Das seit 26.7.2012 geltende neue Recht (Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vom 21.7.2012, BGBl. I, S. 1577, in Kraft seit 26.7.2012, Art 9 G, mit dem als Art 1 G verkündeten Mediationsgesetz) mit seinem Kompromiss des Vermittlungsausschusses hat für fast alle Gerichte Änderungen bisheriger Praktiken und Neuerungen vor allem durch einen „Güterichter“ gebracht. Nur im Altfall bleibt gem. § 9 MediationsG eine bisherige Mediation bis zum 1.8.2013 statthaft. Für die Gerichte ergeben sich im wesentlichen die folgenden Auswirkungen.
Inhalt
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertMediationsnovelle und GerichtLizenziert29. April 2014
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertTrittschallschutz – Neue Anforderungen bei der Sanierung von EigentumswohnungenLizenziert29. April 2014
- MDR-Arbeitshilfe: Rechtsschutzversicherung
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertDer Rechtsschutzversicherer und sein „durchschnittlicher Versicherungsnehmer“ Obliegenheitsverletzungen und Kosten- und Gebührenfragen in der neuen BGH-RechtsprechungLizenziert29. April 2014
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertRECHTSPRECHUNGLizenziert29. April 2014