8. Sprache und Sprachwissenschaft in der juristischen Ausbildung
-
Hans Kudlich
Abstract
Recht - und das gilt besonders plastisch für geschriebenes Gesetzesrecht - ist in natürlicher Sprache verfasst. Damit gilt für die Anwendung des Rechts, für den normativen Gehalt der in ihm verwendeten Begrifflichkeiten, für die Entscheidung über Bedeutungskonflikte etc. erst einmal nichts anderes als für andere sprachliche Äußerungen. Obwohl diese Implikationen nicht nur für das Selbstverständnis der Juristen als Berufsstand, sondern auch für das Verständnis der Rechtsanwendung durch Studierende der Rechtswissenschaft durchaus von Interesse wären, werden sie jedenfalls in der Ausbildungsliteratur zu den dogmatischen Fächern nicht abgebildet. Die Vagheit der Sprache wird zwar meist erwähnt - Folgerungen für das Verständnis des Auslegungsvorganges, für die Bestimmung der sog. Wortlautgrenze etc. werden aber meist nicht gezogen. Dennoch scheinen junge Juristen ‚ihr Handwerk‘ mehr oder weniger gut zu lernen. Das spricht dafür, dass die gängigen Metaphern (z. B. ‚Auslegung als Sinnermittlung‘) die Realität (‚Auslegung als Entscheidung über einen Bedeutungskonflikt‘) offenbar akzeptabel abbilden.
Abstract
Recht - und das gilt besonders plastisch für geschriebenes Gesetzesrecht - ist in natürlicher Sprache verfasst. Damit gilt für die Anwendung des Rechts, für den normativen Gehalt der in ihm verwendeten Begrifflichkeiten, für die Entscheidung über Bedeutungskonflikte etc. erst einmal nichts anderes als für andere sprachliche Äußerungen. Obwohl diese Implikationen nicht nur für das Selbstverständnis der Juristen als Berufsstand, sondern auch für das Verständnis der Rechtsanwendung durch Studierende der Rechtswissenschaft durchaus von Interesse wären, werden sie jedenfalls in der Ausbildungsliteratur zu den dogmatischen Fächern nicht abgebildet. Die Vagheit der Sprache wird zwar meist erwähnt - Folgerungen für das Verständnis des Auslegungsvorganges, für die Bestimmung der sog. Wortlautgrenze etc. werden aber meist nicht gezogen. Dennoch scheinen junge Juristen ‚ihr Handwerk‘ mehr oder weniger gut zu lernen. Das spricht dafür, dass die gängigen Metaphern (z. B. ‚Auslegung als Sinnermittlung‘) die Realität (‚Auslegung als Entscheidung über einen Bedeutungskonflikt‘) offenbar akzeptabel abbilden.
Kapitel in diesem Buch
- Frontmatter I
- Inhaltsverzeichnis V
- Einleitung IX
-
I. Sprachlichkeit des Rechts/Fachkommunikation im Rech
- 1. Semiotik im Recht 3
- 2. Semantik des Rechts: Bedeutungstheorien und deren Relevanz für Rechtstheorie und Rechtspraxis 22
- 3. Pragmatik des Rechts: Rechtshandeln mit und in Sprache 45
- 4. Mündlichkeit im Recht: Kommunikationsformen/ Gesprächsarten 67
- 5. Schriftlichkeit im Recht: Kommunikationsformen/ Textsorten 91
- 6. Fachkommunikation und fachexterne Kommunikation 118
-
II. Sprachkonzepte im Recht
- 7. Sprachwissenschaftliche Aspekte rechtstheoretischer Ansätze im Überblick 141
- 8. Sprache und Sprachwissenschaft in der juristischen Ausbildung 155
- 9. Strukturierende Rechtslehre als juristische Sprachtheorie 175
- 10. Die Wortlautgrenze 187
-
III. Untersuchungsfelder und Zugänge der Rechtslinguistik
- 11. Rechtslinguistik: Bestimmung einer Fachrichtung 209
- 12. Diskurs- und textlinguistische Ansätze im Recht 233
- 13. Gesprächslinguistik 251
- 14. Forensische Linguistik 271
- 15. Kommentare, einsprachige Wörterbücher und Lexika des Rechts 291
- 16. Übersetzen und Dolmetschen im Recht 310
- 17. Rechtsverständlichkeit in der Sprachkritik der Öffentlichkeit 329
-
IV. Rechtssprache und Normsetzung
- 18. Sprache im Gesetzgebungsverfahren und der Normgenese 349
- 19. Mehrsprachige Rechtsetzung 367
- 20. Verständlichkeit von Gesetzestexten und ihre Optimierung in der Praxis 391
-
V. Rechtssprache und Verwaltung
- 21. Verwaltungssprache und Staat-Bürger- Interaktion 425
- 22. Verständlichkeit der Verwaltungssprache 442
-
VI. Rechtssprache und Justiz
- 23. Rezeption von Gerichtsentscheidungen in der Öffentlichkeit durch Medien 465
- 24. Multilingualität im europäischen Rechtsdiskurs 486
- 25. Multilingualität in der supranationalen Judikative und Rechtspraxis 506
-
VII. Sprachgebrauch im Kontext des Tathergangs
- 26. Verbotene Sprache 527
- 27. Texte als Straftat und im Straftatkontext 547
- Sachregister 567
Kapitel in diesem Buch
- Frontmatter I
- Inhaltsverzeichnis V
- Einleitung IX
-
I. Sprachlichkeit des Rechts/Fachkommunikation im Rech
- 1. Semiotik im Recht 3
- 2. Semantik des Rechts: Bedeutungstheorien und deren Relevanz für Rechtstheorie und Rechtspraxis 22
- 3. Pragmatik des Rechts: Rechtshandeln mit und in Sprache 45
- 4. Mündlichkeit im Recht: Kommunikationsformen/ Gesprächsarten 67
- 5. Schriftlichkeit im Recht: Kommunikationsformen/ Textsorten 91
- 6. Fachkommunikation und fachexterne Kommunikation 118
-
II. Sprachkonzepte im Recht
- 7. Sprachwissenschaftliche Aspekte rechtstheoretischer Ansätze im Überblick 141
- 8. Sprache und Sprachwissenschaft in der juristischen Ausbildung 155
- 9. Strukturierende Rechtslehre als juristische Sprachtheorie 175
- 10. Die Wortlautgrenze 187
-
III. Untersuchungsfelder und Zugänge der Rechtslinguistik
- 11. Rechtslinguistik: Bestimmung einer Fachrichtung 209
- 12. Diskurs- und textlinguistische Ansätze im Recht 233
- 13. Gesprächslinguistik 251
- 14. Forensische Linguistik 271
- 15. Kommentare, einsprachige Wörterbücher und Lexika des Rechts 291
- 16. Übersetzen und Dolmetschen im Recht 310
- 17. Rechtsverständlichkeit in der Sprachkritik der Öffentlichkeit 329
-
IV. Rechtssprache und Normsetzung
- 18. Sprache im Gesetzgebungsverfahren und der Normgenese 349
- 19. Mehrsprachige Rechtsetzung 367
- 20. Verständlichkeit von Gesetzestexten und ihre Optimierung in der Praxis 391
-
V. Rechtssprache und Verwaltung
- 21. Verwaltungssprache und Staat-Bürger- Interaktion 425
- 22. Verständlichkeit der Verwaltungssprache 442
-
VI. Rechtssprache und Justiz
- 23. Rezeption von Gerichtsentscheidungen in der Öffentlichkeit durch Medien 465
- 24. Multilingualität im europäischen Rechtsdiskurs 486
- 25. Multilingualität in der supranationalen Judikative und Rechtspraxis 506
-
VII. Sprachgebrauch im Kontext des Tathergangs
- 26. Verbotene Sprache 527
- 27. Texte als Straftat und im Straftatkontext 547
- Sachregister 567