Die Mordmerkmale »Mordlust« und »zur Befriedigung des Geschlechtstriebs«
-
Michael Köhne
Im Rahmen der vorsätzlichen Tötungsdelikte grenzen die Mordmerkmale des § 211 Abs. 2 StGB Mord und Totschlag voneinander ab. Die richterliche Annahme oder Ablehnung, dass eines dieser Merkmale erfüllt ist, ist in aller Regel entscheidend für die Frage, ob für eine vorsätzliche Tötung die lebenslange oder eine zeitige Freiheitsstrafe auszusprechen ist. Wegen dieser großen Bedeutung sind die Mordmerkmale eng auszulegen. Nachdem unlängst in einem Beitrag die häufig angewendeten Merkmale »Habgier« und »sonst aus niedrigen Beweggründen« insoweit behandelt worden sind, werden im Folgenden »Mordlust« und »zur Befriedigung des Geschlechtstriebs« näher untersucht.
© Copyright 2009 by De Gruyter Rechtswissenschaften Verlags-GmbH, Berlin
Articles in the same Issue
- StR Zum Eventualvorsatz und Rücktritt bei den sogenannten »Schüttelfällen«
- Der Haftungsumfang bei ärztlichem Fehlverhalten und Rechtsdurchsetzungsfragen im Arzthaftungsrecht
- Die Inländerdiskriminierung
- Die Bundespolizei – wer ist das, was darf und was macht die?
- Die Mordmerkmale »Mordlust« und »zur Befriedigung des Geschlechtstriebs«
- ZR Art. 6 GG und die Familienautonomie
- StR Das Jedermann-Festnahmerecht nach § 127 I 1 StPO als Rechtfertigungsgrund
- ZR Grundlagen des Franchising
- IPR und Rechtsvergleichung Prozessvergleich und Internationale Zuständigkeit
- Die aktuelle Entscheidung Passivlegitimation bei Grundstücksveräußerung während Rechtshängigkeit einer Klage aus § 1004 i.V. m. § 906 BGB
- Die aktuelle Entscheidung Esra, Mephisto und Salomo
- Übungsklausur (Fortgeschrittene) ZR Die ungesicherte Bauruine
- Examensklausur ÖR Onlinedurchsuchungen
- Examensklausur StR Streit ums Kaminholz
- Schwerpunktbereichsklausur Sozialrecht Regressforderungen des Sozialhilfeträgers gegen Kinder sozialhilfebedürftiger Eltern
- Übungshausarbeit Schwerpunktbereich Rechtsgestaltung »Berlin-Eye« – Aussichtsrad für Berlin?
- Vorausscheid der Philip C. Jessup International Law Moot Court Competition in Münster
Articles in the same Issue
- StR Zum Eventualvorsatz und Rücktritt bei den sogenannten »Schüttelfällen«
- Der Haftungsumfang bei ärztlichem Fehlverhalten und Rechtsdurchsetzungsfragen im Arzthaftungsrecht
- Die Inländerdiskriminierung
- Die Bundespolizei – wer ist das, was darf und was macht die?
- Die Mordmerkmale »Mordlust« und »zur Befriedigung des Geschlechtstriebs«
- ZR Art. 6 GG und die Familienautonomie
- StR Das Jedermann-Festnahmerecht nach § 127 I 1 StPO als Rechtfertigungsgrund
- ZR Grundlagen des Franchising
- IPR und Rechtsvergleichung Prozessvergleich und Internationale Zuständigkeit
- Die aktuelle Entscheidung Passivlegitimation bei Grundstücksveräußerung während Rechtshängigkeit einer Klage aus § 1004 i.V. m. § 906 BGB
- Die aktuelle Entscheidung Esra, Mephisto und Salomo
- Übungsklausur (Fortgeschrittene) ZR Die ungesicherte Bauruine
- Examensklausur ÖR Onlinedurchsuchungen
- Examensklausur StR Streit ums Kaminholz
- Schwerpunktbereichsklausur Sozialrecht Regressforderungen des Sozialhilfeträgers gegen Kinder sozialhilfebedürftiger Eltern
- Übungshausarbeit Schwerpunktbereich Rechtsgestaltung »Berlin-Eye« – Aussichtsrad für Berlin?
- Vorausscheid der Philip C. Jessup International Law Moot Court Competition in Münster