In Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie wurde in Deutschland das Transparenzregister eingeführt, das seit dem 1.1.2020 von jedermann eingesehen werden kann. Das Transparenzregister enthält Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen und anderen eingetragenen Gesellschaften. Hierzu zählen diejenigen natürlichen Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle die transparenzpflichtige Gesellschaft letztlich steht. Diese der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dienende Neuerung trifft auf eine Gestaltungspraxis, die seit jeher das Gestaltungsmittel der Treuhand am Gesellschaftsanteil nutzt, wenn sich jemand aus legitimen Gründen an einer Gesellschaft beteiligen möchte, ohne dass dies nach außen erkennbar wird. Seit Einführung des Transparenzregisters wird kontrovers diskutiert, ob ein nur mittelbar über einen Treuhänder an einer Gesellschaft beteiligter Treugeber als wirtschaftlich Berechtigter im Transparenzregister einzutragen ist. Der Beitrag wird zeigen, dass die gegen eine Transparenzpflicht von Treuhandverhältnissen geltend gemachten Argumente sämtlich nicht tragfähig sind und gestalterisch kaum Möglichkeiten bestehen, die Transparenz zu vermeiden. Damit ergibt sich, dass der Kautelarpraxis durch eine gemessen am Regelungszweck weit überschießende Regulierung die Treuhandbeteiligung an Gesellschaften als althergebrachtes Gestaltungsmittel für das legitime Anliegen einer nach außen nicht erkennbaren Beteiligung aus der Hand genommen wurde.
In implementing the 4th EU Money Laundering Directive, the German legislator has established a “Transparenzregister” which since 1 January 2020 is accessible to the general public without any restriction. The register holds information regarding the beneficial owners of corporate and other registered legal entities; beneficial owner is any natural person who ultimately owns or controls the legal entity. This new instrument designed to fight money laundering and the financing of terrorist activities clashes with a long-standing legal practice of using, for legitimate reasons, civil law trust arrangements in order to facilitate the indirect ownership of shares in an entity in a way not discernible to third parties. The implementation of the new register has sparked off a controversy whether indeed a person who is the beneficiary of shares held by a civil law trustee on his behalf is required to register as the beneficial owner of such shares with the registry. This paper will show that none of the arguments put forward against an obligation to register such trust arrangements is persuasive and that there are nearly no alternative legal solutions to evade transparency. In effect, the new regulations, as measured by their objective, prove to be highly overinclusive. They eradicate the long-established and lawful function of trust arrangements to facilitate the discreet participation in a company.
© 2020 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston
Artikel in diesem Heft
- Begrüßung ZGR-Symposium 2020
- Informationsweitergabe und Informationsasymmetrien im Gesellschaftsrecht
- Aktionärsinformation
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- Bericht über die Diskussion
- Ad-hoc-Information der Anleger: Zwischenschritte und Compliance-Vorfälle als Insiderinformation
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- Bericht über die Diskussion
- „Leerverkaufsattacken“ und Marktmissbrauch
- Leerverkaufsangriffe – Anmerkungen aus Sicht der Praxis
- Internationale Kapitalmarktinformationshaftung
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- Bericht über die Diskussion
- Interne Untersuchungen, Whistleblowing und externes Monitoring
- Informationsregeln im öffentlichen Interesse – Interne Untersuchungen, Whistleblowing und externes Monitoring
- Bericht über die Diskussion
- Transparenzregister über Beteiligungen und treuhänderische Gestaltungspraxis
- Transparenzregister – wie hältst Du’s mit dem Datenschutz?
- Bericht über die Diskussion
- Information als Grundlage für Leitung und Überwachung
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- Bericht über die Diskussion
- Informationsgewährung und Verschwiegenheitspflicht bei M&A-Transaktionen
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