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Recht und Freiheit – Ein juristischer Blick

  • Martin Heger

    Martin Heger, Prof. Dr., nach Jurastudium und Referendariat Promotion an der Universität Tübingen (2002), dort auch Habilitation (2005); Lehrstuhlvertretung in Regensburg und seit 2005 Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht, europäisches Strafrecht und neuere Rechtsgeschichte an der HU Berlin. 2012-15 Vorsitzender des Konzils der HU, 2018-20 Dekan der Juristischen Fakultät, 2017-21 Vorsitzender der Berliner Wissenschaftlichen Gesellschaft (BWG).

Veröffentlicht/Copyright: 11. Juli 2023
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Paragrana
Aus der Zeitschrift Paragrana Band 32 Heft 1

Abstract

Freiheit ist in der Rechtsordnung kein ungeregelter Zustand und damit eben kein grenzenloses Alleskönnendürfen in einem theoretischen Naturzustand. Umgekehrt bewirkt im Regelfall erst die Normierung von Freiheitsrechten einerseits ihre gerichtliche Durchsetzbarkeit, markiert aber andererseits auch die Grenzen tatsächlich gleicher Freiheit für alle Bürger in einem Rechtsraum. Das gilt heute für die nationale wie europäische Ebene. Freiheitsrechte bilden in liberalen Verfassungsstaaten den Kern der Grundrechtsordnung, sind aber heute mit Gleichheitsrechten und der Menschenwürde verwoben. Dabei kann die soziale Durchsetzung von Freiheitsverbürgungen für alle gelegentlich das individuell verstandene Recht auf Freiheit und Eigentum zurückdrängen.

About the author

Martin Heger

Martin Heger, Prof. Dr., nach Jurastudium und Referendariat Promotion an der Universität Tübingen (2002), dort auch Habilitation (2005); Lehrstuhlvertretung in Regensburg und seit 2005 Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht, europäisches Strafrecht und neuere Rechtsgeschichte an der HU Berlin. 2012-15 Vorsitzender des Konzils der HU, 2018-20 Dekan der Juristischen Fakultät, 2017-21 Vorsitzender der Berliner Wissenschaftlichen Gesellschaft (BWG).

Published Online: 2023-07-11
Published in Print: 2023-06-27

© 2023 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston

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