Plädoyer für die Abschaffung der Pendlerpauschale und die Beschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit auf Umzugskosten
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Wolfram F. Richter
Zusammenfassung
Die Absicht der Regierungskommission aus CDU/CSU und SPD, die Pendlerpauschale zum 1.1.2026 auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer dauerhaft zu erhöhen, wird in diesem Beitrag kritisch hinterfragt. Es wird gezeigt, dass die herkömmliche Rechtfertigung der Pauschale unter Bezugnahme auf das Veranlassungsund Nettoprinzip wirkungsanalytisch nicht überzeugt. Allokationspolitisch ließe sich sogar eine negative Pendlerpauschale rechtfertigen. Das liegt daran, dass beim Pendeln die Einkommensteuer externalisiert wird, die dann fällig wäre, wenn die Pendelzeit für die Erzielung von Arbeitseinkommen genutzt würde. Und wenn eine Besteuerung des Pendelns zum Arbeitsplatz politisch nicht vermittelbar erscheint, bietet es sich an, die steuerliche Abzugsfähigkeit auf ausgabewirksame Umzugskosten zu beschränken. Sollte die Politik indes die Auffassung vertreten, dass bei speziellen Sachverhalten einem pendelreduzierenden Umzug anerkennungswürdige Hindernisse im Wege stehen und sollten die resultierenden Mehraufwendungen als leistungsfähigkeitsmindernd angesehen werden, böte sich die Gewährung eines Sonderausgabenabzugs als sachgerechte Lösung an.
Abstract
This article takes a critical look at the agreement between the current governing parties to permanently increase the commuter allowance to 38 cents from the first kilometer as of 1 January 2026. It is shown that the conventional justification for the allowance, referencing the principles of causation and net income, fails to convince in an analysis of the allocational efficiency effects. From an allocation policy perspective, even a negative commuter allowance could be justified. This is because commuters externalize the income tax that would be due if the commuting time were used to earn income from work. However, if taxing commuting to work does not seem politically feasible, it would make sense to limit tax deductibility at least to costs incurred by moving closer to the work place. If objective obstacles to a commute- reducing move towards the workplace exist, and if policy makers should consider the resulting costs as a reduction in the ability to pay taxes, granting a special expense deduction would be the appropriate solution.
© 2025 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
Artikel in diesem Heft
- Titelei
- Inhalt
- Abhandlungen
- Das Gleichbehandlungsgebot im Steuerrecht
- Formalisierung des Steuerverfassungsrechts — Steuergerechtigkeit durch Kompetenzverteilung und Verfahren?
- Der Belastungsgrund der Grundsteuer
- Plädoyer für die Abschaffung der Pendlerpauschale und die Beschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit auf Umzugskosten
- Rechtsgeschichtliche und völkerrechtliche Einordnung von Vergeltungs- und Gegenmaßnahmen
- Die Bandbreite des Begriffs der „wirtschaftskraftbezogenen Steuerquelle“
- Tagungsberichte
- EATLP-Kongress 2025 zum Thema „Taxing Real Estate (Ownership)“
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- Abhandlungen
- Das Gleichbehandlungsgebot im Steuerrecht
- Formalisierung des Steuerverfassungsrechts — Steuergerechtigkeit durch Kompetenzverteilung und Verfahren?
- Der Belastungsgrund der Grundsteuer
- Plädoyer für die Abschaffung der Pendlerpauschale und die Beschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit auf Umzugskosten
- Rechtsgeschichtliche und völkerrechtliche Einordnung von Vergeltungs- und Gegenmaßnahmen
- Die Bandbreite des Begriffs der „wirtschaftskraftbezogenen Steuerquelle“
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- EATLP-Kongress 2025 zum Thema „Taxing Real Estate (Ownership)“