Mit Kapitel Ia der reformierten Aktionärsrechterichtlinie 2017/828/EU wird erstmals ein auf die beteiligten Depotbanken und Verwahrintermediäre gestütztes Verfahren zur Ermittlung der Aktionäre eingeführt. Der Beitrag untersucht die Umsetzung dieser Regelungen im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) unter Berücksichtigung der Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 der Kommission und erörtert das infolge der europäischen Vorgaben neu zu regelnde Verfahren zum Versand der Aktionärsmitteilungen im Vorfeld der Hauptversammlung. Die Umsetzung der Richtlinie erfordert die Einführung des sog. intermediärsgestützten Aktionärsbegriffes für Namensaktien sowie Anpassungen der Intermediärspflichten. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sollten noch Wege zur Direktkommunikation sowie zur Abstimmung von Aktionärsinformation und Aktionärslegitimation gestärkt werden.
Contents
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Requires Authentication UnlicensedKnow Your Shareholder, der intermediärsgestützte Aktionärsbegriff und das HauptversammlungsverfahrenLicensedFebruary 13, 2019
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Requires Authentication UnlicensedVorstands- und Aufsichtsratsvergütung: Kompetenzverteilung und Offenlegung nach der zweiten AktionärsrechterichtlinieLicensedFebruary 13, 2019
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Requires Authentication UnlicensedRelated Party Transactions im KonzernLicensedFebruary 13, 2019
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Requires Authentication UnlicensedDie Regelungen zu institutionellen Investoren, Vermögensverwaltern und Stimmrechtsberatern im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)LicensedFebruary 13, 2019
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Requires Authentication UnlicensedDie neuen Transparenzvorschriften für StimmrechtsberaterLicensedFebruary 13, 2019