Zusammenfassung
Wer ein Haus baut, fängt mit dem Keller an. Das Bibliotheksstärkungsgesetz schraubt am Dach, dabei werden entscheidende Probleme der Statik ausgeblendet. Dennoch hat es eine Stärke: Es erfasst das sich stetig verbreiternde Spektrum der bibliothekarischen Tätigkeiten und stellt Landesmittel hierfür in Aussicht. Die wesentliche Schwäche des Bibliotheksstärkungsgesetzes besteht darin, die Sonntagsruhe der Beschäftigten zur Disposition zu stellen.
Abstract
Building a house has to start at the basement. Yet the new law designed to strengthen libraries is tinkering with the roof, in complete disregard of unresolved statics issues. The legislation has one real strength, though: It acknowledges librarians’ increasingly expanding spectrum of professional activities and tasks, and pledges to provide additional state funds for compensation. On the flip side is a major weakness of the new law - it disregards staff’s need for Sunday rest.
Noch zu ihrer Zeit als Oppositionspartei brachte die CDU-Landtagsfraktion 2016 den Entwurf eines Bibliotheksgesetzes für NRW (Drucksache 16/11436) in die parlamentarischen Beratungen ein, das Gesetz wurde jedoch nicht verabschiedet. Dem Entwurf fehlte es vor allem an einer verbindlichen Regelung, die die Kommunen verpflichtet, ein ihrer Größe entsprechendes Bibliotheksangebot vorzuhalten. Nach gewerkschaftlicher Vorstellung muss ein Bibliotheksgesetz für eine ausreichende personelle und räumliche Ausstattung der Bibliotheken sorgen. Bisher gilt die Öffentliche Bibliothek den Kommunen als „freiwillige Aufgabe“ Weniger als die Hälfte aller Gemeinden in Deutschland unterhält eine Bibliothek.
Von den Gesamtausgaben der öffentlichen Haushalte aller Städte und Gemeinden fielen im Jahr 2015 in Deutschland nur ca. 0,25 % auf Öffentliche Bibliotheken, bezogen auf die Kulturausgaben aller Kommunen betrug der Anteil rund 15 %.
Inzwischen in der Regierungsverantwortung haben CDU und FDP im Koalitionsvertrag ein Bibliotheksgesetz angekündigt und im April 2019 den Entwurf eines Bibliotheksstärkungsgesetzes (Drucksache 17/5637) vorgelegt. Zur Wahrung der Grundrechte auf Informationsfreiheit und Schutz der Familie soll den Bibliotheken ermöglicht werden, an Sonntagen für sechs Stunden zu öffnen. Damit soll ihre kulturelle Funktion gestärkt werden.
Hier wird an einem Hausdach gebaut, ohne den Untergrund, den Keller, die Wände, Treppenhäuser und Etagen darunter in den Blick zu nehmen. Der Vorsitzende des Verbandes der Bibliotheken in NRW, Dr. Johannes Borbach-Jaene, hat Bibliotheken im Westfalenspiegel 2/2019 als „Bollwerke der Demokratie“ bezeichnet. Ja, obwohl die Bibliotheken ihr Informationsmonopol verloren haben, garantieren sie immer noch breite Zugänge zu seriösen Informationen und leisten damit einen wehrhaften Beitrag gegen Desinformation, Manipulation und falsche Berichterstattung (fake news). Aber ein Bollwerk, also eine Anlage, die zur Befestigung und Verteidigung dient, kann auch „geschliffen“ werden. So ist es den meisten Burgen im Spätmittelalter ergangen, als die Feuerwaffen eingeführt wurden. Die meisten Burgherren unterließen die aufwändige und kostspielige Modernisierung. Heute braucht es mehr Engagement, damit die Bibliotheken wehrhaft bleiben!
Es ist zu hinterfragen, warum Jugendliche heute vermehrt Shopping Malls und Fastfoodketten als Freizeit- und Aufenthaltsorte nutzen. Ihnen fehlen öffentliche Freiräume wie Grünflächen, Parks, Spielplätze oder institutionalisierte öffentliche Räume wie Sportanlagen und Vereine. Bibliotheken können jungen Menschen Impulse geben, mit neuen medialen Kommunikationsformen in sozialen Netzwerken und gegen die Demokratie gerichteten Diskursen kritisch umgehen zu können. Das müssen sie aber als Daueraufgabe annehmen können. Und dafür brauchen die Bibliotheksbeschäftigten als Lotsen der Informationsgesellschaft vor allem eins: Zeit.
Vielfach sind die Öffentlichen Bibliotheken unterfinanziert und ihre Beschäftigten überlastet. Um die Attraktivität und Leistungskraft der Bibliotheken landesweit zu entwickeln, bedürfte es einer gemeinsamen Anstrengung von Land und Kommunen. Den Rahmen müsste ein Bibliotheksgesetz abstecken:
eine gute Finanz- und Personalausstattung,
kostengünstiger Zugang zu allen aktuellen Informationsmitteln,
kontinuierliche Erneuerung und Erweiterung der Bestände,
ausreichende Öffnungszeiten an fünf Tagen in der Woche,
öffentliche Wohlfühlräume zur Begegnung, zum Aufenthalt, zum Austausch, zum Spielen, zum Einloggen, für Gruppenarbeit, Lesungen usw.
Stark an dem Gesetz ist die Erweiterung der Aufgaben der Bibliothek um die Begegnung, die gesellschaftliche Integration, die allgemeine, interkulturelle, staatsbürgerliche Bildung und die demokratische Willensbildung und gleichberechtigte Teilhabe, insbesondere durch ein vielfältiges Presseangebot. Da das Land die öffentlichen Bibliotheken unterstützt, besteht die Erwartung, dass dem Aufgaben- auch ein Mittelzuwachs folgt. Es wäre sehr zu begrüßen, wenn die zu erlassende Förderrichtlinie des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft und die künftigen Landeshaushalte entsprechende Möglichkeiten schaffen würde.
Schwach an dem Gesetz ist, den Bibliotheksbeschäftigten ihr Grundrecht auf Sonntagsruhe zu nehmen. Die Umfrage „Gute Arbeit in Bibliotheken“ belegt, dass die Arbeitsbedingungen als stark belastend empfunden werden. Immerhin wurden die bisherigen Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung von 76 % der Befragten als positiv eingeschätzt.
Die Erweiterung der Öffnungszeiten kann kurzfristig nicht durch zusätzliches Fachpersonal kompensiert werden. Es ist daher zu erwarten, dass zusätzliche Öffnungszeiten vom vorhandenen Personal abgedeckt werden müssen. Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Arbeiten nach einem Dienstplan und Ausdünnung in den bisherigen Öffnungszeiten, um ein Sonntagsangebot zu kreieren, verringern die Attraktivität der Bibliothek als Arbeitgeber für die Beschäftigten. Es beeinträchtigt jedoch auch die Möglichkeiten, in der Woche Lese-, Medien- und Digitalkompetenzen zu vermitteln.
Natürlich machen es gesellschaftliche Rahmenbedingungen wie Ganztagsschulen oder längere Arbeits- und Wegezeiten vielen Menschen, auch jungen Familien, schwer, unter der Woche eine Bibliothek zu besuchen. Angesichts der vielfältigen Möglichkeiten, Angebote der Bibliotheken online zu finden, auszuleihen oder herunterzuladen bedarf es keiner Sonntagsöffnung. Hier liegt der Unterschied zu Krankenhäusern, Nah- und Fernverkehr, Polizei oder Feuerwehr, die auch an Sonntagen notwendige Aufgaben zur Aufrechterhaltung des gesellschaftlichen Lebens leisten müssen.
About the author

Uwe Meyeringh
© 2019 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston
Articles in the same Issue
- Frontmatter
- Editorial
- Aus den Verbänden
- Forum für die Stadtgesellschaft - die Zentral- und Landesbibliothek Berlin ist „Bibliothek des Jahres 2019“
- Förderprojekt „Total Digital!“ - Restfördermittel für 2019
- Dr. Hannelore Vogt erhält die Karl-Preusker-Medaille 2019
- Themenheft: Sonntagsöffnung für Öffentliche Bibliotheken?
- Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP
- Zusammenfassung der Redebeiträge der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zum „Bibliotheksstärkungsgesetz“ (Drucksache 17/5637) am 11.04.2019 im Landtag von Nordrhein-Westfalen auf Grundlage des Plenarprotokolls 17/56, TOP 3
- Zusammenfassung der Redebeiträge in der Anhörung von Sachverständigen zum Bibliotheksstärkungsgesetz - 30. Sitzung (öffentlich) des Ausschusses für Kultur und Medien am 04.07.2019 in Landtag Nordrhein-Westfalen
- Die rechtlichen Hintergründe der Neuregelung der Sonntagsöffnung öffentlicher Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen
- Sonntagsöffnungszeiten von Öffentlichen Bibliotheken ermöglichen
- Bibliotheksstärkungsgesetz: Schwache Stärke - starke Schwäche!
- Die Sonntagsöffnung für Öffentliche Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen aus der Sicht des Borromäusvereins
- Die Sonntagsöffnung für Öffentliche Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen aus der Sicht der kirchlichen Büros in Nordrhein-Westfalen
- Kein Sonntag ohne Stadtbibliothek!
- Sonntagsöffnung in Öffentlichen Bibliotheken - oder soll man es lassen?
- Warum das „Wohnzimmer der Stadt“ gerade sonntags geöffnet sein sollte. Ein Standpunkt zur Sonntagsöffnung der öffentlichen Bibliotheken
- Die Bibliothek gehört den Bürger*innen - auch und vor allem am Sonntag!
- Notizen und Kurzbeiträge
- Regionalbibliographien: Forschungsdaten und Quellen des kulturellen Gedächtnisses. Liber amicorum für Ludger Syré
- Veranstaltungen
- Fortbildungsveranstaltungen der Büchereizentrale Niedersachsen und der Beratungsstellen für Öffentliche Bibliotheken Südniedersachsen und Weser-Ems
- Termine
- Termine
Articles in the same Issue
- Frontmatter
- Editorial
- Aus den Verbänden
- Forum für die Stadtgesellschaft - die Zentral- und Landesbibliothek Berlin ist „Bibliothek des Jahres 2019“
- Förderprojekt „Total Digital!“ - Restfördermittel für 2019
- Dr. Hannelore Vogt erhält die Karl-Preusker-Medaille 2019
- Themenheft: Sonntagsöffnung für Öffentliche Bibliotheken?
- Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP
- Zusammenfassung der Redebeiträge der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zum „Bibliotheksstärkungsgesetz“ (Drucksache 17/5637) am 11.04.2019 im Landtag von Nordrhein-Westfalen auf Grundlage des Plenarprotokolls 17/56, TOP 3
- Zusammenfassung der Redebeiträge in der Anhörung von Sachverständigen zum Bibliotheksstärkungsgesetz - 30. Sitzung (öffentlich) des Ausschusses für Kultur und Medien am 04.07.2019 in Landtag Nordrhein-Westfalen
- Die rechtlichen Hintergründe der Neuregelung der Sonntagsöffnung öffentlicher Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen
- Sonntagsöffnungszeiten von Öffentlichen Bibliotheken ermöglichen
- Bibliotheksstärkungsgesetz: Schwache Stärke - starke Schwäche!
- Die Sonntagsöffnung für Öffentliche Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen aus der Sicht des Borromäusvereins
- Die Sonntagsöffnung für Öffentliche Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen aus der Sicht der kirchlichen Büros in Nordrhein-Westfalen
- Kein Sonntag ohne Stadtbibliothek!
- Sonntagsöffnung in Öffentlichen Bibliotheken - oder soll man es lassen?
- Warum das „Wohnzimmer der Stadt“ gerade sonntags geöffnet sein sollte. Ein Standpunkt zur Sonntagsöffnung der öffentlichen Bibliotheken
- Die Bibliothek gehört den Bürger*innen - auch und vor allem am Sonntag!
- Notizen und Kurzbeiträge
- Regionalbibliographien: Forschungsdaten und Quellen des kulturellen Gedächtnisses. Liber amicorum für Ludger Syré
- Veranstaltungen
- Fortbildungsveranstaltungen der Büchereizentrale Niedersachsen und der Beratungsstellen für Öffentliche Bibliotheken Südniedersachsen und Weser-Ems
- Termine
- Termine