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Die Bundespolizei – wer ist das, was darf und was macht die?

  • Marc Wagner
Veröffentlicht/Copyright: 3. März 2010
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JURA - Juristische Ausbildung
Aus der Zeitschrift Band 31 Heft 2

Im Gefüge deutscher Sicherheitsbehörden hat sich etwas geändert. Mit der Errichtung des Bundespolizeipräsidiums, einer Bundesoberbehörde, hat der Gesetzgeber die anhand der Aufbauorganisationen bis dato ableitbare Kakophonie unterschiedlicher Wertigkeit bereinigt. Zu Recht. Der bundesverfassungsgerichtlichen Qualifikation der Bundespolizei als Sonderpolizei, die den notwendigerweise begrenzten sachlichen Zuständigkeiten (§§ 1–13 BPolG) geschuldet ist, wird die Bundespolizei im wahrsten Sinne des Wortes gerecht, wenn man deren internationales Engagement betracht: EU-/UN-Missionen, Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte, Dokumentenberater, Grenzpolizeiliche Unterstützungskräfte, Gemeinsame Zentren. Ein Überblick.

Online erschienen: 2010-03-03
Erschienen im Druck: 2009-February

© Copyright 2009 by De Gruyter Rechtswissenschaften Verlags-GmbH, Berlin

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