Home Recht und Zeit – Zur Endlichkeit der Geltungsdauer und »Überlagerung« von Gesetzen
Article
Licensed
Unlicensed Requires Authentication

Recht und Zeit – Zur Endlichkeit der Geltungsdauer und »Überlagerung« von Gesetzen

  • Jan Hoffmann
Published/Copyright: January 1, 2012
Become an author with De Gruyter Brill

Am Anfang der juristischen Ausbildung im Öffentlichen Recht steht regelmäßig die Frage, ob ein Gesetz (wirksam) zustande gekommen – also »gesetzt« worden – ist. Nur, wenn eine Rechtsnorm vorhanden ist, können daraus Rechtsfolgen abgeleitet werden. Einmal geschaffenes (positives) Recht gilt aber nicht unendlich. Denn Recht wird für bestimmte Rahmenbedingungen gesetzt; es »steht ständig im Kontext der sozialen Verhältnisse und gesellschaftlich-politischen Anschauungen «, wie das BVerfG in seiner berühmten Soraya- Entscheidung betont hat. Ändern sich die Rahmenbedingungen, stellt sich die Frage, ob und wie das einmal geschaffene Recht unwirksam werden kann. Die hier vorgenommene Darstellung basiert auf rechtspositiver Sicht, versucht aber die Brücke zum Naturrecht aufzuzeigen.

Published Online: 2012-January
Published in Print: 2012-January

© 2012 by Walter de Gruyter GmbH & Co. KG, Berlin/Boston

Downloaded on 12.9.2025 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/JURA.2012.002/html
Scroll to top button