Zusammenfassung
Die Zentral- und Landesbibliothek Berlin (ZLB) ist für die Umsetzung des Pflichtexemplargesetzes in Berlin verantwortlich. Als bedeutende Verlagsstadt ist der Zugang zu Pflichtmedien hier besonders umfangreich. Mit der Novellierung des Pflichtexemplargesetzes im Jahr 2021 wird seit 2024 auch die Ablieferung digitaler Medienwerke gefordert. Die E-Pflicht wird in Berlin vorrangig kooperativ umgesetzt, wobei ein besonderes Augenmerk auf größtmögliche Automatisierung gelegt wurde. So können Abliefernde ihre Publikationen eigenständig über ein Webformular einreichen. Darüber hinaus wurde die neue DNB-Kooperation NP regional ins Leben gerufen. Die Stadtgesellschaft wird aktiv als Dialogpartnerin in die Sammlungsarbeit einbezogen.
Abstract
In Berlin, the Zentral- und Landesbibliothek Berlin (ZLB) is tasked with implementing the legal deposit requirement. As a major publishing city, access to deposit copies is particularly wide-ranging here. The amendment of the legal deposit regulations in 2021 requires that publishers deliver deposit copies of digital media works as well, starting from 2024 (“e-obligation”). The mandate has been implemented on a cooperative basis in Berlin, with a focus on high-level automation. Deliveries can be made individually and independently by completing a web form. Also, a new cooperation with the German National Library, NP regional, has been launched. Berlin‘s city society as dialogue partner is involved in the collecting activities as well.
Die Zentral- und Landesbibliothek Berlin (ZLB) beteiligt sich mit ihren Sammlungen an der Bewahrung des kulturellen Erbes in Berlin. Sie hat den gesetzlichen Auftrag, Zeugnisse des geistigen und kulturellen Schaffens der Region zu sammeln, zu bewahren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. „Zu diesem Zweck bestimmt das Gesetz über die Ablieferung von Pflichtexemplaren (Novelle in 2021), dass jeder Verlag zwei Wochen nach dem Erscheinen eines in Berlin verlegten Werkes ein Exemplar unentgeltlich als Pflichtexemplar an die ZLB abzuliefern hat.“[1].
Seit 1995 ist die Zentral- und Landesbibliothek Berlin verantwortlich für die Umsetzung des Pflichtexemplargesetzes. Bis dahin waren die Berliner Stadtbibliothek (BStB) und die Amerika-Gedenkbibliothek (AGB) für die Ostberliner (BStB, seit 1961) bzw. für die Westberliner (AGB, seit 1965) Pflichtexemplare zuständig. Die AGB nahm das Pflichtexemplarrecht, damals nach dem Berliner Pressegesetz, zusammen mit der Universitätsbibliothek der Freien Universität Berlin wahr, wobei es sich um eine sogenannte Anbietungspflicht handelte. 1994 wurde das Berliner Pflichtexemplarrecht aus dem Pressegesetz herausgelöst, in ein eigenständiges Gesetz gefasst und die Anbietungs- durch eine Ablieferungspflicht ersetzt. Die amtliche Pflicht war zunächst durch Rundschreiben des Berliner Senats geregelt. 2005 wurde sie in das Pflichtexemplargesetz integriert und ab 2007 in einer eigenen Verordnung präzisiert, welche bereits die Ablieferung digitaler amtlicher Publikationen umsetzte. Empfängerbibliothek für amtliche Veröffentlichungen war die Berliner Senatsbibliothek, die 2005 in die ZLB überging.
1 Konventionelle Pflicht
Berlin ist eine Verlagsstadt und beherbergt zahlreiche namhafte Publikums- und Wissenschaftsverlage, wie Suhrkamp, Aufbau, Ullstein, Springer, de Gruyter u. a. m. sowie viele kleinere Verlage und Institutionen, die als Verleger grauer Literatur in Erscheinung treten. Der Zugang an monographischen Medien und Zeitschriften ist daher recht groß, zumal auch Musik- und Bildtonträger umfassend als Pflichtexemplare gesammelt werden. Etwa ein Drittel aller jährlichen monographischen Zugänge und etwa die Hälfte aller laufenden Zeitschriftenabonnements der ZLB sind Pflichtexemplare. Entsprechend des Auftrags des Berliner Pflichtexemplargesetzes, nach dem die Ablieferungspflicht neben der Archivierung auch der Zugänglichmachung der Pflichtexemplare dienen soll, werden diese auch teilweise ausgeliehen. Um die langfristige Bewahrung des kulturellen Erbes sicherzustellen, werden sie oft zusätzlich als Doppelexemplare käuflich erworben, um einer Übernutzung entgegen zu wirken.
2 Gesetzesänderung
Bis 2021 beschränkte sich die Ablieferungspflicht in Berlin auf konventionelle Medien, wobei neben Printmedien auch Tonträger und seit 2005 auch Videoproduktionen (VHS-Kassetten, DVD und Blu-ray) gesammelt wurden. Am 3. Juni 2021 verabschiedete das Berliner Abgeordnetenhaus das Gesetz zur Änderung des Pflichtexemplargesetzes. Durch die Gesetzesnovelle wurde die Ablieferungspflicht auf digitale Medien ausgeweitet. Dies galt vorerst nur auf dem Papier. Mit dem Erlass einer, die elektronische Pflicht prädizierenden Verordnung am 22.03.2024, wurden elektronische Pflichtexemplare real gesammelt.
3 E-Pflicht
Um den neuen Aufgaben, die mit der Ablieferung elektronischer Pflichtmedien auf die ZLB zukommen sollten, angemessen zu begegnen, initiierte sie im Jahr 2021 ein Projekt zur Umsetzung der E-Pflicht. In einer vierjährigen Projektphase sollten die konzeptuellen Grundlagen erarbeitet[2] und technische und organisatorische Vorbereitung getroffen werden, um die Ablieferung verschiedener elektronischer Pflichtwerke schrittweise umzusetzen. Vier Teilbereiche der E-Pflicht wurden umgesetzt:
3.1 Verlagspublikationen/Monografien – Die DNB-Kooperation NP-Regional
Im Rahmen einer Kooperation mit der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) werden der ZLB jährlich ca. 30.000 elektronische Publikationen von Körperschaften mit Sitz in Berlin zur Verfügung gestellt. Hierzu wurde ein trilateraler Vertrag entworfen, den sowohl die ablieferungspflichtigen Körperschaften als auch die DNB und die ZLB unterzeichnen. Ziel ist, dass ablieferungspflichtige Verlage nur einmal – bei der DNB – abliefern müssen. Die Daten werden in einem vollautomatischen Workflow von der DNB übernommen: Über eine OAI-PMH-Schnittstelle werden zunächst die Metadaten der Ablieferungen von der DNB bereitgestellt, dann im Workflowsystem Goobi weiterverarbeitet, in den Bibliothekskatalog der ZLB übernommen und in der Digitalen Landesbibliothek Berlin (digital.zlb.de) veröffentlicht. Erst wenn ein*e Nutzer*in ein elektronisches Dokument abruft, wird dieses über die Schnittstelle angefordert und rechtekonform bereitgestellt (z. B. für die gesetzliche Mindestanforderung nur in den Räumen der ZLB und mit Nutzungsbeschränkungen, für frei zugängliche Publikationen auch beschränkungsfrei im Internet). Die Langzeitarchivierung wird von der DNB übernommen.
3.2 E-Paper – Die DNB-Kooperation Regionalfenster
Für die Sammlung elektronischer Ausgaben von Tages- und Wochenzeitungen greift die ZLB auf den Service Regionale Bereitstellung der DNB zu. Die Verlage liefern hierfür ihre E-Paper an die DNB ab und die regionalen Pflichtexemplarbibliotheken können diese abrufen. Um auf diesen Service zugreifen zu können, wurde ebenfalls im Workflowsystem Goobi eine Schnittstelle geschaffen. Rechtliche Grundlage sind sowohl ein bilateraler Kooperationsvertrag mit der DNB als auch eine trilaterale Vereinbarung zwischen den jeweiligen Verlagen, der DNB und der ZLB.
3.3 Graue Publikationen – Ablieferung über das Webformular
Für die Ablieferung von grauen Publikationen, ca. 3.000–5.000 Publikationen pro Jahr, wurde ein Webformular entwickelt, mithilfe dessen Publikationen selbstständig bei der ZLB abgeliefert werden können. Ziel ist, sowohl einen möglichst hohen Grad der Automatisierung zu erreichen und so Ressourcen innerhalb der ZLB zu sparen, als auch den Kreis der Abliefernden langfristig zu erweitern. Nachdem sich eine ablieferungspflichtige Person oder Institution im Ablieferungsportal registriert hat, können Monographien und Periodika eigenständig hochgeladen werden. Die Daten werden dann, nach einer manuellen internen Prüfung und Freigabe, in einem weitgehend automatisierten Verarbeitungsprozess für die Übernahme in den Bibliothekskatalog bereitgestellt. Es erfolgt der Export in das Webportal Digitale Landesbibliothek Berlin (digital.zlb.de), so dass die Inhalte rechtekonform, mindestens im Lesesaal und im Rahmen der gesetzlichen Nutzungsbeschränkungen, zur Verfügung stehen. Bei entsprechender Kennzeichnung werden sie weltweit im Internet verfügbar. Um den Ablieferungsprozess möglichst einfach zu gestalten, wurde eine umfangreiche Onlinehilfe entwickelt und Onlineworkshops zur Ablieferung für interne und externe Personen angeboten. Alle Weiterentwicklungen von Goobi Workflow und Goobi Viewer stehen als Open Source zur Verfügung.
3.4 Webarchivierung – Übergangslösung mit Browsertrix
Auch für den Aufbau eines Webarchivs hat die ZLB das Ziel, mit der DNB zu kooperieren. Bis zur Umsetzung greift die ZLB auf den Dienstleister Browsertrix zurück, um in einer ersten Test- und Konzeptionsphase Erfahrungen zu sammeln und Kompetenzen aufzubauen. Um eine erste thematische Sammlung anzulegen, wurden die Kooperationspartner*innen der verschiedenen Berliner Bezirksbibliotheken gefragt, welche Projekte und Initiativen in den jeweiligen Kiezen das Leben in der Stadt mitgestalten und dies auf ihren Webseiten dokumentieren. Die Auswahl wurde von den Mitarbeiter*innen des E-Pflichtteams nach einer einfachen Überprüfung übernommen, die Webseiten archiviert und so die erste Sammlung mit dem Thema zeitgenössische Stadtgeschichten aufgebaut. Ein Schwerpunkt im Bereich der Webarchivierung ist die Vernetzung und der Austausch. Daher wurden, unter dem Titel collect and connect Live- und Onlineveranstaltungen organisiert, ein Stammtisch Webarchivierung initiiert sowie eine Workshopreihe gestartet, in der sich Vereine, Initiativen, kleinere Archive etc. zum Thema Webarchivierung praktisch weiterbilden können. Das Referat betreibt eine Mailingliste, für die man sich unter landesbibliothek-digital@zlb.de anmelden kann.
4 Ausblick
Für die ZLB ist die Gesetzesänderung Chance und Risiko zugleich. So findet ein „immer wichtiger werdender Teil [sozialer] Interaktion“[3] im virtuellen Raum statt und „hinterlässt dort Spuren“[4], die Teil des kulturellen Gedächtnisses von Gesellschaft sind. Als born digital haben die hier entstehenden Kulturgüter zwar (zunächst) keine physische Referenz, jedoch ebenso hohe gesellschaftliche Relevanz wie immaterielle Kulturgüter. Damit sind sie sammlungs- und bewahrungswürdig und wollen der Gesellschaft zugänglich gemacht und vermittelt werden. Gleichwohl sind diese Quellen nicht nur „multimodal und multidimensional“[5]. Als immer wieder neu konstituierter Zusammenschluss ephemerer Datenflüsse, entzieht sich das Internet in seinem physischen (Nicht-)Sein geradezu dem Konzept eines systematischen Sammelns. Es unterliegt „Interaktion, Veränderungen, Korrekturen“[6] oder seine Teile verschwinden bisweilen sogar ganz. Das Internet, beziehungsweise die mit ihm verbundenen geistigen Schöpfungen zu sammeln, ist ein unauflösbarer Widerspruch.
Diesen Widerspruch gilt es proaktiv an- und aufzunehmen. Nicht um ihn auflösen zu wollen, sondern um seiner Essenz als Sammlungspraxis per se zu folgen.
Damit sich die Zentral- und Landesbibliothek Berlin dem Auftrag, die digitalen kulturellen Erzeugnisse Berlins jetzt und zukünftig zu sammeln, nähern kann, soll die Stadtgesellschaft als reale*r Akteur*in der virtuellen Repräsentanzen von Beginn an, sowohl in die Erstellung eines Sammlungskonzeptes als auch in die aktive Sammlungsarbeit, einbezogen werden.
Daher lag und liegt ein Fokus in der Vermittlung und Betrachtung von Begrifflichkeiten und des Selbstverständnisses bei der Sammlung von Pflichtmedien. Mit dem Medienwandel haben die Entmaterialisierung, die Erweiterung der Speicherkapazität bei drastischer Reduktion der Langzeitarchivierung und die Beschleunigung der Zirkulation sowie ein erweiterter Zugriff[7] viele Fragen aufgeworfen, auf die sich häufig keine abschließenden Antworten formulieren lassen und deren Bewertung und Bearbeitung daher Teil der E-Pflicht sind. Zugleich kann die Perspektive einer Chance, mit der Ablieferung einer Publikation Teil des digitalen Kulturerbes zu werden, die Perspektive einer Pflicht zur Ablieferung ergänzen und so identitätsstiftende Potentiale freisetzen.
Vor allem in den Bereichen Graue Publikationen und Webseiten wird durch den enormen Informationsanstieg bei gleichzeitiger Steigerung der Unbeständigkeit sichtbar, dass Vollständigkeit als Sammlungsziel ausgeschlossen und auch der Begriff der repräsentativen Vollständigkeit nicht sinnvoll ist. In der ZLB wurde die Frage gestellt, wie Sammlungen aussehen können, in denen die Landesbibliothek als Institution für die Stadtgesellschaft dem Anspruch gerecht wird, ein diverses kulturelles Gedächtnis zu sammeln. Hierzu wurde bereits früh festgehalten, dass mindestens für den Bereich Webarchivierung Beteiligungsformate bei der Sammlung von Webseiten eine Rolle spielen sollen und Vermittlung und Beteiligung als Teil des Regelbetriebs der E-Pflicht mitgedacht werden.
Unter dem Stichwort: Berlin, was ist dein kulturelles digitales Erbe? wurden verschiedene Veranstaltungs- und Vermittlungsformate konzipiert und umgesetzt. Ziel war und ist eine diskursive Auseinandersetzung mit der Frage, was Menschen in Berlin als ihr digitales Kulturerbe betrachten. Kulturelles Erbe hat identitätsstiftenden Charakter und ermöglicht eine Verortung in Raum und Zeit. Will man diese Definition auf das Kulturelle Erbe Berlins beziehen, so drängt sich unweigerlich die Frage nach einer Deutung(-shoheit) unerschöpflicher Identitäten und Wandel als Prinzip auf. Gemeinsam mit der allgemeinen Öffentlichkeit und Fachexpert*innen wurde daher offen diskutiert und zur Diskussion eingeladen, um die verschiedenen Teilhabemöglichkeiten kenntlich zu machen, aber auch als Institution zu lernen, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, damit das Angebot der Beteiligung für Bürger*innen der Stadt tatsächlich attraktiv ist und einen Mehrwert für alle darstellt.
Denn, mit der Evolution der Internets und der Kultur der Digitalität[8] geht die Forderung nach einer Demokratisierung des Wissens und der Wissensaneignung sowie ein gesellschaftlicher Anspruch auf Konsultation, Partizipation und Teilhabe einher. Als virtuelles Abbild von Gesellschaften ist das Internet kein dinghaftes Medium, sondern ein soziales Wesen, dessen Essenz und Erzeugnissen man nur im sozialen Handeln habhaft werden kann. Anders als bei physisch gedruckten kulturellen Zeugnissen hat das Internet und seine darin publizierten Inhalte nicht eine eindeutig identifizierbare Urheberschaft – es ist der Zusammenschluss verschiedener technischer Elemente, die von Menschen bedient, genutzt und befüllt werden. Dies gilt es auch bei den nachfolgenden Projekten, wie dem Sammeln von audiovisuellen Inhalten oder einer vertieften Befassung mit dem Thema digitale Archive stets zu beachten.
© 2024 bei den Autoren, publiziert von Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston
Dieses Werk ist lizensiert unter einer Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz.
Artikel in diesem Heft
- Frontmatter
- Editorial
- Aus den Verbänden
- Bibliotheken sichern das kulturelle Erbe
- Kindersoftwarepreis TOMMI: Kinderjury in Bibliotheken gestartet
- Tagungsberichte
- Emerging Library Leaders’ Summer School for Asia-Pacific
- Themenheft: Das Pflichtexemplar in Deutschland – Stand und Perspektive
- Das Pflichtexemplar in der Deutschen Nationalbibliothek
- Das Pflichtexemplar in Baden-Württemberg
- Das Pflichtexemplar in Bayern
- Das Pflichtexemplar in Berlin
- Das Pflichtexemplar in Brandenburg
- Das Pflichtexemplar in Bremen
- Das Pflichtexemplar in Hamburg
- Das Pflichtexemplar in Hessen
- Das Pflichtexemplar in Mecklenburg-Vorpommern
- Das Pflichtexemplar in Niedersachsen
- Das Pflichtexemplar in Nordrhein-Westfalen
- Das Pflichtexemplar in Rheinland-Pfalz
- Das Pflichtexemplar im Saarland
- Das Pflichtexemplar in Sachsen
- Das Pflichtexemplar in Sachsen-Anhalt
- Das Pflichtexemplar in Schleswig-Holstein
- Das Pflichtexemplar in Thüringen
- Notizen und Kurzbeiträge
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- Notizen und Kurzbeiträge
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