Mit Kapitel Ia der reformierten Aktionärsrechterichtlinie 2017/828/EU wird erstmals ein auf die beteiligten Depotbanken und Verwahrintermediäre gestütztes Verfahren zur Ermittlung der Aktionäre eingeführt. Der Beitrag untersucht die Umsetzung dieser Regelungen im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) unter Berücksichtigung der Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 der Kommission und erörtert das infolge der europäischen Vorgaben neu zu regelnde Verfahren zum Versand der Aktionärsmitteilungen im Vorfeld der Hauptversammlung. Die Umsetzung der Richtlinie erfordert die Einführung des sog. intermediärsgestützten Aktionärsbegriffes für Namensaktien sowie Anpassungen der Intermediärspflichten. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sollten noch Wege zur Direktkommunikation sowie zur Abstimmung von Aktionärsinformation und Aktionärslegitimation gestärkt werden.
Inhalt
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertKnow Your Shareholder, der intermediärsgestützte Aktionärsbegriff und das HauptversammlungsverfahrenLizenziert13. Februar 2019
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertVorstands- und Aufsichtsratsvergütung: Kompetenzverteilung und Offenlegung nach der zweiten AktionärsrechterichtlinieLizenziert13. Februar 2019
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertRelated Party Transactions im KonzernLizenziert13. Februar 2019
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertDie Regelungen zu institutionellen Investoren, Vermögensverwaltern und Stimmrechtsberatern im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)Lizenziert13. Februar 2019
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertDie neuen Transparenzvorschriften für StimmrechtsberaterLizenziert13. Februar 2019