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8. Sprache und Sprachwissenschaft in der juristischen Ausbildung

  • Hans Kudlich
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Handbuch Sprache im Recht
Ein Kapitel aus dem Buch Handbuch Sprache im Recht

Abstract

Recht - und das gilt besonders plastisch für geschriebenes Gesetzesrecht - ist in natürlicher Sprache verfasst. Damit gilt für die Anwendung des Rechts, für den normativen Gehalt der in ihm verwendeten Begrifflichkeiten, für die Entscheidung über Bedeutungskonflikte etc. erst einmal nichts anderes als für andere sprachliche Äußerungen. Obwohl diese Implikationen nicht nur für das Selbstverständnis der Juristen als Berufsstand, sondern auch für das Verständnis der Rechtsanwendung durch Studierende der Rechtswissenschaft durchaus von Interesse wären, werden sie jedenfalls in der Ausbildungsliteratur zu den dogmatischen Fächern nicht abgebildet. Die Vagheit der Sprache wird zwar meist erwähnt - Folgerungen für das Verständnis des Auslegungsvorganges, für die Bestimmung der sog. Wortlautgrenze etc. werden aber meist nicht gezogen. Dennoch scheinen junge Juristen ‚ihr Handwerk‘ mehr oder weniger gut zu lernen. Das spricht dafür, dass die gängigen Metaphern (z. B. ‚Auslegung als Sinnermittlung‘) die Realität (‚Auslegung als Entscheidung über einen Bedeutungskonflikt‘) offenbar akzeptabel abbilden.

Abstract

Recht - und das gilt besonders plastisch für geschriebenes Gesetzesrecht - ist in natürlicher Sprache verfasst. Damit gilt für die Anwendung des Rechts, für den normativen Gehalt der in ihm verwendeten Begrifflichkeiten, für die Entscheidung über Bedeutungskonflikte etc. erst einmal nichts anderes als für andere sprachliche Äußerungen. Obwohl diese Implikationen nicht nur für das Selbstverständnis der Juristen als Berufsstand, sondern auch für das Verständnis der Rechtsanwendung durch Studierende der Rechtswissenschaft durchaus von Interesse wären, werden sie jedenfalls in der Ausbildungsliteratur zu den dogmatischen Fächern nicht abgebildet. Die Vagheit der Sprache wird zwar meist erwähnt - Folgerungen für das Verständnis des Auslegungsvorganges, für die Bestimmung der sog. Wortlautgrenze etc. werden aber meist nicht gezogen. Dennoch scheinen junge Juristen ‚ihr Handwerk‘ mehr oder weniger gut zu lernen. Das spricht dafür, dass die gängigen Metaphern (z. B. ‚Auslegung als Sinnermittlung‘) die Realität (‚Auslegung als Entscheidung über einen Bedeutungskonflikt‘) offenbar akzeptabel abbilden.

Kapitel in diesem Buch

  1. Frontmatter I
  2. Inhaltsverzeichnis V
  3. Einleitung IX
  4. I. Sprachlichkeit des Rechts/Fachkommunikation im Rech
  5. 1. Semiotik im Recht 3
  6. 2. Semantik des Rechts: Bedeutungstheorien und deren Relevanz für Rechtstheorie und Rechtspraxis 22
  7. 3. Pragmatik des Rechts: Rechtshandeln mit und in Sprache 45
  8. 4. Mündlichkeit im Recht: Kommunikationsformen/ Gesprächsarten 67
  9. 5. Schriftlichkeit im Recht: Kommunikationsformen/ Textsorten 91
  10. 6. Fachkommunikation und fachexterne Kommunikation 118
  11. II. Sprachkonzepte im Recht
  12. 7. Sprachwissenschaftliche Aspekte rechtstheoretischer Ansätze im Überblick 141
  13. 8. Sprache und Sprachwissenschaft in der juristischen Ausbildung 155
  14. 9. Strukturierende Rechtslehre als juristische Sprachtheorie 175
  15. 10. Die Wortlautgrenze 187
  16. III. Untersuchungsfelder und Zugänge der Rechtslinguistik
  17. 11. Rechtslinguistik: Bestimmung einer Fachrichtung 209
  18. 12. Diskurs- und textlinguistische Ansätze im Recht 233
  19. 13. Gesprächslinguistik 251
  20. 14. Forensische Linguistik 271
  21. 15. Kommentare, einsprachige Wörterbücher und Lexika des Rechts 291
  22. 16. Übersetzen und Dolmetschen im Recht 310
  23. 17. Rechtsverständlichkeit in der Sprachkritik der Öffentlichkeit 329
  24. IV. Rechtssprache und Normsetzung
  25. 18. Sprache im Gesetzgebungsverfahren und der Normgenese 349
  26. 19. Mehrsprachige Rechtsetzung 367
  27. 20. Verständlichkeit von Gesetzestexten und ihre Optimierung in der Praxis 391
  28. V. Rechtssprache und Verwaltung
  29. 21. Verwaltungssprache und Staat-Bürger- Interaktion 425
  30. 22. Verständlichkeit der Verwaltungssprache 442
  31. VI. Rechtssprache und Justiz
  32. 23. Rezeption von Gerichtsentscheidungen in der Öffentlichkeit durch Medien 465
  33. 24. Multilingualität im europäischen Rechtsdiskurs 486
  34. 25. Multilingualität in der supranationalen Judikative und Rechtspraxis 506
  35. VII. Sprachgebrauch im Kontext des Tathergangs
  36. 26. Verbotene Sprache 527
  37. 27. Texte als Straftat und im Straftatkontext 547
  38. Sachregister 567
Heruntergeladen am 30.9.2025 von https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/9783110296198-008/html
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