I. Einführung und Thesen Gegenwärtig beobachten wir auf zwei anscheinend sehr unterschiedlichen Teilgebieten des Gesellschafts- und Kapitalmarktrechts eine Zweiteilung zwischen der BGH-Rechtsprechung einerseits sowie weiten Teilen der Literatur und dem Gesetzgeber bzw. der rechtspolitischen Diskussion andererseits. Die Rede ist zum einen von der anhaltenden Diskussion um eine Managerhaftung für fehlerhafte Informationen an den Kapitalmarkt und zum anderen von der Fortschreibung des deutschen Modells zum Gläubigerschutz (insbesondere Kapitalerhaltungsregeln und Eigenkapitalersatzrecht) nach dem definitiven Fall der Sitztheorie. Während die Literatur vielfach nach dem Gesetzgeber (oder neuen richterrechtlichen Instrumenten) ruft, besinnt sich der BGH auf ein klassisches Instrument des allgemeinen Zivilrechts. Er löst die betreffenden Fälle, die ihn gemessen am Gesamtvolumen letztlich in geringer Zahl als grobe „Ausreißer” beschäftigen, gelassen auf der § 826 BGB. Dabei bilden sich allmählich Fallgruppen zur zurückhaltenden Regulierung qualifizierter Fairnessverstöße bei unternehmensund kapitalmarktbezogenem Handeln heraus, die – sofern eine Haftung dem Grunde nach bejaht wird – mit einem drastischen Schadensersatzanspruch sanktioniert werden.
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Requires Authentication UnlicensedGläubiger- und Anlegerschutz bei evidenten Fairnessverstößen über eine deliktsrechtliche Haftung der handelnden PersonenLicensedMay 12, 2006
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Requires Authentication UnlicensedStand und Entwicklungstendenzen der spezialgesetzlichen ProspekthaftungLicensedMay 12, 2006
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Requires Authentication UnlicensedDas Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen StreitigkeitenLicensedMay 12, 2006
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Requires Authentication UnlicensedDer Sonntag und die Berechnung rückwärtslaufender Fristen im AktienrechtLicensedMay 12, 2006