGE nach der von mir nachfolgend begründeten Auffassung erst dann, wenn es alle Bedingungen für ein substanzielles BGE erfüllt. (20202, VI)
Thomas Straubhaar sieht die Einführung des BGEs auch als unerlässlich an, wenn man die politischen Herausforderungen, welche durch „demographische Alterung, Individualisierung, Digitalisierung und einen Wandel des Arbeitsethos“ (Straubhaar in Meireis & Wustmans, S. 33) entstanden seien, bewältigen wolle. Ferner könne man das BGE spätestens seit den Erfahrungen der Coronapandemie auch als Grundsicherung gegen „systemische Risiken“ begreifen, unter die der Autor auch die Naturkatastrophen (Tsunamis, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Überflutungen, Flächenbrände), „Kriege wie der russische Überfall auf die Ukraine, Terroranschläge, Cyberattacken, die Folgen des Klimawandels wie eine Erderwärmung mit steigenden Meerspiegeln oder große ökonomische Umwälzungen“ (Straubhaar in Meireis & Wustmans, S. 36) fasst. Straubhaar zählt nach meinem Dafürhalten in einer gewisse Marketinglogik die meisten Probleme auf, die die Einführung des BGEs bewältigten könne. Seine Gegenwartsdiagnose der systemischen Risiken soll die heutigen Mängel der sozialen Marktwirtschaft aufzeigen und letztere dann durch die Einführung des BGE zukunftsfest machen:
Es fordert und ermöglicht einen fundamentalen Perspektivenwechsel: weg von einem Sozialstaat, der im Nachhinein durch aktivierende Maßnahmen korrigieren will, was vorher falsch gelaufen ist. Weg von einer Finanzierung über Sozialversicherungsabgaben, die einseitig dem Arbeitseinkommen auferlegt werden. Weg von Arbeitswelten, Familienbildern und Lebensläufen, die schon heute nicht mehr der Wirklichkeit und erst recht nicht dem Alltag der Zukunft entsprechen. Hin zu einer garantierten Teilhabe und einer Ermächtigung aller – im Voraus. (Straubhaar in Meireis & Wustmans, S. 32)
Zieht man die apokalyptische Aufgeregtheit der Darstellung Schloens einmal ab, dann besitzen Krisendiagnostik und Gegengiftvorschläge der beiden Autoren Plausibilität. Der für die Forderung des BGEs zentrale, gnostisch-prophetische Gestus findet sich erkennbar auch bei diesen beiden Autoren, hier allerdings eingelagert in eine postulierte Alternativlosigkeit, vorgetragen mit einem managerialen Gestus der Zukunftsgestaltung, was der oben angezeigten Implikation der Eröffnung des politischen Möglichkeitsraum paradox widerspricht, sinngemäß: ‚Die Eröffnung des Möglichkeitsraums ist politisch alternativlos‘.
Die ‚Problemlöser‘, nicht nur Schloen und Straubhaar, sind sich in dem Punkt einig, dass die Finanzierung des BGEs nur durch eine grundsätzliche Steuerreform erfolgen kann, die primär den Faktor Arbeit steuerlich entlastet, und zugleich Reiche und vor allem deren (Finanz-)Vermögen mehr belastet. Der Ökonom Thomas Straubhaar dazu:
Das Radikale des Grundeinkommens liegt in der Verlagerung der Steuerlasten innerhalb der Bevölkerung und damit zwischen den Gesellschaftsschichten. Diese Veränderungen sind in der Tat gewaltig. Kapitaleinkünfte werden stärker belastet. Arbeitseinkommen wird entlastet. Deshalb gehört die Frage, wer vom Grundeinkommen netto wie viel gewinnen oder verlieren würde, an den Anfang einer politischen Debatte. Ohne die Finanzierung zu klären, wird das Grundeinkommen für alle zur Katze im Sack, die niemand kaufen will. (Straubhaar, 2021, S. 44)
Auch Schloen erachtet zur Finanzierung eine Steuerreform als zentral, welche Einkommen über 70.000 Euro deutlich stärker als jetzt belasten würde. Auch solle die Nettoauszahlung des BGE gemäß seiner Vorstellung von Verteilungsgerechtigkeit auf wirklich bedürftige Personen begrenzt werden. Hingegen ‚zahlten‘ alle Bürger mit höheren und hohen Einkommen ihr Grundeinkommen über die Einkommenssteuererklärung zurück, was eine Variation über die negative Einkommenssteuer darstellt, die auch in anderen Konzepten relevant ist (Straubhaar, 2021, S. 214). Hinzu kommt in Schloens Modell die Berücksichtigung der Einführung einer CO2-Verbrauchssteuer, deren Einnahmen in seinen Augen auch für die Finanzierung eines BGE herangezogen werden könnten (was Schloen als Ausdruck der Klimasolidarität versteht), um damit für alle, eben auch Ärmere, den Übergang zu klimaneutraleren Lebensweisen zu ermöglichen.
Elemente des BGE zur Bewältigung aktueller sozialstaatlicher Herausforderungen
Wenn man von dem fiktional-religiösen bzw. utopischen Kernaspekt des BGEs und dessen scharfer Vorher-Nachher-Grenze in der Debatte absehen will und solche Problemlösungen, die etwas kleiner und vielleicht auch realitätstauglicher und alltagsnäher dimensioniert sind, favorisiert, dann lohnt die Lektüre der Monographie von Rolf G. Heinze und Jürgen Schupp, denen man sicher nicht unrecht tut, wenn man sie unter anderem als ‚alte Hasen‘ der Sozialpolitikforschung rubriziert. Sie versuchen mit ihrer Monographie ein Desiderat der Grundeinkommensdebatte aufzufüllen. Das Desiderat sehen die beiden darin, dass auch in den ausgewogeneren Publikationen zum BGE „die Frage nach der Umsetzung bzw. den Gelingensbedingungen und der Identifizierung möglicher Blockaden nur am Rande“ (Heinze & Schupp, S. V) behandelt würden. Diese politisch-institutionelle Unterbestimmtheit komme darin zum Ausdruck, dass Autoren, sie referieren auf Straubhaar, forderten, das institutionelle Gefüge des Sozialstaats einfach abzuschaffen. Neben dem steuerfinanzierten Grundeinkommen gäbe es dann „keine durch Lohnabgaben gespeiste sozialstaatliche Parallelstruktur mehr“, so Straubhaar (Straubhaar, 2021, S. 25). Heinze und Schupp sehen nun die Chancen der Idee des BGE vor dem Hintergrund solcher Aussagen nüchtern wie folgt: „Wenn es keine Überführungsstrategie gibt, wird die Idee mit dieser Implementierungsnaivität scheitern, auch wenn viele Sachverhalte zur Grundsicherung treffend analysiert werden“ (Heinze & Schupp, S. V). Daher sei derzeit noch nicht entschieden, ob es „mittel- oder langfristig zu einem bedingungslosen Grundeinkommen kommen werde oder in den einzelnen Zweigen des Sozialsystems zumindest bedingungsärmere Formen einer Grundsicherung oder gar Elemente eines partiellen Grundeinkommens für einzelne Bevölkerungsgruppen eingeführt werden“ (Heinze & Schupp, S. IX). Angesichts dieser offenen politischen Fragen haben die Autoren versucht, den nicht zuletzt parteipolitischen Diskurs zur Forderung nach einen BGE zu erfassen und – zur Überwindung der Implementierungsnaivität – zu wohlfahrtsstaatlichen Entwicklungsverläufen und aktuellen Herausforderungen für die „Sicherung der sozialen Sicherung“ (Heinze & Schupp, S. V) ins Verhältnis zu setzen.
Nachdem die Autoren den aktuellen Stand der öffentlichen Debatte um ein bzw. das BGE nachgezeichnet und diesbezügliche Ergebnisse von Meinungsumfragen wiedergegeben haben, werden bisher offene Fragen der BGE-Debatte gesammelt (Heinze & Schupp, S. 36–42). Vor dem Hintergrund dieser Sammlung offener Fragen folgern die Autoren, dass „eine schrittweise Übernahme und eine Integration von einer Reihe an garantistischen Elementen als individuelle Bürgerrechte“ wahrscheinlicher sei, als ein kompletter Umstieg in eine BGE-Welt (Heinze & Schupp, S. 43). Bezugspunkt der Überlegungen von Heinze und Schupp ist weiterhin auch eine Krise, hier die des Sozialstaats, die, grob zusammengefasst, wesentlich aus dem demographischen Wandel aber auch aus biographischen Pluralisierungs- und Individualisierungsprozessen hervorgehe und die in der kontinuierlichen Erhöhung des steuerfinanzierten Anteils an den Sozialstaatskosten zum Ausdruck kommt. So habe im Jahr 2019 jeder der damals 21 Millionen Rentner im Schnitt monatlich 400 Euro Steuergeld erhalten (siehe Heinze & Schupp, S. 193). Ferner gebe es aber auch einen wachsenden Anteil von Menschen, der nicht nur im Alter ein Sicherheitsnetz benötigte. Die Autoren:
Hier wäre eine bedingungsärmere Grundsicherung ein erster Schritt innerhalb der Logik des Bedarfsprinzips, um sozialen Schutz zu gewährleisten. Zudem könnte eine neue Basissicherungsarchitektur auch die Akzeptanz für eine Reform der traditionellen Sicherungssysteme erhöhen, die in den Augen vieler Bürger zunehmend an Akzeptanz verloren haben. (Heinze & Schupp, S. 108)
Ein wesentlicher Beitrag der Monographie besteht in der historischen Schau der deutschen Sozialstaatsentwicklung, in welcher die Autoren kenntnisreich die sukzessive Entstehung der Legitimitätsprobleme des beitragsfinanzierten Sozialstaats sowie die diesbezüglichen Reformdiskurse, -ansätze und -verhinderungen seit den achtziger Jahren kenntnisreich aufzeigen. Damit kündet ihre Darstellung von der erstaunlichen Beharrungskraft der traditionellen Strukturen und Pfade. Hinsichtlich des diesbezüglich immer noch offenen Problems der Zukunft der sozialen Sicherung lautet die These der Autoren, dass eine Politik zur „Sicherung der sozialen Sicherung“ vom Prinzip der Statuskonservierung umorientiert werden müsse in Richtung eines „stärker investiven Wohlfahrtsstaats, der sowohl zu einer Dynamisierung der Wirtschaft und Beschäftigung beiträgt als auch durch die Bereit- und Sicherstellung öffentlicher Güter soziale Gerechtigkeit herstellt“ (Heinze & Schupp, S. 100), wofür eine „neue Komplementarität zwischen wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und sozialer Sicherung etabliert“ werden müsse (Heinze & Schupp, S. 100). Dieser nötigen grundsätzlichen Reform in Deutschland stünden vor allem die pfadspezifischen Beharrungskräfte des Sozialstaats im Weg, die die Autoren vor allem auch bei den operativ relativ autonomen agierenden, freigemeinschaftlichen Spitzenverbänden ausmachen, denen öffentliche Funktionen zuerkannt werden und die in vielen Feldern dominierten (Heinze & Schupp, S. 144), was die Etablierung von Querverbindungen zwischen einzelnen „Säulen“ bzw. „Silos“ der sozialpolitischen Handlungsfelder erschwere bzw. verhindere und die Kommune als sozialpolitisch gestaltenden Akteur stark beinträchtige und in gewisser Weise von den Verbänden gestalterisch abhängige mache. Insbesondere diese Teilanalyse (Unterkapitel 3.4) sowie die folgenden, ebenfalls längeren Ausführungen zum „Muddling-Through“ im bestehenden Sozialstaatssystem, sind aufschlussreich wie informativ und konfrontieren implementationsnaive BGE-Vertreter mit der Realität des komplexen wie vermachteten Sozialstaates und den „Mühen der Ebene“, wenn es angesichts der Beharrungskräfte um Veränderungen gehen soll.
Die beiden Autoren analysieren im Rahmen ihrer Problemdiagnose weiterhin umfänglich die Bedingungen eines Politikwechsels unter den heutigen policy-Strukturen. Ein wesentlicher hemmender Faktor sei die Reformaversität politischer Eliten seit der Einführung des ALG II im Jahre 2005: „Es scheint unausgesprochen einen Konsens bei den politischen Eliten in Deutschland zu geben, solch strukturelle Reformen künftig besser nicht konkret anzupacken und sich auch von der Erwartung zu verabschieden“ (Heinze & Schupp, S. 198). Die Autoren warnen auch vor zu großen Erwartungen an die Politikberatung (Heinze & Schupp, S. 208), unter anderem da sich die Situation hinsichtlich eines öffentlichen Reformwillens sehr schwierig darstelle,
weil es die Politik in den letzten Legislaturperioden versäumt hat, die Wahlberechtigten auf grundlegende Transformationsprozesse einzustimmen, obwohl die Erwartungen an die Politik angestiegen sind. Schon die eher simple Feststellung, dass das Erreichte nur bewahrt werden kann, wenn es sich ständig erneuert, wird zugunsten der These „Wir schaffen das“ zurückgedrängt. (Heinze & Schupp, S. 199)
Das Buch ist vor der Bundestagswahl 2021 geschrieben. Der Ampel-Koalition kann man sicher vieles Vorwerfen, aber sie hat grundlegende Veränderungen aus der politischen Tabuzone zurückgeholt, auch wenn dies bisher – Stand März 2024 – vor allem für andere Politikfelder als das des Sozialstaats gilt. In der Summe gehen die beiden Autoren davon aus, dass es im gelungenen Fall zu einer unaufgeregten, schrittweisen Einführung von immer mehr bedingungsarmen bzw. bedingungsfreien Grundsicherungselementen kommen dürfte bzw. ja schon kommt, die Autoren verweisen auf das Kindergeld (Heinze & Schupp, S. 261–262.), bei dem, so kann man ergänzen, etwaige Folgeprobleme von ‚Implementierungsnaivitäten‘ passé sind. Das Bürgergeld kann man – zum Teil – als ein solches bedingungsärmeres Grundsicherungselement sehen; die Folgeprobleme seiner Einführung und die diesbezügliche Debatte zeigen indirekt an, dass auch eine grundsätzliche Reform der Sozialpolitik nicht die jahrzehntelang tabuisierten wie aufgestauten gesellschaftlichen und ökonomischen Widersprüche wird bewältigen können.
Heinze und Schupp geben als sozialwissenschaftliche Beobachter schließlich keinen eigenen Finanzierungsvorschlag zum BGE, sondern protokollieren Finanzierungsideen. Sie heben dabei vor allem auf die schweizerische Initiative ab, die neuerdings ein Finanzierungskonzept vorschlägt, welches auf Mikrosteuern auf allen Geldtransaktionen beruht, eine ‚Automated Payment Transaction (APT) Tax‘. Heinze und Schupp erläutern:
Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat 2019 das Volumen aller jährlichen Finanztransaktionen in Deutschland ermittelt (...). Die Schätzung beläuft sich auf mehr als 300.000 Mrd. Euro. Sämtliche Finanztransaktionen wären grundsätzlich für eine Mikrosteuer wie eine APT-Tax nutzbar und könnten bei einer Steuerquote von insgesamt ebenfalls 1 Promille Steuermehreinnahmen in Höhe von mehr als 300 Mrd. Euro pro Jahr generieren. (Heinze & Schupp, S. 269)
Grundeinkommen und gerechte globale Verteilungsverhältnisse
Einen ebenfalls pragmatischen, zugleich sehr grundsätzlichen Vorschlag hat der Sozialstruktur- und Ungleichheitsforscher Frank Tillmann mit seiner Dissertation vorgelegt. Er stellt sein Forschungsprojekt in die Tradition der realitätsbezogenen philosophischen Strömung einer angewandten Ethik. Denn er versucht in der Studie „vorpolitische moralische Ideale auf die politische Praxis hin“ zu konkretisieren (Tillmann, S. 59). Konkret nähert sich der Autor vor dem Hintergrund einer Untersuchung moralischer Legitimationsversuche von sozialer Ungleichheit einer Bestimmung gerechter globaler Verhältnisse an, für deren Bestimmung er wiederum die Rawlschen Gerechtigkeitskonzeption heranzieht. „Denn die Rawlssche Vertragstheorie stellt mit ihren Gerechtigkeitsprinzipien eine Referenzlinie zur Verfügung, welche m. E. eine konkrete Allokation von Umverteilung gestatten könnte“ (Tillmann, S. 60), was der Autor in der Modellierung des Umverteilungsproblems in Angriff nimmt. Bevor der Autor auf Rawls Gerechtigkeitstheorie eingeht, gibt er eine Übersicht über (i) soziologische Zugänge zu Ungleichheitsphänomenen und sozialpolitischen Institutionen, (ii) wirtschaftswissenschaftliche Zugänge zu Verteilungsproblemen und eben (iii) philosophische Begründungen gesellschaftlicher Verteilungsgerechtigkeit; worunter der Rawlsche Beitrag gewürdigt und schließlich ausgehend vom Urzustand verschieden gestufte Optionen argumentativ entwickelt werden (siehe Übersicht S. 318). Die dann folgenden Modellierungen auf Individual- und makroökonomischer Ebene erlauben die, wie Tillmann betont: beispielhafte, Berechnung eines statistisch geschätzten Wirkungsmodells des Zusammenhangs von Produktivität und Umverteilung (Tillmann, S. 360). Tillmann errechnet eine Produktivitätskurve, die das Verhältnis von Produktivität und Umverteilung im Verlauf darstellt (Tillmann, S. 358), deren Diskussion hier nicht wiedergegeben werden kann. Der statistisch geschätzte, makroökonomische Grenznutzen auf Länderebene (OECD-Daten) von Umverteilung und Produktivität liegt in dem Modell bei 39 Prozent, und wird empirisch von allen abgebildeten Staaten unterschritten, zum Teil deutlich (Tillmann, S. 356; 362). D. h. kein OECD-Staat schöpft nach Tillmann seine produktivitätsförderlichen Umverteilungsspielräume aus. Mit der idealen globalen Umverteilungsrate könnte dann laut Tillmann ein relatives (zur je nationalen Wertschöpfung) bedingungsloses Grundeinkommen berechnet werden.
Mit diesem Modell wäre weiterhin eine Bemessungsgrundlage gegeben, die die Umverteilungsrichtungen auf nationaler Ebene aber auch auf globaler Ebene (siehe diesbezüglich den Anhang 5) umkehren könnte. Dass dies nötig sei, liegt für den Autor auf der Hand, denn die „große Umverteilungsmaschine“ laufe „bereits seit Langem auf Hochtouren, und zwar in Form der marktwirtschaftlichen Verkehrsformen, welche die Unterlegenen in ökonomischen Interaktionen systematisch zugunsten der Ressourcenstärkeren benachteiligen“ (Tillmann, S. 373). Damit legt Tillmann eine pragmatische wie beachtliche Idee zu einem Einstieg in einen Diskussions- und Bewältigungsprozess der globalen wie aber auch je nationalen Gerechtigkeits- bzw. Ungleichheitsprobleme vor.
Abschließende Anmerkungen
Die Forderung des BGE im engeren Sinne ist weitgehend ein Phänomen der oft, aber nicht nur, westlich orientierten Industrie- und Dienstleistungsgesellschaften, die (i) über ein gewisses Wohlstandsniveau verfügen, (ii) hinsichtlich Auflösung der Bindungen an traditionelle Glaubensformen einen weiten Weg gegangen sind und (iii) sich neuerdings mit erheblichen Krisen konfrontiert sehen. Mir scheint der soziologische Schluss daher zulässig, dass die Idee des BGE im engeren Sinne an solche Gesellschaften gebunden ist, in denen absolute Armut nicht anzutreffen ist, die aber um Orientierung mit sich selbst ringen. Daher liegt der Schluss nahe, dass die gnostische Dimension der BGE-Forderungen und Diskussionen aus der religiösen Krise folgt. Flassbeck et al., die offenkundig an die Vernünftigkeit einer gemischten Ökonomie glauben, lehnen das BGE daher auch ab, bzw. können es daher ablehnen. Dabei blenden die Autoren aber die über Jahrzehnte aufgebaute (i) Finanzialisierung von Ökonomie und Gesellschaft (Hudson, 2016) mit entsprechenden ökonomischen Folgeproblemen, insbesondere der Staatsschuldenkrise (Streeck, 2012), der Ausbreitung von „Bullshit-Jobs“ sowie die Bullshitisierung an sich sinnvoller Tätigkeiten (Graeber, 2018) aus. Die gnostische Dualität des Vorher-Nachher ist ferner auch anschlussfähig an die zeitgenössisch schon länger dominante Denkform eines dichotomen Entweder-Oder. Hier hilft der intellektuelle Grundsatz: tertium datur. Dafür ist die Lektüre der Monographien von Heinze und Schupp sowie die von Tillmanns anzuraten. Die kleinschrittig von Heinze und Schupp dargelegte strukturelle Krise des Sozialstaats sowie seine Reformnotwendigkeit und die bezogen auf diese möglichen Schritte zu mehr bedingungsärmerer Grundsicherung sind nach meinem Dafürhalten gar nicht weit von Straubhaars und anderen Positionen entfernt, die aber eben größere Probleme („Marktwirtschaft retten“ u. ä.) auf einen Schlag bewältigen sollen und dabei ein dichotomes Vorher-Nachher evozieren.
Die BGE-Debatte ist schließlich auch, das sollte deutlich geworden sein, eine Debatte um eine grundsätzliche Steuerreform, die den Faktor Arbeit entlasten und Reichtum mehr besteuern will. Das BGE kann man daher als Vehikel sehen, soziale Ungleichheit abzubauen. Bei vielen Autoren wirkt es interessanter Weise so, als ob das BGE das trojanische Pferd sein soll, welches es erlauben würde, die soziale Frage in ihrer heutigen Gestalt des ‚politischen Dornröschenschlafs‘ belassen zu können, vielleicht weil ihnen ein Kampf bzw. offene Diskussion um sie nicht zeitgemäß erscheint. Das kann man auch anders sehen.
Literatur
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