1. Pflichtverletzung bei ausgeschlossener oder undurchsetzbarer Leistungspflicht Augenfälliger und vielkritisierter Mangel des neuen deutschen Schuldrechts ist die fehlende Koordination der Regeln über den Ausschluss der Leistungspflicht mit dem Grundtatbestand der außerdeliktischen Haftung: § 280 Abs. 1 BGB, der jeglicher vertraglichen und vertragsähnlichen Haftung die Basis geben soll, erklärt den Schuldner, der eine Pflicht verletzt, für haftbar, falls es ihm nicht gelingt nachzuweisen, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. § 275 Abs. 1 BGB schließt den Anspruch auf eine unmögliche Leistung aus; und nach Abs. 2 und 3 derselben Vorschrift kann der Schuldner eine Leistung verweigern, die ihm wegen eines groben Missverhältnisses zwischen Aufwand und Leistungsinteresse des Gläubigers oder wegen eines persönlichen Leistungshindernisses nicht zumutbar ist. Fällt so die Verpflichtung zur Leistung weg oder wird sie undurchsetzbar, kann dem Schuldner, der nicht leistet, aus diesem Grund auch nicht der Vorwurf der Pflichtverletzung gemacht werden. Denn wo die Pflicht zur Leistung aussetzt, ist auch ihre Verletzung undenkbar. Vorgeworfen werden kann dem Schuldner allenfalls, dass er die zu Ausschluss oder Hemmung der Leistungspflicht führende Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit durch sein sorgfaltswidriges Verhalten herbeigeführt hat. Die Haftung des Schuldners knüpft dann nicht an seine Leistungs-, sondern an eine Nebenpflicht gemäß § 241Abs. 2 BGB an. Er verpflichtet den Schuldner zur Rücksicht auf die Interessen seines Gläubigers und damit auch dazu, die Leistung nicht unmöglich oder unzumutbar zu machen oder werden zu lassen. Das Problem, vor das eine solche Konstruktion der Haftung stellt, ist, dass der Gläubiger, wenn auch nach § 280 Abs. 1 S. 2 BGB vom Nachweis des Verschuldens befreit, dennoch darlegen und beweisen muss, dass und wie der Schuldner die Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung verursacht hat. Ein solcher Nachweis obliegt ihm zwar auch bei der Verletzung einer Leistungspflicht, die in einem Verhalten besteht. Bei einer Leistungspflicht, die auf einen bestimmten Erfolg ausgerichtet ist, sollte es jedoch genügen, wenn er die Unerreichbarkeit dieses Erfolgs dartut. Sonst stünde ein Gläubiger heute deutlich schlechter als vor der Schuldrechtsreform, als er, um die Haftung des Schuldners zu begründen, gemäß §§ 280, 282 BGB a. F. nur den Nachweis einer Unmöglichkeit der Leistung zu führen hatte und alles andere dem Schuldner überlassen konnte.
Inhalt
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertPflichtverletzung und NichterfüllungLizenziert8. Februar 2007
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertVertragstypologische Aspekte von Pre-Paid-MobilfunkverträgenLizenziert8. Februar 2007
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertDie Beschimpfung von Religionsgesellschaften gemäß § 166 StGB – eine Würdigung des Karikaturenstreits nach deutschem StrafrechtLizenziert8. Februar 2007
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertZur Problematik der Verbindung von Jugend- und Erwachsenenstrafverfahren; zugleich Anmerkung zum BGH-Beschluss – 1 StR 57/06 – vom 9. 5. 2006, in diesem Heft S. 523Lizenziert8. Februar 2007
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertProzessualer Notstand des Verteidigers?Lizenziert8. Februar 2007
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertVerfGH Berlin v. 25. 4. 2006 – 59/06, Presse- und Rundfunkrecht, Gegendarstellung in politischer Magazinsendung des RBB, Zulässigkeit einer redaktionellen Anmerkung, Pressefreiheit, Meinungsfreiheit, Persönlichkeitsrecht, Anforderungen an fachgerichtliche GrundrechtsabwägungLizenziert8. Februar 2007
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertBGH v. 13. 12. 2005 – XI ZR 82/05, Art. 29 EGBGB ist nicht analogiefähig (Looschelders)Lizenziert8. Februar 2007
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertBGH v. 10. 1. 2006 – XI ZR 169/05, Widerrufsrecht eines Verpfänders gem. § 312 Abs. 1 Satz 1 BGB (Probst)Lizenziert8. Februar 2007
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertBGH v. 25. 10. 2005 – V ZR 241/04, Ablehnung eines Antrags auf Ladung als Sachverständiger als Verletzung des rechtlichen Gehörs (Bauer-Gerland)Lizenziert8. Februar 2007
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertBGH v. 9. 5. 2006 – 1 StR 57/06, Keine Nichtrevidentenerstreckung bei jugendlichen Mitangeklagten (mit Abhandlung Mohr)Lizenziert8. Februar 2007
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertBGH vom 21. 7. 2005 – 1 StR 78/05, Keine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei sachgerechter Aktenausfolge an anwaltlichen Geschädigtenvertreter (Erb)Lizenziert8. Februar 2007
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertBuchbesprechungenLizenziert8. Februar 2007
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertBAG aktuellLizenziert8. Februar 2007