Zusammenfassung Mit den Urteilen vom 11.2.2020 und 27.10.2020 hat der II. Zivilsenat des BGH seine Rechtsprechung zur Geschäftsleiterhaftung für die Einziehung von Zahlungen auf debitorische Konten bestätigt und weiter präzisiert. Der Beitrag unterzieht den gesamten Fragenkomplex auf Grundlage des bisherigen Rechts einer kritischen Analyse und fragt nach der Übertragbarkeit der gefundenen Ergebnisse auf den durch das SanInsFoG reformierten Ersatzanspruch aus § 15 b InsO.
Contents
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Requires Authentication UnlicensedMasseschmälerung durch Forderungseinziehung auf debitorische KontenLicensedAugust 18, 2021
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Requires Authentication UnlicensedRechtliche Fallstricke des Todes des Personengesellschafters de lege lata und de lege ferendaLicensedAugust 18, 2021
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Requires Authentication UnlicensedDie Verantwortlichkeit des Geschäftsleiters für DatenschutzverstößeLicensedAugust 18, 2021
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Requires Authentication UnlicensedInformationsweitergabe bei Compliance-Verstößen im KonzernLicensedAugust 18, 2021
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Requires Authentication UnlicensedGemeinschaftliche GesamtvermögenshaftungLicensedAugust 18, 2021