Hans-Peter Bartels/Rainer L. Glatz: Welche Reform die Bundeswehr heute braucht – Ein Denkanstoß. Berlin: SWP-Aktuell, Nr. 84, Oktober 2020
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Sönke Marahrens
Reviewed Publication:
Bartels Hans-Peter Glatz Rainer L. Welche Reform die Bundeswehr heute braucht – Ein Denkanstoß Berlin SWP-Aktuell Nr. 84, Oktober 2020
In der Einleitung zur ihrem „Denkanstoß“ diagnostizieren die beiden Autoren des Papiers eine grundsätzliche „Reformmüdigkeit“ in der Bundeswehr, die sie aus permanent nicht eingehaltenen Reformversprechungen der Vergangenheit ableiten – anstelle von Wirksamkeit sei es hierbei stets nur um Design to Budget gegangen. Dennoch bestünde weiter ein erheblicher Reformbedarf, der anhand einer kurzen Analyse des sich seit 2014 verschlechternden Sicherheitsumfeldes festgestellt wird. Die Bundeswehr müsse nun erstmalig zwei Aufgaben gleichzeitig erfüllen, nämlich Krisenbewältigung und Landes- und Bündnisverteidigung (LVBV). Erstmalig stünden hierzu auch wieder mehr Haushaltsmittel zur Verfügung. Als Lernergebnis der Reformen der Vergangenheit stellen sie die nun nötigen Reformen unter die Maxime: „So viel Kontinuität wie möglich, so viel Reform wie nötig“. Aber auch intern bestehe Reformbedarf, der u. a. an den Mängeln in den Material- und Einsatzbereitschaftslagen der Bundeswehr festgemacht wird. Dabei wird konstatiert, dass sämtliche Gegenmaßnahmen stets durch Sonderorganisationsformen ausgeführt werden sollten, deren Wirksamkeit sich aber nur begrenzt entfaltet habe. Dies wird auch anhand der Reformvorschläge aus den 41 Arbeitsgruppen des Projektes „Innere Führung – heute“ belegt.
Bartels und Glatz greifen ausgewählte Empfehlungen früherer Reformkommissionen (Weizsäcker-Kommission 2000, Weise-Kommission 2010) auf, kritisieren aber, dass die Reformpapiere von 2000 und 2010 aus der Epoche der Friedensdividende stammten: „Ideenpolitisch bemerkenswert sind in beiden Berichten die Verbetriebswirtschaftlichung des Militärischen und das etwas mechanistische Top-down-Führungsverständnis, das dem militärischen „Führen mit Auftrag“ wie auch dem tatsächlichen politischen Willensbildungsprozess oft nicht gerecht wird.“
Zukünftige Reformen sollten nicht von Anschubfinanzierungen und Beratergruppen, sondern besser durch einen jährlichen Bericht der Bundesregierung im Sinne eines Weißbuches angestoßen werden. In der dazugehörigen Parlamentsdebatte könne und müsse dann auch über politische Ziele und Strategien diskutiert werden, anstatt dieses wie bisher en passant in der Haushaltsdebatte zu erledigen. Aktuelle Reformbemühungen werden mit der Feststellung kommentiert, dass das Verteidigungsministerium (BMVg), vermutlich vor dem Hintergrund der Haushaltsentwicklung, der Corona-Krise und der anstehenden Bundestagswahl, sich derzeit eher passiv zeige. Im Weiteren werden dann mögliche Reformansätze andiskutiert:
Im BMVg solle der unter Minister de Maiziere abgeschaffte Planungsstab im Sinne eines Leitungscontrollings wiederhergestellt werden. Der Generalinspekteur (GI) solle aufgrund seiner durch den Dresdner Erlass von 2012 erhaltenen Kompetenzen einem Staatsekretär gleichgestellt werden und einen Chef des Stabes als Koordinator erhalten. Besonderes Einsparpotential wird im zivilen Bereich des Ministeriums identifiziert, hier solle der verbleibende verbeamtete Staatsekretär die zivilen Abteilungen führen, wobei man gegebenenfalls auch noch bei den zivilen Hauptabteilungsleitern sparen könne. Die Nutzungsverantwortung solle wieder in die Truppe zurückgeführt werden, da sich das bisherige System nicht bewährt habe. Insgesamt solle die Anzahl der Stäbe zugunsten einer Erhöhung der Truppenstärke verringert werden. Hierzu solle in der Struktur der Bundeswehr die Anzahl der bestehenden Teilstreitkräfte und Organisationsbereiche reduziert werden. Es wird jedoch nicht aufgeführt, wen es dabei treffen soll. In diesen Strukturen solle es dann ein Führungskommando und gegebenenfalls ein Amt zu dessen Unterstützung geben. Versehen mit einer materiellen Vollausstattung, sollen die für die Landes- und Bündnisverteidigung vorgesehenen und ausgebildeten Truppenteile dann auch gleichzeitig die Aufgaben im Rahmen der Krisenbewältigung ausführen können. Der Idee der Einführung einer nationalen operativen Führungsebene wird mit Hinweis auf die bestehenden NATO-Kommandostrukturen eine klare Absage erteilt, aber unter Umständen der Bedarf an einer territorialen Wehrorganisation zugelassen. Sollte sich die NATO aufgrund des Verhaltens einzelner Mitglieder als handlungsunfähig erweisen, könnten die in Europa bestehenden Hauptquartiere der US-Streitkräfte diese Funktion übernehmen, da die EU keine entsprechenden Fähigkeiten vorhalte. Am Beispiel des deutschen Heeres werden dann Strukturreformen auf der taktischen Ebene vorgestellt. Das Heer der Zukunft entspräche dabei dem Heer von vor 1989, unter Wegfall der Korpsebene, die im multinationalen Bereich verortet wird. Als Bonmot sollen die zivilen Verwaltungsfachleute originärer Bestandteil dieser Strukturen werden. Für die Materialverantwortung wird eine einheitliche Zuordnung bei den Inspekteuren gesehen. Des Weiteren sollen die logistischen und Instandsetzungskapazitäten wieder den Kommandeuren und Befehlshabern originär zugewiesen und direkt unterstellt werden. Bartels und Glatz schließen ihre Überlegungen mit einigen Empfehlungen zu den Prinzipien der Ausgestaltung einer solchen Reform ab.
Die Ableitungen der beiden Autoren sind zwar stringent, aber manchmal leider unvollständig, was zu einem unterkomplexen Ergebnis führt. So wird etwa nicht berücksichtigt, dass der damalige Minister Scharping statt des Weizsäcker-Berichts die Anweisung erteilte, ein Papier seines Generalinspekteurs Kujat umzusetzen. Der Versuch, den Generalinspekteur auf der Ebene eines Staatssekretärs zu platzieren, wurde 2012 zeitgleich mit dem Dresdner Erlass versucht, war aber damals schon verfassungsrechtlich nicht durchsetzbar. Die Wehrpflicht wurde nicht nur auf Empfehlung der Weise-Kommission ausgesetzt, sondern weil man aufgrund des zu geringen Umfangs der Bundeswehr die Wehrgerechtigkeit nicht mehr garantieren konnte. Die Vorschläge zur Reduzierung der Stäbe unterschlagen, dass es vor 1989 Fähigkeiten gab, die damals nicht notwendig waren aber heute als wichtig gelten, wie strategische Mobilität, Feldlagerbau oder ein Einsatzführungskommando.
Problematisch ist auch der Vorschlag, statt einer Wiedereinführung der territorialen Wehrorganisation, diese ablauforganisatorisch irgendwo abzubilden. Vor dem Hintergrund der Drehscheibe Deutschland müsste diese permanent aufgestellt werden, da die Kräfte zur Landes- und Bündnisverteidigung auch noch Kriseninterventionseinsätze durchführen sollen. Die Rücknahme der Materialverantwortung würde teilweise eine Vervier- bis Verfünffachung der jetzigen Organisation bedeuten. Die Idee einer evolutionären Reformsemantik wird der vom Investitionsstau geplagten Bundeswehr – die sich dem Auftrag einer LVBV 2020 in einer multipolaren Welt mit alten und neuen Systemrivalen anstatt einer LVBV 1989 in Zeiten der Blockkonfrontation gegenübersieht – nicht gerecht. Sie würde darüber hinaus auch die bereits bestehenden Interoperabilitätsprobleme mit den Partnern auf der Zeitlinie noch vertiefen.
der Autor vertritt hier seine persönliche Meinung
© 2021 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston
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