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StR Das Jedermann-Festnahmerecht nach § 127 I 1 StPO als Rechtfertigungsgrund
-
Helmut Satzger
Published/Copyright:
March 3, 2010
Der Rechtfertigungsgrund der vorläufigen Festnahme nach § 127 I 1 StPO spielt für das materielle Strafrecht in Studium wie Praxis eine wichtige Rolle. Da er in der StPO geregelt ist, wird er leicht übersehen. Auch die Ausbildungsliteratur zum materiellen Strafrecht behandelt diese »StPO-Vorschrift« manchmal leider etwas zu stiefmütterlich. Dies ganz zu Unrecht, da dieser Rechtfertigungsgrund – neben der Frage, ob eine Festnahme bereits dann erlaubt ist, wenn im Zeitpunkt der Festnahmehandlung ein dringender Tatverdacht vorliegt – auch weitere interessante und klausurrelevante Probleme aufwirft.
Online erschienen: 2010-03-03
Erschienen im Druck: 2009-February
© Copyright 2009 by De Gruyter Rechtswissenschaften Verlags-GmbH, Berlin
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