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Die einvernehmliche Beendigung des Zivilprozesses – der Prozessvergleich
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Klaus Schreiber
Veröffentlicht/Copyright:
1. Januar 2012
Ein Zivilprozess kann nicht nur durch Urteil beendet werden. Vielmehr können die Parteien selbst eine Beendigung des Rechtsstreits herbeiführen, nämlich einen Prozessvergleich abschließen. Um die Details geht es im folgenden Beitrag.
Published Online: 2012-January
Published in Print: 2012-January
© 2012 by Walter de Gruyter GmbH & Co. KG, Berlin/Boston
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Artikel in diesem Heft
- Jura Info
- Die BGB-Gesellschaft im Liegenschaftsrecht (Teil 1)
- ZR Kündigung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags
- Der gute Glaube an die Gesellschafterstellung nach § 899 a BGB
- StR Zu Mittäterschaft und Versuch bei der Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion sowie zum Konkurrenzverhältnis bei der Verbrechensverabredung
- Recht und Zeit – Zur Endlichkeit der Geltungsdauer und »Überlagerung« von Gesetzen
- ÖR Verhältnismäßigkeit des Abschleppens eines Kfz
- Wozu eigentlich (noch) Latein?
- Die einvernehmliche Beendigung des Zivilprozesses – der Prozessvergleich
- Die Allgemeinverfügung (§ 35 Satz 2 VwVfG)
- Die strafprozessuale Regelung von Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrecht
- Die Agenturen der Europäischen Union
- Die aktuelle Entscheidung Handeln unter fremdem Namen und Rechtsscheinhaftung bei Nutzung eines fremden eBay-Accounts
- Examensklausur ZR Trau, schau, wem! Altersvorsorge mit Hindernissen
- Übungsklausur ZR Das durchnässte Parkett
- Übungsklausur ÖR Nomen est omen
- Examensklausur ÖR Subventionsabbau ohne Grenzen?
- Schwerpunktbereich Handels- und Gesellschaftsrecht Alleingang beim Beteiligungserwerb
Artikel in diesem Heft
- Jura Info
- Die BGB-Gesellschaft im Liegenschaftsrecht (Teil 1)
- ZR Kündigung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags
- Der gute Glaube an die Gesellschafterstellung nach § 899 a BGB
- StR Zu Mittäterschaft und Versuch bei der Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion sowie zum Konkurrenzverhältnis bei der Verbrechensverabredung
- Recht und Zeit – Zur Endlichkeit der Geltungsdauer und »Überlagerung« von Gesetzen
- ÖR Verhältnismäßigkeit des Abschleppens eines Kfz
- Wozu eigentlich (noch) Latein?
- Die einvernehmliche Beendigung des Zivilprozesses – der Prozessvergleich
- Die Allgemeinverfügung (§ 35 Satz 2 VwVfG)
- Die strafprozessuale Regelung von Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrecht
- Die Agenturen der Europäischen Union
- Die aktuelle Entscheidung Handeln unter fremdem Namen und Rechtsscheinhaftung bei Nutzung eines fremden eBay-Accounts
- Examensklausur ZR Trau, schau, wem! Altersvorsorge mit Hindernissen
- Übungsklausur ZR Das durchnässte Parkett
- Übungsklausur ÖR Nomen est omen
- Examensklausur ÖR Subventionsabbau ohne Grenzen?
- Schwerpunktbereich Handels- und Gesellschaftsrecht Alleingang beim Beteiligungserwerb