Das Europäische Denkmalschutzjahr 1975 gilt als Kristallisationspunkt wichtiger Entwicklungen, die nicht zuletzt in der Wechselwirkung von Denkmalpflege und Postmoderne verschiedene Impulse für Partizipation und Pluralität vorbereiteten.[1] Zentral ist hier die bürgerschaftliche Bewegung zu nennen, die der Praxis der Flächenabrisse in den kleinen und großen Städten wirksam entgegengetreten ist und damit das damals vorherrschende Planungsparadigma ebenso wie die Konzepte von Stadt entscheidend verändert hat. Diese neue Perspektive kann als eingelöst gelten, indem die Erhaltung historischer Ensembles und Stadtbereiche in vielen europäischen Städten etabliert ist. Weitgehend uneingelöst scheint heute allerdings die Einbeziehung zivilbürgerlichen Engagements. In den seit 1975 entstandenen Instrumenten zur Erfassung, Bewertung und Erhaltung fehlt ein gesteuertes Zusammenspiel zwischen den zivilgesellschaftlichen Bewegungen und den institutionalisierten Akteuren, also eine geregelte Verknüpfung von Bottom-up- und Top-down-Prozessen. Dieses Desiderat verbindet sich mit aktuellen Diskursen in der Denkmalpflege, die unter anderem mit der Kritik am Authorized Heritage Discourse[2] zusammenhängen oder sich mit jüngeren Konzepten des Open Heritage[3] genauso wie mit den methodischen Weiterentwicklungen des Management of Change auseinandersetzen. Diese Verknüpfung der Akteur*innen wird für die Denkmalpflege aktuell mit zunehmender Dringlichkeit eingefordert.[4]
Speziell bei Alltagsarchitekturen von Wohnsiedlungen verläuft eine Unterschutzstellung oft konflikthaft, da das private Interesse des Wohnens unvermittelt auf das öffentliche Interesse des Schutzes trifft. Zur Konfliktlösung kann, so wird in der Folge argumentiert, sowohl ein erweiterter Begründungsrahmen bei der Unterschutzstellung unter Einbeziehung der für die Bewohnerschaft maßgeblichen Werte als auch in der Folge ein gemeinsames Veränderungsmanagement beitragen, in welchem »erweiterte Denkmalpflegepläne« eine nutzbringende Basis bilden können. Wenn es gelingt, erweiterte Denkmalpflegepläne schon in einem Unterschutzstellungsprozess als Anwendungsmodell von erweiterten Begründungskontexten anzubieten, würden zwei Bausteine zur Verfügung stehen, welche die Bewohner*innen und sonst Betroffenen in diesem Prozess aktiv beteiligen könnten.[5]
In den »Standards für Ensemble-Unterschutzstellungen« von 2013, die auf Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung der österreichischen Bundesregierung von 2008 aufsatteln, werden Nutzen und Wirkung einer Ensemble-Unterschutzstellung für die Eigentümer*innen und Bewohner*innen durch erweiterte Begründungskontexte hinterlegt, die sich als Teil der kulturellen Bedeutung eines Denkmals verstehen.[6] Über die geschichtliche, künstlerische oder kulturgeschichtliche Bedeutung hinaus kann in die kulturelle Bedeutung auch der sozio-kulturelle Kontext einbezogen werden, der die gegenwärtige Wirkung der Denkmale bzw. Ensembles ausmacht.[7] Die erweiterten Begründungskontexte für Ensembles können somit Werte und Bedeutungsebenen eines Ensembles für alle Betroffenen so erschließen, dass sich ihre Interessen und Wertschätzungen darin wiederfinden. »Interessen« sind im Sinne Alois Riegls als Ausfluss von Werteperspektiven zu sehen und werden von Riegl demzufolge synonym zu Denkmalwerten verwendet.[8] Diese Interessen bilden sich in den Qualitäten ab, die dem Ensemble in der Rezeption und Wohnpraxis durch die Betroffenen zukommen.
Zu diesen Qualitäten zählen etwa »geschichtliche Qualität« im Sinne von historisch geprägtem Lebensraum, »Gestaltqualität« im Sinne der Wahrnehmung von architektonischen Strukturierungen, Orientierungen und Gestaltreichtum, »ästhetische Qualität« im Sinne von Dichte an Bildern und Eindrücken, »emotionale Qualität« im Sinne von Assoziationen, Erinnerungen, Identität, Verortung und Verwurzelung, »soziale Qualität« im Sinne von Identifikationsbereichen und zivilisatorischen Ruhe- oder Begegnungszonen oder »Nachhaltigkeit« im Sinne von Ressourcenschonung.[9] Qualitäten werden auch in hohem Maße durch einen »Wohnwert« generiert, der von historisch beispielgebenden architektonischen und städtebaulichen Lösungen, einfach gesagt von guten Wohngrundrissen und Freiräumen, angesprochen wird. Diese Qualitäten finden sich durchaus im denkmalpflegerischen Referenzrahmen, wenn man an Alois Riegls »Gebrauchswert« denkt.
Die Herausforderung besteht darin, die unterschiedlichen, über das Dokumentarische hinausgehenden Facetten von Bedeutungsebenen und Sinnstiftungen am Denkmal, die von den Akteur*innen vertreten werden, gerichtsfest in den Begründungsrahmen für Erhaltungsgebote und danach in den Veränderungsrahmen aufzunehmen.[10] Dies bedeutet, dass die Wertschätzungen der Qualitäten einer Siedlung aus Sicht der Bewohnerschaft ebenso wissenschaftlich nachvollziehbar gemacht werden müssen wie die klassischen Kriterien. Für die Definition dieser Werte und Qualitäten braucht es mehr als kunst- und architekturgeschichtliche Methoden, nämlich sozial- und kulturwissenschaftliche.
Das von der DFG geförderte Forschungsprojekt zum »Wohnen im Denkmal« in Deutschland und Österreich[11] untersucht diese Schnittstelle der pluralen Wertezuweisungen. Herangezogen werden die amtlichen Denkmalbegründungen und Interviews mit Bewohner*innen. Erste Ergebnisse zeigen, wie Entwurfskonzepte, Freiräume und Grundrisse aufgrund des eigenen Erlebens als erhaltenswerte Qualität empfunden werden. Es lassen sich bezüglich des Städtebaus und der Architektur durchaus Überlappungen der Wertezuweisungen in denkmalfachlichen Gutachten einerseits und Einschätzungen der Bewohner*innen andererseits ausmachen. Es sind aber auch Übersetzungen zu erkennen, bei denen Geschichts- und Kunstwerte aus Städtebau und Architektur mit den sich aus der alltäglichen Wohnpraxis heraus konkretisierenden Wertschätzungen, wie etwa für Balkone, Loggien etc., in Beziehung treten.

Hüttenberg, Knappensiedlung, Topographie und Gesamtansicht, 2007

Hüttenberg, Knappensiedlung, Hauszeile mit bauzeitlichen Fenster- und Türkonstruktionen sowie nachträglich veränderten Ausführungsarten, 2024
Erweiterte Begründungskontexte können in der Folge Ausgangspunkte für erweiterte Denkmalpflegepläne bilden, in denen vorausschauend die Handlungsziele und Maßnahmen aus der Verknüpfung der »klassischen« Bedeutungskriterien mit den von den Bewohner*innen ausgehenden Bedeutungskriterien abgeleitet werden. Das Format der Denkmalpflegepläne ist grundsätzlich ein Erfolgsmodell, das in hohem Maße in den 1980er Jahren in Berlin entwickelt wurde und als Handlungsanleitung so etwas wie Berechenbarkeit und Planungssicherheit in denkmalpflegerischen Belangen herstellt. Die vorgängige Definition zum Beispiel von Regeldetails für Großbauten und Siedlungen erlaubt gute Planbarkeit und zügige Genehmigungsabläufe im Interesse der Betroffenen. In diesem Sinne wurden Denkmalpflegepläne auch bei der Novellierung des österreichischen Denkmalschutzgesetzes im Jahre 2024 in das Denkmalrecht aufgenommen und die erwartete Struktur in einem »Leitfaden Denkmalpflegeplan« festgelegt.[12]
Das Format des Conservation Management Plan nach dem australischen bzw. angloamerikanischen Konzept arbeitet bereits mit einem weiter gesteckten Rahmen, in dem die Handlungsziele stets direkt auf die vielschichtigen Denkmalbedeutungen des Objekts referenziert werden. Statt regelhafter Setzung von Geboten wird eine bedeutungsbasierte Differenzierung aufgewiesen (value based management), die auf eine Nachvollziehbarkeit und Verständigung für die unterschiedlichen Akteur*innen abzielt. Erweiterte Denkmalpflegepläne können nun darüber hinaus »add-ons« enthalten, die sich mit den Wertschätzungen, Interessen, Erwartungen und Bedarfen der Bewohner*innen und sonstigen Betroffenen explizit auseinandersetzen, und diese Perspektiven prospektiv in geregelten Bahnen einbeziehen. Die meisten dieser Perspektiven sind dem Denkmal nicht wesensfremd, sondern bilden Facetten der Denkmalwerte ab, die der Polyvalenz und Multiperspektivität der Denkmale seit der Einführung von Alois Riegls Denkmalwerten im Jahre 1903 entsprechen. Diese Multiperspektivität und die entsprechenden Abwägungen in der Entscheidungsfindung für Maßnahmen an Denkmalen sind dementsprechend im »Leitbild Denkmalpflege« der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger (VdL) ausdrücklich verankert.[13]
Bei dieser Erweiterung des Denkmalpflegplans geht es nicht nur darum, dass Denkmalämter Qualitäten und Werte definieren und diese vermitteln, sondern auch umgekehrt sollte die Vermittlung der Perspektiven der Bewohnerschaft erfolgen. Durch die Verschränkung entsteht eine gemeinsame Basis der Erfassung und Bewertung, ein common ground, auf dem aufbauend dann auch die Maßnahmen der Erhaltung und Weiterschreibung definiert werden können. Bei der Einschätzung dieser weit gefassten Denkmal- und Bestandswerte und bei den Schlussfolgerungen zu den Handlungsanschlüssen werden entsprechende Expertisen in der Bewohnerschaft benötigt, die im Falle von Großbauten, Siedlungen und Ensembles auch ein commitment erfordern, um tragfähig zu sein. Allerdings müssen die relevanten Akteur*innen identifiziert werden, die ihre Expertisen einbringen.[14] Es sind entscheidende Fragen, wer agiert, wie qualifizierte Vertretungsrollen im Rahmen von Partizipation aussehen und auf welcher Grundlage sie zustande kommen können. Das Projekt »Wohnen im Denkmal« zeigt, dass Initiativen oder Arbeitsgruppen, also Organisationsformen innerhalb der Bewohnerschaft, helfen, mit qualifizierten Vertreter*innen derselben ins Gespräch zu kommen. Komplex ist diese Aufgabe nicht zuletzt aufgrund einer anzunehmenden heterogenen Bewohnerschaft, die auf unterschiedliche Qualitäten fokussiert ist, und, wie das Forschungsprojekt zeigt, auch Zielkonflikte aufweist, so zum Beispiel zwischen der Nutzung öffentlichen Raums als Parkplatz oder Freifläche bzw. Grünfläche.

Hüttenberg, Knappensiedlung, links bauzeitliche Tür, rechts sekundäre handwerkliche Variante; bei den Fenstern handwerkliche Weiterschreibung sowie kontrastierende Industrieprodukte, 2024
Ein solches Beispiel, das Teil des genannten DFG-Projekts ist und 2024 im Rahmen einer Lehrveranstaltung zu Denkmalpflegeplänen an der TU Wien bearbeitet wurde, ist die »Knappensiedlung« im ländlichen Raum von Hüttenberg in Kärnten (Abb. 1–4). Sie wurde 1921–1923 nach Plänen der Architekten Siegfried Theiss (1882–1963) und Hans Jaksch (1879–1970) errichtet und steht seit 1991 unter Denkmalschutz. 108 kleine Reihenhäuser folgen in 21 Gruppen von zwei bis acht Häusern mit großen Gärten malerisch den Höhenlinien. Kleine Fußwege, Treppen und wenige schmale Straßen durchziehen die Siedlung mit einem Hauptplatz. Auf gemauerten Untergeschossen wurden Holzblockbauten mit Satteldächern errichtet. Der präzise Bezug zur Topographie, das dunkle Holz mit wenigen Farbakzenten und die Satteldächer charakterisieren die Knappensiedlung genauso wie die handwerklich gearbeiteten Fenster und Türen. Die Siedlung ist in städtebaulicher Hinsicht erhalten, zeigt allerdings vielfache sperrige, private Zubauten und auffällige Veränderungen bei Fenstern, Eingangsbereichen oder neuen Dachdeckungen in anderer Farbigkeit und Materialität.

Hüttenberg, Knappensiedlung, Gartenseite mit benutzerinduzierten Zufügungen, 2024
Im erweiterten Denkmalpflegeplan für die Knappensiedlung werden Möglichkeiten zur Stärkung der gemeinschaftlichen Freiräume in der Siedlung und entsprechende gestalterische Ausformulierungen aufgewiesen. Klassische Themen wie die Erneuerungen von Tür- und Fensterkonstruktionen werden in einer Varianz von unterschiedlichen, jeweils denkmalgerechten Vorschlägen behandelt, die auch eine Abstimmung mit den Handlungs- und Finanzierungsmöglichkeiten der Bewohnerschaft ermöglichen. Darüber hinaus werden Leitmodelle für Interventionen und Ergänzungsbauten angeboten, die den veränderten Wohn- und Nutzungsbedürfnissen Rechnung tragen.
Ein Denkmalpflegeplan als Baustein in Kombination mit weiteren Instrumenten im Prozess einer Ensemble-Unterschutzstellung und in der Strukturierung eines anschließenden Management of Change kann ein guter Standard werden, um die Multiperspektivität der Denkmale und die pluralen Wertezuweisungen in ein konsensuales und geordnetes Handeln zu leiten. Mit erweiterten Denkmalpflegeplänen kann eine Perspektive des Europäischen Denkmalschutzjahres von 1975 eingelöst werden, die eine Verschränkung der verschiedensten Erhaltungsinteressen als Grundlage von gemeinsamem Handeln anvisiert hat. Wenn es gelingt, Instrumente zur Verständigung über die zu erhaltenden Qualitäten zu implementieren, können alle Perspektiven wie in einer Matrix zusammengeführt werden, um Kommunikation und Entscheidungsfindung zwischen allen Repräsentant*innen der unterschiedlichen Perspektiven zu gewährleisten. Dies löst Konflikte nicht automatisch auf, stellt aber eine Methodik dar, die Konflikte in einem Management of Change auf Augenhöhe zu definieren und einer Abwägung zuzuführen.
Erweiterte Begründungskontexte, erweiterte Denkmalpflegepläne und Management of Change verlassen nicht den Boden des Denkraums und der Systemlogik der Denkmalpflege, sondern schärfen ihre Methodik und geben der Anwendung der gesamten Dimension des Denkmalbegriffs Raum. Das Europäische Denkmalschutzjahr 1975 hat die umfassende Sinnstiftung der Denkmale für alle Rezipient*innen wieder aktiviert und darin eine breite Bewegung ausgelöst. Der aktuelle Vorschlag für ein methodisches Weiterdenken mag etwas zur weiteren Verankerung in der Gesellschaft beitragen.
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Abbildungsnachweis:
1: Johann Jaritz (Wikipedia). — 2: Bernd Euler-Rolle, Wien. — 3, 4: Heike Oevermann, Wien.
© 2025 Bernd Euler-Rolle/Heike Oevermann, published by De Gruyter
This work is licensed under the Creative Commons Attribution-NonCommercial-NoDerivatives 4.0 International License.
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