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Übungsklausur ÖR Nomen est omen

  • Robert Horn
Veröffentlicht/Copyright: 1. Januar 2012
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Die Klausur auf Examensniveau hat schwerpunktmäßig den vorläufigen Rechtsschutz im Verwaltungsgerichtsprozess zum Gegenstand. Sie verbindet gängige Prüfungsmaterien des vorläufigen Rechtsschutzes mit dem Sonderproblem des faktischen Vollzugs. Daneben gibt die Klausur in Teil B Gelegenheit zur eigenständigen juristischen Argumentation auch in dem nicht alltäglichen Rechtsgebiet des NÄG. Hierbei sollten die Bearbeiter den zivilrechtlichen Bezug zu § 1618 S. 4 BGB in die Argumente mit einbeziehen.

Published Online: 2012-January
Published in Print: 2012-January

© 2012 by Walter de Gruyter GmbH & Co. KG, Berlin/Boston

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