Die verkehrsrechtliche Gesamtschau
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Guido Kirchhoff
and Alexandra Kirchhoff
Die verkehrsrechtliche Gesamtschau kommt zur Anwendung, wenn ein Unfall durch mehrere selbständige Handlungsbeiträge verursacht wird und auch der Geschädigte selbst mitverantwortlich ist. Wer im Schönfelder das Inhaltsverzeichnis zu „Gesamtschau“ durchforstet, wird nicht fündig. Es handelt sich nicht um ein gesetzliches Institut, sondern - wie vieles im Verkehrshaftungsrecht - um eine durch die Rechtsprechung des BGH entwickelte und über viele Jahre weiter geformte Rechtsfigur, die ihren Rechtsgrund in § 242 BGB findet. Der folgende Beitrag erläutert die wesentlichen Merkmale und gibt zahlreiche Fallbeispiele, Berechnungsformeln und Muster für die Praxis an die Hand.
© 2014 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
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