Vertragstypologische Aspekte von Pre-Paid-Mobilfunkverträgen
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Sebastian Köhler
Abstract
A. Einleitung
Als die erste Wortbotschaft der elektronischen Kommunikationsgeschichte 1861 durch eine von dem Deutschen Philipp Reis unter dem Namen »Telephon« entwickelte Apparatur übermittelt wurde, dachte man noch nicht daran, was für eine technische und wirtschaftliche Entwicklung dieses »Endgerät« in den folgenden 150 Jahren durchlaufen würde. Die Geschichte des Mobiltelefons ist die Geschichte einer rasanten technischen und wirtschaftlichen Entwicklung, die durch eine sukzessive Konsolidierung des Preisniveaus im Endgerätebereich ebenso wie im Bereich der Verbindungsentgelte gefördert wurde. Zum Ende des Jahres 2005 und mit steigender Tendenz in 2006 wurden in den deutschen Mobiltelefonnetzen 79, 2 Millionen Teilnehmer erreicht, was einer nationalen Penetrationsrate von 96 Prozent entspricht. Diese Teilnehmer telefonierten im Jahre 2004 etwa 37, 2 Milliarden Minuten, schickten 20, 6 Milliarden SMS und 91 Millionen MMS. Der Gesamtumsatzerlös der nationalen Mobilfunkunternehmen belief sich 2004 auf etwa 22 Milliarden, 2005 auf 28 Milliarden Euro. Durch den neuen technischen Standard »UMTS« wurde zudem die Verbindung der reinen mobilen Sprachtelekommunikation mit mobilem Datentransfer sowie die Internetfähigkeit mobiler Telekommunikationsmittel gewährleistet. Mittlerweile handelt es sich beim Mobilfunkvertrag um einen der gängigsten Massenverträge der Gegenwart, ohne dass dies zu einer vertieften rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Vertragstypus geführt hätte. Gilt dies bereits für den Laufzeitvertrag, fehlen Untersuchungen zum Pre-Paid-Rechtsverhältnis nahezu vollständig, wenn auch die Instanzgerichte vereinzelt zur Überprüfung des Klauselrechts der Verträge bemüht werden.
© Walter de Gruyter
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