Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat ein vollständig neugefasstes Kodexwerk vorgelegt, das ab 2020 gelten soll. Im Einklang mit internationalen Vorstellungen soll künftig die Mehrheit der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat von Vorstand und Gesellschaft unabhängig sein, hingegen sollen schon zwei von einem Kontrollaktionär unabhängige Mitglieder ausreichen. Zur Vorstandsvergütung, dem zweiten großen Reformanliegen, empfiehlt der Kodex ein Modell mit weitgehenden Vorgaben zu Inhalt, Ablauf und Überprüfung. Zu begrüßen ist der Wegfall des Corporate Governance Berichts und die Aufwertung der Erklärung zur Unternehmensführung zum zentralen Berichtsinstrument. Bei Kritik im Einzelnen ist die Neufassung des DCGK international anschlussfähig und die Kodexregulierung nicht zuletzt durch das offen geführte Konsultationsverfahren gestärkt.
Inhalt
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertDer Deutsche Corporate Governance Kodex 2020Lizenziert10. Dezember 2019
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertOrganhaftung und D&O-VersicherungLizenziert10. Dezember 2019
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertSanierungsverantwortung von GeschäftsleiternLizenziert10. Dezember 2019
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertAnforderungen an die Schiedsvereinbarung für gesellschaftsrechtliche BeschlussmängelstreitigkeitenLizenziert10. Dezember 2019
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertVon der Kontrolle des Bezugsrechtsausschlusses nach Kali + Salz zur (eingeschränkten) Kontrolle nach allgemeinen Schranken?Lizenziert10. Dezember 2019