Der am 20.4.2020 vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts sieht eine umfassende Reform insbesondere der Vorschriften über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts vor. Der Beitrag setzt sich kritisch mit den Kernelementen des Entwurfs auseinander, nämlich (i) der Beibehaltung des Kaufmannsbegriffs und damit zugleich der Unterscheidung zwischen Personenhandelsgesellschaften und nicht gewerblich tätigen Personengesellschaften (unter gleichzeitiger Öffnung des Rechts der Personenhandelsgesellschaften für Freiberufler), (ii) der Einführung einer fakultativen Eintragung der rechtsfähigen GbR in ein eigenständiges Register und (iii) einer Ausrichtung des Rechts der GbR an OHG-Grundsätzen. Darüber hinaus hinterfragt er die Regelungsvorschläge zum Beschlussmängelrecht der Personengesellschaften, zur Vertretung der GbR, zur Haftung ihrer Mitglieder und zum nicht eingetragenen Verein; auch erinnert er an die Regelungsbedürftigkeit der Auslandsgesellschaft & Co.
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