Startseite Bibliotheks- & Informationswissenschaft, Buchwissenschaft Zusammenfassung der Redebeiträge der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zum „Bibliotheksstärkungsgesetz“ (Drucksache 17/5637) am 11.04.2019 im Landtag von Nordrhein-Westfalen auf Grundlage des Plenarprotokolls 17/56, TOP 3
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Zusammenfassung der Redebeiträge der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zum „Bibliotheksstärkungsgesetz“ (Drucksache 17/5637) am 11.04.2019 im Landtag von Nordrhein-Westfalen auf Grundlage des Plenarprotokolls 17/56, TOP 3

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Veröffentlicht/Copyright: 10. August 2019
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Zum Entwurf des „Gesetzes zur Stärkung der kulturellen Funktion der öffentlichen Bibliotheken und ihrer Öffnung am Sonntag (Bibliotheksstärkungsgesetz)“ äußerten sich die Abgeordneten des Landtags von Nordrhein-Westfalen Stefan Nacke (CDU), Lorenz Deutsch (FDP), Andreas Bialas (SPD), Oliver Keymis (GRÜNE) und Gabriele Walger-Demolsky (AfD) sowie die Ministerin für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Isabel Pfeiffer-Poensgen grundsätzlich positiv und überwiesen den Entwurf nach erfolgter Abstimmung einstimmig an den „Ausschuss für Kultur und Medien“ (federführend), den „Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales“ sowie an den Innenausschuss.

Stefan Nacke (CDU) macht deutlich, dass mit einer Öffnung der öffentlichen Bibliotheken an Sonn- und Feiertagen den Bürgerinnen und Bürgern attraktive Orte der Kommunikation in den Räumen der Bibliothek, sogenannte „Dritte Orte“ bereitgestellt werden, Orte mit „Wohnzimmeratmosphäre“. Denn Kommunikation finde nicht nur im virtuellen Raum statt, so wichtig der Ausbau digitaler Netze auch sei. Menschen müssen auch an öffentlich zugänglichen Orten direkt miteinander sprechen und sich unproblematisch und niederschwellig informieren können.

Lorenz Deutsch (FDP) bringt in seiner Rede in Erinnerung, dass die öffentlichen Bibliotheken in den vergangenen 15 Jahren einen Wandel durchgemacht haben von Einrichtungen, deren Zukunft durch die Konkurrenz digitaler Medien nicht gesichert schien, hin zu gut besuchten Kultureinrichtungen mit einem gut ausgebauten Medien- und Betreuungsangebot. Für Deutsch ist die im September 2018 eröffnete Stadtteilbibliothek in Köln-Kalk das Musterbeispiel für einen wohnlichen „Dritten Ort“, der sinnvollerweise auch am Sonntag geöffnet sein sollte, da der Sonntag als Ruhetag geschützt sei und Bibliotheken „als soziale Begegnungs-, Bildungs- und Kulturorte der Bevölkerung offenstehen“[1] sollten. Deutsch bedauert, dass der DGB sich zur Sonntagsöffnung von öffentlichen Bibliotheken ablehnend geäußert habe und äußert die Hoffnung, den DGB noch von der Sinnhaftigkeit der Sonntagsöffnung überzeugen zu können.

Als Beispiel für eine öffentliche Bibliothek mit Sonntagsöffnung, die von der Bevölkerung am Sonntag gut besucht werde, nennt Lorenz Deutsch die Stadtteilbibliothek in Mönchengladbach-Rheydt. Dort könne am Sonntag geöffnet werden, weil kein Fachpersonal eingesetzt und die Aufsicht von einem externen Wachdienst übernommen werde. Optimal sei dies nicht, trotzdem sei das Haus sonntags sehr gut besucht. Optimal wäre hingegen, diesen Dienst mit Fachpersonal anbieten zu können. Deutsch weist auch darauf hin, wie das am einfachsten erreicht werden könnte: „Der Bundesgesetzgeber müsste nur 24 Buchstaben aus dem Arbeitszeitgesetz streichen. Dort ist die Sonntagsöffnungszeit für ‚wissenschaftliche Präsenzbibliotheken‘ erlaubt. Stünde dort einfach ‚Bibliotheken‘, wäre alles gut.“[2] Da sich diese Änderung des Arbeitszeitgesetzes bundespolitisch aber nicht durchsetzen lasse, gehe man in Nordrhein-Westfalen einen anderen Weg: den der Änderung des Kulturfördergesetzes und der Bedarfsgewerbeverordnung.

Andreas Bialas (SPD), Präsident des Verbandes der Bibliotheken des Landes Nordrhein-Westfalen, sieht die Notwendigkeit, mit den Gewerkschaften und den bibliothekarischen Verbänden in einem breiten Diskurs über die Vereinbarkeit der Sonntagsruhe mit der Sonntagsöffnung öffentlicher Bibliotheken zu sprechen, wenn an Sonntagen bibliothekarisches Fachpersonal als Beschäftigte der Kommunen in den Sonntagsdienst eingebunden werden sollen.

Oliver Keymis (GRÜNE) erinnert daran, dass schon vor elf Jahren der damalige Bundestagspräsident Norbert Lammert in der „Berliner Zeitung“ geschrieben habe, dass es nicht nachvollziehbar sei, dass Oper und Theater sonntags besucht werden können, Bibliotheken hingegen sonntags nicht. In diesem Sinne plädiert Keymis dafür, sich bei den Bibliotheken „arbeitsrechtlich an Theatern, Orchestern und Konzerthäusern zu orientieren“.[3] Außerdem erinnert Keymis daran, dass am 13. Februar 2019 die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag eingebracht hat, der wie der Gesetzentwurf zum „Bibliotheksstärkungsgesetz“ eine Sonntagsöffnung für öffentliche Bibliotheken zum Ziel habe, allerdings mit dem Unterschied, dass der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen auf eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes ziele.[4]

Gabriele Walger-Demolsky (AfD) versichert, dass auch die Fraktion der AfD dem Antrag zustimmen werde. Sie äußert sich indes kritisch zur Finanzierung des Bibliotheksstärkungsgesetzes. Werde die finanzielle Ausstattung städtischer Bibliotheken vom Land nicht unterstützt, können es sich manche Gegenden in Nordrhein-Westfalen nicht erlauben, Fachpersonal am Sonntag einzusetzen. Wörtlich: „Ich fände es schade, wenn an einem Sonntag erstens nur die Städte, die es sich leisten können, ihre Bibliotheken öffneten und zweitens eine möglicherweise hilfestellende Beratung nicht möglich wäre und nur ein Wachdienst herumliefe.“[5]

Als letzte Rednerin zu TOP 3 macht die Ministerin für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Isabel Pfeiffer-Poensgen darauf aufmerksam, dass die gewünschte Sonntagsöffnung für öffentliche Bibliotheken keinen Zwang zur Sonntagsöffnung darstelle, sondern dass ihnen die Möglichkeit gegeben werde, sonntags zu öffnen. So können von dem Angebot einer Sonntagsöffnung vor allem Familien und Berufstätige profitieren, die auch von längeren und geänderten Öffnungszeiten an Werktagen nichts haben.

Published Online: 2019-08-10
Published in Print: 2019-07-26

© 2019 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston

Artikel in diesem Heft

  1. Frontmatter
  2. Editorial
  3. Aus den Verbänden
  4. Forum für die Stadtgesellschaft - die Zentral- und Landesbibliothek Berlin ist „Bibliothek des Jahres 2019“
  5. Förderprojekt „Total Digital!“ - Restfördermittel für 2019
  6. Dr. Hannelore Vogt erhält die Karl-Preusker-Medaille 2019
  7. Themenheft: Sonntagsöffnung für Öffentliche Bibliotheken?
  8. Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP 
  9. Zusammenfassung der Redebeiträge der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zum „Bibliotheksstärkungsgesetz“ (Drucksache 17/5637) am 11.04.2019 im Landtag von Nordrhein-Westfalen auf Grundlage des Plenarprotokolls 17/56, TOP 3
  10. Zusammenfassung der Redebeiträge in der Anhörung von Sachverständigen zum Bibliotheksstärkungsgesetz - 30. Sitzung (öffentlich) des Ausschusses für Kultur und Medien am 04.07.2019 in Landtag Nordrhein-Westfalen
  11. Die rechtlichen Hintergründe der Neuregelung der Sonntagsöffnung öffentlicher Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen
  12. Sonntagsöffnungszeiten von Öffentlichen Bibliotheken ermöglichen
  13. Bibliotheksstärkungsgesetz: Schwache Stärke - starke Schwäche!
  14. Die Sonntagsöffnung für Öffentliche Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen aus der Sicht des Borromäusvereins
  15. Die Sonntagsöffnung für Öffentliche Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen aus der Sicht der kirchlichen Büros in Nordrhein-Westfalen
  16. Kein Sonntag ohne Stadtbibliothek!
  17. Sonntagsöffnung in Öffentlichen Bibliotheken - oder soll man es lassen?
  18. Warum das „Wohnzimmer der Stadt“ gerade sonntags geöffnet sein sollte. Ein Standpunkt zur Sonntagsöffnung der öffentlichen Bibliotheken
  19. Die Bibliothek gehört den Bürger*innen - auch und vor allem am Sonntag!
  20. Notizen und Kurzbeiträge
  21. Regionalbibliographien: Forschungsdaten und Quellen des kulturellen Gedächtnisses. Liber amicorum für Ludger Syré
  22. Veranstaltungen
  23. Fortbildungsveranstaltungen der Büchereizentrale Niedersachsen und der Beratungsstellen für Öffentliche Bibliotheken Südniedersachsen und Weser-Ems
  24. Termine
  25. Termine
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