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Schleusener Jan »Wir sind die einzige Behörde, die konservativ sein darf, kann und muss« Die Denkmalämter im Rheinland, in Bayern und Thüringen im Wechsel der politischen Systeme (1920–1960) Schriften des Bundesarchivs, Sonderreihe »Die zentralen deutschen Behörden und der Nationalsozialismus«, Bd. 4 Berlin ( Gebr. Mann Verlag ) 2025 651 Seiten, 45 SW-Abbildungen, 1 Farbabbildung Broschur, € 59,00 ISBN 978-3-7861-2926-4
Die Veröffentlichung ist Teil des Forschungsprogramms, das die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien 2016 zum Thema »Die zentralen deutschen Behörden und der Nationalsozialismus« aufgelegt hatte. Es ist ein Projekt zur zeitgenössischen Institutionenforschung, dessen Ziel die geschichtswissenschaftliche Aufarbeitung zur NS-Zeit und zum Phänomen der Kontinuität ist. Im vorliegenden Fall wird überdies evident, welchen gesellschaftlichen Stellenwert die Politik der Denkmalpflege offensichtlich beimisst. Bedeutsam im Hinblick auf Kontinuität ist insbesondere der gewählte Zeitrahmen von 1920 bis 1960, weil er die historischen Umbrüche von der Weimarer Republik zum sogenannten Dritten Reich und zu den beiden deutschen Staaten in der Nachkriegszeit umfasst.
Das konkrete Anliegen der Publikation wird offenkundig in ihrem Untertitel, der die Frage provoziert, weshalb allein die dort genannten Ämter im Rheinland, in Bayern und in Thüringen im Fokus der Betrachtung stehen. Sie wird vom Autor beantwortet mit der Unterschiedlichkeit dieser Ämter, die ihm für einen Vergleich besonders aussagekräftig erscheint. So geht die Historie des rheinischen Amtes (heute LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland) zurück auf die preußische Dotationsverordnung von 1873, die die Zuständigkeiten für die Kulturpflege von der staatlichen Zentralverwaltung in Berlin in die Zuständigkeit der Provinzialverbände der Provinzen als Körperschaften kommunaler Selbstverwaltung verlagerte. In der Folge wurde das Amt zwanzig Jahre später instituiert, wobei dem Provinzialkonservator eine doppelte Rolle zufiel, da er für seinen Bereich zugleich der Vertreter des Staatskonservators im Kultusministerium war. Mit dem Untergang Preußens 1945 ging die Verantwortung für das Amt vorübergehend an das Kultusministerium des Landes Nordrhein-Westfalen über bis zur Neugründung der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe 1953 als Nachfolgeorganisationen der vormaligen Provinzialverbände. Damit wurde das Amt eine Institution innerhalb eines kommunalen Spitzenverbandes.
In Bayern hatte König Ludwig I. (1786–1868) bereits Mitte des 19. Jahrhunderts weitreichende Initiativen für eine Etablierung der Denkmalpflege ergriffen. Dazu sollte es aber erst 1908 mit der Gründung des »Generalkonservatoriums der Kunstdenkmäler und Altertümer Bayerns« als eigenständiger Behörde kommen (heute Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege). Für die Berücksichtigung dieses staatlichen Amtes sprachen auch seine Zuständigkeit für die nichtstaatlichen Museen des Landes sowie seine institutionelle Beständigkeit, namentlich in Person seiner Leiter, über alle politischen Umbrüche hinweg.
Dagegen nimmt das thüringische Amt (heute Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie) eine Sonderposition ein. Es wurde erst 1933 auf Anordnung der thüringischen NSDAP-Führung gegründet und bestand bis 1945. 1963 ging es als »Arbeitsstelle Erfurt« im Zentralen Institut für Denkmalpflege in Berlin auf. Nach Wiederbegründung des Freistaates Thüringen 1991 kam es zu einer Wiederauferstehung des Amtes in der Landeshauptstadt Erfurt und 2006 zu einer Vereinigung mit dem Landesamt für Archäologie in Weimar.
Grundlage für die Untersuchung von Jan Schleusener waren seine Recherchen in unterschiedlichen Archiven und in den betroffenen Ämtern, deren Publikationen zu ihrer Geschichte sowie externe wissenschaftliche Arbeiten.
Bei der Betrachtung der Ämter ging es weniger um fachliche Fragen der Denkmalpflege als vielmehr um politisch-historische, die die NS-Zeit, aber auch die vorausgehenden und nachfolgenden Jahrzehnte betreffen. Dabei gilt das Augenmerk hauptsächlich den in den Ämtern verantwortlich handelnden Personen. Da die untersuchten Ämter vor allem in Bezug auf ihre geschichtliche Entwicklung und ihre institutionelle Zuordnung auffällig divergieren, hat der Verfasser sie innerhalb der Publikation in eigenständigen, wenngleich im Umfang unterschiedlichen Teilen behandelt. Mit konzisen Zusammenfassungen führt er jeweils vorab in seine komplexen Ausführungen ein.
Den Aufschlag zu dieser Trilogie macht mit seiner längsten Existenz das rheinische Amt, wo sich unter dem Zitat »… es war meine heilige Pflicht, die traditionellen Ideale meines Amtes zu verteidigen« (Graf Wolff Metternich) vier Kapitel versammeln (S. 31–292). Weil das Amt weit über Preußen hinaus eine Vorreiterrolle spielte, fächert der Autor die Geschichte Preußens zunächst in zwei Kapiteln von 1815 bis 1928 auf, soweit sie für die Entwicklung der Denkmalpflege in Preußen im Allgemeinen und die des Amtes im Besonderen von Belang ist. Als Leitfigur der Denkmalpflege im Rheinland zieht sich seit seiner Berufung 1893 zum Provinzialkonservator, wie ein roter Faden, Paul Clemen. Auch nach seinem Wechsel 1911 an die Bonner Universität als Ordinarius für Kunstgeschichte unter Beibehaltung der Zuständigkeit für die Denkmälererfassung agierte er als graue Eminenz in der Denkmalpflege, dabei unterstützt vom Hohenzollernschen Kaiserhaus, dem er seit Langem eng verbunden war. Er stand für die Wahrung überkommener Vorstellungen und meinte, nachdem er 1914 für den Kunstschutz in Belgien und Frankreich bestallt worden war, die Ehre der deutschen Kunstwissenschaft und Denkmalpflege verteidigen zu müssen. Trotz seiner Nähe zur Monarchie konnte oder wollte sich Clemen später in seiner Funktion als Vorsitzender des Denkmalrates in der Provinzialverwaltung wie auch als Gründungsvater des von ihm 1906 initiierten Rheinischen Vereins für Denkmalpflege und Landschaftsschutz nach dessen Gleichschaltung 1933 nicht ganz der NS-Ideologie verschließen.
Mit einer gewissen Distanz zu ihm führte sein ehemaliger Mitarbeiter Edmund Renard (1871–1932) das Amt durch die nun demokratisch geprägte, aber unruhige Zeit der Weimarer Republik. Sich noch weitgehend gegen die aufkommenden Kräfte des Nationalsozialismus wehrend, trat er frustriert erst 57-jährig vom Amt des Provinzialkonservators zurück.
Ein deutlicher Umbruch vollzog sich mit der schillernden Person von Franziskus Graf Wolff Metternich (1893–1978). Sein bislang meist mit vornehmer Zurückhaltung dargestelltes Wirken wird von Schleusener mit wohltuend kritischer Distanz faktenreich nachgezeichnet. Vor allem gelingt es ihm, die Ambivalenz im Handeln Metternichs aufzuzeigen. Nach Übernahme der Leitung des Amtes 1928 trat er 1933 in die NSDAP ein, was er in der von ihm verfassten Vita in der Festschrift zu seinem 80. Geburtstag verschweigt. Dagegen betonte er wiederholt zum einen seine Zugehörigkeit zur katholischen Kirche, machte sich aber zum anderen gerne Formulierungen der NS-Propaganda zu eigen. Für Metternich begann unter Negieren der Leistungen seiner Vorgänger die wirkliche Denkmalpflege in der Rheinprovinz erst mit der NS-Herrschaft. Seit 1940 beim Oberkommando des Heeres in Paris Beauftragter für den Kunstschutz in den besetzten Gebieten, weigerte er sich gleichwohl, den Begehrlichkeiten der NS-Oberen nach Kunstgut nachzukommen. Das veranlasste Göring, ihn 1942 aus jener Funktion zu entlassen, die Franzosen hingegen, ihn 1964 zum Offizier der Ehrenlegion zu ernennen. Metternichs Ansinnen, das Amt als Einziges innerhalb der preußischen Provinzialverwaltungen unmittelbar der NS-Reichsregierung zu unterstellen und später selbst Staats-(Reichs-) Konservator zu werden, blieb unerfüllt. Auch wenn das Amt in jener Zeit keine unpolitische Institution war, so bescheinigt der Autor Metternich, das Amt sachlichfachlich und kirchennah geführt zu haben.
So überrascht es kaum, dass Konrad Adenauer Metternich nach kurzer Inhaftierung und Wiedereinsetzung 1946 als Provinzial- und 1947 als Landeskonservator als idealen Kulturbotschafter im Ausland lobte. Er machte ihn nach der Entbindung von der Amtsleitung 1950 zum Leiter der Wissenschaftsabteilung im Auswärtigen Amt. Als Privatier hatte Metternich zuvor noch ein Grundsatzpapier zur Neuordnung der Denkmalpflege in Nord-Rhein verfasst, in dem er das Amt nach bayerischem Vorbild als eine dem zuständigen Ressortministerium unterstellte Landesbehörde sah. 1952 berief man ihn zum Direktor der Bibliotheca Hertziana in Rom. Eine Ehrendoktorwürde und mehre Orden krönten seine Karriere in der Nachkriegszeit, in der er nicht nur seine Tätigkeit als NSDAP-Mitglied herunterspielte, sondern sich wieder in der Tradition von Clemen und Renard sah.
Ein Neubeginn für das rheinische Denkmalamt bei Eingliederung der Denkmälererfassung war innerhalb der demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland 1956 gegeben mit der Berufung des politisch unbelasteten Rudolf Wesenberg (1910–1974) zum Landeskonservator.
Unter dem Zitat »Wir sind ein Hort des Konservativen« (Georg Hager) stehen die vier Kapitel zum bayerischen Amt (S. 293–474). Der Autor schildert den langen Weg der Entstehung des Amtes seit 1825 und weist darauf hin, dass bereits mit der Gründung der »Generalinspection der plastischen Denkmale des Mittelalters« 1835 durch König Ludwig I. Denkmalschutz und Denkmalpflege in Bayern inauguriert wurden. Erhellend referiert wird das Ringen um die Einsetzung eines, wenn auch lediglich gutachtenden, Generalkonservators, das 1908 zur Berufung von Georg Hager (1863–1941) zum ersten Direktor des endgültig installierten »Generalkonservatoriums der Kunstdenkmale und Altertümer Bayerns« führte. Man mag heute kaum nachzuvollziehen, mit welchem Eifer Hager sich der königlichen Verfügung widersetzte, das Generalkonservatorium in »Landesamt für Denkmalpflege« umzubenennen, verbunden unter anderem mit dem Argument, sein mit der Bezeichnung »General« verbundener Titel strahle ehrfurchtgebietende Würde aus. Der Autor anerkennt die Standhaftigkeit und Zielstrebigkeit, mit welcher der von ihm als exzentrisch beschriebene Hager das Amt bis zu seinem Ausscheiden 1928 durch die schwierigen Zeiten von Erstem Weltkrieg und Weimarer Republik geleitet hat.
1929 gelangte Georg Lill (1883–1951) an die Spitze des Amtes, dem er seit dessen Gründung bis 1910 angehört hatte. Maßgeblich für die Einschätzung der Person Lill sind die Ausführungen zu dessen Wirken während der NS-Zeit, in der er sich weigerte, der NSDAP beizutreten. Deshalb häufig angefeindet, konnte er sich mehreren Versuchen widersetzen, ihn der Amtsleitung zu entheben. Dagegen gehörte der seit 1939 im Amt tätige Hans Hörmann seit 1933 der SA und zwei Jahre später der NSDAP an, außerdem zählte er in Frankreich zum Stab Metternichs.
Schleusener hebt hervor, wie sehr das bayerische Amt weitgehend dem Einfluss der NS-Ideologie standhielt und dank des klugen Taktierens von Lill zwischen verhaltenem Widerstand und scheinbarer Anpassung das sogenannte Dritte Reich ziemlich unbeschadet durchlebte. Das Entnazifizierungsverfahren im 1945 von den US-Amerikanern besetzten Bayern bescheinigte der Führungsebene das Amtes Unbedenklichkeit, obwohl es für einige Mitarbeiter eine nationalsozialistische Gesinnung feststellen konnte. Um die Funktionsfähigkeit des Amtes in schwierigen Nachkriegsjahren zu gewährleisten, bemühte sich Lill darum, die Betroffenen nicht zu entlassen bzw. sie wieder einzustellen, was ihn selbst in die Kritik geraten ließ.
Nachdenklich stimmt, dass nach Ausscheiden Lills 1950 und einer Übergangszeit mit Joseph Maria Ritz (1892–1960) noch im Jahr 1957 mit Heinrich Kreisel (1898–1975) ein ehemaliger Parteigenosse als Wunschkandidat des Kultusministeriums an die Spitze des Amtes gelangte. Er war seit 1933 Mitglied der NSDAP, SA-Scharführer sowie Angehöriger weiterer NS-Organisationen gewesen, weswegen er 1945 aus der bayerischen Schlösserverwaltung entlassen wurde. Es bleibt unverständlich, weshalb sich ausgerechnet der politisch unbelastete Lill für Kreisel einsetzte. Schleusener macht anschaulich, wie sehr das bayerische Amt, das auf eine vergleichsweise ungebrochene Tradition zurückblicken durfte, unter den Verhältnissen der neugegründeten Bundesrepublik konsolidiert ruhigen Zeiten entgegensehen konnte.
Mit dem Zitat »… nicht im Sinne demokratischer Entwicklung« eröffnet der Autor seine dreiteilige Betrachtung zum thüringischen Denkmalamt (S. 475–582). Zunächst zeigt er den Prozess denkmalpflegerisch orientierter Interessen im erst 1920 nach Untergang des Kaiserreichs geschaffenen Staat Thüringen auf, der bis dahin über keine institutionelle Denkmalpflege verfügte. Den Weg dorthin ebnete die Beratungsstelle für Heimatschutz und Denkmalpflege, die der im Ministerium für Volksbildung tätige Verwaltungsjurist Fritz Koch (1880–1968) nach der Staatsgründung initiierte und leitete. Seine Bemühungen um die Einrichtung einer behördlichen Denkmalpflege mündeten 1930 in die »Thüringische Landesstelle für Heimatschutz und Denkmalpflege«, die im Jahr darauf wieder aufgelöst wurde.
Folgenreich war die Machtübernahme der Nationalsozialisten in Thüringen unter Führung von Fritz Sauckel (1894–1946), seit 1927 NSDAP-Gauleiter und ab dem 7. April 1933 Reichsstatthalter. Nur vier Monate danach wurde der Clemen-Schüler Albert Mundt (1883–1940) zum Landeskonservator bestellt und einen Monat später das »Thüringische Landesamt für Denkmalpflege und Heimatschutz« installiert. Das Sauckel unmittelbar unterstellte Amt war eine Einrichtung, die wie kein anderes Denkmalamt in Deutschland gezwungen war, im Sinne der NS-Ideologie zu agieren. Mit der Besatzung Thüringens 1945 durch die US-Amerikaner und dem Ende des NS-Staates war auch das Ende des Amtes besiegelt. Bemerkenswert ist, dass jener Fritz Koch mit dem nicht korrekten Hinweis, er sei kein NSDAP-Mitglied gewesen, noch zu Zeiten der US-amerikanischen Besatzung wieder in seine frühere Funktion im Volksbildungsministerium bis 1948 zurückkehren durfte. Sein Wunsch, thüringischer Landeskonservator zu werden, blieb ihm jedoch wegen seiner ablehnenden Haltung gegenüber dem neuen Staat versagt.
Trotz dürftiger, teils widersprüchlicher Quellen gelingt es dem Autor, die Stellung der Denkmalpflege innerhalb der 1945 dann sowjetisch besetzten Zone und späteren DDR mit ihrer demonstrativen Distanzierung vom Nationalsozialismus und gleichzeitiger Adaption des Sozialismus zu klären. Noch kurz vor Gründung der DDR 1949 wurde der Architekt Max Boecking zum Landeskonservator und Leiter des neugeschaffenen »(Landes-)Amtes für Denkmalpflege und Naturschutz« berufen. Wie bei Koch war auch sein Handeln oft ein Lavieren zwischen fachlicher Positionierung und politischer Anbiederung, um sowohl seinen persönlichen Status als auch den seiner Denkmalpflegeinstitution zu wahren. Dennoch stand er im Verdacht politischer Unzuverlässigkeit, da er, wie ein interministerielles Schreiben festhält, nicht im Sinne der demokratischen Entwicklung handele. Vonseiten des Staates billigte man dem Amt ohnehin keine entscheidende Rolle im Rahmen der von der SED vorgegebenen demokratisch-fortschrittlichen Parteilinie zu, allenfalls eine Bedeutung für die Erhaltung und Popularisierung der Kunstschätze. Mit der Auflösung der Länder der DDR 1952 war auch die Auflösung des Amtes verbunden, das 1963 als »Arbeitsstelle Erfurt« zur Außenstelle des »Zentralen Instituts für Denkmalpflege« in Berlin wurde, nachdem in der Zwischenzeit die Außenstelle Halle/Saale zuständig war.
Die gut, mitunter sogar spannend zu lesende Publikation, die nicht ganz frei ist von inhaltlichen Wiederholungen, beeindruckt durch ihre enorme Faktenfülle, die von einer intensiven wie sorgfältigen Recherchearbeit kündet. Sie widerlegt das nach 1945 nicht selten von den Denkmalämtern vorgetragene Narrativ, sie hätten sich in der NS-Zeit fern von aller Ideologie als unpolitische Fachinstitutionen verstanden und verhalten. Sie verschweigt auch nicht, inwieweit trotz ablehnender Haltung der meisten Denkmalpfleger gegenüber dem NS-Staat die Ämter in jener Zeit einen Aufschwung erlebten, der sich vornehmlich in den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen niederschlug. Eine ganz wesentliche Erkenntnis dieser Untersuchung aber ist die Feststellung, dass die Ämter letztlich nicht Opfer der vom NS-Regime betriebenen Gleichschaltung und Zentralisierung in Gestalt eines Reichsdenkmalamtes wurden, wie es Metternich ähnlich mit seiner Demarche vorgeschlagen hatte. Hinsichtlich der Frage nach der Kontinuität hat das thüringische Amt im Wechsel der politischen Systeme zweifellos die meisten Umbrüche erlebt.
Interessant ist, dass sich nach dem Ende des NS-Regimes im Rheinland wie in Bayern die Kooperation zwischen der britischen respektive US-amerikanischen Militäradministration und den Denkmalpflegeämtern als kollegial erwies, was offenbar auf die guten Kontakte von Kunsthistorikern und Denkmalpflegern auf beiden Seiten zurückging. Gleichzeitig bestätigt die vorliegende Untersuchung die Beobachtung, dass im sogenannten Dritten Reich verantwortliche Führungspersönlichkeiten nach Kriegsende in ihren bisherigen Positionen verbleiben oder andere gehobene Funktionen übernehmen durften. Auch wenn die untersuchten Ämter ihre Geschichte bereits erforscht und publiziert haben, bietet dieses Buch zahlreiche neue Erkenntnisse, Ergänzungen und Korrekturen zu bisher Bekanntem und ist explizit mit Blick auf die NS-Zeit höchst aufschlussreich.
Ein Abkürzungs-, Quellen- und Personenverzeichnis sowie die ergiebige Literaturliste (S. 603–642) vervollständigen nicht nur diese Untersuchung, sondern sie sind darüber hinaus eine vorzügliche Basis für weitere Forschungen. Vor allem zeugen sie von der stupenden Fleißarbeit des Autors, die es mit ihrer immensen Detaildichte bei Weitem nicht zuließ, auf alle Aspekte dieser Studie näher einzugehen.
© 2025 Udo Mainzer, published by De Gruyter
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Artikel in diesem Heft
- Cover
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- Frontmatter
- Inhalt
- Vorwort
- Vorwort
- Aufsätze
- Denkmalpflege in Deutschland – ein Statusbericht
- Zur Situation der Denkmalpflege in herausfordernden Zeiten
- Denkmalpflege. MehrWert als Du denkst
- Bausteine der Steuerung: Denkmalpflegepläne weiterschreiben
- Ein Gespräch über die Zukunft der Denkmalpflege
- Denkmalpflege und Bildungsbürgertum
- European Architectural Heritage Year 1975 and Reconstructed Polish Old Towns
- Zutritt verboten!
- Raumwirkung und kulturlandschaftliche Einbettung des Barockgartens Großsedlitz
- Berichte
- Wege in die Denkmalpflege
- VDL – Arbeitsgruppe »Grundsatzfragen der praktischen Denkmalpflege«
- Kulturelles Erbe in der Umweltprüfung
- Brandschutz und Denkmalschutz mit Bedacht
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