Konkurrenz entsteht, wenn mehrere Akteure nach einem Ziel streben, welches nicht alle erreichen können. Die sich daraus ergebende Konkurrenzsituation ist im Wesentlichen von der Knappheit bestimmter Güter geprägt. Die Divergenz zwischen Gewünschtem und Verfügbarem führt nicht nur in den klassischen Bereichen des öffentlichen Wirtschaftsrechts, wie etwa im Gewerbe- und Gaststättenrecht, zu Konfliktsituationen, sondern neuerdings auch zunehmend im Gesundheitsrecht. Der VGH Mannheim musste sich in seinem Beschluss vom 20.12.2006 mit Fragen des Konkurrentenschutzes im Krankenhausrecht befassen. Dabei stellte sich die Frage, ob die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum transsektoralen Konkurrentenschutz im Vertragsarztrecht auch auf den krankenhausrechtlichen Bereich übertragbar ist. Der folgende Beitrag setzt sich, neben allgemeinen Fragen des gesundheitsrechtlichen Konkurrentenschutzes, speziell mit dem Problem auseinander, inwieweit die klassische Unterscheidung zwischen der auf Begünstigungsabwehr gerichteten negativen und der auf eigene Begünstigung zielenden positiven Konkurrentenklage noch geboten ist. Diese Auflösungstendenzen werden anhand einzelner Konfliktsituationen zwischen ambulanter und stationärer Leistungserbringung dargestellt.
Inhalt
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertWettbewerb auf regulierten Märkten: Konkurrentenklagen im GesundheitsrechtLizenziert29. April 2014
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertDie Genehmigung der Vorteilsnahme gem. § 331 Abs. 3 StGBLizenziert29. April 2014
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertRechtsprechung kompaktLizenziert29. April 2014
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertRechtsprechungLizenziert29. April 2014
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertRezensionenLizenziert29. April 2014