Aufgabe der Maßgeblichkeit bei Umwandlungsvorgängen
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Nils Trossen
Abstract
Der Gesetzentwurf des SEStBeglG sieht bei Umwandlungsvorgängen grundsätzlich den Ansatz des gemeinen Werts der Wirtschaftsgüter in der Schlussbilanz vor. Die bisher von der Finanzverwaltung vertretene Bindung der Umwandlungsvorgänge an die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz wird aufgegeben. Der Ansatz des Buchwerts kommt nur auf Antrag in Betracht, soweit das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland sichergestellt ist. Auch wenn um verschiedene andere Neuregelungen des SEStBeglG derzeit noch gerungen wird, erscheint doch die Aufgabe der Maßgeblichkeit schon jetzt als gesichert. Der folgende Aufsatz stellt die gesetzlichen Neuregelungen dar. Zudem beschäftigt er sich mit den Folgen, die die Gesetzesänderungen für die Gestaltungspraxis haben und versucht erste Hinweise zu geben, welche steuerlichen Vorteile eine Umwandlung unter Geltung des neuen Rechts bietet.
© 2013 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
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- Rechtsprechung
- Verwaltungsentscheidungen
- Zeitschriften-Umschau
- Ausgewählte Informationen zum ertragsteuerlichen Schrifttum
- 10.9785/ovs-fr-2006-backmatter
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