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Das Denkmal als Ressource?!

  • Birgitta Ringbeck
Veröffentlicht/Copyright: 8. Juli 2022
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Die internationale Agenda

1972 war ein entscheidendes Jahr für den Schutz des Kultur- und Naturerbes und den nachhaltigen Umgang mit der gebauten und natürlichen Umwelt. Der Club of Rome[1] prognostizierte in seinem Bericht »Grenzen des Wachstums« massive Probleme zu Beginn des 21. Jahrhunderts als Folgen von Ressourcenübernutzung, Umweltverschmutzung und Naturzerstörung. In Stockholm fand die Konferenz der Vereinten Nationen (VN) über die Umwelt des Menschen (UNCHE)[2] statt, auf der die Gründung des Umweltprogramms (UNEP)[3] mit Hauptsitz in Nairobi/Kenia vereinbart wurde. Der Europarat rief das Europäische Denkmalschutzjahr als eine Drei-Jahres-Kampagne unter dem Motto »Eine Zukunft für unsere Vergangenheit« aus, die 1975 ihren Höhepunkt erreichte. Darüber hinaus verabschiedete die Generalversammlung der UNESCO – eine Unterorganisation der VN – das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt.[4]

Die Welterbekonvention ist das einzige Programm unter den genannten Initiativen und Ereignissen, das einen ganzheitlichen Ansatz verfolgt und sich gleichermaßen auf den Schutz des Kultur- und Naturerbes und der damit untrennbar verbundenen Umweltbedingungen bezieht. Deutlich wird dies gleich im ersten Satz der Konvention, der unterstreicht, »dass das Kulturerbe und das Naturerbe zunehmend von Zerstörung bedroht sind, nicht nur durch die herkömmlichen Verfallsursachen, sondern auch durch den Wandel der sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse, der durch noch verhängnisvollere Formen der Beschädigung oder Zerstörung die Lage verschlimmert«. Folgerichtig sind die Vertragsstaaten aufgerufen, »eine allgemeine Politik zu verfolgen, die darauf gerichtet ist, dem Kultur- und Naturerbe eine Funktion im öffentlichen Leben zu geben und den Schutz dieses Erbes in erschöpfende Planungen einzubeziehen«[5], um der treuhänderischen Verantwortung, die jede Generation gegenüber der nachfolgenden hat, gerecht zu werden.[6]

Die Europäische Denkmalschutz-Charta greift diese Gedanken 1975 mit der Feststellung auf, dass »zum architektonischen Erbe Europas […] nicht nur unsere bedeutendsten Baudenkmäler gehören, sondern auch die Ensembles, die unsere historischen Städte und Dörfer mit ihrer natürlich gewachsenen oder gebauten Umgebung bilden«, und es ein »geistiges, kulturelles, wirtschaftliches und soziales Kapital von unersetzlichem Wert« ist. Jede Minderung dieses Kapitals bedeute Verarmung; die Gesellschaft müsse mit ihren Ressourcen haushalten.[7] Mit diesen über Material und Substanz hinausgehenden Werten wurde der Denkmalbestand in den Kontext nachhaltiger Entwicklung gestellt.

Das Europäische Denkmalschutzjahr 1975 bewirkte, dass die noch aus dem 19. Jahrhundert stammenden Konzepte zum Schutz und zur Erhaltung des baukulturellen und archäologischen Erbes grundlegend weiterentwickelt wurden. Die Denkmalpflege wurde aus der bildungsbürgerlichen und antimodernistischen Abstellecke geholt; dort war sie stecken geblieben, obwohl die Lebensreformbewegung schon zu Beginn des 20. Jahrhunderts erkannt hatte, wie wichtig Denkmal- und Naturschutz und die damit verbundenen Wissenssysteme für die Gesellschaft sind. Die notwendige Balance zwischen Bewahrung und Entwicklung aber wurde nach dem Zweiten Weltkrieg bis weit in das siebte Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts hinein nicht gehalten, die Denkmalpflege war kein integraler Bestandteil städtebaulicher Planung. Erhalten und Tradieren waren Inbegriffe für die reaktionären Kräfte und nicht Ausdruck des notwendigen Neubeginns nach der Zeit des Nationalsozialismus.

In den 1970er Jahren beförderte die zunehmende Kritik an der Wachstums- und Fortschrittsgläubigkeit der Nachkriegszeit die Besinnung auf die Denkmalpflege und Bautraditionen als Bausteine nachhaltigen Handels. Autoaufkleber mit dem Slogan »Denken – Schützen – Denkmalschutz« und »Haus für Haus stirbt dein zuhause« sensibilisierten das Bewusstsein auch in der breiten Öffentlichkeit. Sie waren Teil der Aktionen des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz im Europäischen Denkmalschutzjahr, das bis heute den Aufbruch in eine zumindest zwei Jahrzehnte währende Politik der Achtung und Bewahrung der Zeugnisse historischer Schichten auch als Grundlage nachhaltiger Landes- und Stadtentwicklung markiert und nach der Wiedervereinigung zu Förderprogrammen wie dem Städtebaulichen Denkmalschutz führte.[8]

Als Ressource aber wurde der Denkmalbestand trotzdem nicht wahrgenommen; insofern wiederholte sich die Geschichte. Daran hat auch die VN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro im Jahr 1992 nicht viel geändert, auf der das Konzept der nachhaltigen Entwicklung mit den Parametern Gesellschaftsverträglichkeit, Wirtschaftsverträglichkeit und Umweltverträglichkeit als internationales Leitbild definiert wurde.[9] Trotz des vielversprechenden Titels »Ressource Architektur« ging auch von dem im Jahr 2002 erstmals in Berlin stattfindenden Weltkongress der Architektur kein Impuls für ein breites Verständnis von Denkmalpflege als integralem Baustein nachhaltigen Handelns aus, obwohl mit Stadt und Gesellschaft, Natur und gebaute Umwelt, Innovation und Tradition sowie Raum und Identität die entscheidenden Leitthemen gesetzt waren.

Allein in der Welterbekonvention ist die Strategie der Nachhaltigkeit fest verankert und konsequent weiterentwickelt worden. Als internationaler Vertrag verpflichtet sie ihre Vertragsstaaten mit dem eingangs zitierten Artikel 5 dazu, das Kultur- und Naturerbe in alle Bereiche des öffentlichen Lebens und in erschöpfende Planungen einzubeziehen. Ihr ganzheitlicher Ansatz und die im Vergleich zum Kulturerbe schon viel früher im Bereich des Naturerbes deutlich werdenden Folgen des Klimawandels führten bereits 2007 zur Verabschiedung eines Grundsatzdokuments zu den Auswirkungen des Klimawandels auf Welterbestätten, das in der Folge von Fallstudien und Managementstrategien begleitet wurde und derzeit revidiert wird. 2015 wurde es ergänzt durch das Richtlinienpapier zur Einbeziehung einer Perspektive der nachhaltigen Entwicklung in die Prozesse der Welterbekonvention. Damit wurden im Rahmen des Welterbeprogramms Standards in Bezug auf die nachhaltige Entwicklung und die Verankerung von Kulturerbestätten in Klimaanpassungsplänen definiert.

Insgesamt ist es mit den beiden Papieren gelungen, das Kulturerbe von einem »Opfer« des Klimawandels zu einem Katalysator für die Adressierung seiner Folgen zu machen und als Ressource für eine nachhaltige Entwicklung nicht nur im Umweltbereich zu positionieren, auch wenn es – wie die Kultur generell – nicht explizit als eines der 17 Nachhaltigkeitsziele in der ebenfalls im Jahr 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedeten Agenda 2030 genannt wird und die darin als handlungsleitende Prinzipien verankerten »5 Ps« – People, Planet, Prosperity, Peace, Partnership – zur DNA der Welterbekonvention gehören. Die im Dezember 2021 von der UNESCO, ICOMOS und dem IPCC der Vereinten Nationen (Weltklimarat – Intergovernmental Panel on Climate Change) gemeinsam organisierte internationale Konferenz zu Kultur, Erbe und Klimawandel lässt hoffen, dass sich dies bald ändern wird.

Ziele der Konferenz Kultur, Erbe und Klimawandel waren daher der interdisziplinäre Austausch unter den Leitthemen Wissenssysteme, Auswirkungen und Lösungen und die Vorbereitung eines Berichts zu Kultur und Erbe für den IPCC, um eine stärkere Berücksichtigung dieses Bereichs im nächsten Weltklimabericht zu erreichen. Die Diskussionen zu den Ursachen, Auswirkungen und Reaktionen auf den Klimawandel zeigten, dass Kultur und Erbe nicht nur immer im Mittelpunkt des Klimawandels stehen und deshalb Teil aller Lösungen sein müssen, sondern auch eine wertvolle Ressource für Anpassungsstrategien und Resilienz sind. Dabei geht es nicht nur um die Tradierung alter Bautechniken und die Nutzung traditioneller Materialien; der Klimawandel ist eine so umfassende Herausforderung, dass die gesamte Gesellschaft reagieren muss. Ein ganzheitliches, alle Lebensbereiche umfassendes Wissenssystem, das sich bei Veränderungen systematisch erweitert, ist erforderlich.

Die Bedeutung des Denkmals als vielschichtige Ressource ist damit als wichtiges Element bei der Adressierung der Folgen des Klimawandels anerkannt worden, der die am schnellsten wachsende globale Bedrohung für das Kulturerbe ist. Der Klima-Vulnerabilitätsindex (CVI – Limane Vulnerability Index) für Welterbestätten wurde als zentrales Instrument zur raschen Erfassung und Bewertung von Klimaauswirkungen auf Welterbestätten entwickelt; er berücksichtigt sowohl die Schlüsselattribute, die den außergewöhnlichen universellen Wert zum Ausdruck bringen, als auch die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rahmenbedingungen der örtlichen Gemeinschaft in Hinblick auf ihre Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel.[10] Leider haben nur wenige Länder diesen Ansatz so vorbildlich verfolgt wie Irland und Schottland, die die Klimaanfälligkeit und Resilienzfähigkeit fast jeder ihrer Stätten per CVI erfasst und darüber hinaus das Kulturerbe auch in ihren Klimaaktionsplänen verankert haben.

Die Situation auf nationaler Ebene

In keinem Land der Welt sind in den beiden Jahrzehnten um die letzte Jahrtausendwende in derart komprimierter Weise der Baubestand und die Infrastruktur saniert und erneuert worden wie im Osten Deutschlands. Die versprochenen blühenden Landschaften scheinen zumindest in zahlreichen historischen Stadt- und Ortskernen sowie in den historischen Vierteln einiger Großstädte Wirklichkeit geworden zu sein. Es wäre aufschlussreich zu ermitteln, welcher Denkmalbestand aus welchen Baualtersklassen zu welchen prozentualen Anteilen als Ressource für Wohnen, Verwaltung, Wirtschaft und Infrastruktur genutzt und instand gesetzt wurde; vermutlich haben davon insbesondere die vor dem Zweiten Weltkrieg errichteten Bauten und Strukturen profitiert. Eine solche Erhebung, die nicht im Rahmen der Evaluierung von Förderprogrammen, sondern von der Denkmalpflege schon längst hätte erstellt werden müssen, wäre für die Verankerung des Denkmals als wirtschaftliche und kulturelle Ressource im gesellschaftlichen und politischen Bewusstsein von entscheidender Bedeutung.

Genauso wichtig wäre auch die Evaluierung der Verluste, insbesondere in Hinblick auf den kontrovers diskutierten Denkmalbestand, der erst gar nicht unter Schutz gestellt oder trotzdem abgerissen wurde wie beispielsweise große Teile der Filmfabrik in Wolfen oder der Palast der Republik in Berlin, an dessen Stelle das Humboldt Forum errichtet wurde – aus Stahlbeton mit an drei Seiten vorgeblendeten Versatzstücken eines barocken Schlosses als Schaufassaden. Vielleicht erklären diese Verluste, warum die viel beschworene Kraft der Kultur zur Überwindung von Brüchen und Konflikten nach der Wiedervereinigung nicht so funktioniert hat, wie man sich das wünscht. Es reicht nicht, nur das politisch und wirtschaftlich konsensfähige Erbe zu erhalten und den Rest zu vernichten. Das Denkmal ist auch eine soziale Ressource, denn »nur durch die Präsenz ›greifbarer‹ Geschichte«, so Klaus Töpfer in Vorbereitung des 2002 in Johannesburg stattfindenden zweiten Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung, »kann sich auch die Gesellschaft mit ihr auseinandersetzen«[11].

In der Blütezeit des Städtebaulichen Denkmalschutzes nach der Wiedervereinigung aber geriet in Zusammenhang mit der Erhaltung von Zeugnissen der Montan- und Schwerindustrie ausgerechnet das »Denkmal als Altlast« in den Blickpunkt.[12] Das ist zwar bei der Umnutzung von kontaminierten Flächen und Gebäuden nicht völlig unzutreffend, hat aber nichts mit dem Denkmalwert und der Ressourcenfähigkeit zu tun. Das beschleunigte Entsorgen der Bestände des Industriezeitalters betraf und betrifft jedoch nicht allein die für die industrielle Produktion errichteten Bauten, deren Verfallsdatum oft schon bei der Planung feststand, sondern generell die Bau- und Infrastruktur, die unter den durch immer kürzere Produktzyklen und schnellere Stoff- und Warenumsätze gekennzeichneten Bedingungen der Industriegesellschaft entstanden ist.[13] Die Abrisswelle, die seit einigen Jahren über die Bauten und Baufelder aus dem dritten Viertel des 20. Jahrhunderts hinwegrollt, unterstreicht, dass die Aussichten für das Überleben dieses Bestands insbesondere in Ballungsgebieten nicht gut sind. Es ist zu befürchten, dass auf sie im Rahmen der angekündigten Wohnungsbauprogramme keine Rücksicht genommen wird und an ihrer Stelle standardisierte, im Plattenbauverfahren errichtete Gebäude mit brandgefährlichen Sondermülldeponien auf den Fassaden entstehen, die auf kurze Bau- und Nutzungszeiten ausgelegt sind. Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Bereich des traditionellen Bauens, die belegen, dass die Anpassungsfähigkeit von Gebäuden ein wesentlicher Faktor für Nachhaltigkeit ist, werden nicht beachtet. Damit wird auch die Bedeutung des Denkmals als Wissensressource negiert.

Nachhaltiger Umgang mit dem gebauten Bestand wird bis heute fast ausschließlich mit seiner Eignung zur energetischen Erneuerung durch Wärmedämmverbundsysteme gleichgesetzt. Einer solch eindimensionalen Betrachtung stehen die Denkmalpflege mit der Frage nach der Verhältnismäßigkeit vieler Maßnahmen sowie die Erkenntnis im Wege, dass eine sorgfältige Bilanzierung aller Kosten einschließlich der für die Baustoffproduktion notwendigen Energie, des Flächenverbrauchs und der Entsorgung des Bauschutts ergeben würde, dass der Erhalt und die Reparatur von Gebäuden ressourcenschonender und günstiger sind als der Neubau; das schwer erschütterte Vertrauen in den gelben Sack als Lösung für die vergleichsweise überschaubaren Hausmüllprobleme legt nahe, dass auch die Zusicherung der Recycelbarkeit aller Baumaterialien daran nichts ändert. Trotzdem ist die Denkmalpflege in der Defensive, sie wird als Hemmschuh für den Klimaschutz wahrgenommen. Die Diskussion um Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen auf Baudenkmalen und die Errichtung von Windkraftanlagen in ihrer Umgebung sind prädestiniert, diesen Eindruck zu verstärken.

Die Denkmalpflege hat keine so gut aufgestellte Lobby wie die Hersteller von Wärmedämmverbundsystemen und Windkraftanlagen, die oft auch gefördert und steuerlich begünstigt werden. Das sollte sie aber nicht daran hindern, sich strategisch besser zu positionieren. Eine erste Forderung muss sein, dass das materielle Kulturerbe im deutschen Klimaschutzgesetz und im Klimaschutzprogramm 2030 verankert wird. Insgesamt müsste eine Kulturerbe-Allianz für den Klimawandel aktiv werden, die beide Anliegen ins Verhältnis setzt und den Ressourcenbeitrag des Kulturerbes herausstreicht. Die Zerstörungen durch die Flutkatastrophe im Jahr 2021 in Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen haben gezeigt, wie notwendig eine Auseinandersetzung mit der Klimaanfälligkeit und Resilienzfähigkeit des Denkmalbestands ist; auch dieses Thema muss in Angriff genommen werden, am besten in Zusammenhang mit den Wiederaufbauprogrammen für die stark betroffenen Regionen. Die Denkmalpflege muss mit am Tisch sitzen und ihr Wissen einbringen, nicht nur in Hinblick auf die Restaurierung der materiellen Substanz, sondern auch aufgrund ihrer Kenntnis historischer Siedlungsstrukturen sowie traditioneller und resilienter Formen und Materialien.

Eine auf europäischer Ebene abgestimmte Charta zu Denkmalschutz und Nachhaltigkeit wäre als soft law geeignet, den Beitrag des baukulturellen Erbes zu den Zielen der Vereinten Nationen international verbindlich zu benennen und politisch zu unterstreichen. Wie in der Charta von Venedig zum strittigen Thema Rekonstruktion könnten darin auch Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Denkmalschutz und Klimaschutz benannt werden, wie beispielsweise die Verpflichtung zur Reversibilität und zum Rückbau von Windkraft- und Photovoltaikanlagen nach Ablauf der Betriebserlaubnis bzw. am Ende der Betriebsfähigkeit.

Erstmals auf einem G20-Treffen wurde im Juli 2021 in Rom eine Erklärung zur Kultur von den Kulturministern und Kulturministerinnen der größten Wirtschaftsnationen der Welt verabschiedet.[14] Darin werden auch die Rolle des Kulturerbes und sein Potenzial zur Lösung der Folgen des Klimawandels anerkannt. Auch Deutschland hat diese Erklärung unterzeichnet. In Zeiten, in denen aufgrund der Kurzsichtigkeit der Landespolitik – wie gerade in Nordrhein-Westfalen – bei Gesetzesnovellierungen Schutzstandards massiv geschwächt und die Fachbehörden ausgehebelt werden, muss sich die Denkmalpflege dieses internationale politische Mandat für den Denkmal- und Klimaschutz auf Augenhöhe zu eigen machen und offensiv vertreten.

Published Online: 2022-07-08
Published in Print: 2022-05-25

© 2022 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston, Germany

Heruntergeladen am 24.9.2025 von https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/dkp-2022-1003/html
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