Macht Kommunikation Macht?
Rezensierte Publikation:
Norbert Schröer / Oliver Bidlo / Verena Keysers / Michael Roslon (Hrsg.), Facetten der Kommunikationsmacht: Stellungnahme, Illustrationen, Anregungen. Weinheim: Beltz Juventa 2021, 334 S., gb., 39,95 €
Jo Reichertz gehört zu den einflussreichsten deutschsprachigen Vertreter:innen der wissenssoziologischen Forschung. Seine Arbeiten haben maßgeblich zur empirischen Fundierung des wissenssoziologischen Paradigmas beigetragen, vor allem in der Medienforschung sowie in der ethnographischen Feldforschung, wie etwa die frühen Studien zur „Aufklärungsarbeit“ (Reichertz, 1991) oder seine neueren Forschungen zu Phänomenen der Gewalt zeigen. Konzeptionell hat er dabei schrittweise eine wissenssoziologische Kommunikationstheorie herausgearbeitet, die den Sachverhalt der „Kommunikationsmacht“ begrifflich ins Zentrum rückt. Daher ist es umso verständlicher, dass mit dem hier besprochenen Sammelwerk Beiträge vorgelegt werden, die produktiv und kritisch sowie empirisch prüfend und konzeptionell weiterdenkend „Facetten der Kommunikationsmacht“ untersuchen, und damit Reichertz’ Schaffen der letzten rund vierzig Jahre würdigen.
1 Kurzübersicht der Beiträge
Die achtzehn[1] Beiträge des Bandes sollen, wie die Herausgeber:innen im Untertitel ankündigen, „Stellungnahmen, Illustrationen, Anregungen“ sein. Sie untersuchen den Begriff der Kommunikationsmacht einerseits theoretisch, indem sie ihn auf Quellen bei den soziologischen Klassikern zurückverfolgen, wie etwa Ronald Hitzler in seiner „Keynote“, oder auch indem sie das Verhältnis zu anderen Grundbegriffen und theoretischen Ansätzen abtasten, wie etwa Rainer Keller „Diskursmacht und Kommunikationsmacht“ gegenüberstellt oder Andreas Ziemann aus systemtheoretischer Perspektive „die Macht der Belohnung“ als Alternative ins Spiel bringt. Andererseits enthält der Band eine Vielzahl von Beiträgen, die umgekehrt vom empirischen Phänomen ausgehend, die Produktivität des Konzepts der Kommunikationsmacht auszutesten versuchen, wie etwa Sylvia Marlene Wilz zur „Kommunikationsmacht und Macht in Organisationen“, René Tuma in einer konversationsanalytischen Rekonstruktion zur „Kommunikationsmacht der Gewalt“, Anna-Eva Nebowsky und Nils Spiekermann sowie Thomas S. Eberle anhand von Einzelstudien zu Beziehungsidentität und Kommunikationsmacht in Prozessen fortschreitender Demenz, Achim Brosziewski wie Christoph Maeder mit Beispielen der ethnosonographischen Forschung oder Jürgen Raab wie Andreas Dörner & Ludgera Vogt zu Aspekten der Bild- und Krisenkommunikation in Massenmedien wie Fernsehen oder Online-Print-Medien. Die Vielfalt der Gegenstände und Themen allein belegt die Fruchtbarkeit von Reichertz’ Kategorie.
Zwischen den theoretisch-reflektierenden und empirisch ausprobierenden Beiträgen stehen Artikel, die Reichertz’ Konzept überschreiten und in einen weiteren begrifflichen Kontext einzuordnen versuchen, indem sie etwa wie Hubert Knoblauch dem Begriff der Kommunikationsmacht die Kategorie des Kontrollraums hinzustellen und damit „die Macht der Kommunikationsgesellschaft“ erfassen möchten. Dabei geht es sowohl um die Ausweitung der Reichertz’schen Kategorie als gesellschaftsdiagnostischem Konzept, als auch um die weitergreifende Fundierung eines „kommunikativen Konstruktivismus“. Auf ähnliche Weise dehnt auch Hans Georg Soeffner die Kategorie der Kommunikationsmacht aus, indem er Kommunikation als „Medium, Wille und Vorstellung“ reflektiert, hierbei aber besonders nach der „strukturellen Asymmetrie der Kommunikation“ fragt.
Auf andere Weise ergänzen und erweitern die Beiträge von Michaela Pfadenhauer sowie von Angelika Poferl und Norbert Schröer das Konzept der Kommunikationsmacht, indem sie etwa „mittelbare Kommunikation in persönlichen Öffentlichkeiten“ von digitalen Netzwerken (auf Social Media) oder die „Erfahrung des Scheiterns“ zum materialen Ausgangspunkt von nötigen konzeptionellen Revisionen machen. Auch diese überschreitenden Anschlüsse an Reichertz’ Konzept belegen dessen Produktivität und zeugen von der Entwicklung einer wissenssoziologischen Reflexion von Kommunikation als gesellschaftlichem Grundphänomen.
Allein mit diesen schlaglichtartigen Hinweisen auf die vielseitigen und allesamt lesenswerten Beiträge könnte der Rezensent es nun eigentlich belassen und die geneigte Leser:innenschaft dazu einladen, sich selbst zu informieren. Denn dem Sammelband ist es gelungen, die aktuelle wissenssoziologische Diskussion anhand der Analyse von Facetten der Kommunikationsmacht treffend abzubilden. Gleichwohl soll hier noch anhand von kritischen Nachfragen ein Gegenhorizont aufgespannt werden. Diese Nachfragen beziehen sich unmittelbarer auf Reichertz’ eigenen und abschließenden Beitrag in dem Band und stellen einen Versuch dar, Reichweite und Grenzen eines wissenssoziologischen Begriffs der Kommunikation und speziell der Kommunikationsmacht zu skizzieren. Denn das ist es, wozu der Band am meisten einlädt, sich zu fragen, ob es wirklich ‚nur‘ Kommunikation sein kann, die Kommunikationsmacht macht. Oder ob nicht gerade das, was Reichertz abgrenzend davon als „Körpermacht“ und „soziale Macht“ kategorisiert, immer schon konstitutiv an „Kommunikationsmacht“ beteiligt ist?
2 Inwiefern gibt es Kommunikationsmacht?
Reichertz’ ‚Begriff‘ der Kommunikationsmacht beruht auf zwei theoretischen Grundentscheidungen. Zu beachten ist hierbei, dass der Begriff „Kommunikationsmacht“ damit keine rein nominale Definition ist, sondern zugleich eine bestimmte Sichtweise oder Auffassung dieses sozialen Sachverhalts entfalten soll.
Dabei geht es erstens um die Bestimmung des Sachverhalts der Macht, der im Wesentlichen ausgehend von Max Webers (1980) Machtbegriff hergeleitet wird. Macht ist die Durchsetzung von etwas gegen das Widerstreben anderer. Mit dieser ersten Grundentscheidung ist das Problem verbunden, Webers individualistische und rationalistische Sichtweise des Sozialen (oder sozialer Sachverhalte) womöglich nicht ganz gewollt weiter mit zu führen. Reichertz’ Begriff der Kommunikationsmacht behält damit auch eine Unklarheit der Wissenssoziologie bei, die speziell bei Alfred Schütz (1971), Thomas Luckmann und Peter L. Berger (1980) anzutreffen ist. Sie interessieren sich zwar für die „Konstruktion der gesellschaftlichen Wirklichkeit“ und deren unhintergehbaren lebensweltlichen Grundierungen (Reichertz etwa spricht in seiner Replik von „common ground“), halten aber auch an der Prämisse einer subjektiven Fundierung von sozialem Sinn und dessen rationaler Rekonstruierbarkeit fest. Bei Reichertz deckt sich das mit seinen Anschlüssen an die Sprachtheorie von Robert Brandom (2001), und dessen Rede von „spaces of reason“ (ursprünglich eine Idee von Wilfrid Sellars, 2007).
Fabian Anicker reflektiert die hier skizzierte Problematik in seinem Beitrag „Kommunikationsmacht – alles eine Frage der Beziehung?“. Macht werde bei Reichertz auf interpersonelle Interaktionsdynamiken verengt, mehr noch auf die „kommunikative Veranlassung von nicht-sprachlichen Handlungen“ (S. 84). Anicker fasst Kommunikationsmacht im Anschluss an die Sprechakttheorie (in der Interpretation von Habermas) weiter auf, indem er die Chance der kommunikativen Veranlassung von sprachlichen Handlungen und Überzeugungsänderungen in die Begriffsbestimmung zusätzlich einbezieht.
Es soll hier aber nicht (nur) über die mögliche Verengung des Konzepts der Kommunikationsmacht nachgedacht werden, sondern auch über deren individualistischen und instrumentalistischen Ausgangspunkt. Denn in der Vorstellung einer „Chance zur Veranlassung von (etwas)“ (S. 84) wird Kommunikationsmacht (oder irgendeine andere Form von Macht) stets als Mittel zum Ziel der Durchsetzung begriffen, die von (mindestens) einem Individuum ausgehen muss und auf die Bewirkung einer Handlungs- und/oder Orientierungsänderung bei einer anderen Person ausgerichtet ist. Kommunikation bleibt dann auf den Einsatz als Wirkfaktor (in einer interindividuell gedachten Machtbeziehung) beschränkt. Anicker deutet jedoch in seinem Beitrag durch den Verweis auf die Dimension der „Überzeugungsänderung“ auf die Möglichkeit, dass Kommunikationsmacht auch oder womöglich sogar primär in deren epistemischer Kraft liegt, die wissenssoziologisch gesprochen Weltauslegungen rahmt. Mir scheint dieser Ansatzpunkt interessant.
Denn der instrumentalistische Bias zeigt sich auf andere Weise ebenfalls bei der zweiten theoretischen Grundentscheidung von JoReichertz, zwischen Körpermacht, sozialer Macht und Kommunikationsmacht systematisch zu unterscheiden. Prägnant grenzt er die drei Formen in seiner Replik voneinander ab: „Im Falle der Körpermacht geht es letztlich um Tod oder Leben, im Fall der sozialen Macht um Geld haben oder nicht Geld haben, bei der Kommunikationsmacht um Dazugehören und Ausgeschlossensein“ (S. 293).
An dieser Differenzierung lässt sich zweierlei bemängeln. Erstens stellt sich die Frage, ob sie überhaupt trennscharf durchzuhalten ist. So beschrieb bereits Goffman (1971) etwa mit den „Territories of the Self“ sehr anschaulich Einsatzformen des Körpers (also im Reichertz’schen Sinne der Körpermacht), die Gruppen dazu dient „Kommunikationsreservate“ zu bilden und diese gegenüber anderen abzuschirmen (d. h. letztlich andere auszuschließen). Oder Luhmanns Auffassung von Kommunikationscodes kann beim Beispiel des Gelds ebenso als Form einer Inklusion-Exklusionsoperation begriffen werden, wenn anhand der Differenz ‚zahlungsfähig/nicht zahlungsfähig‘ Beiträge von Personen im Funktionssystem der Ökonomie partiell ein- oder ausgeschlossen werden.[2] Dabei ist zudem nicht ganz plausibel, weshalb es – angesichts der vielen Quellen von Macht (auch Anicker, S. 99) – nur die drei von Reichertz genannten Machtformen geben soll.
Zweitens – und damit komme ich auf den verdeckten instrumentalen Rationalismus in Reichertz’ Konzept zurück – wird in allen drei Formen Macht als eine Durchsetzungsbeziehung verstanden, und die Systematik der Abgrenzung dadurch gewonnen, dass Kommunikation, Sozialität (Geld[3]) und Körper als je spezifische Durchsetzungsmittel aufgefasst sind, die eingesetzt werden, um andere zu etwas (einem bestimmten Tun) zu bewegen. Dabei wird übersehen, dass Macht auch indirekt über die Änderung, Steuerung oder Kontrolle von Wahrnehmungen und/oder Orientierungen ausgeübt werden kann.
3 Fehlt ein Verständnis epistemischer Macht?
Anicker führt dazu in seinem Beitrag einige Beispiele auf, die veranschaulichen, weshalb ein solcher Begriff von Kommunikationsmacht (oder Macht generell), der nur direkte Wirkungen auf Handlungen untersucht, zu Verkürzungen führen kann. Ein solches Beispiel wäre die Äußerung „Die Werkstatt hat um 16 geschlossen“. Ein derartiger Sprechakt bewirke – so Anicker – unweigerlich, dass die Überzeugungen der Hörer:innen der Äußerung (womöglich auch der Leser:innen des Satzes) verändert werden – auch gegen deren Widerstreben (‚So ein Mist, ausgerechnet jetzt machen sie zu.‘).
Wissenssoziologisch müsste daran auffallen, dass der Kommunikationsmacht ein epistemisches Gewaltpotential innewohnt (siehe Fricker 2009, auch speziell zur „hermeneutical injustice“!). Dies wird sowohl von der sprechakttheoretischen Sozialtheorie (z. B. Searle) als auch deren kommunikationstheoretischen Variante (Habermas) vorausgesetzt, wie Searle es mit dem Begriff der „institutionellen Fakten“ auf die Formel bringt: „where X counts as Y in C, [...] we accept (S has power (S does A))“ (Searle, 1995, S. 104). Im Beitrag von Anicker wäre die Öffnungs- bzw. Schließungszeit so ein Beispiel eines institutionellen Faktums, bei dem ‚wir‘ implizit bei der darin vorausgesetzten Präsupposition mitgehen, dass S (hier: ein beliebiger Werkstattbesitzer) die Macht (oder das Recht, die Autorisierung) hat, S zu tun (eine Schließungszeit zu setzen) und wir (beliebige Adressat:innen) dies als Faktum dann einfach hinnehmen.
Erkennen und An-Erkennen hängen dabei eng miteinander zusammen. Daher ist es fraglich, wie Reichertz Kommunikationsmacht als „Beziehungs- oder Anerkennungsmacht“ (S. 293) von anderen Formen der Macht systematisch isolieren zu wollen. Die symbolische, sozialwelt-konstitutive Kraft der Kommunikation, die Bourdieu auch symbolische Gewalt nennt, wird nicht vollends erfasst.[4]
Reichertz weist zwar in seiner Replik darauf hin, dass Körpermacht, soziale Macht und Kommunikationsmacht „empirisch in der Regel zusammen“ (S. 296) auftreten, ordnet jedoch Bourdieus Position, die „symbolische Gewalt“ statt „Kommunikationsmacht“ reflektiert, tendenziell der sozialen Macht zu. Dies ist dann nachvollziehbar, wenn an das Kapitalkonzept von Bourdieu gedacht wird, mit dem der Machtaspekt des Geldes (dessen investive Verwendung) auf soziale Beziehungen (als Sozialkapital) und kulturelle Praktiken (als kulturelles Kapital) übertragen wird. Allerdings ist Bourdieus Begriff der symbolischen Gewalt eng mit dessen Habituskonzept verbunden, und dieses fokussiert auf die Veränderbarkeit und Beeinflussbarkeit der Weltwahrnehmung, insofern als der Habitus als ein dauerhaft verfügbares Repertoire aus Fähigkeiten des Wahrnehmens, Urteilens, Klassifizierens, Bewertens und Handelns bestimmt wird. Searle (1995) weist etwa in „Construction of Social Reality“ selbst daraufhin, dass er zwischen seiner Konzeption der „Background Capacities“ – das wiederum an das wissenssoziologische Konzept des Hintergrunds erinnert – und Bourdieus Habitusbegriff starke Parallelen sieht.
Insofern erweist sich Reichertz’ Bemerkung, die auf der Unterscheidung analytisch vs. empirisch beruht, als problematisch. Denn ein an der Episteme (der Formen der Wahrnehmung, Beurteilung und Bearbeitung der Welt) ansetzender Machtbegriff könnte das von Reichertz selbst im Fall von Macht als faktisch meist anzutreffend angenommene Zusammenspiel von Körper, Sozialität und Kommunikation theoretisch angemessener fassen als die analytische bzw. systematisch abstrakte Unterscheidung dieser drei Machtarten.
Macht würde dann schon in dem Moment einsetzen, in dem Welt durch Zeichenhaftigkeit und Kommunikation erfasst wird, und sich darüber Capacities (Searle) oder Capabilities (Nussbaum, 1987; Sen, 2008) ausbilden, sprich Fähigkeiten, die ‚empowern‘, Handlungsmöglichkeiten hervorbringen. Dieses Moment der Weltresonanzfähigkeit (siehe auch den Beitrag von Poferl & Schröer im Band) als tragender Aspekt von Macht, speziell Kommunikationsmacht, wird in Reichertz’ Konzept – so meine ich – vorschnell verschenkt. Denn anhand eines Begriffs, der epistemische Macht einbezieht, ließen sich bspw. die Studien zur Ethnosonographie (Tonbildspuren von Brosziewski, Klangmustern von Maeder) zu Bildmedien (Raab) oder Krisenkommunikationen in TV oder Online-Medien (Dörner & Vogt) im vorliegenden Band anders lesen, nämlich als Macht zur Durchsetzung von Rahmen der (legitimen) Kommunikation, deren Machtpotenzial nicht nur (wie Bourdieu in manchen Untersuchungen einengend anzunehmen scheint) auf einer Autorisierung durch Titel (oder anderen Formen institutionell-formeller Verbürgung) beruht, sondern auf der Durchsetzung der symbolischen Geltung (Corsten, 2020) kommunikativer Rahmungen, die in den Anschlusskommunikationen unterstellt bleiben (Corsten & Herma, 2015).
4 Woher kommt die Macht der Medien?
Dabei – und dieser Aspekt kommt in der Auswahl der im Band analysierten Gegenstände[5] etwas zu kurz – spielen Medientechniken der Kommunikation eine zentrale, da welt-transformierende Rolle. Denn wenn unter Kommunikationsmacht das Potenzial verstanden wird, die Geltung von Rahmungen (Frames) der Kommunikation beeinflussen (verändern) zu können, dann lösen Medientechniken Transformationen des ‚Scopes‘ in zwei Richtungen aus:
Der Scope der Kommunikation wird in räumlicher, zeitlicher und dadurch auch in sozialer Hinsicht vergrößert, als nicht nur Personen erreicht werden, die zu einem bestimmten Zeitpunkt im gleichen physischen Raum anwesend sind. Diesen Aspekt hatte Luhmann (1984) bereits als Funktionsweise der Verbreitungsmedien beschrieben und dabei herausgestellt, dass der Kreis der Adressat:innen der Kommunikation wesentlich erweitert wird.
Vor allem aber wird durch Medientechniken der epistemische Scope der Weltwahrnehmungs-, Weltbeurteilungs- und Weltbearbeitungsweisen je nach gewählter Medientechnik spezifisch transformiert, wie es Karin Knorr mit dem Begriff der „Skopischen Medien“ präzise gefasst hat, und dadurch je verschiedene Konstellationen der „synthetischen Situation“ (Knorr-Cetina, 2012) geschaffen, die sich mit Dolata & Schrape (2021) auch als kommunikative oder diskursive „Architekturen“ begreifen ließen.
Dass es sich bei ‚Medientechniken‘ um Weisen der Vermittlung von Kommunikation handelt, die sichern sollen, dass eine Kommunikation ihre Adressat:innen erreicht, ist systemtheoretischer und wahrscheinlich sogar soziologischer Konsens (vgl. Ziemann, 2006). Die durch Medientechniken ausgelösten Transformationen des epistemischen Scopes allerdings verändern darüber hinaus die operative Basis der Kommunikation als ästhetischer Praxis, indem Konstellationen der Praxis, die zugleich Kombinationen des Wahrnehmens, Urteilens, Bewertens und Tuns sind, spezifische Geltungsweisen von Wissensordnungen hervorbringen, innerhalb derer sich der situative Vollzug (Hetzel, 2021) kommunikativer Praxis – ästhetisch – als Wahrnehmen-, Urteilen- und Bewerten-Können auf jeweils bestimmte Weise entfaltet.
5 Kann das Konzept der Kommunikationsmacht im Rahmen einer wissenssoziologischen Hermeneutik empirisch scheitern?
Einleitend hatte ich bereits angemerkt, dass es zu den Verdiensten von Jo Reichertz’ Arbeiten zählt, wissenssoziologische Forschung empirisch – und hier vor allem hermeneutisch-interpretativ – zu fundieren. Er hat nicht nur verschiedene Techniken der Feldforschung, Textinterpretation oder Bild- wie Videohermeneutik überzeugend vorgeführt, er hat die „Probleme qualitativer Forschung“ (Reichertz, 1986a) insbesondere methodologisch in Bezug auf ihre Schlussverfahren, speziell auch der Abduktion, konsequent reflektiert.
In methodologischer Hinsicht ist die Untersuchung von Kommunikationsmacht nun besonders delikat, da Methodologien als spezifische Autorisierungen von Wissensproduktion, epistemische und diskursive Machtstrategien stets voraussetzen und transformierend zum Einsatz bringen, wie sich aus Foucaults Schriften zur „Archäologie des Wissens“ oder zur „Ordnung des Diskurses“ herleiten lässt, und auch Reiner Keller in seinem Beitrag anhand dreier Thesen erläutert (S. 39–41). In diesem Zusammenhang schlägt er diskurs- und dispositiv-ethnographische Analysen für „aktuelle Situationen der Äußerungsproduktion“ (S. 41) vor. Hier fragt sich allerdings, wie sich solche Analysemethoden diskursiv einführen lassen, ohne nicht selbst wiederum als willkürliche Festlegungen im Spiel von Diskurs- und Kommunikationsmacht zu erscheinen. Oder mit Reichertz gesprochen: Wie kann der (sozial-wissenschaftliche?) Common Ground geschaffen werden, auf dem sich die Befunde aus derart methodologisch begründeten empirischen Analyseverfahren (oder -techniken) anerkennen lassen. Ist ein seriöser Streit (Diskurs) über sie – speziell im Fall der Untersuchung von Kommunikationsmacht – möglich? Oder diskreditieren sich solche Bemühungen um die Seriosität empirischer Forschung selbst als übliche (womöglich üble) Machtbeanspruchungen wissenschaftlich autorisierter Wissensordnungen?
Möglicherweise sind diese Fragen zu grundsätzlich, um abschließend geklärt oder gar entschieden zu werden. Allerdings lässt sich durch sie eine gewisse Aufmerksamkeit erlangen in Bezug auf die Art und Weise, wie mit Empirie insbesondere in qualitativer Sozialforschung argumentiert wird – indem speziell (wissenschaftliche) Autorität durch die Dignität der empirischen Forschung und/oder des empirischen Materials aufgebaut wird. Wenn in dieser Weise das Vorgehen qualitativer Studien immanent nachvollzogen wird, finden sich in ihnen nicht selten Merkwürdigkeiten, wenn nicht gar Skurrilitäten. Oliver Bidlo und Michael Rodon deuten dies im Titel ihres Beitrags an, wenn sie „von hermeneutischen und hermetischen Orten“ sprechen, an denen „Empirische Wissenschaft als Arbeit“ betrieben wird.
Die eine Tendenz, die sich in den empirischen Beiträgen zu „Facetten der Kommunikationsmacht“ andeutet, ist die Wahl ‚schwieriger‘ Gegenstände. Schwierig sind sie deshalb, weil sie sich als Empirie kaum materialisieren oder objektivieren lassen. Wenn das klassische Objekt der Hermeneutik der Text ist und seine Gegebenheit als Datum ein „gemeinsamer Standard standardisierter und nicht-standardisierter Forschung“ (Soeffner, 1989) ist, dann stellt sich die Frage, inwiefern dieses ‚Modell‘ auch auf Gegenstände wie Klänge, Ton- oder Bildspuren, Filme (Bewegtbilder), Demenz oder auf die Dokumentation von Feldaufenthalten übertragen werden kann, wobei schon Reichertz (1986b) einiges „Verdrießliches“ über das beliebte „Instrument“ des „Feldprotokolls“ anzumerken hatte.
Worin liegt nun die (vermeintliche) Dignität solcher Materialien? Sie verbürgen, ‚soziale Wirklichkeit‘ in mindestens drei Hinsichten zu dokumentieren: (a) im Fall der Feldaufenthalte (und deren Protokollierung) dadurch, dass eine Forschende da war, wo die Praxis ist; (b) in anderen Fällen durch technisch präzise registrierende und konservierende Aufzeichnung von auditiven oder visuell-auditiven Signalen eines abgelaufenen Geschehens (Prozesses) und (c) als Spuren prozess-produzierter Wirklichkeit (z. B. Kommentare unter Youtube-Videos, aber auch Klicks, Einschaltquoten usf.). Diese Arten von Dokumenten implizieren Gegenstandsnähe, nicht zuletzt, weil sie Mikroprozesse im ‚tatsächlichen‘ Vollzug gesellschaftlicher Praxis einzufangen vermögen.
Wie aber wird dieser vergangene Praxisvollzug für die Analyse und bei der Beschreibung ihrer Ergebnisse erhalten? Christoph Maeder weist in seinem Beitrag verlegen daraufhin, dass die Darstellung oder gar Wiedergabe von Klängen, im „Format der Buchpublikation an seine Grenzen“ stoße und der „trockene und vor allem lautlose Text [...] genügen“ (S. 244) müsse. Aber gilt dies nicht bereits für den Prozess der Analyse der Klänge? Wie lässt sich Klang festhalten oder aufzeichnen? Durch Transformation oder Transposition in ein System von (westlich musikalischer) Notationen? Oder wäre dies schon wieder Beanspruchung von Kommunikations- und/oder Diskursmacht – zwingt es schließlich dem notierten Klang eine autorisierte Form auf? Und wie ist es bei der Mehrspurigkeit (Multi-Modalität) des mit (vermeintlichem Original-) Ton unterlegten Bewegtbildes und dessen aufbereitende Schreibweise als Partitur?
Ähnlich ambivalent bleiben zwei weitere Beobachtungen zur Methodik.
(1) Weshalb ist es eigentlich erforderlich Linien in Bilder zu zeichnen? (vgl. dazu den Beitrag von Jürgen Raab). Und gibt es dafür zwingende Regeln? Wenn nicht: Welche Art von empirisch-beweisender Autorität sollen oder können solche Linien einlösen? (2) Weshalb werden videographierte Filmsequenzen von Gewaltinteraktionen in Form von comic-artigen Karikaturen ausschnittweise in Forschungsartikeln abgebildet (vgl. Tuma)? Handelt es sich (bloß) um Illustrationen, die in einem anderen (ikonischen) visuellen Format den „trockenen Text“ bewässern sollen? Im Unterschied zu einem „Still“ (Standbild aus einem Videomitschnitt) liegt hier doch schon eine Übersetzung und Interpretation vor, also nicht nur eine Datenaufbereitung. Aber für wen wird hier was aufbereitet? Sollte es sich um eine Datenaufbereitung für die Dokumente analysierenden Forscher:innen handeln, dann ginge damit ein Informationsverlust (und eine Verknappung von sichtbarem Geschehen) einher. Die Interaktant:innen werden nicht nur zum Standbild gefroren, sondern verkümmern zur Schablone. Dies aber wäre bereits keine Informationsselektion mehr, sondern eine interpretative Verdichtung von Information zu Illustrationszwecken, die dem Eindruck-Machen oder der Macht der Anschaulichkeit von Kommunikation diente. In beiden Fällen – dem Einzeichnen orientierender Linien oder dem Schematisieren von Standbildern aus Filmsequenzen – handelt es sich um Illustrationen, die einen Plastizitätsgewinn für die Leser:innen (von Büchern) anzielen. Diesen wird damit zugleich Material für kritische Rezeption entzogen. Methodisch wird damit jedoch Kommunikationsmacht manipulativ. So wird zwar Stellung bezogen, illustriert und angeregt – nur zu welchem Preis?
Fazit
Der Verlag bewirbt (im Klappentext) das Buch mit der Verheißung, dass die (soziologische) Kommunikationstheorie nicht nur von „Verstehen“ auf „Macht“ umgestellt werde (und einen „Beitrag zur Fundierung des Kommunikativen Konstruktivismus“ leiste), sondern auch veranschauliche, „warum kommunikatives Handeln auch ohne Gewalt und Herrschaft Macht entfalten“ könne. Die hier aufgeworfenen Fragen zum Konzept der Kommunikationsmacht melden Skepsis an eine Theorie der „Macht der Gewaltlosigkeit“ (Butler, 2020) der Kommunikation an. Die wiederkehrenden Erfahrungstatsachen der „schmutzigen Hände“, die sich kommunikative Praxis durch ihr allzu oft realisiertes Potenzial der „symbolischen Gewalt“ macht, trifft auch auf den Versuch zu, Gewaltlosigkeit (und deren Macht) durchzusetzen. Dennoch: Gewaltlosigkeit – nicht zuletzt in Kommunikation – bleibt eine magische Utopie des Bessser-Machens (von Gesellschaft) und deshalb ein Potenzial der Macht. Das Verdienst des vorliegenden Bandes ist es, Fürsprecher:innen und Kritiker:innen dieser Idee zu versammeln sowie empirische Beiträge, die mindestens Illustrationen sind und motivieren, weiter empirisch (hermeneutisch, qualitativ usf.) dazu zu forschen. Für all diejenigen, die nach sich anregen lassen wollen, Kommunikationsmacht genauer zu untersuchen, ist das Buch wertvoller Lektürestoff. Und für Jo Reichertz eine schöne Festschrift – trotz der vielen Haare, die der Rezensent in der Suppe dieses Bandes zu finden meinte.
Literatur
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- Hinrich Wildfang, Spiel nicht mit den Schmuddelkindern? Eine multiskalare Analyse von Effekten der sozialen Komposition auf die Bildungswahlentscheidung am Ende der Grundschulzeit. Baden-Baden: Nomos 2022, 281 S., kt., 59,00 €
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- Diesseits und jenseits der Apokalypse. Offenbarung als implizites Deutungsmuster der soziologischen ‚Bewältigung‘ der Corona-Pandemie
- Sammelbesprechung
- (Re-)Politisierung der subjektorientierten Arbeitssoziologie: Suchbewegungen aus der aktuellen Forschung
- Einzelbesprechung Bildungssoziologie
- Hinrich Wildfang, Spiel nicht mit den Schmuddelkindern? Eine multiskalare Analyse von Effekten der sozialen Komposition auf die Bildungswahlentscheidung am Ende der Grundschulzeit. Baden-Baden: Nomos 2022, 281 S., kt., 59,00 €
- Einzelbesprechung Digitale Gewalt
- bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Nivedita Prasad (Hrsg.), Geschlechtsspezifische Gewalt in Zeiten der Digitalisierung. Formen und Interventionsstrategien. Bielefeld: transcript Verlag 2021, 334 S., kt., 35,00 €
- Einzelbesprechung Ethnomethodologie
- Jörg R. Bergmann / Christian Meyer (Hrsg.), Ethnomethodologie reloaded: Neue Werkinterpretationen und Theoriebeiträge zu Harold Garfinkels Programm. Bielefeld: transcript 2021, 430 S., kt., 40,00 €
- Einzelbesprechung Kultur
- Christian Stegbauer, Superschwache Beziehungen: Was unsere Gesellschaft kulturell zusammenhält. Wiesbaden: Springer VS 2023, 207 S., eBook, 22,99 €
- Einzelbesprechung Materielle Kultur
- Gerd Spittler, Leben mit wenigen Dingen: Der Umgang der Kel Ewey Tuareg mit ihren Requisiten. Tübingen: Mohr Siebeck 2023, 371 S., gb., 69,00 €
- Einzelbesprechung Raumsoziologie
- Melanie Rühmling, Bleiben in ländlichen Räumen: Wohnbiographien und Bleibenslebensweisen von Frauen aus Mecklenburg-Vorpommern. Bielefeld: transcript 2023, 252 S., kt., 50,00 €
- Einzelbesprechung Resilienz
- Martin Endreß / Benjamin Rampp (Hrsg.), Resilienz als Prozess: Beiträge zu einer Soziologie von Resilienz. Wiesbaden: Springer VS 2022, 360 S., kt., 39,99 €
- Einzelbesprechung Visuelle Soziologie
- Franz Schultheis / Stepahn Egger / Charlotte Hüser, Geschlechterverhältnisse: Pierre Bourdieus visuelle Soziologie. Wiesbaden: Springer VS 2022, 299 S., eBook, 69,99 €
- Rezensentinnen und Rezensenten des 4. Heftes 2023
- Eingegangene Bücher (Ausführliche Besprechung vorbehalten)
- Gesamtverzeichnis 2023 der besprochenen Bücher
- Gesamtverzeichnis 2023 der eingegangenen Bücher