Der gute Glaube an die Gesellschafterstellung nach § 899 a BGB
Nach Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Außen-GbR im Jahre 2001 hat sich der BGH in einem Beschluss aus dem Jahre 2008 auch für die bis dahin umstrittene sog. Grundbuchfähigkeit der GbR ausgesprochen. Diese Entscheidung wurde in der Literatur zum Teil heftig kritisiert und als »großes Unglück«, »praktisch untauglich und »Schlamassel« bezeichnet. Der Gesetzgeber hat auf den Beschluss reagiert und mit § 899 a BGB eine Gutglaubensvorschrift geschaffen, die denjenigen schützen soll, der von einer im Grundbuch eingetragenen GbR erwirbt. Der folgende Beitrag setzt sich mit dem umstrittenen Anwendungsbereich der Norm anhand von zwei Beispielsfällen auseinander. Da § 899 a BGB nun nicht mehr ganz so neu ist, entsprechende Fälle leicht zu bilden sind und sich die Problemstellungen eignen, argumentative Fähigkeiten zu zeigen, liegt es nahe, dass die Justizprüfungsämter Problematiken aus diesem Bereich in Examensklausuren »einbauen« werden.
© 2012 by Walter de Gruyter GmbH & Co. KG, Berlin/Boston
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