Die aktuelle Entscheidung Passivlegitimation bei Grundstücksveräußerung während Rechtshängigkeit einer Klage aus § 1004 i.V. m. § 906 BGB
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Franziska Looff
Die Begriffe der Aktiv-/Passivlegitimation im Gegensatz zur Prozessführungsbefugnis sind auch für fortgeschrittene Studenten nicht immer leicht auseinanderzuhalten. Nicht zuletzt wegen der unterschiedlichen Rechtskraftwirkung der Abweisung einer Klage bei Fehlen des einen bzw. anderen Kriteriums ist die korrekte Einordnung jedoch wichtig. In diesem Zusammenhang können mitunter die § 265 und 266 ZPO eine Rolle spielen, deren Voraussetzungen und Rechtsfolgen wiederum nicht leicht zu verstehen sind. Der BGH hat sich in einer aktuellen Entscheidung eben mit diesen Normen befasst und sich zugleich zu einem alten Streit geäußert. Dies bietet Gelegenheit zur Wiederholung dieses – etwa für die mündliche Prüfung oder prozessuale Zusatzfragen in Klausuren – interessanten Themenbereiches.
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