Stellungnahme von Brigitte Behrendt, Leiterin der Stadtbibliothek Mönchengladbach
Frau Behrendt begrüßt den Gesetzentwurf, der durch Anpassung der Bedarfsgewerbeordnung die Möglichkeit schaffe, öffentliche Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen sonntags mit Fachpersonal rechtssicher zu öffnen. Auf Dauer müsse aber auch das Arbeitszeitgesetz angepasst werden.
Das Konzept zur Stadtreparatur (Soziale Stadt) mit dem Ziel, den Stadtteil Rheydt der Stadt Mönchengladbach städtebaulich und mit sozialen Maßnahmen zukunftsfähig zu machen, führte Ende 2011 dazu, in der Stadtteilbibliothek Mönchengladbach-Rheydt die Sonntagsöffnung einzuführen, bei der ein Personaldienstleister das Personal stellt. Aktuell ist die Bibliothek sonntags von 13:00 bis 17:00 Uhr geöffnet.
In den acht Jahren der Sonntagsöffnung verzeichnet die Bibliothek in Rheydt konstant hohe Besucherzahlen. So besuchen überproportional häufig Berufstätige am Sonntag die Bibliothek, viele mit ihrer Familie. Aber auch junge Menschen, viele mit Migrationshintergrund, suchen sonntags die Bibliothek auf und schätzen den niedrigschwelligen Zugang zu sachlich belastbarer und fachlich kuratierter Information.
Ende 2014 wurde die Sonntagsöffnung in Mönchengladbach-Rheydt wissenschaftlich evaluiert (Kundenbefragung der Technischen Hochschule Köln). Die Bilanz der Befragung: Ein deutlicher Bedarf für die Sonntagsöffnung ist vorhanden - 58 % der Berufstätigen und 41 % der Schüler besuchen die Bibliothek am Sonntag und 81 % der Besucher nutzen die Bibliothek als Treffpunkt und Lernort. Daher wurde das Pilotprojekt 2016 in den Regelbetrieb überführt.
Stellungnahme von Prof. Dr. Eric W. Steinhauer, Stellvertretender Direktor der Universitätsbibliothek Hagen
Prof. Steinhauer begrüßt die mit dem geplanten Bibliotheksstärkungsgesetz angestrebte Möglichkeit insbesondere für kommunale Träger, ihre öffentlichen Bibliotheken auch an Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Der Gesetzentwurf reagiere auf den Funktionswandel, den neben den wissenschaftlichen auch die öffentlichen Bibliotheken durch die Digitalisierung erfahren haben. So sei die Vorstellung der öffentlichen Bibliothek als ortsfeste Ausleihtheke für die häusliche Lektüre überholt und lebensfern. Den Wert der öffentlichen Bibliothek als Einrichtung präge vielmehr der öffentlich zugängliche Raum mit den vielfältigen Möglichkeiten der Kreativität, der Begegnung und der Kommunikation. Am besten genutzt werden könne dieser Wert, wenn er möglichst vielen Menschen in ihrer freien Zeit, an den Wochenenden, vor allem am Sonntag zur Verfügung stehe.
Vor dem Hintergrund der durch die Digitalisierung in allen Bibliothekstypen erfolgten Funktionsänderung sei es konsequent, wenn das Land Nordrhein-Westfalen auf die seit vielen Jahren zu beobachtende Untätigkeit des Arbeitszeitgesetzgebers im Bund reagiere und über eine Regelung in der Bedarfsgewerbeordnung nun die Sonntagsöffnung öffentlicher Bibliotheken erlaube. Mit dieser Gesetzesinitiative werden auch die Erfahrungen aus dem Rechtsstreit gegen die Sonntagsöffnung von Bibliotheken in Hessen aufgenommen, bei dem das Bundesverwaltungsgericht öffentliche Bibliotheken allein auf die Buchausleihe für die häusliche Lektüre reduziert hat. Bibliotheken, die nur eine solche Dienstleistung anbieten, werden von der geplanten nordrhein-westfälischen Regelung nicht profitieren und müssen auch künftig am Sonntag geschlossen bleiben. Insoweit liegt das Bibliotheksstärkungsgesetz auf der Linie der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Sonntagsöffnung öffentlicher Bibliotheken.[1]
Zum Verhältnis von „Sonntagsschutz“ und „Sonntagskultur“ führt Prof. Steinhauer aus, dass der verfassungsmäßige Sonntagsschutz die Voraussetzung für die Sonntagskultur sei. Denn Tatsache sei, dass viele während der Wochenarbeitstage berufstätige Menschen den Sonntagsschutz benötigen, um überhaupt am Sonntag die Angebote einer öffentlichen Bibliothek nutzen zu können.
Prof. Steinhauers Fazit: Das geplante Bibliotheksstärkungsgesetz unternehme vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einen überzeugenden Versuch, auf Landesebene die Sonntagsöffnung öffentlicher Bibliotheken zu ermöglichen. Es sei sehr zu wünschen, dass das neue Gesetz in Nordrhein-Westfalen auch zum Anlass genommen werde, das in die Jahre gekommene Arbeitszeitrecht auf Bundesebene endlich an die aktuellen Erfordernisse im Bibliothekswesen anzupassen.
Stellungnahme von Volker Heller, Vorstand und Managementdirektor der Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin (ZLB)
Volker Heller zur Sonntagsöffnung in der ZLB: Seit zwei Jahren ist die Amerika-Gedenkbibliothek (AGB), einer der beiden Standorte der ZLB, sonntags von 11:00 bis 17:00 Uhr geöffnet. Grundlage für die Sonntagsöffnung ist die in § 10 Absatz 1 Nr. 5 des Arbeitszeitgesetzes benannte Ausnahmeregelung vom Verbot der Sonntagsarbeit für Veranstaltungen. Somit führe die ZLB an Sonntagen keine klassische Bibliotheksarbeit mit bibliothekarischem Fachpersonal durch, sondern organisiere die Sonntagsöffnung als Veranstaltungssonntage in Kooperation mit dem sonntagsbureau, einem Kollektiv von Künstler*innen und Kulturmanager*innen aus der „Freien Szene“ Berlins.
Die Veranstaltungssonntage werden konsequent partizipativ gestaltet, das Motto lautet: Gib der Berliner Stadtgesellschaft den „Schlüssel in die Hand“ und lass sie das Beste daraus machen! So werden Veranstaltungen partizipativ gestaltet und zum gegenseitigen Wissensaustausch genutzt. Durchschnittlich suchen sonntags 2.000 Besucher*innen die AGB auf. Einen Eindruck von den Sonntagen in der Bibliothek vermittelt ein Video.[2]
Die ZLB und der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) setzen sich intensiv für eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes ein, um sonntags der Bevölkerung die gesamte Palette bibliothekarischer Angebote und Beratungen bieten zu können. Es sei zu hoffen, dass die vorliegende Gesetzesinitiative der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen auch einen „Ausstrahlungseffekt“ auf Initiativen der Bundesebene haben wird.
Stellungnahme von Dr. Hannelore Vogt, Direktorin der Stadtbibliothek Köln
Frau Dr. Vogt macht darauf aufmerksam, dass die Stadtbibliothek Köln zwar keine Sonntagsöffnung biete, vor Jahren aber erreichen konnte, dass an Montagen ohne den Einsatz von bibliothekarischem Fachpersonal geöffnet werde. Zuvor waren an Montagen die Zentralbibliothek und ihre städtischen Zweigstellen geschlossen. So nutzen montags im Durchschnitt 1.800 Personen die Bibliothek, darunter viele junge Leute, die sich in Gruppenarbeit an einem nicht-kommerziellen Ort zusammenfinden können. Überhaupt müsse jungen Menschen Inspirationen geboten und ihnen die Möglichkeit gegeben werden, in den Räumen der Bibliothek kreativ zu sein. Dr. Vogt weist darauf hin, dass in den Räumen der Kölner Zentralbibliothek der erste 3D-Drucker zur Nutzung aufgestellt wurde - dies als Beispiel dafür, wie man jungen Menschen Inspirationen bieten kann.
Als ein weiteres Beispiel für Inspirationen in den Räumen der Bibliothek nennt Frau Dr. Vogt die im Oktober 2018 eröffnete Stadtteilbibliothek in Köln-Kalk. Hier seien es die wohnlich gestalteten Räume selbst, die die Bibliothek zu einem inspirierenden „Dritten Ort“ machen, an dem sich alle Besucherinnen und Besucher sofort wohl fühlen. Zudem konnten in der Bibliothek in Köln-Kalk durch Einsatz einer Open Library-Lösung die Öffnungszeiten deutlich erweitert werden. Frau Dr. Vogt spricht sich wie Ihre Vorrednerinnen und Vorredner sehr für die Gesetzesinitiative aus, die es gestatte, neue Wege zu gehen.
Stellungnahme von Professor Dr. Thomas Becker vom Institut für Informationswissenschaft der Technischen Hochschule Köln
Prof. Becker spricht für den Berufsverband Information Bibliothek e.V. (BIB) und sieht im Bibliotheksstärkungsgesetz eine der innovativsten Ideen, um die Sonntagsöffnung öffentlicher Bibliotheken in einem Bundesland in absehbarer Zeit umzusetzen. Der BIB begrüßt, dass über eine Änderung der Bedarfsgewerbeordnung eine Sonntagsöffnung an öffentlichen Bibliotheken zukünftig möglich sein werde. Becker betont aber auch, dass im Gesetzentwurf deutlich werde, dass die Sonntagsöffnung lediglich möglich, aber nicht verpflichtend sein werde. Viele kleinere und mittlere kommunale öffentliche Bibliotheken werden von den personellen und sonstigen Ressourcen her kaum in der Lage sein können, sonntags zu öffnen.
Die Umsetzung der Sonntagsöffnung müsse nach Ansicht des BIB durch eine aktive Unterstützung seitens der Entscheidungsträger und der die Bibliotheken unterhaltenden Kommunen begleitet werden:
Gemeinsam mit ver.di und den Personalvertretungen vor Ort müssen adäquate Rahmenbedingungen für die Realisierung einer Sonntagsöffnung von öffentlichen Bibliotheken ausgehandelt werden. Ohne die Einbindung der Beschäftigten könne kein tragfähiges Konzept vor Ort umgesetzt werden.
Auch an Sonntagen müssen die Bibliotheken für einen eingeschränkten Regelbetrieb Servicezeiten und Fachpersonal in ausreichender Anzahl und Qualifikation anbieten können. Eine rein technisch betriebene Öffnungszeit ohne bibliothekarisches Fachpersonal sollte die Ausnahme sein.
Die Bedürfnisse der Öffentlichkeit und die Bedürfnisse der Beschäftigten in den Bibliotheken sollen ausreichend und gleichberechtigt berücksichtigt werden.
Pauschal formulierte Mindeststandards zu Öffnungszeiten, Medienbestand, Mindestetat und festem Personalschlüssel lehnt der BIB (vorerst) ab und rät, mit Pilotphasen zu arbeiten.
Der BIB weist darauf hin, Rand- oder Sonderarbeitszeiten nicht nur als Belastung, sondern auch als Chance für die Mitarbeitenden zu sehen, um die Arbeit mit individuellen Lebensentwürfen vereinbaren zu können.
Darüber hinaus müsse einer weitere Deprofessionalisierung entgegengewirkt werden: Erweiterte Öffnungszeiten sollen mit qualifiziertem Personal und nicht durch den Einsatz von prekär beschäftigten Hilfskräften und Wachleuten ausgebaut werden.
Stellungnahme von Bernd Jeucken vom Verband der Bibliotheken des Landes Nordrhein-Westfalen e.V. (vbnw)
Herr Jeucken begrüßt für den vbnw den Vorstoß der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion des Landtags Nordrhein-Westfalen, das Kulturfördergesetz anzupassen und die Bedarfsgewerbeordnung um den Punkt der „Öffentlichen Bibliotheken“ zu ergänzen, um auf diese Weise über die Landesgesetzgebung die Öffnung öffentlicher Bibliotheken an Sonn- und Feiertagen zu ermöglichen.
Jeucken macht zudem darauf aufmerksam, dass, bedingt durch den erheblichen Mehraufwand bei der Sonntagsöffnung, der auf die Kommunen zukomme, eine Förderung durch das Land, insbesondere zur Erarbeitung von Konzepten zur Sonntagsöffnung, wünschenswert sei. Eine „Zwei-Klassen-Gesellschaft“ mit Städten, die sich eine Sonntagsöffnung leisten können und Städten, die dazu wegen fehlender Ressourcen nicht in der Lage seien, sei hingegen nicht wünschenswert.
Stellungnahme von Dr. Jan Fallack von der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen
Die kommunalen Spitzenverbände, so Dr. Jan Fallack, sehen in der Gesetzesinitiative den positiven Versuch, die Weichen für die Zukunft zu stellen, die Bibliotheken als „Dritte Orte“ zu stärken, als Orte, die dem sozialen Miteinander dienen und Bildung und Kultur voranbringen. Die Erweiterung der Öffnungszeiten von Bibliotheken an Sonn- und Feiertagen kann die Entwicklung zu „Dritten Orten“ stärken. Kritisch indes wird eine zu erwartende strukturelle Unterfinanzierung gesehen: Es stehe zu erwarten, dass die Sonntagsöffnung tendenziell nur in finanzstärkeren Kommunen, nicht aber in Kommunen mit einer schwierigen Haushaltssituation umgesetzt werden könne. Wie mit geringen finanziellen Mitteln kreative Ideen umgesetzt werden können, zeige bspw. die neue Mediathek in Kamp-Lintford.[3]
© 2019 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston
Articles in the same Issue
- Frontmatter
- Editorial
- Aus den Verbänden
- Forum für die Stadtgesellschaft - die Zentral- und Landesbibliothek Berlin ist „Bibliothek des Jahres 2019“
- Förderprojekt „Total Digital!“ - Restfördermittel für 2019
- Dr. Hannelore Vogt erhält die Karl-Preusker-Medaille 2019
- Themenheft: Sonntagsöffnung für Öffentliche Bibliotheken?
- Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP
- Zusammenfassung der Redebeiträge der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zum „Bibliotheksstärkungsgesetz“ (Drucksache 17/5637) am 11.04.2019 im Landtag von Nordrhein-Westfalen auf Grundlage des Plenarprotokolls 17/56, TOP 3
- Zusammenfassung der Redebeiträge in der Anhörung von Sachverständigen zum Bibliotheksstärkungsgesetz - 30. Sitzung (öffentlich) des Ausschusses für Kultur und Medien am 04.07.2019 in Landtag Nordrhein-Westfalen
- Die rechtlichen Hintergründe der Neuregelung der Sonntagsöffnung öffentlicher Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen
- Sonntagsöffnungszeiten von Öffentlichen Bibliotheken ermöglichen
- Bibliotheksstärkungsgesetz: Schwache Stärke - starke Schwäche!
- Die Sonntagsöffnung für Öffentliche Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen aus der Sicht des Borromäusvereins
- Die Sonntagsöffnung für Öffentliche Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen aus der Sicht der kirchlichen Büros in Nordrhein-Westfalen
- Kein Sonntag ohne Stadtbibliothek!
- Sonntagsöffnung in Öffentlichen Bibliotheken - oder soll man es lassen?
- Warum das „Wohnzimmer der Stadt“ gerade sonntags geöffnet sein sollte. Ein Standpunkt zur Sonntagsöffnung der öffentlichen Bibliotheken
- Die Bibliothek gehört den Bürger*innen - auch und vor allem am Sonntag!
- Notizen und Kurzbeiträge
- Regionalbibliographien: Forschungsdaten und Quellen des kulturellen Gedächtnisses. Liber amicorum für Ludger Syré
- Veranstaltungen
- Fortbildungsveranstaltungen der Büchereizentrale Niedersachsen und der Beratungsstellen für Öffentliche Bibliotheken Südniedersachsen und Weser-Ems
- Termine
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