Der Gesetzentwurf des SEStBeglG sieht bei Umwandlungsvorgängen grundsätzlich den Ansatz des gemeinen Werts der Wirtschaftsgüter in der Schlussbilanz vor. Die bisher von der Finanzverwaltung vertretene Bindung der Umwandlungsvorgänge an die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz wird aufgegeben. Der Ansatz des Buchwerts kommt nur auf Antrag in Betracht, soweit das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland sichergestellt ist. Auch wenn um verschiedene andere Neuregelungen des SEStBeglG derzeit noch gerungen wird, erscheint doch die Aufgabe der Maßgeblichkeit schon jetzt als gesichert. Der folgende Aufsatz stellt die gesetzlichen Neuregelungen dar. Zudem beschäftigt er sich mit den Folgen, die die Gesetzesänderungen für die Gestaltungspraxis haben und versucht erste Hinweise zu geben, welche steuerlichen Vorteile eine Umwandlung unter Geltung des neuen Rechts bietet.
Contents
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Requires Authentication UnlicensedAufgabe der Maßgeblichkeit bei UmwandlungsvorgängenLicensedSeptember 14, 2013
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Requires Authentication UnlicensedGewerbesteuerzerlegung bei mehrgemeindlichen Betriebstätten am Beispiel eines GroßflughafensLicensedSeptember 14, 2013
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Requires Authentication UnlicensedDie Differenzierung zwischen „echten“ und „unechten“ Verlusten – ein Irrweg! – Missachtung des unbeschränkten horizontalen Verlustausgleichs –LicensedSeptember 14, 2013
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Requires Authentication UnlicensedRechtsprechungLicensedSeptember 14, 2013
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Requires Authentication UnlicensedVerwaltungsentscheidungenLicensedSeptember 14, 2013
- Zeitschriften-Umschau
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Requires Authentication UnlicensedAusgewählte Informationen zum ertragsteuerlichen SchrifttumLicensedSeptember 14, 2013