I. Der kontinuierliche Anstieg der Verbraucherinsolvenzverfahren als eigentlicher Auslöser der Reform Eine neue und diesmal grundlegende Reform des Verfahrens der Entschuldung zahlungsunfähiger Personen steht bevor. Es ist schon die zweite nach ihrer Einführung im Jahre 1999 und wie schon beim letzten Mal im Jahre 2001 kommt sie, bevor das geltende Recht sich bewähren konnte. Geht es also darum, einen eklatanten Fehlgriff des Gesetzgebers zu korrigieren? Wer dies annimmt, liegt falsch.Zwar kann man am augenblicklichen Rechtszustand sicherlich Kritik anbringen. Seit nunmehr über zwei Jahren werden demgemäß immer wieder neue Reformansätze undVerbesserungsmodelle diskutiert. Die eigentlichen Gründe für den soeben vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Entschuldung völlig mittelloser Personen und zur Änderung des Verbraucherinsolvenzverfahrens (im Folgenden: InsO-E) liegen aber anderswo: nämlich bei den sprunghaft gestiegenen Kosten für die öffentliche Hand. So merkwürdig dies auf den ersten Blick klingen mag: Der drastische Anstieg der Verbraucherinsolvenzen und damit der Verfahrenskosten ist gerade der sicherste Beleg für den jedenfalls konzeptionellen Erfolg des geltenden Rechts. Diese Feststellung folgt aus der Zielsetzung der Insolvenzordnung, wie sie in § 1 Satz 2 InsO unmissverständlich zum Ausdruck kommt: »Dem redlichen Schuldner wird Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien.«
Inhalt
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertEntschuldungsmodell statt Verbraucherinsolvenz bei MasselosigkeitLizenziert29. Juni 2006
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertEigenkapitalersetzende Finanzierungshilfen in der InsolvenzLizenziert29. Juni 2006
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertBAG, Urteil vom 28.10.2004 – 8 AZR 391/03, Sozialauswahl bei Absicht von Teilbetriebsstilllegung und TeilbetriebsübergangLizenziert29. Juni 2006
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertBAG, Urteil vom 17.11.2005 – 6 AZR 107/05, Interessenausgleich mit Namensliste in der Insolvenz (Anmerkung Wilhelm Bichlmeier)Lizenziert29. Juni 2006
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertBGH, Urteil vom 17.11.2005 – IX ZR 162/04, Aufschiebend bedingte Verfügung bei Insolvenz (Anmerkung Norbert Fehl)Lizenziert29. Juni 2006
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertBGH, Urteil vom 17.11.2005 – IX ZR 179/04, Entnahme und Aufrechnung mit festgesetzter Vergütung des InsolvenzverwaltersLizenziert29. Juni 2006
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertBGH, Beschluss vom 26.1.2006 – IX ZB 183/04, Vorläufiges Bestreiten einer zur Insolvenztabelle angemeldeten ForderungLizenziert29. Juni 2006
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertBGH, Beschluss vom 2.2.2006 – IX ZB 279/04, Wiederaufnahmegesuch im Insolvenzverfahren (Anmerkung Stefan Fritsche)Lizenziert29. Juni 2006
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertBGH, Urteil vom 13.2.2006 – II ZR 62/04, Eigenkapitalersatz von stillen GesellschafternLizenziert29. Juni 2006
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertBGH, Urteil vom 9.3.2006 – IX ZR 55/04, Pflichten des Insolvenzverwalters gegenüber AbsonderungsberechtigtenLizenziert29. Juni 2006
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertBGH, Beschluss vom 13.4.2006 – IX ZB 118/04, Amtsermittlungspflicht des InsolvenzgerichtsLizenziert29. Juni 2006
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertAG Leipzig, Beschluss vom 3.5.2006 – 401 IN 72/06, Insolvenzverwaltervergütung bei Aus- und AbsonderungsrechtenLizenziert29. Juni 2006
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertKohler/Obermüller/Wittig (Hrsg.), Kapitalmarkt – Recht und Praxis (Besprechung Michael App)Lizenziert29. Juni 2006