Zusammenfassung Mit den Urteilen vom 11.2.2020 und 27.10.2020 hat der II. Zivilsenat des BGH seine Rechtsprechung zur Geschäftsleiterhaftung für die Einziehung von Zahlungen auf debitorische Konten bestätigt und weiter präzisiert. Der Beitrag unterzieht den gesamten Fragenkomplex auf Grundlage des bisherigen Rechts einer kritischen Analyse und fragt nach der Übertragbarkeit der gefundenen Ergebnisse auf den durch das SanInsFoG reformierten Ersatzanspruch aus § 15 b InsO.
Inhalt
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertMasseschmälerung durch Forderungseinziehung auf debitorische KontenLizenziert18. August 2021
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertRechtliche Fallstricke des Todes des Personengesellschafters de lege lata und de lege ferendaLizenziert18. August 2021
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertDie Verantwortlichkeit des Geschäftsleiters für DatenschutzverstößeLizenziert18. August 2021
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertInformationsweitergabe bei Compliance-Verstößen im KonzernLizenziert18. August 2021
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertGemeinschaftliche GesamtvermögenshaftungLizenziert18. August 2021