Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung ergeben sich zum 1.1.2013 neue Anforderungen an die Beitreibung von offenen Forderungen. Der folgende Beitrag befasst sich mit der gütlichen Erledigung. In einem weiteren Aufsatz folgen Erläuterungen zur Vermögensauskunft.
Inhalt
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertReform der Sachaufklärung – Die gütliche Erledigung durch den GerichtsvollzieherLizenziert29. April 2014
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertDer Privatgutachter im ArzthaftungsprozessLizenziert29. April 2014
- MDR-Arbeitshilfe: Verkehrsrecht
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertDie verkehrsrechtliche GesamtschauLizenziert29. April 2014
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertRECHTSPRECHUNGLizenziert29. April 2014