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Ein Gespräch über die Zukunft der Denkmalpflege

  • Simon Berger , Konstanze Domhardt , Frédéric Frank , Sabine Nemec-Piguet EMAIL logo and Flurina Pescatore
Published/Copyright: November 17, 2025
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Am 11. April dieses Jahres trafen sich in Bern fünf Fachpersonen aus der Schweizer Denkmalpflege zu einem Gespräch über die Zukunft der Disziplin, das gedanklich über den nationalen Rahmen hinausführen sollte. Ausgehend von der Vielfalt des kulturellen Umfelds der Schweiz – 26 Kantone, vier Sprachen und eine Bevölkerung, die seit Beginn des 21. Jahrhunderts einen nie da gewesenen Zuwachs erlebt – entstand der Vorschlag, eine übergreifende Reflexion über die Zukunft des denkmalpflegerischen Berufs vorzunehmen. Die Potenzierung interdisziplinärer Akteure und Anspruchsgruppen, die sich wandelnde Bedeutung des Bestandes, die zunehmende Digitalisierung, der Einsatz künstlicher Intelligenz, aber auch die sich immer deutlicher abzeichnende prozessbegleitende Dimension des Berufs beschäftigen heutige Denkmalpflegende in ihrem Alltag (Abb. 1).

1 Die vier Sprachgebiete der Schweiz nach Regionen, 2016
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Die vier Sprachgebiete der Schweiz nach Regionen, 2016

Die gesammelten Erfahrungen stellen die häufig immer noch geltende Sichtweise von Erhaltung als reiner Konservierung infrage, indem sie die Vielschichtigkeit denkmalpflegerischer Arbeit in den Vordergrund rücken. Die Themenbereiche, um die der Fachaustausch kreiste, haben durchaus länderübergreifende Bedeutung und zeigen die sich abzeichnenden Bedrohungen und Chancen auf. Gerade weil die Schweiz mit ihrer föderalistischen Struktur eine langjährige Tradition der politischen Bürgerbeteiligung lebt, wurde auch darüber diskutiert, wie verschiedene Arten von Partizipation und Kommunikation gefördert werden können. Die Expertengruppe, die zu diesem Artikel beiträgt, möchte die aktuellen Entwicklungen positiv aufgreifen und insbesondere diejenigen Aspekte hervorheben, die den Berufsstand in die Zukunft tragen.

Die begleitenden Kastentexte stellen jene spezifischen Institutionen näher vor, auf denen die Schweizer Denkmalpflege gründet.

Wie formen sich die Rolle und das Selbstverständnis der Denkmalpflege im heutigen gesellschaftlichen Kontext?

Die Disziplin der Denkmalpflege wirkt in sehr unterschiedlichen Gesellschaftsbereichen und muss sich mit gegenwärtigen Themen und Problemen, aber auch mit Fragen zur Zukunft auseinandersetzen. Somit wird die Denkmalpflege, auch durch ihren direkten Austausch mit der Öffentlichkeit, zunehmend als aktive Mitgestalterin gesellschaftlicher Prozesse wahrgenommen. Ihre klassische Rolle als Bewahrerin von Substanz und Geschichte erweitert sich um kommunikative, kulturelle und politische Kompetenzen. Insbesondere Letztere sind gefragt bei den transparenten Gesetzgebungsprozessen in der Schweiz. Denkmalpfleger*innen verstehen sich heute nicht mehr nur als Fachverwalter*innen, sondern als Prozessbegleiter*innen, Vermittler*innen und Moderierende – etwa in der Raumplanung, im energetischen Bereich oder in soziokulturellen Diskursen. Die Disziplin muss ein neues Selbstbild entwickeln: partizipativ, menschenzentriert und zukunftsgerichtet. Denn Denkmalpflege ist häufig weniger eine Arbeit mit Objekten als mit Menschen und somit ein eigentlicher Pflegeberuf. Sie soll sich vermehrt verantwortungsbewusst positionieren als Stimme eines kulturellen Gedächtnisses und für eine Identitätsbildung. Damit auch unter den Denkmalpflegefachstellen dieses Selbstverständnis gemeinsam entwickelt werden kann, wirkt die 1985 gegründete Konferenz der Schweizer Denkmalpflegerinnen und Denkmalpfleger (KSD) als Austauschplattform der Fachstellenleitenden und als wichtiger Echoraum. Hier stimmt man sich über gemeinsame Haltungen, Vorgehensweisen und eine einheitliche Methodik ab.

Was sind die zentralen Herausforderungen in der Vermittlung denkmalpflegerischer Inhalte und Werte gegenüber Eigentümer*innen, Politik und Öffentlichkeit?

Damit ein echter Dialog zwischen allen Mitwirkenden stattfinden kann, muss man einander respektieren. Eigentümer*innen und Entscheidungsträger*innen reagieren zunehmend kritisch auf hoheitliches Handeln. Ein Gespräch auf Augenhöhe funktioniert nur, wenn die Denkmalpflege Argumente verständlich und kontextsensibel kommuniziert. Es geht darum, historische Bedeutung, materielle Substanz und gesellschaftliche Relevanz in lebensnahe Geschichten zu übersetzen, die das betroffene Haus einbeziehen. Eine Schlüsselrolle spielen emotionale Narrative, ortsbezogene Erfahrungen und die Sichtbarkeit von Generationenzusammenhängen. Je mehr das Denkmal als Teil des eigenen Lebensraums und nicht als administratives Konstrukt erlebt wird, desto größer ist die Bereitschaft, für dieses Verantwortung zu übernehmen. Dazu bedarf es aufseiten der Beratung Geduld, Perspektivwechsel und sozialer Intelligenz – insbesondere bei komplexen oder kontroversen Objekten. Dazu kommt, dass sich technische Errungenschaften der modernen Zeit stetig weiterentwickeln. Dies bedingt ein Höchstmaß an Flexibilität und vor allem den Willen, mit Neuerungen schrittzuhalten. Neben dem Vermitteln spielt das Zuhören eine zentrale Rolle. Die größte Herausforderung in der täglichen Denkmalpflegearbeit ist es wohl, einen offenen und aufrichtigen Dialog zu fördern, in dem allen Beteiligten Gehör verschafft wird und wirklich alle Interessen auf den Tisch kommen (Abb. 2).

2 Denkmalpflege im Dialog, Präsentation eines Hauses in Luven, Kanton Graubünden, 2024
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Denkmalpflege im Dialog, Präsentation eines Hauses in Luven, Kanton Graubünden, 2024

Wie verändert sich das berufliche Profil der Denkmalpfleger*innen in Bezug auf ihre Kompetenzen und Arbeitsweisen?

Die Anforderungen an Denkmalpflegende haben sich markant ausgeweitet: Neben technischem und kunsthistorischem Wissen sind heute kommunikative Fähigkeiten, strategisches Denken und digitale Kompetenz unabdingbar. Mitarbeitende der Denkmalpflege stellen eine Schnittstelle dar zwischen Verwaltung, Fachplanung, Öffentlichkeit und Politik. Ihre Arbeitsweise ist geprägt durch konstruktive Lösungssuche, Vermittlung und nicht selten durch die Anwendung von »Soft Skills«, wie Empathie und eine positive Fehlerkultur. Bereits in der Auswahl von entsprechenden Fachpersonen ist darauf ein besonderes Augenmerk zu legen. In der denkmalpflegerischen Ausbildung, bei neuen, aber auch bei erfahrenen Mitarbeitenden ist zum Teil eine gezielte Begleitung beziehungsweise Befähigung notwendig – dies nicht nur in der methodischen Anleitung, sondern auch bei Selbstreflexion und situativer Gesprächsführung. Die Hinführung zu dieser Selbstentwicklung ist auch Teil der Führungsarbeit der Leitungspersonen. Zu wissen, wie man wirkt, reagiert und sich positioniert, sind dafür entscheidende Kernkompetenzen. Nur so entsteht eine professionelle Denkmalpflege, die sich durch Vertrauen, Kompetenz und Haltung legitimiert und das hoheitliche Handeln nicht in den Vordergrund stellt. Ein Gebäude kann man nicht allein dadurch in die Zukunft tragen, dass man es per Verfügung schützt, sondern man muss den Menschen hinter dem Haus gewinnen und ihm den Mehrwert eines bewussten Umgangs mit dem historischen Bestand aufzeigen.

Welche Auswirkung haben Digitalisierung und künstliche Intelligenz auf die Erhaltung des Kulturerbes?

Digitale Tools und künstliche Intelligenz spielen auf mehreren Ebenen eine Rolle bei der Erhaltung des Kulturerbes: Kommunikation, Archivierung, Zusammenfassung von Informationen und Dialog mit der Öffentlichkeit. Künstliche Intelligenz hilft zweifellos dabei, große Datenmengen zu strukturieren, historische Dokumente zu nutzen, sofern diese zuvor digitalisiert wurden, oder bildbasierte Vergleiche anzustellen, beispielsweise um Typologien von Konstruktionsdetails zu erstellen. Sie erfordert jedoch spezielle Parameter, da sie ohne eine von Experten auf diesem Gebiet validierte Grundlage algorithmische »Absurditäten«, wie ungenaue Visualisierungen oder kontextfremde Generierungen, hervorbringen kann (Abb. 3 und 4).

3. und 4 Typische Gebäudezeile in Hallau versus Typisches Hallauer Haus gemäß künstlicher Intelligenz. Obwohl bautypologische Details zum Teil korrekt dargestellt sind, stellt die KI das Gebäude nicht in den typischen Kontext der Kleinstadt Hallau.
3. und 4

Typische Gebäudezeile in Hallau versus Typisches Hallauer Haus gemäß künstlicher Intelligenz. Obwohl bautypologische Details zum Teil korrekt dargestellt sind, stellt die KI das Gebäude nicht in den typischen Kontext der Kleinstadt Hallau.

Die Erhaltung des Kulturerbes muss dazu beitragen, die Art und Weise zu definieren, wie künstliche Intelligenz Informationen verarbeitet, bewertet und präsentiert. Allerdings kann und darf der mögliche Einsatz künstlicher Intelligenz keinesfalls die Berufsethik ersetzen. Dies gilt insbesondere für vorbereitende Besichtigungen, die im Hinblick auf die Erstellung eines Inventars oder die beraterische Begleitung von Arbeiten durchgeführt werden. Der persönliche Augenschein vor Ort ermöglicht es der »menschlichen« Intelligenz, Daten über den natürlichen und bebauten Kontext zu erfassen, die sowohl typologischer und morphologischer als auch atmosphärischer Natur sind und von keinem digitalen System reproduziert werden können. Eine weitere große Herausforderung besteht im Datenschutz, der es nicht in jedem Fall erlaubt, künstliche Intelligenz mit digitalen Archiven zu »füttern«. Diese könnten sensible und vertrauliche Daten enthalten, zum Beispiel in Form von Plänen, Fotos oder Auszügen aus Grundbüchern. Zwischen Effizienz, oder gar Ressourcenschonung, und beruflicher sowie gesellschaftlicher Verantwortung muss für die Definition sinnvoller Schutzmaßnahmen sorgfältig abgewogen werden.

Wie lassen sich Inhalte, Dokumente und Archivbestände strategisch sichern und digital nutzbar machen?

Die Schweizer Denkmalpflegefachstellen führen seit Jahrzehnten Facharchive zu den Bauten und Objekten, welche sie betreuen. Mit der fortlaufenden Dokumentation während und nach Veränderungen von Baudenkmalen wird ein wichtiger Grundauftrag wahrgenommen: Die Denkmalpflege sichert das wertvolle Wissen über den historischen Baubestand. Die Erforschung der Bauten ist nicht nur von hohem wissenschaftlichem Interesse, sondern soll auch gemäß den modernen Archivgesetzen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. In vielen Denkmalpflegefachstellen der Schweiz sind die Verzeichnisse der Baudenkmäler mit dem GEO-Informationssystem verknüpft und im Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) vollständig abgebildet. Durch die digitalen Medien entstehen theoretisch zahlreiche Möglichkeiten einer leichteren Zugänglichkeit der Bestände für alle Interessierten, wobei Sperrfristen und insbesondere überwiegende zu schützende private Interessen dem häufig widersprechen und die Transparenz über den Baubestand einschränken. Auch können fachliche Relevanz und archivalische Kriterien kollidieren. Es bedarf also dringend spezifischer digitaler Strategien mit klarem Fokus auf objektbezogene Geschichtstiefe und Entscheidungsnachvollziehbarkeit. Die Denkmalpflege muss die baukulturellen Schätze heben, wobei Insel-KI oder geschützte Datenräume Lösungsansätze bieten könnten. Ergänzend eröffnen sich Chancen durch Citizen Science oder die Kooperation mit Bibliotheken und Archiven, die das Öffentlichkeitsprinzip ebenfalls berücksichtigen (Abb. 5).

5 Der persönliche Augenschein: Betrachtungen von Archivmaterialien am Europäischen Tag des Denkmals in Winterthur 2022
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Der persönliche Augenschein: Betrachtungen von Archivmaterialien am Europäischen Tag des Denkmals in Winterthur 2022

Wie können die Erfahrungen und die Expertise der Akteure im föderalistischen Denkmalpflege-System der Schweiz für andere Länder gewinnbringend sein?

Die föderalistische Struktur der Schweiz zeigt, wie Vielfalt und gemeinsame Werte zu einem fruchtbaren Konsens führen können. Die Mehrsprachigkeit, die drei Verwaltungsebenen – Bund, Kantone und Gemeinden – und ihre spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen ein komplexes, aber gut funktionierendes Umfeld für die Erhaltung des Kulturerbes. Darüber hinaus ermöglichen die zahlreichen wissenschaftlichen und technischen Kongresse, die von Denkmalschutzverbänden und akademischen Kreisen organisiert werden, die Diskussion über die diversen Erfahrungen in den verschiedenen Regionen des Landes. Man muss sich zu den Kernfragen der Disziplin verständigen, um eine gemeinsame denkmalpflegerische Sprache pflegen zu können. Dieser Ansatz ist exportierbar – als kulturelle Praxis, die auf Offenheit und Vielfalt sowie auf Integration und Partizipation gründet. So können sich etwa ausländische Staatsangehörige, die (noch) kein Stimmrecht besitzen, bei kommunalen und kantonalen Initiativen zu Kulturerbe-Projekten im Rahmen der partizipativen Prozesse äußern.

Die europäische Denkmaldebatte könnte von den in der Schweiz gewonnenen Erfahrungen profitieren, wo sich die Denkmalpflege in ihrer gesellschaftlichen Dimension, fachlichen Kompetenz und kommunikativen Stärke über sprachliche und institutionelle Grenzen hinweg (gezwungenermaßen) stetig weiterentwickelt. Die Denkmalpflege kann – und muss – über ihren Grundauftrag der Erhaltung hinaus einen Beitrag zu einer widerstandsfähigen und pluralistischen Gesellschaft leisten.

Das föderale Denkmalpflege-System der Schweiz

Natur- und Heimatschutz und darüber die denkmalpflegerische und ortsbildpflegerische Tätigkeit sind in Art. 78 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft verankert und dort an die Kantone delegiert. Das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) regelt die Bundesaufgaben und die Aufgaben der Kantone, wie beispielsweise die Bezeichnung von Denkmalpflegefachstellen, die als Verwaltungsorgane das Bundesanliegen im Sinne der Gesetzgebung umzusetzen haben. Jeder Kanton regelt die Denkmalpflege eigenständig mit Gesetzen und Verordnungen. Einige Kantone delegieren Aufgaben weiter an die Gemeinden, welche ihrerseits Schutzobjekte bezeichnen oder Subventionen gewähren können. So ist es in der Schweiz möglich, dass ein Objekt auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene geschützt ist. Gesellschaftliche Prozesse und politische Diskussionen auf allen Staatsebenen wirken auf die geltenden Gesetze und Verordnungen ein, fordern diese heraus und sorgen für deren zeitgemäße Formulierung. Die Gesetzestexte der Schweizer Denkmalpflege werden in vier Landessprachen – neben Deutsch auch Französisch, Italienisch und Rätoromanisch – angewandt. Kulturelle Eigenheiten sind somit nicht selten bereits durch sprachliche Formulierungen abgebildet. Auf allen Ebenen hat auch die Bevölkerung die Möglichkeit, zum Beispiel über Referenden oder Petitionen, in den Prozess einzugreifen und aktiv die Gesetzgebungsprozesse zu beeinflussen. Zusätzlich setzt sich der Schweizer Heimatschutz mit seinen lokalen Sektionen als privater Verein für die Anliegen der Denkmalpflege ein. Nicht zuletzt tragen jedoch die Eigentümer*innen der Gebäude eine große Verantwortung.

Die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege EKD

Die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege ist gemeinsam mit ihrer Schwesterkommission, der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK), eine beratende Fachkommission des Bundes und befasst sich mit Archäologie, Denkmalpflege und Ortsbildschutz. Sie besteht in ihrer heutigen Form bereits seit 1915. Als außerparlamentarische Kommission ist sie unabhängig von Verwaltung und Politik. Die Mitglieder der EKD werden vom Schweizer Bundesrat für vier Jahre gewählt und das Sekretariat wird vom Bundesamt für Kultur (BAK) geführt. Neben der Beratung für Departemente kann die EKD auch bei der Umsetzung des Natur- und Heimatschutzgesetzes des Bundes und bei der Vorbereitung, Nachführung und Anwendung der Bundesinventare mitwirken. Die EKD verfasst zuhanden von Behörden oder Gerichten Gutachten zu ihrem Fachgebiet. Ebenfalls kann die EKD auf Ersuchen des BAK zu Gesuchen um Finanzhilfen im Bereich Denkmalpflege und Archäologie Stellung nehmen. Schließlich fördert die Kommission die Grundlagenarbeit und pflegt den Austausch und die Zusammenarbeit mit interessierten Kreisen. Das Grundlagenwerk Leitsätze zur Denkmalpflege in der Schweiz wurde 2007 von ihr in deutscher, französischer, italienischer und englischer Sprache herausgegeben (Abb. 6). Ebenfalls publiziert die EKD Grundsatzdokumente zu aktuellen Themen der Denkmalpflege, welche ebenso wie die Leitsätze öffentlich verfügbar sind.

6 Titelblatt der Publikation Leitsätze zur Denkmalpflege in der Schweiz, hrsg. Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege, 2007
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Titelblatt der Publikation Leitsätze zur Denkmalpflege in der Schweiz, hrsg. Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege, 2007

Die Konferenz der Schweizer Denkmalpflegerinnen und Denkmalpfleger KSD

Die KSD ist als Verein mit einer Geschäftsführung, einem Präsidium und zwei Vorstandsmitgliedern organisiert und besteht seit 1985. In der KSD treffen sich die Leiter*innen der kantonalen und städtischen Fachstellen für Denkmalpflege der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein. Die wichtigsten Aufgaben der KSD sind die Pflege des fachlichen Austauschs und des Informationsflusses unter ihren Mitgliedern, die Erarbeitung von Grundlagen für die denkmalpflegerische Arbeit mit dem Ziel eines Handelns nach einheitlichen Maßstäben sowie das Verfassen von Stellungnahmen für die nationale Politik.

  1. Abbildungsnachweis:

    1: swisstopo, grafische Bearbeitung Severin Weber. — 2: Denkmalpflege Graubünden. — 3: Denkmalpflege Kanton Schaffhausen, Peter Jezler. — 4: KI-generiert, 2025. — 5: Miriam Künzli. — 6: vdf Hochschulverlag.

Published Online: 2025-11-17
Published in Print: 2025-12-17

© 2025 Simon Berger/Konstanze Domhardt/Frédéric Frank/Sabine Nemec-Piguet/Flurina Pescatore, published by De Gruyter

This work is licensed under the Creative Commons Attribution-NonCommercial-NoDerivatives 4.0 International License.

Downloaded on 17.12.2025 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/dkp-2025-2007/html
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