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Mediationsnovelle und Gericht

  • Peter Hartmann
Veröffentlicht/Copyright: 29. April 2014
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Das seit 26.7.2012 geltende neue Recht (Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vom 21.7.2012, BGBl. I, S. 1577, in Kraft seit 26.7.2012, Art 9 G, mit dem als Art 1 G verkündeten Mediationsgesetz) mit seinem Kompromiss des Vermittlungsausschusses hat für fast alle Gerichte Änderungen bisheriger Praktiken und Neuerungen vor allem durch einen „Güterichter“ gebracht. Nur im Altfall bleibt gem. § 9 MediationsG eine bisherige Mediation bis zum 1.8.2013 statthaft. Für die Gerichte ergeben sich im wesentlichen die folgenden Auswirkungen.

Online erschienen: 2014-4-29
Erschienen im Druck: 2012-8-1

© 2014 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.

Heruntergeladen am 23.10.2025 von https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.9785/ovs-mdtr-2012-941/pdf
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