Der Gesetzentwurf des SEStBeglG sieht bei Umwandlungsvorgängen grundsätzlich den Ansatz des gemeinen Werts der Wirtschaftsgüter in der Schlussbilanz vor. Die bisher von der Finanzverwaltung vertretene Bindung der Umwandlungsvorgänge an die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz wird aufgegeben. Der Ansatz des Buchwerts kommt nur auf Antrag in Betracht, soweit das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland sichergestellt ist. Auch wenn um verschiedene andere Neuregelungen des SEStBeglG derzeit noch gerungen wird, erscheint doch die Aufgabe der Maßgeblichkeit schon jetzt als gesichert. Der folgende Aufsatz stellt die gesetzlichen Neuregelungen dar. Zudem beschäftigt er sich mit den Folgen, die die Gesetzesänderungen für die Gestaltungspraxis haben und versucht erste Hinweise zu geben, welche steuerlichen Vorteile eine Umwandlung unter Geltung des neuen Rechts bietet.
Inhalt
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertAufgabe der Maßgeblichkeit bei UmwandlungsvorgängenLizenziert14. September 2013
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertGewerbesteuerzerlegung bei mehrgemeindlichen Betriebstätten am Beispiel eines GroßflughafensLizenziert14. September 2013
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertDie Differenzierung zwischen „echten“ und „unechten“ Verlusten – ein Irrweg! – Missachtung des unbeschränkten horizontalen Verlustausgleichs –Lizenziert14. September 2013
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertRechtsprechungLizenziert14. September 2013
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertVerwaltungsentscheidungenLizenziert14. September 2013
- Zeitschriften-Umschau
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertAusgewählte Informationen zum ertragsteuerlichen SchrifttumLizenziert14. September 2013