BAG aktuell
Abstract
Schadenersatz aus Arbeitnehmerhaftung – Arztfehler – Regressanspruch des Arbeitgebers – Zulässigkeit eines Teilurteils
§ 611 BGB, § 14 BAT, § 84 LBG NRW, §§ 160 Abs. 2, 301 ZPO
1. Ein Teilurteil darf nur erlassen werden, wenn es von der Entscheidung über den Rest des geltend gemachten prozessualen Anspruchs unabhängig ist, so dass die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen ausgeschlossen ist.
2. Die im Haftungsprozess des geschädigten Patienten gegen das Krankenhaus getroffene Feststellung eines groben Behandlungsfehlers entfaltet im Regressprozess des Krankenhauses gegen den Arzt keine Bindungswirkung.
3. Bei der Feststellung der groben Fahrlässigkeit des Arztes ist im Regressprozess auch dessen berufliche Erfahrung zu berücksichtigen.
Urt. des BAG v. 4. 5. 2006 – 8 AZR 311/05
© Walter de Gruyter
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