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Die Allgemeinverfügung (§ 35 Satz 2 VwVfG)

  • Friedrich Schoch
Veröffentlicht/Copyright: 1. Januar 2012
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Der Verwaltungsakt ist nach wie vor die wichtigste behördliche Handlungsform. Ein Unterfall ist die »Allgemeinverfügung«. Diese wirft Grundfragen des Allgemeinen Verwaltungsrechts, des Verwaltungsverfahrensrechts und des Verwaltungsprozessrechts auf. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick zu den studien- und prfungsrelevanten Problemen und zeigt Lösungen anhand der einschlägigen Rechtsprechung auf.

Published Online: 2012-January
Published in Print: 2012-January

© 2012 by Walter de Gruyter GmbH & Co. KG, Berlin/Boston

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