Mit einer aktuellen Entscheidung hat der BGH, Urt. v. 11.5.2012 - V ZR 196/11, MDR 2012, 958 seine Rechtsprechung v. 5.6.2008 - V ZB 85/07 zur Entstehungsphase einer Wohnungseigentümergemeinschaft fortgeführt. In dieser Entscheidung sieht der BGH die Erwerber von Wohnungseigentum als Kostenschuldner gem. § 16 Abs. 2 WEG an, obwohl diese noch nicht im Grundbuch eingetragen sind. Eine andere Rechtslage besteht beim sog. Zweiterwerb. Die Abgrenzung von Erstund Zweierwerb ist aufgrund der völlig unterschiedlichen Rechtsfolgen für die Praxis von großer Bedeutung.
Inhalt
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertDie Reichweite der „werdenden“Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber dem ZweiterwerbLizenziert29. April 2014
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertAktuelle Fragen des UKlaG im AGB-RechtLizenziert29. April 2014
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertRECHTSPRECHUNGLizenziert29. April 2014