I. Zur Thematik Kaum ein Begriff des Zivilrechts findet sich in so vielfältigen Bedeutungszusammenhängen wie die »überobligationsmäßige« Leistung. Jedem Juristen ist dieser Begriff geläufig. Fraglich ist jedoch, ob ihm ein eigener Rechtsgehalt zukommt, ob er also in der juristischen Argumentation präzise einsetzbar ist wie beispielsweise die Begriffe »Leistung« oder »Verpflichtung«. Wörtlich genommen bezeichnet der Begriff »überobligationsmäßig« zunächst ein Verhalten, das zur Erfüllung einer Verpflichtung über das auf der Basis des Schuldverhältnisses Erwartete hinausgeht. DieAusführung der geschuldeten Handlung kann entweder eine über das Normalmaß hinausgehende Anstrengung erfordern oder zu einer über die vertragliche Äquivalenz hinausgehenden Mehrleistung führen. Dieses Verhalten kann als überobligationsmäßige Leistung ein zielgerichteter Akt gegenüber dem Gläubiger darstellen (unten II., IV. 2., 3., 6.), ebensogut aber auch eine sonstige Handlung im Rahmen eines Schuldverhältnisses sein (unten III., IV. 1., 4., 5.). Das »Erwartete« oder das »Normalmaß« sind allerdings ebenso ausfüllungsbedürftige Begriffewie das überobligationsmäßige Verhalten selbst. Was das jeweilig Geschuldete ist, muss aus dem Schuldverhältnis im konkreten Fall erst erarbeitet und definiert werden. Dabei muss berücksichtigt werden, dass jedes Schuldverhältnis unter dem Grundsatz von Treu und Glauben steht. Demnach gilt das, was von »gerecht und anständig denkendenMenschen erwartet wird, als in jedes einzelne Schuldverhältnis aufgenommen«. Geschuldet wird also nur das, was der Gläubiger nach Treu und Glauben erwarten darf: »Alles das, aber auch nur das, was hiernach dem Gläubiger gebührt, hat der Schuldner zu leisten.«
Contents
-
Requires Authentication UnlicensedWirkung und Rechtsfolgen einer überobligationsmäßigen LeistungLicensedAugust 13, 2007
-
Requires Authentication UnlicensedDer unlautere Abschluss und Widerruf von Fernabsatzverträgen – Betrug gemäβ § 263 Abs. 1 StGB?LicensedAugust 13, 2007
-
Requires Authentication UnlicensedVerGH Berlin v. 19. 12. 2006 – 45/06 Zuständigkeit des VerfGH bei Verfassungsbeschwerden gegen Entscheidungen gemeinsamer Obergerichte Berlins und Brandenburgs, hier: des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg; Verwaltungsprozessrecht; Asylverfahrensrecht; Rügeobliegenheit bei gehörswidriger Ablehnung von Beweisanträgen beim VerwaltungsgerichtLicensedAugust 13, 2007
-
Requires Authentication UnlicensedBGH v. 23. 2. 2006 – I ZR 272/02 Umfang der materiellen Rechtskraft einer UnterlassungsklageLicensedAugust 13, 2007
-
Requires Authentication UnlicensedBGH v 1. 2. 2006 – XII ZB 236/05 Reichweite der Einwilligungsbefugnis eines Betreuers bei ärztlichen Maßnahmen im Rahmen der UnterbringungLicensedAugust 13, 2007
-
Requires Authentication UnlicensedBGH v. 17. 10. 2006 – VIII ZB 94/05 Erbengemeinschaft ist weder rechts- noch parteifähigLicensedAugust 13, 2007
-
Requires Authentication UnlicensedBVerfG v. 21. 6. 2006 – 2 BvR 750/06; – 2 BvR 752/06; – 2 BvR 761/06 Keine Strafmilderung bei rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung bei lebenslanger Freiheitsstrafe wegen MordesLicensedAugust 13, 2007
-
Requires Authentication UnlicensedBGH v. 19. 12. 2006 – 1 StR 268/06 Unterrichtung des entfernten Angeklagten nach § 247 Abs. 4 StPO kann auch durch eine Videoübertragung erfolgenLicensedAugust 13, 2007
-
Requires Authentication UnlicensedBGH v. 8. 11. 2006 – 1 StR 421/06 Zur Mitwirkung eines ausländischen Polizeibeamten bei Erledigung eines ausländischen Rechtshilfeersuchens und dessen Verwertbarkeit in einem deutschen StrafverfahrenLicensedAugust 13, 2007
-
Requires Authentication UnlicensedBuchbesprechungenLicensedAugust 13, 2007
-
Requires Authentication UnlicensedBAG aktuellLicensedAugust 13, 2007