Zusammenfassung
Bei ärztlicher Versorgung von Minderjährigen, die sexuelle Gewalt erlebt haben, kommt es für die Rechtfertigung des mit der Behandlung verbundenen körperlichen Eingriffs allein auf die Einwilligung der Minderjährigen selbst an, wenn diese im Hinblick auf die medizinischen Maßnahmen bereits einwilligungsfähig sind. Nur wenn im Einzelfall in Bezug auf die konkrete medizinische Maßnahme keine Einwilligungsfähigkeit vorliegt, ist eine Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern erforderlich.
Abstract
In the case of medical care for minors who have experienced sexual violence, the justification of the physical intervention associated with the medical examination and treatment depends solely on the consent of the minors themselves if they are already able to consent to the medical examination. Only if there is no ability of consent to the specific medical treatment, the consent of the parents who are entitled to custody is required.
Autorenerklärung
Autorenbeteiligung: Alle Autoren tragen Verantwortung für den gesamten Inhalt dieses Artikels und haben der Einreichung des Manuskripts zugestimmt. Finanzierung: Die Autoren erklären, dass sie keine finanzielle Förderung erhalten haben. Interessenkonflikt: Die Autoren erklären, dass kein wirtschaftlicher oder persönlicher Interessenkonflikt vorliegt. Ethisches Statement: Für die Forschungsarbeit wurden weder von Menschen noch von Tieren Primärdaten erhoben.
Author Declaration
Author contributions: All authors have accepted responsibility for the entire content of this submitted manuscript and approved submission. Funding: Authors state no funding involved. Conflict of interest: Authors state no conflict of interest. Ethical statement: Primary data for human nor for animals were not collected for this research work.
Literatur
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©2019 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston
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