Der „verkürzte Versorgungsweg“, also die Einbindung des Arztes in die Hilfsmittelabgabe gegen entsprechende Vergütung, beschäftigt seit Jahren die Gerichte. Nachdem der BGH in zwei Entscheidungen diese Vertriebsform für grundsätzlich zulässig erklärt hat, mehrten sich Berichte über Korruption, Schmiergeld und Bestechung im Gesundheitssektor. Der Gesetzgeber versuchte mit der Einführung eines Anti-Korruptionsparagrafen, dem § 128 SGB V, den Vorgängen entgegenzuwirken (vgl. Ratzel, GesR 2008, 623 ff.). Kurz nach seiner Einführung wurde § 128 SGB V nochmals geändert und verschärft. Der nachfolgende Aufsatz stellt die Auswirkungen der aktuellen Gesetzesfassung dar und beschäftigt sich insbesondere mit den Folgen auf die bisherige BGH-Rechtsprechung.
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Requires Authentication Unlicensed§ 128 SGB V im Spiegel der Rechtsprechung des BGH zum „verkürzten Versorgungsweg“ bei HörgerätenLicensedApril 29, 2014
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