Abstrakt Die Corona-Pandemie hat dem Aktienrecht einen unerwarteten Modernisierungsschub verliehen. Der Gesetzgeber schuf in Windeseile eine zeitlich begrenzte rechtliche Grundlage für die rein virtuelle Hauptversammlung. Die Gesellschaften haben diese neue rechtliche und technische Herausforderung gut gemeistert. Das legt die Frage nahe, ob der Gesetzgeber nicht auch für die Zukunft eine rein virtuelle Hauptversammlung in rechtlich abgesicherter Form ermöglichen sollte. Dabei müssen die Rechte der Aktionäre umfassend gewahrt bleiben. Zugleich sollten die Defizite der Hauptversammlungskultur behoben werden, die heute nur noch in Grenzen als Forum der freien Diskussion zwischen Aktionären und Unternehmensleitung angesehen werden kann. Das Beste aus zwei Welten liegt nach der hier entfalteten Konzeption in einer hybriden Versammlung, die eine Präsenzversammlung mit qualifizierten Teilnahmevoraussetzungen und eine elektronische Teilnahme aller übrigen Aktionäre ermöglicht.
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Requires Authentication UnlicensedZukunftsmodell „Hybride Hauptversammlung“LicensedApril 24, 2021
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Requires Authentication UnlicensedDie Compliance-Verantwortung des Aufsichtsrats – ein WachstumsmodellLicensedApril 24, 2021
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Requires Authentication UnlicensedGesellschaftsrecht trifft Unternehmensgeschichte: Forschungszugänge und FallbeispieleLicensedApril 24, 2021
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Requires Authentication UnlicensedDividenden und Aktienrückkäufe: Rechtsökonomischer Hintergrund und Handlungsspielräume des Vorstands in der KriseLicensedApril 24, 2021
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Requires Authentication UnlicensedDer aktienrechtliche Entherrschungsvertrag – unbeachtlich im KapitalmarktrechtLicensedApril 24, 2021